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Landtag, 25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 72

 

reduzieren kann. Nicht in ein, zwei, drei Jahren, aber in 5 bis 10 oder 15 Jahren. Und da denke ich mir, dass man das auch in diesem Gesetz hineinschreiben hätte können, dass das das Ziel ist, und nicht offen lassen, sodass die Großheime für alle Zeit erhalten bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich habe schon ausgeführt, dass wenn Menschen isoliert sind, sie dann nicht nur vereinsamen, sondern dass sie dann auch besachwaltet werden und dass sie keine Ansprache mehr haben. Deshalb fehlt mir auch in diesem Gesetz, dass man einen Impuls gibt, dass mehr Menschen von draußen hinein in die Pflegeheime kommen können und dass man zum Beispiel den Einsatz von Sozialarbeitern in Wiener Pflegeheimen sichert, indem man den Wunsch im Gesetz formuliert und auch eine Vorgabe macht, was Sozialarbeiter in Pflegeheimen machen sollten.

 

Genauso ist es mit den Zivildienern und auch mit den freiwilligen Helfern. Wir wünschen uns ein klareres Bekenntnis, dass diese Menschen, die von draußen kommen, die einen Bezug zu draußen schaffen können, stärker eingebunden werden können. Weil das, was wir in diesem Gesetz finden, ist immer nur in den Erläuterungen oder im Kleingedruckten, und das ist nicht das, was wir Freiheitlichen uns vorstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Für uns Freiheitliche ist das Pflegeheimgesetz ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider ein wenig zu klein. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Abg Matzka-Dojder. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Anica Matzka-Dojder (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Wir haben schon im Juni hier im Gemeinderat an Hand des Berichtes der Geriatriekommission ganz klar die zukünftigen Richtlinien der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Wien definiert. Und diese Richtlinien, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind entstanden in einer Arbeitsgruppe, wo es einen sehr konstruktiven Diskussionsprozess und eine sehr gute Zusammenarbeit gegeben hat.

 

Unsere StRin Renate Brauner hat schon in ihrer Antrittsrede, aber auch heute in der Fragestunde ganz klar versichert, dass sie an dieser geleisteten Arbeit unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ExpertInnen festhalten will.

 

Als Ergebnis dieser Arbeit liegt das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz heute zur Beschlussfassung vor. Wir wissen alle, bisher gab es in Wien kein Gesetz, das die Ausstattungsmerkmale der Heime und die Qualitätserfordernisse der Pflege sowie die Rechte der Bewohner geregelt hat. Mit dem vorliegenden Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz schließen wir diese Lücke. Wir legen hier den festen Boden, der die einheitlichen nachhaltigen Strukturen und Pflegequalitätsstandards festlegen wird.

 

Eigentlich, so sollte man meinen, kann niemand gegen einen solchen Fortschritt sein. Aber wie wir schon in der Diskussion gehört haben, ein Teil der Opposition ist dagegen. Mich freut es besonders, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der grünen Opposition doch dazu entschlossen haben, diesem fortschrittlichen Gesetz zuzustimmen.

 

Ich bedaure, dass die Freiheitliche Partei und die Volkspartei diesem Gesetz nicht zustimmen wollen, obwohl die Frau StRin Landauer hier wirklich, ich glaube auch ehrlich, viele Dinge gesagt hat, die sich durchaus mit unseren Ansichten decken. Umso weniger verstehe ich, dass Sie nur die Tatsache, dass wir im Gesetz den so genannten Patientenanwalt nicht festschreiben, zum Anlass nehmen, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Es tut mir Leid, das sind für mich keine nachhaltigen Argumente, das sind wirklich für mich mehr parteipolitisch orientierte Haltungen.

 

Wenn man sich das Gesetz und die Erläuterungen dazu genauer anschaut, sieht man doch, dass alle im Ausschuss und in der Geriatriekommission vorgetragenen Positionen eingeflossen sind, egal ob von den PolitikerInnen oder von den ExpertInnen. Wer immer etwas einbringen wollte, hatte auch ausreichend Gelegenheit dazu. Natürlich können in einem Gesetz nicht alle Einzelwünsche berücksichtigt werden.

 

Was hier vor uns liegt, ist ausgereift, ist inhaltlich hervorragend gemacht, trifft genau die Sache und ist auch für jeden verständlich. Es ist auch ein sehr, sehr ambitioniertes Gesetz. Alle Qualitätsvorgaben gelten für alle Pflegeeinrichtungen in dieser Stadt mit notwendigen Übergangsfristen, weil natürlich die Versorgung garantiert werden muss.

 

Meine Damen und Herren! Ich würde mir wirklich wünschen, dass so ein Prozess der Gesetzesfindung und Gesetzwerdung auch vom Bund eingehalten würde. Wir haben es heute in der Aktuellen Stunde gehört, wie manche Gesetze von der schwarz-blauen Bundesregierung gemacht werden. Ich glaube, wir haben hier bei dieser Gesetzesfindung auch ausreichend Gelegenheit gegeben zu einer konstruktiven Diskussion.

 

An dieser Stelle möchte ich mich bei allen ExpertInnen, vor allem dem gesamten Team von OSR Dr Serban ganz herzlich für diese hervorragende Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg Ingrid Lakatha, Ingrid Korosec und Dr Sigrid Pilz.)

 

Das Gesetz, meine Damen und Herren, verfolgt – Sie haben es schon gehört, aber ich möchte trotzdem ein bisschen genauer darauf eingehen – zwei Ziele: Einerseits die Umsetzung der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Menschen, andererseits die Schaffung einer umfassenden Regelung für Wohn- und Pflegeheime in Wien, mit Gestaltungsspielraum für Innovationen, für viele Modelle und Projekte.

 

Anwendung findet das Gesetz auf Wohnheime für alte Menschen mit Betreuungsbedarf, Pflegeheime und Pflegestationen. Und wie Sie schon heute in der Fragestunde gehört haben, selbstverständlich für alle, egal ob

 

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