Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 60 von 104
weil wir das im Ausschuss noch diskutieren müssen. Er soll nicht als „nicht durchführbar“ abgelehnt werden. Es soll diskutiert werden und die eine oder andere Regelung daraus geschaffen werden.
Bauen ohne Barrieren heißt eben für Menschen bauen,
menschengerecht bauen, gerade in einer Zeit, wo wir 20 Prozent ältere
Bevölkerung haben und im Jahr 2035 werden wir 38 Prozent haben und
nicht alle sind sehr rüstig. Rüstig wünschen wir, dass sie alle sind, aber man
muss Vorkehrung treffen. Diese Vorkehrungen kann man nicht erst dann treffen,
wenn sie alt sind, sondern sie müssen schon vorher getroffen werden. Daher
müssen wir sukzessive daran gehen und im Neubaubereich diese Grundlage einmal
schaffen, aber auch in Zukunft dann im Sanierungsbereich. Wir helfen mit dieser
Novelle den Menschen aus der Isolation. Ich habe das bereits gesagt.
Was mir noch wichtig erscheint, es gehört zwar nicht
in die Bauordnungsnovelle hinein, das ist natürlich auch im Bereich der
Öffentlichkeit. Wir haben viel zu wenig WC-Anlagen, die behindertengerecht
sind. Ich nehme nur meinen Bezirk her mit 165 000 Einwohnern. Ich
habe mir das ausdrucken lassen, weil ich es nicht glauben wollte. Es gibt zwar
im Bereich der WIG 5 öffentliche WC-Anlagen für Behinderte und in ganz
Favoriten eine einzige Anlage in der U1-Station am Keplerplatz! Hier sollte
man, wenn man schon Barrieren beseitigt, auch in dem Bereich etwas tun. Ich
glaube einfach, dass man dort, wo Menschen zusammenkommen, bei Märkten
zusammenkommen, nicht nur Zugänge zu den U-Bahn-Stationen behindertengerecht
macht, das wird vollzogen, das ist gut so, aber dass wir natürlich auch diese
wichtigen Infrastruktureinrichtungen, die wir alle benötigen und die auch die
Behinderten benötigen, hier behindertengerecht einrichten.
In dem Sinne ist es ein gutes Gesetz. Ich freue mich,
dass dieses Gesetz da ist. Ich danke noch einmal meinem Kollegen GR KARL, dass
er dieses Engagement so gehabt hat, dass dieses Gesetz zu Stande gekommen ist,
weil es nicht leicht war, das in allen Bereichen durchzubekommen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Ing Wolfram. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Ing Gunther Wolfram (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Uns liegt nun der Entwurf über die Änderung der Wiener
Bauordnung Kapitel Wiener Garagengesetz vor. Ich kann nur sagen: Spät kam er,
aber kam und wir haben ihn jetzt. Gott sei Dank!
Wir haben seinerzeit in einem Beschlussantrag am
19. Mai bei Ihnen, Herr Stadtrat, barrierefreie Einrichtungen in den
Wohnhausanlagen gefordert. Jetzt haben wir mit der Novellierung dieser
Bauordnung die Möglichkeit, das auch zu realisieren.
Wir haben damals festgestellt, dass auch immer mehr
ältere Leute in Wien leben, 250 000 Personen, die älter als 65 sind,
die auch immer mehr und mehr die Pflege in den eigenen Wohnungen wünschen und
da ist das barrierefreie Wohnen oder aber auch barrierefreie Anlagen in
Arbeitsstätten und öffentlichen Gebäuden äußerst gewünscht.
Ich hätte nur eine kleine Bemerkung und zwar zu dem
Punkt 16, § 106a Abs 1, anzubringen, wo es lautet: „Gebäude mit
Aufenthaltsräumen müssen so ausgeführt werden, dass sie für behinderte Menschen
gefahrlos und barrierefrei zugänglich und benutzbar sind.“ Dann wird das
runterspezifiziert, wofür das alles gilt, also für Sportflächen, Kirchen,
Bürogebäude, Veranstaltungen, Montagehallen, Lagerhallen, Werkstätten.
Herr Stadtrat! Ich bitte Sie, da es ja nur ein
Entwurf ist, auch Schulen und Kindergärten in diesen Punkt einzufügen, denn
wenn wir uns unsere öffentlichen Schulen anschauen, so sind sie wahrlich
barrierebehindernd und von Aufzügen, außer in modernen Gebäuden, ist leider
überhaupt nicht zu reden.
Dass natürlich solche strengen Maßnahmen für
Behinderte und eigentlich soll es nur für Behinderte sein, Geld kosten, viel
Geld kosten, muss uns schon klar werden. Die Bauträger werden das halt zahlen
müssen.
Es ist klar, dass das barrierefreie und das in der
Bauordnung verankerte Leben für Behinderte eine Steigerung der Lebensqualität
darstellt. Darum werden wir dieser Novellierung, Herr Stadtrat, zustimmen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Hora. Ich
erteile ihm das Wort.
Abg Karlheinz Hora (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!
Ich glaube, gerade die Änderung der Bauordnung und
die Zustimmung durch alle Fraktionen hat gezeigt, dass bereits ein
Problembewusstsein geschaffen wurde, das bis vor einigen Jahren in dieser Stadt
oder bei vielen Menschen vermutlich noch nicht vorhanden war.
Ich habe mir hier erlaubt, von der Ausstellung
„Barrierefreie Stadt ohne Hindernisse“ – ich nehme an, viele der Abgeordneten
haben die Gelegenheit genutzt, diese Ausstellung zu besuchen und auch dort die
Hinweise zu bekommen, was alles unter Barriere fällt – dieses Metermaß
mitzubringen. Dieses Metermaß zeigt eindeutig: 3 Zentimeter können für
manche Menschen unüberbrückbar sein, für eine andere Gruppe können aber gerade
diese 3 Zentimeter ganz wichtig als Orientierungshilfe sein. Ich spreche
auf der einen Seite von den Rollstuhlfahrern, ich spreche auf der anderen Seite
von den Sehbehinderten.
Ich glaube, dass jetzt erstmals
mit dieser Novelle es möglich geworden ist, dass ein Verantwortlicher für den
Neubau, für die Plangestaltung definitiv festgestellt wurde, nämlich der
Planverfasser. Ich habe mir auch die Mühe gemacht, das Bautechnikgesetz in
Oberösterreich, das immer wieder angezogen wird und als sehr vorbildlich gilt,
mit unserer Bauordnung zu vergleichen und es hat sich gezeigt, dass wir mit
dieser Gesetzeswerdung einen wesentlichen Meilenstein für ganz Österreich,
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