Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 104
Bauteilen absolut außer Acht gelassen.
Der § 69 Abs 1 lit°p normiert nämlich, dass
unter bestimmten sehr weit gefassten Umständen die Verpflichtung einer
Herstellung von Spielplätzen bei der Ausführung von Wohngebäuden überhaupt
entfallen kann. Es hat sich nämlich leider diese unwesentliche Abänderung einer
Bebauungsbestimmung eingebürgert. Ich finde es ja spannend, dass in einer Stadt
wie Wien Kinder und Kinderspielplätze und Jugendspielplätze als „unwesentlich“
eingestuft werden. Das zeigt, wie der Umgang der Verantwortlichen in dieser
Stadt mit Kindern und Jugendlichen tatsächlich stattfindet. Stadt findet dort
nicht statt, sondern man ist ein unwesentliches Anhängsel, das vielleicht einen
Platz findet und wenn es keinen gibt, dann haben sie Pech gehabt. Dann wird
eine Sonderlösung gefunden oder man lässt einfach den Spielplatz weg.
Aus diesem Grund gibt es gemeinsam mit der Kollegin
Claudia Sommer-Smolik und mir einen Beschluss- und Resolutionsantrag, der wie
folgt lautet:
„Der Landtag wolle beschließen, der amtsführende
Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und
Stadterneuerung möge eine Novelle des Wiener Stadtentwicklungs-,
Stadtplanungs- und Baugesetzbuches Bauordnung für Wien dergestalt vorlegen,
dass
Erstens bei Wohnbauprojekten hinsichtlich der
Grenzen, ob, wieviele und welche Art von Kinder- und Jugendspielplätzen
errichtet werden müssen, die Gesamtanzahl der geplanten Wohnungen des gesamten
Bauprojekts herangezogen werden, ungeachtet der Anzahl der handelnden Bauträger
und nicht mehr nur die jeweils kleine, einzelne Bauplätze betreffende
Wohnungsanzahl und zweitens, dass weiters der ersatzlose Entfall von
Spielplätzen bei Wohnbauprojekten keine unwesentliche Abweichung der
Bebauungsvorschriften mehr darstellt.
In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung
des Antrags an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung.“
Ich appelliere an Sie, diesen Antrag tatsächlich
ernst zu nehmen, ihn nicht so wie viele andere Anträge hier im Haus zu
behandeln und mit einer 08/15-Antwort zu versehen, sondern es ist uns wirklich
ein Anliegen und ein vehementes Bestreben, eine Qualität in den Wohnbau wieder
zu bekommen wie er zu Zeiten einer Per-Albin-Hansson Siedlung, einer
Großfeldsiedlung gang und gäbe gewesen ist. Wenn man sich dort anschaut, wie
viele Freiflächen, wie viele Möglichkeiten die Kinder und Jugendlichen zwischen
den Wohnblöcken haben und damals hat man die Hände über dem Kopf
zusammengeschlagen und gesagt: „Um Gottes willen, was werden das für
Siedlungen!“ Also Kinder von der Wienerbergcity, vom Monte Laa und von den
Schmidtstahlwerken wären über die Möglichkeiten begeistert, die Kinder
seinerzeit und jetzt noch in Siedlungen wie der Per-Albin-Hansson Siedlung, der
Großfeldsiedlung und auch am Rennbahnweg, am viel gescholtenen Rennbahnweg,
vorfinden, nämlich Wiesen, Freiflächen und Möglichkeiten, sich zu entfalten
ohne in einem permanenten Konflikt mit anderen Interessen und mit Erwachsenen
zu stehen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Was eine Generation vor uns unter schwierigen
Bedingungen im Wohnbau zu Stande gebracht hat, werden wir doch heute im
Jahr 2004 und folgende mit einer Leichtigkeit schaffen können, wenn wir
das wollen! - Danke schön.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Abg Fuchs. Ich erteile es ihm.
Abg Georg Fuchs
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Präsidentin! Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!
Ich glaube, wir sollten einmal all jenen danken, die
die Initiative ergriffen haben, dass vor allem behindertengerechte Wohnungen
geschaffen werden, dass Barrieren beseitigt werden und da möchte ich daran
erinnern, dass es der GR KARL gewesen ist, der ein volles Engagement gehabt
hat, um hier für die Behinderten ein Wohnumfeld zu schaffen, das sie in vielen
Bereichen aus der Isolation herausführt.
Wir haben die Barrierefreiheit bereits in der
Bauordnungsnovelle und in der Techniknovelle geregelt und jetzt auch hier,
nachdem die EU auch diesen Gesetzesentwurf geprüft hat. Ich bin sehr froh, dass
dieser jetzt zum Beschluss kommt.
Ich möchte ganz kurz einige Dinge aufzählen wie die
Verpflichtung zur Errichtung von Aufzügen und zwar ab dem zweiten Geschoß.
Früher war das dritte und vierte Geschoß verpflichtend. Das ist ganz wichtig.
Die Aufzugseinbauten gibt es auch dann, wenn die Baufluchtlinie überschritten
wird, Gemeinschafts- und Infrastrukturräume der Hauseingänge Barriere machen,
wobei ich sage, was nutzt das alles barrierefrei, hier hat man scheinbar etwas
vergessen. Man muss darüber nachdenken, wie man natürlich auch schauen kann,
dass sich das Tor öffnet. Wenn so mancher das Tor nicht öffnen kann, dann
braucht er ein entsprechendes Tableau, das entsprechend niedrig ist, wo er ein
geöffnetes Tor erhält. Das heißt, hier in diese Richtung sollte bei der
nächsten Novellierung die Barrierefreiheit weitergehen.
Die Beherbergungsstätten und Heime: Je 50 Unterkünfte
ein weiteres barrierefreies Zimmer. Die ausreichende Anzahl - wenn wir schon
bei den Spielplätzen sind - von Spielgeräten. Das ist ganz wichtig, die
ausreichende Anzahl von barrierefreien Spielgeräten. Wir wollen diese Kinder
integrieren.
Wenn der Herr Kollege Kenesei hier einen Antrag
eingebracht hat, so muss ich sagen: Jawohl, es müssen geeignete Jugend- und
Kinderspielplätze geschaffen werden. Sie müssen errichtet werden, aber
natürlich muss man auch dazu sagen, dass in vielen Bereichen ein gesamter
Spielplatz auf einmal nicht möglich ist. Es ist nicht möglich, auf
500 Quadratmetern einen Spielplatz zu errichten. Das heißt, es ist oft nur
möglich, diesen Spielplatz dann geteilt zu machen. Es wäre nicht in Ordnung,
diese Fläche dann einfach ohne Spielplatz zu lassen. Wir wollen einen
Spielplatz, aber es wird in manchen Bereichen sehr, sehr schwierig sein.
Wir werden diesem Antrag die
Zustimmung geben,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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