Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 69
auch darauf hingewiesen, warum. Nämlich weil es sich hier um eine traditionelle Jagd handelt, und deswegen wird dem nachgefolgt. Wozu dann bitte die guten Studien, wenn sie nicht einfließen in die Politik? Wozu muss das Rebhuhn in Wien, wo es sehr, sehr wenige gibt und wo die Bestände zurückgehen, auch noch bejagt werden, nur damit sich ein paar wenige Jäger ihre Trophäen dann irgendwo hinhängen und sie ausstopfen, oder es steht ja auch drinnen, man kann sie sogar essen. Na super, ja, das ist ein Grund, hier die Bejagung zu ermöglichen.
Zu den Anträgen, die schon angesprochen wurden,
bezüglich des gentechnik-veränderten Saatgutes beziehungsweise der
Agrarförderung. Es ist ja da ein Kapitel drinnen, Entwurf einer
Gentechnik-Novelle des Wiener Naturschutzgesetzes. Wir möchten hier einen
Antrag einbringen, der sich genau auf das, was da drinnen steht, bezieht,
nämlich dass hier in Wien – und im Bundesländervergleich ist Wien halt doch
etwas anders als die anderen Bundesländer – die gentechnikfreien Zonen nicht
dermaßen ausgeführt werden wie in den anderen Bundesländern, sondern eben nur
ein Aufbringungsverbot von gentechnisch veränderten Organismen in den
Europaschutzgebieten verankert werden soll. Das ist uns zu wenig, wir wollen
mehr, und ich bringe deswegen mit meinem Kollegen Rüdiger Maresch folgenden
Beschlussantrag ein:
„Der Landtag wolle beschließen:
Die Frau amtsführende Stadträtin für Umwelt möge den
Entwurf eines Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetzes nach dem Vorbild des
Salzburger Gentechnik-Vorsorgegesetzes ausarbeiten und dem Wiener Landtag zum
Beschluss vorlegen. Insbesondere soll durch den Gesetzesentwurf der ökologische
Landbau ohne die Gefahr der Verunreinigung durch gentechnisch veränderte
Organismen sichergestellt werden.
Wir beantragen die sofortige Abstimmung dieses
Antrags.“
Als zweiten Antrag bringen der Kollege Maresch und
ich einen Antrag betreffend die Bindung von Öko-Agrarförderungen an den
Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut ein. Jetzt hat der Kollege VALEN-TIN
schon gesagt, sie stimmen dem zu. Es stimmt. Ihr habt eins zu eins unsere
Begründung kopiert und dann was zugefügt, wo wir uns offensichtlich nicht einig
sind, ob die Stadt Wien das machen kann im Landwirtschaftsgesetz oder nicht. Es
ist schön, wenn unsere Begründungen übernommen werden, nur sollte die Politik
danach auch übernommen werden. Wir bringen einen Antrag ein auf Zuweisung, um
das wirklich im Ausschuss auch diskutieren zu können, ob die Änderung des
Wiener Landwirtschaftsgesetzes in der Form erfolgen kann oder nicht.
„Der Landtag wolle beschließen:
1. Die
österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, bei der nächsten
ÖPUL-Programmperiode die Teilnahmebedingungen an den Verzicht der Verwendung
gentechnisch veränderter Organismen zu binden.
2. Die zuständige Stadträtin wird
ersucht, gemeinsam mit der Wiener Landwirtschaftskammer einen Entwurf zur
Änderung des Gesetzes über die Förderung der Landwirtschaft in Wien, Wiener
Landwirtschaftsgesetz, auszuarbeiten und dem Wiener Landtag zur
Beschlussfassung vorzulegen. Das geänderte Gesetz soll gewährleisten, dass
Landwirtschaftsförderungen nach § 5 lit°b des Wiener
Landwirtschaftsgesetzes an den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut
gebunden werden.
In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung
dieses Antrags.“
Zur Einrichtung der unabhängigen Ombudsstelle. Wir
haben ja heute schon in der Fragestunde über das Bundestierschutzgesetz
gesprochen, was da alles drinsteht. Da steht auch unter dem erwähnten § 41
die Bestellung eines weisungsfreien Ombudsmannes oder einer Ombudsfrau, einer
Ombudsperson drinnen. Jetzt stimmt das schon, dass in diesem Antrag, den wir
stellen werden, der Amtstierarzt ausgeschlossen ist. Es gibt eine
Anfragebeantwortung aus Salzburg, genau auf einen ähnlichen Antrag, den die
GRÜNEN dort eingebracht haben, wo darauf hingewiesen wird, dass ein dienstfrei
gestellter Amtstierarzt, um den es hier nur gehen kann, weil sonst kann er ja
diese unabhängige Stelle nicht ausführen, schon in Situationen kommen kann, wo
er vielleicht plötzlich gegen ehemalige Bescheide seines Arbeitgebers auftreten
muss. Um genau das zu verhindern, dass die Leute, die in einem
Abhängigkeitsverhältnis standen, stehen werden als Amtstierarzt, nicht in diese
Situation kommen, hier plötzlich aufzutreten, Gewissenskonflikte zu haben
bezüglich ihrer Arbeitgeber, wollen wir die Amtstierärzte aus dieser
Ombudsstelle heraushalten, sondern wir wollen wirklich unabhängige Menschen,
die sich mit der Stelle des Ombudsmenschen beschäftigen und diese auch erfüllen
können.
Wie das Sekretariat ausschaut: Mag schon sein, dass
wir da jetzt vorschreiben, wie. Aber zu befürchten ist, man setzt eine
Ombudsperson ein, und das war es dann. Das ist unsere Befürchtung. Deswegen
wollen wir auch festgehalten haben, wie die nötigen Ressourcen ausschauen.
Darüber hinaus keine Diskussionen. Wenn da Anträge
kommen von der SPÖ, dass diese Ombudsperson unzählige MitarbeiterInnen hat,
Riesenbüroräume, frei zugänglich für die Bevölkerung et cetera, sind wir gern
dabei. Aber im Moment ist nichts zu sehen, wie dieses Gesetz in Bezug auf die
Ombudsperson umgesetzt wird, und auch nicht, wie die Ressourcen sein sollen
beziehungsweise die Arbeit dieser sehr, sehr notwendigen Menschen funktionieren
soll. Deswegen wollen wir hier zumindest einmal eine Mindestausstattung für die
unabhängige Ombudsstelle.
Deswegen bringe ich einen Antrag ein:
„Der Landtag wolle beschließen:
Die Wiener Landesregierung wird
aufgefordert, das Bundestierschutzgesetz dahin gehend umzusetzen, dass eine
unabhängige weisungsfreie Ombudsperson eingesetzt wird, die weder einer
amtstierärztlichen, freiberuflichen oder sonst einer Tätigkeit beim Amt der
Wiener Landesregierung nachgeht, die unabhängige
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