Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 69
hervorragender Art und Weise von den Abgen Frauenberger und
Hundstorfer bereits dargestellt wurden.
Nur ein paar grundsätzliche Dinge:
Punkt Nummer eins: Wieso kam es zu diesem Einspruch
der Bundesregierung? Und was ist der wesentliche Inhalt? Jeder, der sich diesen
Einspruch durchgelesen hat, dem war vollkommen klar, dass das nur ein Politikum
sein kann, da in dieser knappen A4-Seite - der Kollege Barnet lächelt mich
zustimmend an - kein einziges Argument vorgebracht wurde, das nicht bereits im
Begutachtungsverfahren vorgebracht wurde. Jeder, der sich mit der Frage des
Einspruchs von Körperschaften auseinander gesetzt hat, weiß ganz genau, dass
grundsätzlich nur Einsprüche vorgebracht werden dürfen, die nicht bereits im
Begutachtungsverfahren vorgebracht wurden, sonst ist das nur zulässig, wenn in
die Kompetenz einer anderen Körperschaft eingegriffen wird. Das ist hier nicht
der Fall, daher handelt es sich selbstverständlich um ein Politikum.
Herr Kollege Barnet, wenn hier angeführt wird, dass
der Art 13 Abs 2 zu berücksichtigen wäre, möchte ich nur einen Satz
dazu sagen. Man möge sich bitte anschauen, wie derzeit das
gesamtwirtschaftliche Haushaltsgleichgewicht hergestellt wird, nämlich einfach
dadurch, indem die Länder und Gemeinden viel einzahlen und der Bund Schulden
macht. Das ist nicht das, was an sich dem Art 13 Abs 2 entspricht.
Jetzt zum eigentlichen heutigen Akt und zur Wiener
Pensionsreform: Es wurde schon gesagt, hier nur mehr kurz die Eckpunkte. Die
Eckpunkte dieser Pensionsreform, 65-45-80, wurden von Wien bereits
vorvollzogen, bevor im Bund die Rede davon war, dass es zu einer so genannten
Harmonisierung kommt, die es selbstverständlich nicht gibt, weil sie die Bauern
und die Gewerbetreibenden nicht in vollem Umfang umfasst. Zu dem, was hier als
Argumente insbesondere seitens der ÖVP und der Freiheitlichen vorgebracht
wurde, dass das alles länger dauert, sage ich dazu, selbstverständlich dauert
es länger, weil diese Wiener Pensionsreform eine Pensionsreform ist, die mit
sozialem Augenmaß gemacht wird und eine Pensionsreform ist - das ist mir als
Frauenstadträtin ganz besonders wichtig -, die auf die spezielle Situation der
Frauen in unserer Stadt Rücksicht nimmt.
Ein Punkt ist vollkommen klar: Wir werden hier in
Wien nichts umsetzen, was wir für falsch halten und weite Dinge der Grundlage
dieser so genannten Pensionsharmonisierung des Bundes halten wir inhaltlich für
falsch, weil sie sozial ungerecht sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen sie mich
abschließend noch auf einen Punkt eingehen: Wenn der Abg Barnet von der FPÖ
sagt, hätte man in Wien die Bundesreform umgesetzt, dann würde niemand unter
der Brücke schlafen, so mag das sein, ich bekenne mich aber dazu, dass das kein
Kriterium für die Mehrheit dieses Hauses ist, ob Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der Stadt Wien unter der Brücke schlafen müssen oder nicht.
Unsere Auffassung von sozialer Gerechtigkeit, von Sicherheit für die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Wien ist eine vollkommen andere,
nämlich dass wir der Meinung sind, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Stadt Wien, nachdem sie ein Leben lang im Dienst der Wienerinnen und Wiener
gestanden sind, ein Recht darauf haben, einen existenzsichernden Lebensabend zu
vollbringen und sicher sein zu können, dass sie von uns unterstützt werden. Und
dafür steht diese Reform! (Beifall bei der SPÖ.)
Daher ersuche ich Sie auch, heute hier zu beharren,
und zwar auf den Rechten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Wien,
die für die Wienerinnen und Wiener 365 Tage im Jahr und in vielen
Bereichen 24 Stunden am Tag da sind. Beharren wir auf den Rechten der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen! (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag
gemäß Art 98 Abs 2 B-VG auf Wiederholung des Landtagsbeschlusses vom
30. Juni 2004 betreffend ein Gesetz, mit dem die
Dienstordnung 1994 (19. Novelle zur Dienstordnung 1994), die
Besoldungsordnung 1994 (23. Novelle zur Besoldungsordnung 1994),
die Pensionsordnung 1995 (13. Novelle zur Pensionsordnung 1995),
das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagengesetz 1995 (8. Novelle zum
Ruhe- und Versorgungsgenusszulagengesetz 1995), die
Vertragsbedienstetenordnung 1995 (19. Novelle zur
Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Personalvertretungsgesetz
(9. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) und das Wiener
Bezügegesetz 1995 (7. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995),
geändert werden, wobei ich die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der
Abgeordneten feststelle.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die
diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. -
Dieser Antrag ist mehrstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss- und
Resolutionsantrag, eingebracht von den ÖVP-Abgeordneten Dr Matthias Tschirf und
Dr Fritz Aichinger zur Pensionsharmonisierung.
Hier wurde die sofortige Abstimmung verlangt.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag
zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit. Der
Antrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen zum Beschlussantrag der FPÖ-Landtagsabgeordneten
Günther Barnet, Heinz-Christian Strache und Barbara Schöfnagel, ebenfalls
betreffend Pensionsharmonisierung.
Auch hier wurde die sofortige Abstimmung des Antrags
gefordert.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag
zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist ebenfalls die
Minderheit und damit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Postnummer 2 der
Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht 2003 des Unabhängigen
Verwaltungssenats Wien an den Wiener Landtag.
Ich begrüße recht herzlich die Präsidentin des Un-abhängigen
Verwaltungssenats, Frau DDr Katharina
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