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Landtag, 25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 72

 

ist auch wichtig, dass es kontrolliert wird, aber es ist natürlich nicht alles, denn die persönliche Zuwendung des Pflegepersonals kann nicht angeordnet oder geregelt werden. (Beifall bei der SPÖ.) Das hängt natürlich vom Ausbildungsstatus ab und von der Motivation der dort arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Zur Sicherstellung der notwendigen menschlichen Zuwendungen und zur Vermeidung einer Überforderung des Personals – bei der Betreuung einer Vielzahl älterer Menschen ist das immer eine Gefahr – soll auch hier eine Regelung getroffen werden, durch Fortbildungen, Weiterbildungen und Supervision eben Vorsorge gegen diese drohende Überforderung der im Pflegeberuf Tätigen getroffen werden. Pflege ist eben einer ständigen Innovation unterworfen und muss sich an den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft orientieren. Auch diese Weiterentwicklung ist im Gesetz geregelt.

 

Der Bereich der stationären Pflege ist für Schwerstkranke und alte Menschen meistens auch der Sterbeort. Ein Leben und Sterben in Würde zu ermöglichen – und das hat heute auch schon die Kollegin Klicka erwähnt –, Sterbende und Angehörige zu begleiten, stellt in diesen Pflegeeinrichtungen an die Pflegepersonen, Ärzte und andere therapeutischen Dienste täglich sehr, sehr hohe Anforderungen. Die Integration von Hospiz und palliativer Versorgung erfordert nicht nur ständige Anpassung von Qualifizierungsprozessen und eine permanente Organisationsentwicklung, sondern auch die Möglichkeit einer Jobrotation, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine andere Perspektive zu bieten.

 

Aber die Zahl und die Motivation der MitarbeiterInnen ist auch nicht alles. Es werden daher in diesem Gesetz auch die Struktur- und Rahmenbedingungen festgestellt, die diese große Pflege braucht. Es muss auch – und das ist auch in diesem Gesetz festgelegt – ein pflegerisches Konzept erstellt werden. Das ist die inhaltliche und fachliche Basis der gesamten pflegerischen Arbeit und spiegelt die besonderen Verhältnisse einer Pflegeeinrichtung wider. Es stellt klar, wie und mit welchen Mitteln die Leistungen für die pflegebedürftigen Personen erbracht werden, welche Pflegemodelle der Pflegegestaltung zugrunde gelegt werden und wie deren Umsetzung zu erfolgen hat.

 

Auch die Dokumentation der Pflege ist hier gesetzlich geregelt und ist immens wichtig, nicht nur die Dokumentation pflegerischer Maßnahmen, sondern auch über die medizinischen und therapeutischen Maßnahmen. Bei der Pflegedokumentation ist der gesamte Pflegeprozess zu dokumentieren, um die Qualität, die Effizienz sowie die Effektivität des pflegerischen Handelns nachzuweisen. Die Regelung über die Aufbewahrung dieser Dokumente beinhaltet dieses Gesetz ebenfalls.

 

Schließlich soll gewährleistet werden, dass ausreichend Raum für Innovationen und organisatorische Neuentwicklungen bleibt. Diese Innovationen, wie zum Beispiel neue Betriebskonzepte sowie Projekte organisatorischer Neuentwicklungen innerhalb schon bestehender Heime, sollen möglich sein, auch wenn sie von der Vorgabe dieses Gesetzes abweichen, müssen dann aber von der Behörde extra genehmigt werden.

 

Ein besonders wichtiges Kapitel im Zusammenhang mit der Lebenssituation und dem Wohlbefinden der zu pflegenden Menschen sind die Bewohnerrechte. Die haben wir nicht in einem abstrakten Grundrechtskatalog irgendwie umschrieben. Wir haben uns da nicht mit Versprechungen und Etiketten begnügt, sondern konkret ausgesprochen, was für diese Menschen wichtig ist.

 

Meine Damen und Herren! Wien tritt mit diesem Gesetz wieder einmal an die Spitze der Entwicklungen in Österreich und darüber hinaus. Kein anderes Landesgesetz geht so weit, kein anderes Landesgesetz ist so zukunftsweisend, so offen für die neuen Entwicklungen. Es ist getragen vom Geist der sozialen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber alten und hilfebedürftigen Menschen, getragen vom Geist der Solidarität.

 

Nun, meine Damen und Herren, noch ein offenes Wort über diesen Gesetzestext hinaus. Demotivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ein Schlechtmachen ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit, unqualifizierte Angriffe von der Opposition, das alles kann in kurzer Frist mehr zerstören, als innovative Gesetze in Jahren aufzubauen vermögen. Es mag schon sein, Frau Dr Pilz, dass sie manchmal aus Zeitgründen der persönlichen Zuwendung oder den Bedürfnissen nicht nachkommen können, aber bitte unterstellen Sie ihnen nicht, dass sie das aus Desinteresse tun. Ich habe es schon ein bisschen so verstanden.

 

Wir brauchen alle in diesem Bereich gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter, wir brauchen hier Engagement, das wir mit dieser gesetzlichen Vorgabe auch unterstützen wollen. Ich appelliere daher noch einmal an Sie alle: Lassen wir doch das Personal und die betreuten Menschen in den Pflegeheimen nicht im Stich! Zeigen wir ihnen, dass wir alle gemeinsam hinter dieser Verbesserung des Rahmens für ihre Arbeit, für ihr Leben stehen. Und wenn aus keinem anderen Grund, dann aus dem, "danke" zu sagen für den Einsatz, den sie Tag für Tag in diesen Institutionen leisten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Abg Mag Kowarik. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Gelegenheit, anlässlich der Vorlage des Wohn- und Pflegeheimgesetzes eine Geriatrie-Debatte abzuziehen, hat sich ergeben und ist an sich ganz klar. Auch wenn dem einen oder anderen es schon etwas lang erscheint, dass über dieses Thema gesprochen wird, so glaube ich doch, dass wir uns daran gewöhnen werden müssen. Wir werden uns eben daran gewöhnen müssen, dass wir in einer Gesellschaft leben, die ständig älter wird, und die Probleme des Älterwerdens müssen eben von uns bewältigt werden.

 

Aber ich möchte jetzt hier nur ein paar kurze Anmerkungen zu diesem Gesetz machen, und zwar auch zur Geschichte dieses Pflegeheimgesetzes. Wir haben

 

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