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Landtag, 25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 72

 

Grenzen und hat benachbarte Landwirte.

 

Faktum ist aber auch, dass es halt Bundeskompetenzen und Landeskompetenzen gibt, dass Bundesgesetz die Bundeskompetenzen abdeckt und die Länder die Landeskompetenzen mit ihren Gentechnik-Vorsorgegesetzen. Wenn man das anders will, muss man es wie beim Tierschutzgesetz machen, dass man es mittels Verfassung auf Bundesebene hinaufhebt. Es ist die Frage, ob wir das wirklich wollen, dass all diese Landeskompetenzen in die Bundeskompetenz übergehen.

 

Meine Frage ist: Ich habe in Ihrer Wortmeldung ein bisschen nähere Ausführungen dazu vermisst, wie weit jetzt die Vereinbarungen mit Niederösterreich gediehen sind, weil es geht nicht nur darum, dass Niederösterreich das gleiche Gesetz hat, sondern es werden einige Dinge im Verordnungswege geregelt werden und das ist sicherlich die Tücke im Detail, nämlich die Schutzzonen und solche Dinge zu regeln. Wie weit sind da die Verhandlungen gediehen? Sind die Aussichten gut, dass Niederösterreich ähnliche Verordnungen wie Wien erlässt? Und inwieweit sind insbesondere die Landwirtschaftsbetriebe in Niederösterreich, die sozusagen Wien umrahmen, auch bereit mitzutun?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StR Mag Ulli Sima: Frau Abgeordnete!

 

Die Verhandlungen mit Niederösterreich sind sozusagen sehr weit. Was dann letztendlich dort beschlossen wird, können wir natürlich ab einem gewissen Punkt nicht mehr beeinflussen, weil es dort, nehme ich an, auch Parteienverhandlungen gibt. Aber an sich gibt es eine sehr große Übereinstimmung. Meines Informationsstandes nach hat Niederösterreich auch vor, diese Saatgutgebiete zu erlassen, also geschützte Gebiete, wo dann Saatgut angebaut wird, wie wir es in Wien jetzt auch machen, aus dem einfachen Grund, dass man dort wirklich sehr große Regionen hat. Wir in Wien haben 70 Hektar, in Niederösterreich ist es weit mehr und man will dort diese Regionen ausweisen. Wo diese Regionen genau sind, lässt sich heute nicht sagen, weil natürlich auch durch die Fruchtfolge und den Fruchtwechsel sich immer noch etwas ändert. Mir ist bekannt, weil das Niederösterreich massiv betont hat, dass man dort solche Regionen auch ausweisen wird.

 

Die zweite Verordnungsermächtigung, die es gibt, betrifft die ganze Koexistenzregelung. Sie findet sich eigentlich in jedem Vorsorgegesetz, auch im niederösterreichischen, weil es auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe mit Experten des Bundes gibt, wo die Länder einbezogen sind und wo es um eine einheitliche Regelung von Koexistenzfragen geht. Das heißt, dass man zum Beispiel für Raps oder für Mais bestimmte Abstandsregelungen, bestimmte Vorsichtsmaßnahmen vorsieht, was weiß ich, dass man zum Beispiel noch eine Hecke pflanzt oder sonstige Fänger von Pollen und so weiter. Wenn diese Koexistenzvorschriften da sind, von dieser Arbeitsgruppe erarbeitet sind, das Datum variiert immer ein wenig, mein jetziger Informationsstand ist, dass es nächstes Jahr im März so weit sein soll, dann ist an sich von allen Ländern, die ein Gentechnik-Vorsorgegesetz haben, geplant, das via Verordnung zu erlassen, damit es eine einheitliche Regelung gibt. Das wird natürlich dann vieles mit Niederösterreich erleichtern, weil wir dann einheitliche Abstandsregelungen für bestimmte Kulturen haben.

 

Mein persönlicher Wunsch wäre ohnehin, dass Raps in Österreich überhaupt nicht angebaut werden sollte, weil Raps einfach die Pflanze ist, die sich am leichtesten auskreuzt, die am meisten wilde Verwandte hat, und wenn wir einmal gentechnisch veränderten Raps in Österreich angebaut haben, dann haben wir den in allen Unkräutern und es wird relativ schwierig sein, ihn wieder hinauszubringen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 4. Zusatzfrage. Frau Abg Matzka-Dojder, bitte.

 

Abg Anica Matzka-Dojder (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Stadträtin!

 

Sie haben in Ihrer heutigen Beantwortung und auch in Ihrer Budgetrede klargestellt, dass Gentechnik-Fragen wichtige umweltpolitische Fragen sind und nicht zur abgehobenen Materie gehören, wie man Ihnen das in Ihrem Engagement vorgeworfen hat.

 

Meine Zusatzfrage ist: Wie ist die Zeitperspektive zur Umsetzung dieses Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetzes?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Frau Abgeordnete!

 

Wir haben eben aus Zeitgründen den Weg eines Initiativantrags gewählt, weil es sich sonst um mehr als ein Jahr gehandelt hätte. Wenn der Antrag heute, wie geplant, eingebracht wird, behandeln wir ihn dann im Umweltausschuss am 1. Dezember 2004. Er wird dann via Magistratsdirektion und Wirtschaftsministerium nach Brüssel weitergeleitet, wo er zur Notifikation aufliegt. Im besten Fall, und auf den hoffen wir, wird das in Brüssel binnen drei Monaten abgehandelt, also bis ca Ende März, kommt dann zurück und wird über den Umweltausschuss wieder an den Landtag weitergeleitet. Wir erhoffen eine Beschlussfassung für April des nächsten Jahres, wobei die Bundesregierung dann noch 8 Wochen Zeit für einen eventuellen Einspruch Zeit hat. Das ist der Zeitplan. Ich bin optimistisch, dass wir nächstes Jahr im Spätfrühling, wenn alles gut geht, ein Gentechnik-Vorsorgegesetz haben, das in Kraft ist.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Damit ist die 3. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 05461-2004/0002 - KGR/LM). Sie wurde von Herrn Abg Mag Chorherr gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Mit der von Bundesminister Bartenstein geplanten Novelle des Ökostromgesetzes, die noch heuer im Nationalrat beschlossen werden soll, droht ein weitgehender Ausbaustopp von Ökostromanlagen in Österreich. Bei Umsetzung der Novelle würden die im Rahmen der EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energieträger festgelegten Ziele für Österreich deutlich verfehlt werden. Die Novelle wird auch weitreichende Auswirkungen auf künftige Ökostrom-Projekte in Wien haben, da

 

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