Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 72
gesprochen, die sagt: „Wir können höchstens drei Stunden am Tag, und das sind nicht einmal volle Stunden, jemanden hinschicken, das sind immer noch 21 Stunden, die dieser Mensch allein ist.“ Man hat mir schon einmal gesagt: Wir haben ja Tageszentren. Das stimmt schon, aber erstens, vielleicht will nicht jeder in ein Tageszentrum, und zweitens sind auch da sicher zu wenige vorhanden.
Das Problem ist riesig, ich gebe es zu, weil hier ist
wahnsinnig viel zu tun. Was ja noch dazukommt, ein Aufschrei, es gibt zu viel
Akutbetten, man bleibt zu lange im Krankenhaus. Das mag alles stimmen. Aber ich
weiß es aus eigener Erfahrung und aus der Erfahrung anderer: Die Menschen,
ältere Frauen in erster Linie, sind dann allein zu Hause. Ich habe erst jetzt
einen Fall gehabt, die Frau ist 1917 geboren, 87 Jahre, hatte eine
Hüftoperation und war zu schwach, um bereits in die Rehab zu gehen. Was machen
mit ihr? Sie ist allein zu Hause. Mit Mühe und Not ist es mir gelungen, sie zum
Göttlichen Heiland zu bringen. Da war es aber auch nicht wirklich erfreulich,
es gibt keine Betreuungsmöglichkeit bis zur Rehab. Also da ist auch ein Punkt,
der total vergessen wurde, nämlich Kurzzeitpflege. Vielleicht schließt man sie
dem KAV an, ist eine Möglichkeit, trotzdem möchte ich noch einmal daran
erinnern.
Ich möchte jetzt kurz noch auf das Pflegeheimgesetz
zu sprechen kommen. Ich gebe zu, es sind viele Dinge eingearbeitet worden, die
wir uns gewünscht haben, außer dem Umstand, zum Beispiel, dass es eine
Beschwerdestelle erst ab 50 BewohnerInnen gibt, und ich nehme an, das
hängt damit zusammen, dass man kaum rechnet, weniger als 200 in einem Haus
unterzubringen, was aber auch natürlich nicht ganz den Wünschen entsprochen
hat, die wir erarbeitet haben.
Ein Pflegepersonal nach dem neuesten Wissensstand
wurde immer wieder angesprochen. Nur, auch da ist es natürlich dringend
notwendig, dass dieses, speziell nach den neuen Pflegekonzepten geschulte,
Pflegepersonal auch den Raum hat, das umzusetzen, was wiederum eine
finanzielle, aber natürlich auch eine organisatorische Sache ist und sicher
auch eine politische Entscheidung.
Ich komme auf die Vierbettzimmer zu sprechen. Wenn es
sich jemand wünscht, ich wünsche es mir nicht, aber es ist vielleicht für
Menschen, die in fortgeschrittener Demenz sind, nicht mehr so problematisch.
Allerdings hätte ich mir hier auch etwas sehr Spezielles gewünscht. Denn
abgesehen davon, dass es 52 Arten von Demenz gibt, gibt es Menschen, die
auch in der Nacht unterwegs sind, die nicht in ihr Bett zurückkehren. Es müsste
eine Möglichkeit geben, etwas speziell Eingerichtetes, dass es nicht für die
anderen Mitbewohner ein Problem wird. Wie es gemacht wird, das weiß ich nicht,
dazu braucht es Fachleute, wie mir erfreulicherweise Frau Kollegin
Matzka-Dojder Recht gibt. Auch das einmal anzudenken, wäre dringend notwendig,
also da spezielle Einrichtungen.
Und jetzt komme ich zu einem Punkt, der überhaupt
nicht angesprochen wurde, obwohl sich da auch schon die Vorgängerin von Frau Dr
Pilz, die Alessandra Kunz, sehr dafür eingesetzt hat, und das ist Sexualität im
Alter. Das ist auch Sexualität im Pflegeheim. Auch dort kommt es immer wieder
noch zu Wünschen dahin gehend, und ich denke, es sind keine Räume da. Wie
gesagt, auch das hätte ich mir wirklich gewünscht, dass das aufgenommen wird,
und auch für Gäste. Es kann ja sein, dass man sich Gäste wünscht und es auch im
Pflegeheim noch eine Möglichkeit gibt, ob in Verbindung mit Sexualität oder
ohne, das ist dann für mich eine andere Sache.
Im § 24 ist ein seltsamer Absatz, denn er lässt
sehr viel zu. Wenn Dinge so nicht gehen, können sie geändert werden. Also
selbst wenn sie den Vorschriften, den Gesetzen nicht entsprechen. Das ist ein
Absatz, der für mich eine Gummigeschichte ist. Aber, wir haben dem zugestimmt,
und insofern ist es gelaufen.
Über eine Heimkommission hat meine Kollegin schon
gesprochen. Den Punkt Pflegepersonal habe ich auch schon angesprochen.
Es wird ein weiteres Problem geben. Wie Sie wissen,
kommt jetzt der Kollektivvertrag zum Tragen. Es ist die Verkürzung von 40 auf
38 Stunden. Auch da gibt es noch neue Probleme beim Pflegepersonal,
nämlich welches zu bekommen, bei dem Mangel, den es ohnedies schon gibt.
Kavitätspflegeplätze sind billiger als
Pflegeheimplätze. Auch eine interessante Feststellung. Das sollte man sich auch
einmal überlegen.
Und es fehlt noch etwas, nicht im Pflegeheimgesetz, aber
es sollte darüber nachgedacht werden. Das sind vermehrt Sterbehospize. Denn ich
könnte mir vorstellen, in ein Sterbehospiz zu gehen. Sterben in Würde für die
letzte Zeit ist dort eher gegeben als in einem Pflegeheim, vorläufig
jedenfalls.
Frau StRin Landauer hat auch etwas angesprochen, was
mir sehr am Herzen liegt, weil ich ja auch schon mitten drin bin, das ist
wirklich ein Umdenken, was die älteren Menschen betrifft. Es ist wirklich ein
Umdenken, und das nicht erst, wenn es ein Pflegefall ist, sondern das ist ein
Umdenken in der Gesellschaft, was sich langsam anbahnen sollte, denn es wird
auch eine dringende Notwendigkeit in der Wirtschaft sein. Wir werden älter, wir
werden weniger, und auch dann wird uns die Wirtschaft brauchen. Ich denke,
vielleicht kann das ein Grund sein, dass man älteren Menschen dann anders
gegenübersteht als heute noch.
Sehr geehrte Frau Stadträtin! Ich halte Sie für eine
sehr mutige und durchsetzungskräftige Politikerin, und ich bitte Sie,
enttäuschen Sie mich nicht. Fordern Sie von sich und dem Herrn Bürgermeister
das Äußerste. – Danke. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abg
Lakatha.
Ich erteile ihr das Wort.
Abg Ingrid Lakatha
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Präsidentin! Frau Stadträtinnen! Meine Damen und Herren!
Ich kann Ihnen sagen, dass das
Wohn- und Pflegeheimgesetz ein Gesetz ist, dem wir ungeheuer gerne
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