Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 72
private Träger oder die Geriatriezentren und
Pflegeheime des Wiener Krankenanstaltenverbundes.
Politische Verantwortung heißt für uns eben, machbare
Regelungen zu treffen, gleichzeitig zu erneuern und dabei weder die Menschen,
die diese Pflege brauchen, noch die Menschen, die diese Pflege leisten, im
Stich zu lassen. Daher gibt es auf der einen Seite die Feststellung für die
Qualität der Pflege und auf der anderen Seite die notwendigen Maßnahmen gegen
die Überforderung von Pflege- und Betreuungspersonal.
Wie schon erwähnt, das Gesetz ist keine starre
Festlegung, sondern hat genügend Gestaltungsspielraum für die innovativen
Modelle und Projekte, um nicht nur den steigenden Bedarf an Pflege und
Betreuung zu sichern, sondern den alten Menschen die Wahlfreiheit,
Entscheidungsfreiheit und Qualitätssicherheit im dritten Lebensabschnitt zu
garantieren und damit auch den Angehörigen die Sicherheit zu geben, dass ihre
Eltern oder Familienmitglieder genau jene Betreuung und Pflege bekommen, die
sie benötigen.
Es macht aber keinen Sinn, bei steigendem Bedarf zu
sagen, wir brauchen das Geriatriezentrum Am Wienerwald, wir brauchen das
Geriatriezentrum Baumgarten nicht und nur Einbettzimmer sind gerechte Standards
für die Zukunft. Und wie Sie heute auch schon gehört haben: Viele Experten
sagen, dass ein vernünftiger Mix von Einbett-, Zweibett- und auch von
Vierbettzimmern, der auch die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt – auch
politische Kolleginnen haben es heute bestätigt –, eine gute Sache ist. Dieses
Gesetz regelt die Übergangsfrist, und in dieser Übergangsfrist wollen wir das
auch umsetzen.
Für uns Sozialdemokraten, meine Damen und Herren, ist
ein Altern in Würde ein unanfechtbares Recht. Dazu gehören selbstverständlich
gute Pflegeeinrichtungen und auch die Verantwortung für die ambulante
Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen, dazu gehört aber auch
Verantwortung für die Altersgrundversorgung, im Klartext, für die Pensionen.
Und wenn wir uns die so genannte Pensionsharmonisierung anschauen, die schon am
Tag nach ihrer Präsentation von allen Experten als undurchschaubar,
reformbedürftig und als sozial unverträglich bezeichnet wird, dann ist das,
meine Damen und Herren von der Opposition, für uns eine soziale Kälte. (Beifall
bei der SPÖ.)
Aber zurück wieder zum Gesetz. Wir, meine Damen und
Herren, nehmen hier unsere Verantwortung wahr und tun etwas. Wir fügen einer
guten, aber verbesserungswürdigen Struktur einen weiteren Baustein hinzu und
legen die Anforderungen fest, die wir an diese Strukturen stellen. Wir haben
schon in der Vergangenheit die Pflege und Versorgung immer als eine sehr, sehr
wichtige Aufgabe angesehen und verbessern sie jetzt weiter. Die Ergebnisse sind
daher auch im internationalen Vergleich an der Spitze.
Wie gut das Versorgungssystem in Wien funktioniert,
beweisen die vielen vorhandenen innovativen Projekte in den Geriatriezentren
der Stadt Wien und in Wien überhaupt, wie zum Beispiel diese 15 geriatrischen Tageszentren,
die Gesundheits- und Sozialzentren, die innovativen Projekte, die auf den
vielen Stationen in den betreuenden Institutionen jetzt schon existieren und
internationale Anerkennung finden, wie zum Beispiel die reaktivierende Pflege,
die validierende Pflege mit der von der Kollegin Cordon schon erwähnten Garten-
und Tiertherapie, die palliative Pflege, die psychosozialen Pflege- und
Betreuungskonzepte für die desorientierten Menschen, die Demenzstationen, in
denen natürlich auf die besonderen Bedürfnisse dieser Klientel eingegangen
wird, die Apallikerstationen, die Kurzzeitpflege, das betreute Wohnen, die
Spezialstationen für Menschen mit Multipler Sklerose und und und, um nur einige
davon zu erwähnen.
All das beweist, meine Damen und Herren, dass es hier
in der Entwicklung niemals einen Stillstand gegeben hat. Wir werden auch die
notwendigen akutgeriatrischen und Remobilisationseinheiten weiter ausbauen, um
den Menschen diese Möglichkeit einer nachhaltigen Rehabilitation zu geben und
ihren Wunsch, so lang wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können,
zu erfüllen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein wichtiger Mosaikstein in dieser Politik besteht
eben darin, diese Entwicklungen auch durch die gesetzliche Regelung für die
Zukunft zu sichern. Die Sicherstellung der personellen und der räumlichen
Strukturen in den Heimen – davon hat schon meine Kollegin Marianne Klicka
einiges erwähnt –, ihre Ausstattung und ihre Qualität hat sich am Pflegebedarf
und den Bedürfnissen ihrer Klientel zu orientieren. Daher enthält das Gesetz
grundsätzliche Vorgaben hinsichtlich personeller Ausstattung und der
inhaltlichen Ausrichtung der Pflege.
Ich gehe jetzt ein bisschen ins Detail bei diesem
Gesetz, besonders betreffend die Pflege. Der Begriff "Pflege" umfasst
mehr als nur die Pflege und die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen.
Ich habe mir gestern in der Nacht noch die ZiB 3
angesehen, und ich konnte es nicht glauben, und vielleicht ist es ein Irrtum.
Da hat man einen Bericht gebracht, man hat, glaube ich, die Frau Abg Dr Fekter
dort gesehen. Der Bericht hat sich damit befasst, dass sich die Volkspartei
durchaus vorstellen kann, dass Gefängnisinsassen zu sozialen Diensten in den
Pflegeheimen verpflichtet werden sollen.
Ich teile diese Meinung nicht, meine Damen und
Herren, und ich bin entsetzt, dass man sich mit so einer Idee überhaupt
identifizieren kann. Denn das ist natürlich nicht die Aufwertung, weder dieser
Arbeit noch dieser Personen, die in diesen Institutionen arbeiten.
Ich weiß nicht, viele von uns sind schon in diesem
Alter, wo die Eltern gepflegt werden müssen. Wer möchte gepflegt werden von
jemandem, der dazu zwangsverpflichtet ist. Also ich sicher nicht. Und ich
hoffe, das ist nicht Ihr Zugang zu professioneller Pflege.
Diese Gesetz, meine Damen und
Herren, regelt, was angemessene Pflege und angemessene Betreuung bedeutet. Das
ist die Betreuung und Pflege nach den neuesten fachlichen und
wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen. Dieses Niveau ist
kontrollierbar, es
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