Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 69
Person als
Stellungnahme abgegeben haben, ist nachweislich falsch! Ich denke mir, so kann
ein Umgang einer Präsidentin des UVS mit Abgeordneten des Landtags und mit
Mitgliedern des Kontrollausschusses der Stadt Wien nicht funktionieren!
Es hat
auch diverse Unstimmigkeiten gegeben und ich kann es schwer beurteilen, weil
man müsste hinfahren und sich dann die Aktenlage genau anschauen, weil die
Vollversammlung sagt jenes und Sie sagen etwas ganz anderes. Nur anhand dieses
einen Falls schwankt natürlich meine Meinung schon sehr, der Stellungnahme der
Vollversammlung Glauben zu schenken und Ihrer Stellungnahme um eine Spur
weniger Glauben zu schenken.
Die Vollversammlung
schreibt unter anderem, dass es Probleme gibt, weil es keine Kanzleiordnung
gibt: „Mangels einer Kanzleiordnung, für deren Erlassen die Präsidentin
verantwortlich ist, besteht beim UVS keine klare Verantwortlichkeit für die
Schließung von Geschäftszahlen und so weiter und um diese Diskussion ist es
gegangen." - Jetzt würde ich mir erwarten, dass eine Präsidentin, die
durchaus in der Lage ist, die Schwierigkeiten, die es in der Dienststelle gibt,
zu erkennen, darauf reagiert und versucht, eine Klärung herbeizuführen. Die
Klärung, die in dieser Stellungnahme herbeigeführt wird, kenne ich aus der
Geschichte: „Das Recht bin ich." Oder: „Das, was ich sage, das gilt."
Das gibt es vielleicht bei sehr hierarchisch geführten Familien, wo das
Familienoberhaupt die Befehlsausgabe macht und alle anderen spuren, aber ich
glaube, dass das in einem Kollegialorgan und beim UVS schon gar nicht
funktionieren kann, denn Ihre Stellungnahme lautet: „Der Hinweis auf die
fehlende Kanzleiordnung geht ins Leere, da das Gesetz weder eine Kanzleiordnung
vorsah noch vorsieht, sondern die Regelung des Dienstbetriebes dem Präsidenten
überlässt." - Sehr geehrte Frau Präsidentin, regeln Sie den Dienstbetrieb!
Regeln Sie ihn! Genau das ist es, was die Vollversammlung einfordert.
Jetzt will
ich nicht über die nicht funktionierende EDV herziehen, denn dafür kann die
Präsidentin genauso wenig wie die Vollversammlung. Das ist ein mehr als
bekanntes Problem, ein über Monate, Jahre hindurch bekanntes Problem. Dann ist
dieses ganze System zusammengebrochen, was in so einem Amt besonders hilfreich
ist, wenn plötzlich irgendwelche Akten oder Beilagen zu Akten, die man
abgespeichert hat, nicht mehr aufzufinden sind. Wenn man 40 Seiten
Protokoll hat und plötzlich drei Seiten dazwischen fehlen, ist es mäßig
hilfreich, hier einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrecht zu erhalten.
Ich will
aber auch die Kolleginnen und Kollegen des UVS nicht von jedem Mangel
freisprechen. Da wird lang und breit erklärt, warum es derartige Rückstände
gibt. Wenn ich mir die Rückstandsliste anschaue, dann wird mir in einzelnen
Fällen ziemlich schwummelig. Wenn eine Kollegin oder ein Kollege mit
Ende 2002 659 Akten im Rückstand hat, wo der Schnitt zwischen 140 und
190 liegt - es gibt dann noch einen mit 466 und einen mit 558 - und es dann
eine Liste mit 27. Mai 2004, also knapp 5°Monate später, gibt, wo er
schließlich von den 659 auf 140 abgebaut hat, dann steigt in mir der Zweifel,
ob die ganzen Akten, die in dieser kurzen Zeit von dieser Person behandelt
wurden, auch tatsächlich so behandelt wurden, wie wir es uns wünschen würden.
Ich kann es nicht beurteilen, ich kenne keinen einzigen daraus. Entweder sind
sehr viele der Verjährung anheim gefallen, was durchaus ein Grund sein kann, es
können aber durchaus welche dabei sein, die in einem - wie sage ich es jetzt
vorsichtig? - gewissen Schnellverfahren erledigt wurden. Es haben nämlich
andere geschafft, den schon beträchtlichen Rückstand in dem halben Jahr noch
aufzubauen.
In Summe
muss man aber sagen, ist in 5°Monaten der Rückstand um fast
3 300 Akten abgebaut worden. Was ist denn da passiert? Es waren
dieselben Leute in Teilkarenz. Es waren dieselben Leute in Karenz. Es hat zwar
im November und Dezember Neuzugänge gegeben, und zwar insgesamt 6°Personen, aber
dass diese 6°Personen in Summe fast 3 300 Akten in Windeseile
erledigt haben, kann ja nur mit der Arbeitsqualität einzelner Personen im UVS
zusammenhängen.
Dass das Arbeitsklima und das Gesprächsklima zwischen
der Präsidentin und den Mitgliedern der Vollversammlung, die dort den Job
machen, nicht das Beste ist, ist hinlänglich bekannt. Ich bitte nur, sich
darauf zu besinnen, dass der UVS eine immerhin wichtige Einrichtung in dieser
Stadt ist, eine immens wichtige Aufgabe hat, im Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern
zur Seite zu stehen, Beschwerden zu behandeln, und zwar in einem Zeitraum und
in einer Frist zu behandeln, wo sowohl der Bürger als auch die Behörde noch
etwas davon haben, nämlich entweder zu bestätigen, dass das Verfahren zu Recht
eingeleitet und der Strafrahmen zu Recht festgesetzt wurde oder festzustellen,
dass das Verfahren anders zu führen wäre oder gewesen wäre und der Strafrahmen
anders festzulegen gewesen wäre.
Der UVS ist sicherlich kein Ort, um persönliche
Befindlichkeiten von Mitgliedern auszutauschen und kein Ort, um ein
persönliches Match zwischen der Vollversammlung und der Frau Präsidentin
abzuführen. Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt der Abg Dr Ulm. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau
Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Positiv kann man vielleicht vorweg zum
Tätigkeitsbericht sagen, dass es einmal erfreulich ist, dass der Landtag
rascher als in den vergangenen Jahren mit diesem Tätigkeitsbericht befasst
wird. Er ist am 22. Juni des Jahres beschlossen worden und wir haben heute
den 24. September. Das ist eine erfreuliche Entwicklung und ich kann mich
erinnern, da haben wir erst viele Monate, fast Jahre danach, diesen Bericht
debattieren können. (Abg Godwin Schuster:
Aber Herr Kollege!) und ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Politik
rasch auf den Tätigkeitsbericht reagieren kann.
Ich meine, es ist auch sehr erfreulich, dass sich die
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