Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 69
Schönberger, in unserer Mitte. Herzlich Willkommen.
Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StRin
Mag Wehsely, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf
StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Ich ersuche Sie, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich der Herr
Abg Kenesei zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Günter Kenesei
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren!
Nur in aller Kürze zum Tätigkeitsbericht des UVS für
das Jahr 2003:
Wenn man zurückblickt und sich im Vergleich dazu
Berichte aus den Jahren davor ansieht, dann hat der Bericht aus dem
Jahr 2003 durchaus etwas an Qualität gewonnen, ich sage einmal von beiden
Seiten, sowohl von der Lesbarkeit her als auch von der inhaltlichen Textierung.
Erkennbar ist aber, und das konnten wir leidvoll im Kontrollausschuss
feststellen, dass es offensichtlich massive Diskrepanzen in der Auffassung der
Tätigkeit des UVS zwischen der Präsidentin und den Organen der Vollversammlung
des UVS gibt. Jetzt möchte ich da gar nicht weit ausholen, welche Diskussion es
gegeben hat, es ist nur für mich bezeichnend, dass es zum Kontrollamtsbericht
des UVS eine Stellungnahme von der Präsidentin gegeben hat, der bei einer
Prüfung einer Dienststelle eher unüblich gewesen ist, denn die Stellungnahme
der geprüften Dienststelle lautete: „Der Bericht des Kontrollamts wird zur
Kenntnis genommen."
Jetzt ist es nicht nur so, dass nur lauter angenehme
Dinge darin gestanden wären, sondern durchaus auch unangenehme Dinge. Aber wir
nahmen zur Kenntnis, dass die Präsidentin des UVS den Bericht des Kontrollamts
zur Kenntnis genommen hat. Da haben wir eine Diskussion geführt und dann haben
wir, zumindest die drei Vorsitzenden des Kontrollausschusses, uns gedacht,
vielleicht haben die Mitglieder des UVS auch etwas zu diesem Prüfbericht zu sagen,
denn schlussendlich geht es in diesem Bericht um die Tätigkeit des UVS als
Ganzes. Daher haben wir die Vollversammlung gebeten, uns auch eine
Stellungnahme aus ihrer Sicht der Dinge darzulegen. Diese haben wir
mittlerweile bekommen (Abg Dr Wilfried Serles:
Mit großer Zeitverzögerung!), mit einer ziemlichen Zeitverzögerung, deren
Gründe mir hier und heute nicht bekannt sind, die wir vielleicht noch
verifizieren können.
Faktum ist, dass das am 3. Juni 2004 im
Hause eingelangt ist, mir gestern zur Verfügung gestellt wurde, also doch mit
einigen Monaten Verzögerung, und in dieser Stellungnahme schaut die ganze Sache
schon um eine Spur anders aus, wie es dargestellt wird. Nämlich, da liest sich
das Ganze schon etwas differenzierter. Interessant ist, dass es auch dann eine
Stellungnahme auf die Stellungnahme gibt, von der Frau Präsidentin des UVS, und
sie sich doch noch äußert, und zwar nicht zum Kontrollamtsbericht, den sie zur
Kenntnis nimmt, wie er niedergeschrieben ist, sondern zu der Stellungnahme der
Stellungnahme gibt sie jetzt einen Bericht ab und da könnte man eine Vielzahl
von Ungereimtheiten und undifferenzierten Gegenüberstellungen anbringen, wo die
einen die Sicht der Dinge so sehen und die Frau Präsidentin das ganz anders
sieht.
Es sind nur zwei Punkte für mich recht schwierig
nachzuvollziehen:
Und zwar hat es die Kritik gegeben, dass noch sehr
viele offen geführte Verfahren anhängig wären. Im Kontrollamtsbericht wird von
430 Verfahren gesprochen. In der Stellungnahme der Vollversammlung wird darauf
hingewiesen, es seien lediglich 351: „Der Schluss, bei den als offen geführten
Verfahren handelt es sich um nicht ausgewiesene Verjährung," - das hat man
vermutet – „ist deshalb unzulässig, denn Stichproben haben ergeben, dass es
sich bei einer Vielzahl als offen geführter Verfahren um noch anhängige
Verfahren aus dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, um offene Kostenakte
und um Administrativverfahren handelt." - Das muss man so zur Kenntnis
nehmen.
Die Frau
Präsidentin widerspricht dem in ihrer Stellungnahme und sagt: „Bei den vom
Kontrollamt ermittelten Verfahren, die zum Prüfungszeitraum als noch nicht
erledigt aufgeschienen sind, waren beziehungsweise sind entgegen den
Ausführungen der Vollversammlung keine Verfahren vor dem Verfassungs- und
Verwaltungsgerichtshof oder Kostenakten enthalten. Es handelt sich tatsächlich
um noch nicht erledigte Verfahren beziehungsweise Bescheiden, die einer
Vollstreckungsverjährung anheim gefallen sind."
Als
aufmerksamer Leser des Jahresberichts des UVS - ich gehe davon aus,
Unterschrift habe ich keine gesehen, oh ja, vorne ist die Unterschrift,
Entschuldigung, dass die Frau Präsidentin an dem Bericht mitgewirkt hat -
findet sich auf der Seite 10 die Stellungnahme: „Beschwerden an den
Verfassungsgerichtshof: Beim Verfassungsgerichtshof wurden im Berichtsjahr
16 Beschwerden anhängig gemacht, von denen 14 noch offen waren, inklusive
der bereits in den Vorjahren anhängig gemachten Verfahren." - Also hat es
doch welche gegeben, nicht so wie es die Frau Präsidentin in ihrer
Stellungnahme schreibt, dass es keine gegeben hat und dass alles nicht stimmt,
was die Vollversammlung sagt, steht jetzt im Jahresbericht 2003 sehr wohl,
dass es solche Verfahren gegeben hat.
Einen Absatz darunter,
"Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof", genauso: „Inklusive der
bereits in den Vorjahren anhängig gemachten Verfahren im Berichtsjahr 157
abgeschlossen, wobei 40 Entscheidungen ..." - Also ich fühle mich
nicht leicht gefrotzelt. Ich bin einer, der einiges aushält, aber ich will mich
nur nicht irgendwie hinters Licht führen lassen, schon gar nicht, das sage ich
jetzt im Bewusstsein, dass sie auch da ist, von einer Präsidentin des
Unabhängigen Verwaltungssenats. Denn das, sehr geehrte Frau Präsidentin, was
Sie als Antwort an den Kontrollausschuss und an meine
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular