Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 72
es auch nicht verstehen oder Sie haben einen ganz
anderen Blick als eben die Wiener ÖVP dafür hat. Für Sie gilt halt nach wie vor
offensichtlich, satt und sauber, das genügt, Hauptsache ein Bett, ein
Nachtkastel – und das ist es. Das ist Ihre Philosophie oder zumindest die
Philosophie von Einzelnen, möchte ich sagen. Zumindest beim Kollegen Wagner
habe ich diesen Eindruck. (Beifall bei
der ÖVP.)
Für die Wiener ÖVP – aber auch die Frau Kollegin Pilz hat das gesagt, ich kenne ihre Intention – war es immer klar, dass der Mensch im Mittelpunkt stehen muss, und zwar nicht nur irgendwo geschrieben, sondern tatsächlich, und die Intimsphäre muss gewahrt sein. Für mich sind – so wie ich es im Ausschuss schon gesagt habe – in einem Pflegeheim Einzelzimmer die Voraussetzung. Da kann ich mich zurückziehen. Und in einem Pflegheim haben eben alle Nebenräume da zu sein, die Räume, die man braucht, Gesellschaftsräume, Cafés, Bewegungsräume, all das, was eben notwendig ist, um hier wirklich menschenwürdig zu leben, so wie zu Hause. Zu Hause leben Sie ja auch nicht im Schlafzimmer, sondern zu Hause leben Sie im Wohnzimmer oder vielleicht teilweise in der Küche, aber sicher nicht im Schlafzimmer.
Daher bin ich gegen die Einstellung, Einbettzimmer
will man nicht, denn die Menschen wollen ja Kontakt haben. Das mit dem Kontakt,
da bin ich bei Ihnen, das ist schon richtig, aber das Einbettzimmer soll die
Rückzugsmöglichkeit sein, Frau Kollegin Klicka. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz
nicht zustimmen, obwohl ich es sehr bedaure und obwohl ich mich sehr lange
bemüht habe, hier doch noch Veränderungen herbeizuführen. Wir werden nicht
zustimmen, denn dass die Frage mit den 350 Betten bei Altbauten nicht
geregelt ist, das ist für uns nicht annehmbar. Auch die gesetzliche Verankerung
des Pflegeombudsmannes und die Einbindung in die Heimkommission ist etwas, was
wir für ganz, ganz wesentlich halten. Wir möchten Ein-, höchstens
Zweibettzimmer und nicht die Möglichkeit von Vierbettzimmern, wenn das sozial
gewünscht wird. Wissen Sie, wenn ich das nur höre, "wenn das gewünscht
wird"! Wir wissen, in welcher Situation viele Menschen sind, und ich
bezweifle, dass die dann die Möglichkeit haben, wenn Vierbettzimmer angeboten
werden, sich das Einbettzimmer zu wünschen. Also auch das ist etwas, was dazu
beiträgt, dass wir hier nicht zustimmen können.
Wir bringen aber zwei Abänderungsanträge ein – es besteht
daher noch die Möglichkeit, darauf einzugehen, ich glaube, ich brauche sie
nicht vorzulesen –, in denen die Punkte, die ich jetzt angeführt habe,
aufscheinen. Das eine ist ein Beschluss- und Resolutionsantrag:
„Der Wiener Landtag möge beschließen:
Das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung,
Frau StRin Brauner, wird aufgefordert, den Entwurf der Verordnung zum neuen
Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz dahin gehend zu adaptieren, dass die
Beschränkung der Bettenanzahl mit 350 in neu zu errichteten Pflegeheimen auch
mit entsprechenden Übergangsfristen für bestehende Pflegeheime gelten soll.“
Das zweite ist ein Abänderungsantrag mit den anderen
Punkten, die eben auch der Landtag beschließen soll, und zwar den
Pflegeombudsmann, die regelmäßige Berichte der Heimkommission auch an den
Wiener Gemeinderat, wie auch die Frau Kollegin Dr Pilz verlangt hat, und
darüber hinaus nur Ein- und Zweibettzimmer. Die Adaptierung der bestehenden
Heime hinsichtlich der Personalausstattung oder der baulich-technischen
Ausstattung sollte unter Heranziehung der zusätzlichen Budgetmittel – damit
meinen wir die Pflegemilliarde, die ja der Herr Dr Häupl zugesagt hat – für
einen Weiterbetrieb jedenfalls innerhalb einer Frist von 5 Jahren vorgenommen
werden.
Für uns
sind 10 Jahre zu lang denn, meine Damen und Herren und Frau Stadträtin, Sie
haben ja auch im Jahrbuch der Politik gesagt, und das ist zu unterstreichen:
„Lebenswertes Altern in Wien, der Mensch ist im Mittelpunkt.“ Ich bin davon
auch überzeugt, Frau Stadträtin, dass Sie persönlich das so meinen. Aber das
“persönlich Meinen“ muss eben auch in politische Realität umgesetzt werden.
Für uns ist halt das Glas nicht halb voll, sondern
halb leer und daher können wir diesem Gesetz, das uns zu wenig weitgehend ist,
unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Römer: Als Nächste zum
Wort gemeldet ist die Frau StRin Landauer. Ich erteile es ihr.
StRin Karin Landauer (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren!
An den Zwischenrufen der Frau Dr Pilz, warum der Herr
Abg Blind so laut ist, muss ich gestehen, war ich schuld und werde Ihnen dann
auch später erklären, warum ich schuld war.
Nach vielen Jahren und vielen Skandalen in den öffentlichen
wie privaten Pflegeheimen kommt nun endlich ein wichtiger Schritt für die oft
hilflosen und bettlägrigen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen,
das Wiener Wohn –und Pflegeheimgesetz.
Wir Freiheitliche haben mitgestalten können, mitarbeiten.
Es wurden viele unserer Anliegen aufgenommen und dafür sage ich einmal für die
Betroffenen herzlichen Dank.
Die schwarz-blaue Bundesregierung hat einen
Heimvertrag und ein Heimaufenthaltsgesetz beschlossen. Daher gibt es jetzt
überhaupt einmal einheitliche Richtlinien von der Pflege über die
menschenwürdige Unterbringung bis hin zum Kündigungsschutz und daher gibt es
jetzt auch nach jahrelangen Forderungen als Oppositionspartei die Grundlage für
das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz.
Mit diesem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz brauchen
die Bewohnerinnen und Bewohner in Zukunft ihre Rechte hoffentlich nicht mehr an
der Eingangstüre abzugeben. Es wird nicht mehr möglich sein, bei sommerlicher
Hitze oder winterlicher Kälte um 15 Uhr im Bett liegen zu müssen.
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