Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 69
Wir kommen zum dritten Antrag, eingebracht von den GRÜNEN, betreffend Bindung von Öko-Agrarförderung an das gentechnisch nicht veränderte Saatgut. Es ist die Zuweisung dieses Antrages verlangt. Wer ist dafür? – Das sind die GRÜNEN, die SPÖ und die FPÖ. Das ist die Mehrheit.
Wir kommen zum vierten Antrag, eingebracht von den
GRÜNEN, betreffend Umsetzung des Bundestierschutzgesetzes, Einrichtung einer
unabhängigen Ombudsstelle. Es wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer ist
dafür? – Das sind die GRÜNEN, die FPÖ und die ÖVP und daher nicht die Mehrheit.
Wir kommen zur Postnummer 7. Die Postnummer 7
betrifft den Antrag gemäß Art 98 Abs 2 B-VG auf Wiederholung des
Gesetzesbeschlusses vom 30. Juni 2004 betreffend ein Gesetz, mit dem die
Dienstordnung 1994 (19. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung
1994 (23. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Pensionsordnung 1995
(13. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Ruhe- und
Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 (8. Novelle zum Ruhe- und
Versorgungsgenusszulagegesetz 1995), die Vertragsbedienstetenordnung 1995
(19. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener
Personalvertretungsgesetz (9. Novelle zum Wiener
Personalvertretungsgesetz) und das Wiener Bezügegesetz 1995 (7. Novelle
zum Wiener Bezügegesetz 1995) geändert werden.
Berichterstatterin ist die Frau amtsf StRin Mag
Wehsely. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Johann Hatzl:
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich die Frau Abg Dr Vana gemeldet. Ich
erteile ihr das Wort.
Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Sehr geehrten Damen und Herren!
Die Wiener GRÜNEN werden dem
Pensionsbeharrungsbeschluss heute nicht zustimmen. (Abg Günther Barnet:
Weil?) Das wird Sie nicht überraschen. Wir haben auch nach eingehender
Debatte der neuen Pensionsordnung im Juni dieses Jahres nicht zugestimmt, weil
wir die Wiener Pensionsordnung als drastische Verschlechterung für die
öffentlich Bediensteten sehen. Deshalb können wir auch schwerlich auf der
Einführung eines Gesetzes beharren, das wir von der Substanz her ablehnen.
Aber, und das ist ein sehr großes Aber, und es geht
in die Richtung der Kolleginnen und Kollegen hier rechts im Saal, in dem Fall
links von mir, aber das ist ja schwer möglich, wie mir unterstellt wird: Die
Wiener GRÜNEN haben keinerlei Verständnis für den Einspruch, der hier von
Seiten der Bundesregierung eingelegt wurde gegen die Wiener Pensionsordnung,
und zwar aus mehreren Gründen. Ich halte den Einspruch eigentlich für
vollkommen absurd, und ich denke, wir könnten uns die Zeit hier doch leicht
sparen. Denn man darf sich doch nicht wundern, wenn man die Wiener LandesbeamtInnen
in die Pensionsharmonisierungsverhandlungen nicht einbezieht, dass dann ein
eigenes Gesetz von Seiten der Stadt Wien für die Wiener LandesbeamtInnen
eingebracht wird und auch durchgeführt wird. Das ist das eine. Also hier jetzt
Einspruch zu erheben, dass Wien einen eigenen Weg geht und Wien zuerst gar
nicht einzubinden, das halte ich für eine Farce.
Das Zweite aber ist die Begründung Ihres Einspruches,
die ich schon an der Grenze zum Absurden befindlich halte, muss ich ehrlich
sagen, und fast lächerlich, fällt mir da eigentlich nur ein, wenn Sie das
Wiener Modell kritisieren, das sich von Ihrem hauptsächlich – hauptsächlich,
sage ich – durch längere Übergangsfristen unterscheidet und Ihr Modell mit den
Kerneckpunkten 45-65-80 doch eh recht brav – unter Anführungszeichen – umsetzt.
Wenn Sie sich beschwerden, dass längere Übergangsfristen eine so genannte
Gefährdung des Gesamtstaats, wie Sie es auch medial verkündet haben, sein soll
und noch dazu die Gefährdung oder ein Widerspruch zum Solidaritätsgedanken in
diesem Land, dann stellen sich wirklich bei mir alle Haare auf, aus Ihrem Mund,
liebe Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ, das Wort
"Solidarität" überhaupt nur zu hören. Wenn hier jemand in Widerspruch
zum Solidaritätsgedanken steht und eine Gefährdung für den Gesamtstaat
darstellt, dann sind es wohl Sie mit Ihrer Politik. Ich spreche jetzt nicht mit
Ihnen persönlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern über die Politik der
Bundesregierung, die eine Pensionsreform beschlossen hat, die sie mit der
Pensionsharmonisierung jetzt noch verschärft, wo weite Teile der Bevölkerung
auch dagegen sind. Das zeigen alle Umfragen. Zum Beispiel fühlen sich nach
einer jüngsten Umfrage in Wien von allen 18- bis 40-jährigen Frauen
71 Prozent benachteiligt von Ihrer Pensionsreform. Also das sind wirklich
keine guten Werte, die Sie da haben. Das ist kein Jahrhundertwerk und schon gar
nicht das so genannte modernste System Europas, sondern das steht im
Widerspruch zum Solidaritätsgedanken, und wir lehnen diese Politik ab. (Beifall
bei den GRÜNEN und bei der SPÖ.)
Ich denke, dieser Einspruch kann
nur als Ablenkungsmanöver von Ihrem eigenen Versagen in der
Pensionsharmonisierung gewertet werden; die Pensionsharmonisierung, die
eigentlich gar keine ist. Nach wie vor ist nicht jeder Beitrags-Euro gleich
viel wert. Es gibt nach wie vor unterschiedliche Systeme für unterschiedliche
Berufsgruppen. Es gibt nicht gleiche Beiträge und gleiche Leistungen. Und die
großen Verliererinnen der Pensionsharmonisierung, wie auch schon der
Pensionsreform, sind wieder die Frauen, wo Sie eigentlich verkünden, gerade für
Frauen mit den Kindererziehungszeiten doch etwas Positives jetzt noch
nachgebessert zu haben. Da kann ich ja nur lachen, wenn man sich anschaut, was
Sie da nachgebessert haben bei den Kindererziehungszeiten, dass Sie den
Anpassungsfaktor, also den Kindererziehungszeitenbewertungsfaktor, unter den
nach Jahren Einkommen der Frauen ansetzen und dann, im Gegensatz zu anderen
Quellen, nicht einmal das 13. und
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