Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 72
reduzieren kann. Nicht in ein, zwei, drei Jahren,
aber in 5 bis 10 oder 15 Jahren. Und da denke ich mir, dass man das auch in
diesem Gesetz hineinschreiben hätte können, dass das das Ziel ist, und nicht
offen lassen, sodass die Großheime für alle Zeit erhalten bleiben. (Beifall
bei der FPÖ.)
Ich habe schon ausgeführt, dass wenn Menschen
isoliert sind, sie dann nicht nur vereinsamen, sondern dass sie dann auch
besachwaltet werden und dass sie keine Ansprache mehr haben. Deshalb fehlt mir
auch in diesem Gesetz, dass man einen Impuls gibt, dass mehr Menschen von
draußen hinein in die Pflegeheime kommen können und dass man zum Beispiel den
Einsatz von Sozialarbeitern in Wiener Pflegeheimen sichert, indem man den
Wunsch im Gesetz formuliert und auch eine Vorgabe macht, was Sozialarbeiter in
Pflegeheimen machen sollten.
Genauso ist es mit den Zivildienern und auch mit den
freiwilligen Helfern. Wir wünschen uns ein klareres Bekenntnis, dass diese
Menschen, die von draußen kommen, die einen Bezug zu draußen schaffen können,
stärker eingebunden werden können. Weil das, was wir in diesem Gesetz finden,
ist immer nur in den Erläuterungen oder im Kleingedruckten, und das ist nicht
das, was wir Freiheitlichen uns vorstellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Für uns Freiheitliche
ist das Pflegeheimgesetz ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider ein
wenig zu klein. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abg Matzka-Dojder. Ich erteile ihr das
Wort.
Abg Anica Matzka-Dojder (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Präsidentin! Frau
Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir haben schon im Juni hier im Gemeinderat an Hand
des Berichtes der Geriatriekommission ganz klar die zukünftigen Richtlinien der
Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Wien definiert. Und diese
Richtlinien, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind entstanden in einer
Arbeitsgruppe, wo es einen sehr konstruktiven Diskussionsprozess und eine sehr
gute Zusammenarbeit gegeben hat.
Unsere StRin Renate Brauner hat schon in ihrer
Antrittsrede, aber auch heute in der Fragestunde ganz klar versichert, dass sie
an dieser geleisteten Arbeit unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und ExpertInnen festhalten will.
Als Ergebnis dieser Arbeit liegt das Wiener Wohn- und
Pflegeheimgesetz heute zur Beschlussfassung vor. Wir wissen alle, bisher gab es
in Wien kein Gesetz, das die Ausstattungsmerkmale der Heime und die
Qualitätserfordernisse der Pflege sowie die Rechte der Bewohner geregelt hat.
Mit dem vorliegenden Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz schließen wir diese
Lücke. Wir legen hier den festen Boden, der die einheitlichen nachhaltigen
Strukturen und Pflegequalitätsstandards festlegen wird.
Eigentlich, so sollte man meinen, kann niemand gegen
einen solchen Fortschritt sein. Aber wie wir schon in der Diskussion gehört
haben, ein Teil der Opposition ist dagegen. Mich freut es besonders, dass sich
die Kolleginnen und Kollegen der grünen Opposition doch dazu entschlossen
haben, diesem fortschrittlichen Gesetz zuzustimmen.
Ich bedaure, dass die Freiheitliche Partei und die
Volkspartei diesem Gesetz nicht zustimmen wollen, obwohl die Frau StRin
Landauer hier wirklich, ich glaube auch ehrlich, viele Dinge gesagt hat, die
sich durchaus mit unseren Ansichten decken. Umso weniger verstehe ich, dass Sie
nur die Tatsache, dass wir im Gesetz den so genannten Patientenanwalt nicht
festschreiben, zum Anlass nehmen, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Es tut mir
Leid, das sind für mich keine nachhaltigen Argumente, das sind wirklich für
mich mehr parteipolitisch orientierte Haltungen.
Wenn man sich das Gesetz und die Erläuterungen dazu
genauer anschaut, sieht man doch, dass alle im Ausschuss und in der
Geriatriekommission vorgetragenen Positionen eingeflossen sind, egal ob von den
PolitikerInnen oder von den ExpertInnen. Wer immer etwas einbringen wollte,
hatte auch ausreichend Gelegenheit dazu. Natürlich können in einem Gesetz nicht
alle Einzelwünsche berücksichtigt werden.
Was hier vor uns liegt, ist ausgereift, ist
inhaltlich hervorragend gemacht, trifft genau die Sache und ist auch für jeden
verständlich. Es ist auch ein sehr, sehr ambitioniertes Gesetz. Alle Qualitätsvorgaben
gelten für alle Pflegeeinrichtungen in dieser Stadt mit notwendigen
Übergangsfristen, weil natürlich die Versorgung garantiert werden muss.
Meine Damen und Herren! Ich würde mir wirklich
wünschen, dass so ein Prozess der Gesetzesfindung und Gesetzwerdung auch vom
Bund eingehalten würde. Wir haben es heute in der Aktuellen Stunde gehört, wie
manche Gesetze von der schwarz-blauen Bundesregierung gemacht werden. Ich
glaube, wir haben hier bei dieser Gesetzesfindung auch ausreichend Gelegenheit
gegeben zu einer konstruktiven Diskussion.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen
ExpertInnen, vor allem dem gesamten Team von OSR Dr Serban ganz herzlich für
diese hervorragende Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg
Ingrid Lakatha, Ingrid Korosec und Dr Sigrid Pilz.)
Das Gesetz, meine Damen und Herren, verfolgt – Sie
haben es schon gehört, aber ich möchte trotzdem ein bisschen genauer darauf
eingehen – zwei Ziele: Einerseits die Umsetzung der Vereinbarung über
gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Menschen,
andererseits die Schaffung einer umfassenden Regelung für Wohn- und Pflegeheime
in Wien, mit Gestaltungsspielraum für Innovationen, für viele Modelle und
Projekte.
Anwendung findet das Gesetz auf
Wohnheime für alte Menschen mit Betreuungsbedarf, Pflegeheime und
Pflegestationen. Und wie Sie schon heute in der Fragestunde gehört haben,
selbstverständlich für alle, egal ob
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