Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 92 von 104
Wer für diesen Beschlussantrag der GRÜNEN ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind GRÜNE und SPÖ und damit die erforderliche Mehrheit.
Es gibt den Beschlussantrag der Abg Vana betreffend
Antidiskriminierungsnovelle der Dienstordnung. Auch hier wird eine Zuweisung an
die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,
Konsumentenschutz und Personal verlangt. Es wird zu den angegebenen Verboten
der Diskriminierung zur sexuellen Orientierung beziehungsweise sexuellen
Ausrichtung auch "und Geschlechteridentität" hinzugefügt. (Abg Christian Oxonitsch: Das ist derselbe
Antrag!)
Ich habe da eigentlich jetzt zwei Anträge bekommen,
die gleichen Inhalts sind, wie ich textlich sehen kann. Eigentlich haben wir
den einen Antrag abgestimmt. Ich habe das zweimal bekommen. (Abg Dr Monika Vana: Ich habe drei Anträge
eingebracht! – Abg Christian Oxonitsch: Wir haben keine anderen!)
Ich bitte um eine Minute Unterbrechung, um der
Antragstellerin die Gelegenheit zu geben, mich auf den Unterschied aufmerksam
zu machen. (Abg Christian Oxonitsch: Es
waren drei insgesamt, das stimmt schon, ein Beschlussantrag und zwei
Abänderungsanträge!) Darf ich Sie bitten.
(Die Sitzung wird um 19.02 Uhr unterbrochen und
um 19.03 Uhr wieder fortgesetzt. – Abg Dr Monika Vana begibt sich zum
Präsidenten Johann Hatzl, um den Sachverhalt zu klären.)
Präsident Johann Hatzl:
Danke. – Ich nehme die Sitzung wieder auf.
Da ist nur ein Irrtum in der Zuteilung der einzelnen
Poststücke gewesen. Es ist daher in diesem Bereich abgestimmt, und es liegt
kein weiterer Antrag vor.
Wir kommen daher, wenn Sie einverstanden sind und
kein Widerspruch erfolgt, zur Zweiten Lesung. – Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand,
wobei ich aufmerksam mache, dass auch hier wieder die Zweidrittelmehrheit
notwendig ist. Wer ist dafür? – Das sind SPÖ, GRÜNE und ÖVP und somit auch die
erforderliche qualifizierte Mehrheit zur Beschlussfassung in Zweiter Lesung.
Damit ist auch die Postnummer 7 abgeschlossen.
Die Postnummer 8 betrifft die Erste Lesung der
Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung
1994, die Pensionsordnung 1995, das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz
1995, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener
Personalvertretungsgesetz und das Wiener Bezügegesetz 1995 geändert werden.
Berichterstatterin ist Frau amtsf StRin Brauner. Ich
bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie, diese kurz als
Pensionsreform bezeichnete Vielzahl an Novellierungen zu diskutieren und
zuzustimmen.
Präsident Johann Hatzl: Danke schön. –
Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Vana. Ich erteile es ihr.
Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren!
Die Wiener GRÜNEN werden die Wiener
Pensionsreform ablehnen, und zwar aus mehreren Gründen. Wir haben es uns nicht leicht
gemacht.
Der Grund Nummer eins: Wir sehen
derzeit keine Notwendigkeit, am so genannten Wiener BeamtInnenpensionssystem
Änderungen vorzunehmen, weder in zeitlicher Hinsicht vor der
Pensionsharmonisierung des Bundes, die ja hoffentlich doch irgendwann einmal
erfolgen wird, noch aus finanziellen Gründen. Wien hat, wie Sie alle wissen,
einen Maastricht-Überschuss vorzuweisen, Wien ist eine der reichsten Städte der
Welt, es ist also nicht nötig, jetzt Einschnitte bei den BeamtInnenpensionen
vorzunehmen.
Und was die Terminologie betrifft,
die Sie verwenden, so können wir in diesem Zusammenhang auch nicht so viel
damit anfangen. Sie sprechen auch von einer
"Pensionssicherungsreform". Das ist erstaunlicherweise eine ähnliche
Terminologie, wie sie auch die blau-schwarze Bundesregierung bei ihrer
Pensionsreform 2003 verwendet hat, einer Pensionsreform, wegen der Sie, meine
Damen und Herren von der Sozialdemokratie und auch von der Gewerkschaft, noch
vor einem Jahr auf die Straße gegangen sind, dagegen demonstriert haben und
dagegen gestreikt haben.
Es hat aber auch starke inhaltliche
Gründe – ich habe sie eingangs schon erwähnt –, weshalb wir diese
Pensionsreform ablehnen. Unserer Ansicht nach finden sich leider wesentliche
Eckpunkte der Pensionsreform 2003 des Bundes in dieser Wiener Pensionsreform
wieder, zugegebenermaßen etwas abgeschwächt, also die Einschnitte kommen etwas
später und etwas langsamer. Es war natürlich auch die
DienstnehmerInnenvertretung stärker eingebunden, als das bei der Bundesreform der
Fall war – das ist sicher auch erwähnenswert –, aber es ist und bleibt ein
Einschnitt in die Rechte der Bediensteten.
Es wird eine Erhöhung des
Regelpensionsalters auf 65 Jahre vorgenommen, der Steigerungsbetrag wird
auf 1,78 Prozent abgesenkt, das heißt, die 80 Prozent Pension bekommt
man jetzt erst nach 45 Dienstjahren. Es werden Abschläge für früheren
Pensionsantritt eingeführt beziehungsweise erhöht, die Pensionsbeiträge werden
erhöht. Das alles sind Eckpunkte der Bundespensionsreform 2003, und die finden
sich in der Wiener Pensionsreform wieder, auch wenn Sie ihr – das möchte ich
schon erwähnen – ein bisschen eine rosarote Verkleidung gegeben haben und
einige Zuckerl eingeführt haben.
Einige Verbesserungen im Vergleich
zur Bundesreform sind drinnen: Das ist der nicht unschlau gelöste
Pensionskorridor zum Beispiel, wo es eine Wahlfreiheit gibt bezüglich des
Zeitpunktes des Pensionsantrittes innerhalb bestimmter Jahre. Das ist gut.
Es gibt eine Verbesserung der
Anrechnung der Vordienstzeiten und auch eine verbesserte Möglichkeit des
Nachkaufs fehlender Pensionsjahre. Auch das ist besser,
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