Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 69
Antrag ein, der einen Schutz des Fasangartens in Schönbrunn
in dieser wichtigen Funktion auch sicherstellen soll.
Man könnte ja diese Aufstellung noch lange
fortsetzen, aber wenn die Liste der Umweltsünden der Stadtregierung schon beim Naturschutz
so lang ist, dann will ich mir ja ein wenig Ihrer Aufmerksamkeit – die Grünen können ja vielleicht lachen –
für die zukünftigen noch viel komplexeren Negativleistungen dieser
Stadtregierung im Umweltbereich aufheben.
Deshalb, meine Damen und Herren, beschränke ich mich
nur mehr auf ein Lob für die Beamten, die ja de facto die Verantwortung für den
Naturschutz in dieser Stadt übernommen haben. In diesem Sinne nehmen wir den Naturschutzbericht zur Kenntnis. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl: Zu Wort gelangt
Frau Abg Reinberger.
Abg Brigitte Reinberger (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine
Damen und Herren!
Die MA 22 legt wieder ihren Naturschutzbericht
vor. Sie beginnt mit einer Selbstdarstellung und schreibt in dieser
Selbstdarstellung unter anderem: Die MA 22 ist in der Lage, zu jedem
umweltrelevanten Thema eine kompetente schlüssige Fachmeinung zu vertreten. Ich
meine, das klingt zwar recht eitel, aber ich denke, dass es sich hier gar nicht
um Eitelkeit oder wenn, dann um eine gerechtfertigte handelt, denn diese
Themenführerschaft und die Fachkompetenz ist meiner Meinung nach evident,
evident trotz der knappen Ressourcen, die der MA 22 zur Verfügung stehen.
Der Naturschutzbericht umfasst wieder eine Vielzahl
von Themen und Bereichen. Man hat es gehört, die Kollegen vor mir haben schon
alle möglichen Dinge angesprochen, doch das ist nur ein kleiner Teil dessen,
worum sich der Naturschutzbericht kümmert. Es sind große und kleine Fragen und
Themen, in Summe sind sie aber alle doch sehr wichtig, nämlich für die
Lebensqualität in dieser Stadt.
Es ist auch schon diese Studie aus dem Jahre 2003
über die Lebensqualität in Wien zitiert worden, und ich sage, natürlich ist ein
Bericht – das ist schon vom Vorsitzenden des Umweltausschusses eingeworfen
worden – ganz einfach eine Aufnahme der Vergangenheit, ein Bericht über schon
Geschehenes. Hätte diese Untersuchung Mitte 2004 stattgefunden, dann wäre sie
sicherlich von einem geprägt gewesen – es ist gestern in der Diskussion schon
intensiv darüber gesprochen worden –, nämlich vom Fluglärm in Wien und vom
Mediationsverfahren, an dem die MA 22 und auch die Umweltanwaltschaft
teilnimmt. – Das ist ganz einfach ein Fluglärm, der in manchen Bezirken in
diesem Sommer zugenommen hat, ohne dass in anderen Bezirken eine Abnahme zu
verzeichnen war. Die Vereinbarungen, die in diesen Mediationsverfahren
getroffen wurden, sind nicht eingehalten worden. Das haben wir auch gestern
gehört. Dieser Fluglärm ist nicht nur eine Belästigung in diesem Sinne, sondern
Lärm ist ganz einfach auch eine Gesundheitsbelastung. Wenn bei einem
Mediationsverfahren Vereinbarungen getroffen werden und sich dann herausstellt,
dass es zu keinerlei Entlastung gekommen ist, sondern nur zu einer zusätzlichen
Belastung der Bevölkerung, dann ist eindeutig etwas schiefgelaufen. Ich
appelliere daher an die MA 22, die Interessen der Wienerinnen und Wiener
zum Schutz ihrer Gesundheit auch weiterhin im Mediationsverfahren zu vertreten.
Aber es ist nicht nur der Fluglärm, der äußerst
unangenehm ist, es gibt auch Belästigungen beispielsweise durch die U-Bahn.
Wir, die Freiheitlichen im 23. Bezirk, haben versucht, einen Antrag
einzubringen. Das heißt, den Antrag haben wir eingebracht, wir haben versucht,
eine Initiative zu setzen, um die Bewohner entlang der U6 zwischen Erlaaer
Straße und Perfektastraße ein bisschen vor dem U-Bahn-Lärm zu schützen. Der
Antrag ist zwar im Bezirk durchgegangen und ist weitergeleitet worden. Nach
einem Jahr hat sich dann eine Anrainerin bei mir gemeldet und hat gesagt: Was
ist jetzt? Man merkt noch immer nichts. Ich habe daraufhin eine Anfrage an den
StR Rieder gestellt, der mir dann lapidar gesagt hat: Ein Anspruch gegen die
WIENER LINIEN besteht nicht, weil ja die U-Bahn schon dort war, noch ehe die
Wohnungen gebaut wurden. Man hätte den Bauträger darauf aufmerksam gemacht,
dass es zu Belästigungen kommen würde, aber offensichtlich hat auch der
Bauträger nicht vorgesorgt. Jedenfalls wohnen jetzt dort Menschen, sind
belästigt durch Lärm der U-Bahn, aber die WIENER LINIEN sehen sich nicht
zuständig und der Wohnbauträger offensichtlich auch nicht.
Aber Herr StR Rieder hat versprochen – und da kommt
wieder die MA 22 ins Spiel –, die MA 22 werde Untersuchungen
anstellen, Messungen anstellen, wie stark die Lärmbelästigung dort ist. Sollte
sich herausstellen, dass die Lärmbelästigung so hoch ist wie bei den von der
Stadt Wien als hochprioritär eingestuften Gebieten, wo Maßnahmen gesetzt
werden, insbesondere zum Beispiel entlang der Westbahnstrecke, dann ist es
möglich, auch dort eine höhere Prioritätenreihung anzusetzen. Aber – das hat
der Herr Stadtrat auch dazugeschrieben – bei der Prioritätenreihung geht es
nicht nur um die Höhe und die Stärke des Lärms, sondern auch um die Anzahl der
betroffenen Personen. Er hat auch gleich darauf aufmerksam gemacht, dass eine
Lärmwand entlang der U-Bahn nur die unteren Stockwerke schützt, die oberen
nicht.
Wenn ich mir jetzt vorstelle, wie viele Personen
betroffen sind, fürchte ich, dass die Bewohner wohl durch die Finger schauen
werden. Aber ich hoffe, dass die MA 22 vielleicht auch Ideen hat oder
Lösungen findet, wie man auch anders der Bevölkerung helfen kann, nicht nur mit
einer Lärmschutzwand. Da setze ich große Hoffnungen in die MA 22, dass man
da findig ist, weil es ganz einfach traurig ist, dass die Bevölkerung im Regen
stehen bleibt mit ihren Interessen.
Wichtig im Naturschutz ist, wie
gesagt, die Zufriedenheit der Bevölkerung, daher muss auch ein hohes Maß an
Verlass auf Grünraumpläne gegeben sein. Es soll ein Umweltleitbild kommen, dem
stehen wir sehr
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