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Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 69

 

auch darauf hingewiesen, warum. Nämlich weil es sich hier um eine traditionelle Jagd handelt, und deswegen wird dem nachgefolgt. Wozu dann bitte die guten Studien, wenn sie nicht einfließen in die Politik? Wozu muss das Rebhuhn in Wien, wo es sehr, sehr wenige gibt und wo die Bestände zurückgehen, auch noch bejagt werden, nur damit sich ein paar wenige Jäger ihre Trophäen dann irgendwo hinhängen und sie ausstopfen, oder es steht ja auch drinnen, man kann sie sogar essen. Na super, ja, das ist ein Grund, hier die Bejagung zu ermöglichen.

 

Zu den Anträgen, die schon angesprochen wurden, bezüglich des gentechnik-veränderten Saatgutes beziehungsweise der Agrarförderung. Es ist ja da ein Kapitel drinnen, Entwurf einer Gentechnik-Novelle des Wiener Naturschutzgesetzes. Wir möchten hier einen Antrag einbringen, der sich genau auf das, was da drinnen steht, bezieht, nämlich dass hier in Wien – und im Bundesländervergleich ist Wien halt doch etwas anders als die anderen Bundesländer – die gentechnikfreien Zonen nicht dermaßen ausgeführt werden wie in den anderen Bundesländern, sondern eben nur ein Aufbringungsverbot von gentechnisch veränderten Organismen in den Europaschutzgebieten verankert werden soll. Das ist uns zu wenig, wir wollen mehr, und ich bringe deswegen mit meinem Kollegen Rüdiger Maresch folgenden Beschlussantrag ein:

 

„Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Frau amtsführende Stadträtin für Umwelt möge den Entwurf eines Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetzes nach dem Vorbild des Salzburger Gentechnik-Vorsorgegesetzes ausarbeiten und dem Wiener Landtag zum Beschluss vorlegen. Insbesondere soll durch den Gesetzesentwurf der ökologische Landbau ohne die Gefahr der Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Organismen sichergestellt werden.

 

Wir beantragen die sofortige Abstimmung dieses Antrags.“

 

Als zweiten Antrag bringen der Kollege Maresch und ich einen Antrag betreffend die Bindung von Öko-Agrarförderungen an den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut ein. Jetzt hat der Kollege VALEN-TIN schon gesagt, sie stimmen dem zu. Es stimmt. Ihr habt eins zu eins unsere Begründung kopiert und dann was zugefügt, wo wir uns offensichtlich nicht einig sind, ob die Stadt Wien das machen kann im Landwirtschaftsgesetz oder nicht. Es ist schön, wenn unsere Begründungen übernommen werden, nur sollte die Politik danach auch übernommen werden. Wir bringen einen Antrag ein auf Zuweisung, um das wirklich im Ausschuss auch diskutieren zu können, ob die Änderung des Wiener Landwirtschaftsgesetzes in der Form erfolgen kann oder nicht.

 

„Der Landtag wolle beschließen:

 

1. Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, bei der nächsten ÖPUL-Programmperiode die Teilnahmebedingungen an den Verzicht der Verwendung gentechnisch veränderter Organismen zu binden.

 

2. Die zuständige Stadträtin wird ersucht, gemeinsam mit der Wiener Landwirtschaftskammer einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Landwirtschaft in Wien, Wiener Landwirtschaftsgesetz, auszuarbeiten und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. Das geänderte Gesetz soll gewährleisten, dass Landwirtschaftsförderungen nach § 5 lit°b des Wiener Landwirtschaftsgesetzes an den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut gebunden werden.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung dieses Antrags.“

 

Zur Einrichtung der unabhängigen Ombudsstelle. Wir haben ja heute schon in der Fragestunde über das Bundestierschutzgesetz gesprochen, was da alles drinsteht. Da steht auch unter dem erwähnten § 41 die Bestellung eines weisungsfreien Ombudsmannes oder einer Ombudsfrau, einer Ombudsperson drinnen. Jetzt stimmt das schon, dass in diesem Antrag, den wir stellen werden, der Amtstierarzt ausgeschlossen ist. Es gibt eine Anfragebeantwortung aus Salzburg, genau auf einen ähnlichen Antrag, den die GRÜNEN dort eingebracht haben, wo darauf hingewiesen wird, dass ein dienstfrei gestellter Amtstierarzt, um den es hier nur gehen kann, weil sonst kann er ja diese unabhängige Stelle nicht ausführen, schon in Situationen kommen kann, wo er vielleicht plötzlich gegen ehemalige Bescheide seines Arbeitgebers auftreten muss. Um genau das zu verhindern, dass die Leute, die in einem Abhängigkeitsverhältnis standen, stehen werden als Amtstierarzt, nicht in diese Situation kommen, hier plötzlich aufzutreten, Gewissenskonflikte zu haben bezüglich ihrer Arbeitgeber, wollen wir die Amtstierärzte aus dieser Ombudsstelle heraushalten, sondern wir wollen wirklich unabhängige Menschen, die sich mit der Stelle des Ombudsmenschen beschäftigen und diese auch erfüllen können.

 

Wie das Sekretariat ausschaut: Mag schon sein, dass wir da jetzt vorschreiben, wie. Aber zu befürchten ist, man setzt eine Ombudsperson ein, und das war es dann. Das ist unsere Befürchtung. Deswegen wollen wir auch festgehalten haben, wie die nötigen Ressourcen ausschauen.

 

Darüber hinaus keine Diskussionen. Wenn da Anträge kommen von der SPÖ, dass diese Ombudsperson unzählige MitarbeiterInnen hat, Riesenbüroräume, frei zugänglich für die Bevölkerung et cetera, sind wir gern dabei. Aber im Moment ist nichts zu sehen, wie dieses Gesetz in Bezug auf die Ombudsperson umgesetzt wird, und auch nicht, wie die Ressourcen sein sollen beziehungsweise die Arbeit dieser sehr, sehr notwendigen Menschen funktionieren soll. Deswegen wollen wir hier zumindest einmal eine Mindestausstattung für die unabhängige Ombudsstelle.

 

Deswegen bringe ich einen Antrag ein:

 

„Der Landtag wolle beschließen:

 

Die Wiener Landesregierung wird aufgefordert, das Bundestierschutzgesetz dahin gehend umzusetzen, dass eine unabhängige weisungsfreie Ombudsperson eingesetzt wird, die weder einer amtstierärztlichen, freiberuflichen oder sonst einer Tätigkeit beim Amt der Wiener Landesregierung nachgeht, die unabhängige

 

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