Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 72
Grenzen und hat benachbarte Landwirte.
Faktum ist aber auch, dass es halt Bundeskompetenzen
und Landeskompetenzen gibt, dass Bundesgesetz die Bundeskompetenzen abdeckt und
die Länder die Landeskompetenzen mit ihren Gentechnik-Vorsorgegesetzen. Wenn
man das anders will, muss man es wie beim Tierschutzgesetz machen, dass man es
mittels Verfassung auf Bundesebene hinaufhebt. Es ist die Frage, ob wir das
wirklich wollen, dass all diese Landeskompetenzen in die Bundeskompetenz
übergehen.
Meine Frage ist: Ich habe in Ihrer Wortmeldung ein
bisschen nähere Ausführungen dazu vermisst, wie weit jetzt die Vereinbarungen
mit Niederösterreich gediehen sind, weil es geht nicht nur darum, dass Niederösterreich
das gleiche Gesetz hat, sondern es werden einige Dinge im Verordnungswege
geregelt werden und das ist sicherlich die Tücke im Detail, nämlich die
Schutzzonen und solche Dinge zu regeln. Wie weit sind da die Verhandlungen
gediehen? Sind die Aussichten gut, dass Niederösterreich ähnliche Verordnungen
wie Wien erlässt? Und inwieweit sind insbesondere die Landwirtschaftsbetriebe
in Niederösterreich, die sozusagen Wien umrahmen, auch bereit mitzutun?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StR Mag Ulli Sima: Frau
Abgeordnete!
Die Verhandlungen mit Niederösterreich sind sozusagen
sehr weit. Was dann letztendlich dort beschlossen wird, können wir natürlich ab
einem gewissen Punkt nicht mehr beeinflussen, weil es dort, nehme ich an, auch
Parteienverhandlungen gibt. Aber an sich gibt es eine sehr große
Übereinstimmung. Meines Informationsstandes nach hat Niederösterreich auch vor,
diese Saatgutgebiete zu erlassen, also geschützte Gebiete, wo dann Saatgut
angebaut wird, wie wir es in Wien jetzt auch machen, aus dem einfachen Grund,
dass man dort wirklich sehr große Regionen hat. Wir in Wien haben
70 Hektar, in Niederösterreich ist es weit mehr und man will dort diese
Regionen ausweisen. Wo diese Regionen genau sind, lässt sich heute nicht sagen,
weil natürlich auch durch die Fruchtfolge und den Fruchtwechsel sich immer noch
etwas ändert. Mir ist bekannt, weil das Niederösterreich massiv betont hat,
dass man dort solche Regionen auch ausweisen wird.
Die zweite Verordnungsermächtigung, die es gibt,
betrifft die ganze Koexistenzregelung. Sie findet sich eigentlich in jedem
Vorsorgegesetz, auch im niederösterreichischen, weil es auf Bundesebene eine
Arbeitsgruppe mit Experten des Bundes gibt, wo die Länder einbezogen sind und
wo es um eine einheitliche Regelung von Koexistenzfragen geht. Das heißt, dass
man zum Beispiel für Raps oder für Mais bestimmte Abstandsregelungen, bestimmte
Vorsichtsmaßnahmen vorsieht, was weiß ich, dass man zum Beispiel noch eine
Hecke pflanzt oder sonstige Fänger von Pollen und so weiter. Wenn diese
Koexistenzvorschriften da sind, von dieser Arbeitsgruppe erarbeitet sind, das
Datum variiert immer ein wenig, mein jetziger Informationsstand ist, dass es
nächstes Jahr im März so weit sein soll, dann ist an sich von allen Ländern,
die ein Gentechnik-Vorsorgegesetz haben, geplant, das via Verordnung zu
erlassen, damit es eine einheitliche Regelung gibt. Das wird natürlich dann
vieles mit Niederösterreich erleichtern, weil wir dann einheitliche
Abstandsregelungen für bestimmte Kulturen haben.
Mein persönlicher Wunsch wäre ohnehin, dass Raps in
Österreich überhaupt nicht angebaut werden sollte, weil Raps einfach die
Pflanze ist, die sich am leichtesten auskreuzt, die am meisten wilde Verwandte hat,
und wenn wir einmal gentechnisch veränderten Raps in Österreich angebaut haben,
dann haben wir den in allen Unkräutern und es wird relativ schwierig sein, ihn
wieder hinauszubringen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur 4. Zusatzfrage. Frau Abg Matzka-Dojder, bitte.
Abg Anica Matzka-Dojder (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Stadträtin!
Sie haben in Ihrer heutigen Beantwortung und auch in
Ihrer Budgetrede klargestellt, dass Gentechnik-Fragen wichtige umweltpolitische
Fragen sind und nicht zur abgehobenen Materie gehören, wie man Ihnen das in
Ihrem Engagement vorgeworfen hat.
Meine Zusatzfrage ist: Wie ist die Zeitperspektive
zur Umsetzung dieses Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetzes?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Frau
Abgeordnete!
Wir haben eben aus Zeitgründen den
Weg eines Initiativantrags gewählt, weil es sich sonst um mehr als ein Jahr
gehandelt hätte. Wenn der Antrag heute, wie geplant, eingebracht wird,
behandeln wir ihn dann im Umweltausschuss am 1. Dezember 2004. Er
wird dann via Magistratsdirektion und Wirtschaftsministerium nach Brüssel
weitergeleitet, wo er zur Notifikation aufliegt. Im besten Fall, und auf den
hoffen wir, wird das in Brüssel binnen drei Monaten abgehandelt, also bis ca
Ende März, kommt dann zurück und wird über den Umweltausschuss wieder an den
Landtag weitergeleitet. Wir erhoffen eine Beschlussfassung für April des
nächsten Jahres, wobei die Bundesregierung dann noch 8 Wochen Zeit für einen
eventuellen Einspruch Zeit hat. Das ist der Zeitplan. Ich bin optimistisch,
dass wir nächstes Jahr im Spätfrühling, wenn alles gut geht, ein
Gentechnik-Vorsorgegesetz haben, das in Kraft ist.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. – Damit ist die 3. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 05461-2004/0002 - KGR/LM). Sie wurde von Herrn Abg Mag Chorherr gestellt und ist an
den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Mit der von Bundesminister Bartenstein
geplanten Novelle des Ökostromgesetzes, die noch heuer im Nationalrat
beschlossen werden soll, droht ein weitgehender Ausbaustopp von Ökostromanlagen
in Österreich. Bei Umsetzung der Novelle würden die im Rahmen der EU-Richtlinie
zur Förderung erneuerbarer Energieträger festgelegten Ziele für Österreich
deutlich verfehlt werden. Die Novelle wird auch weitreichende Auswirkungen auf
künftige Ökostrom-Projekte in Wien haben, da
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