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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 64

 

anstehende Probleme miteinander zu lösen, und dass wir alle miteinander versuchen, im Interesse der Menschen zu arbeiten und Missstände, wo immer es sie gibt, zu beseitigen.

 

Und das haben wir versucht. Es ist an sich schon ein Widerspruch in sich, wenn hier einerseits mir als Person Untätigkeit vorgeworfen wurde und andererseits gesagt wurde, dass in dem genannten Pflegeheim - ich habe es mir wortwörtlich aufgeschrieben - die Behörde ein und aus gegangen ist. Das ist ein Widerspruch in sich, der sich, glaube ich, selbst richtet. Es wurden hier alte Berichte zitiert, die vorgelegt wurden. Es wurde auch gesagt, dass mir Berichte im Jahr 2003 vorgelegt wurden – jeder weiß, dass ich 2003 überhaupt noch nicht in diesem Amt war.

 

Was richtig ist, ist, dass es Berichte gegeben hat - alte Berichte - und dass diese sehr wohl zu Konsequenzen geführt haben. Sie wissen alle - denn das war auch alles noch in einer Zeit, als die Untersuchungskommission tätig war, als es viele Gespräche gab -, dass es zu einer Teilschließung dieses Heimes gekommen ist. Es ist falsch - und ich verwahre mich mit aller Kraft dagegen -, wenn hier unterstellt wird, es hätte behördliche Berichte gegeben und es wäre dementsprechend nichts passiert.

 

Es ist dort, wo es notwendig war, genügend passiert - ich darf an die Situation eines anderen Heimes, das von der zuständigen Behörde auch geschlossen wurde, erinnern -, aber es ist eine falsche Behauptung, dass im Zusammenhang mit diesem einen genannten Heim nichts passiert ist. Das ist eine Behauptung, die auch durch Wiederholung nicht besser wird und die die Diskussion auf ein Niveau bringt, das ich ausgesprochen bedauere, weil ich glaube, dass es wenig Sinn macht, auf diese Art und Weise zu diskutieren - außer es geht darum, einfach jemanden oder eine Institution anzupatzen, nach dem Motto: Irgendetwas wird schon hängen bleiben! - Aber auch das möchte ich nicht unterstellen, denn ich versuche, auch wenn es mir schwer fällt - und das hört man vielleicht an meiner Stimme -, weiter ruhig und sachlich zu argumentieren, denn nur ruhige und sachliche Argumentation kann uns hier weiterhelfen.

 

Es würde uns vor allem sehr viel weiterhelfen, wenn man sich auch an Gesetze halten würde und wenn man auch die verschiedenen Ebenen auseinander hält: Wenn man zum Beispiel auseinander hält - denn wenn jemand das nicht tut, kann ich das nur mit irgendwelchen Allmachtsphantasien erklären -, wo es strafrechtliche Vorwürfe gibt und wo es Vorwürfe gibt, die die behördliche Kontrolle, die das Land und die Stadt Wien innehaben, wahrnehmen kann.

 

Strafrechtliche Vorwürfe sind dem Pflegeombudsmann Dr Vogt bekannt geworden, und er - der Pflegeombudsmann Dr Vogt, und niemand anderer - hat das einzig Richtige und Mögliche getan: Er hat, als ihm diese strafrechtlich relevanten Vorwürfe zu Ohren gekommen sind, Anzeige erstattet. Er hat das getan - wo niemand etwas anderes hätte dazu tun können -, und das ist richtig so, denn wenn er etwas hört, was in diese Richtung geht, muss er die entsprechenden Konsequenzen ziehen.

 

Deswegen gibt es niemand anderen - denn das Strafrecht und behördliche Maßnahmen gelten glücklicherweise auch hier in diesem Haus und auch hier in diesen Gremien – als ihn, der diese strafrechtliche Sache veranlasst hat. Und dass es niemand anderen gibt als die dafür zuständigen Gremien - die nicht die Gemeinde Wien sind -, um diese Vorwürfe zu überprüfen und festzustellen, was daran richtig ist und was nicht, das sollte eigentlich bekannt sein.

 

Die vorgeworfenen Mängel sind sehr wohl von der Behörde immer wieder überprüft worden, allein heuer fünf Mal. Monatlich war die Behörde dort. Ein Redner in der Diskussion hat selbst gesagt, die Behörde ist dort aus und ein gegangen, weil sie eben jedem einzelnen Vorwurf genau nachgegangen ist. Wenn es Missstände gibt, die die Behörde beseitigen kann - mit Auflagen, mit Bestimmungen, mit Teilschließungen, wie es in der Vergangenheit schon passiert ist -, dann soll das sein. Wenn es strafrechtliche Tatbestände gab, die jemandem bekannt wurden, dann ist das einzig Mögliche getan worden, nämlich Strafanzeige erstattet worden.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Deswegen denke ich, dass man einerseits diese Ebenen auseinander halten muss und andererseits diese Diskussion so führen muss - und das hat Dr Vogt dankenswerterweise auch getan -, dass sie lösungsorientiert ist, nämlich für die Patienten und Patientinnen. Der Vorwurf, dass irgendetwas, was Dr Vogt tut, von irgendjemandem vor der Öffentlichkeit unter Verschluss zu halten versucht wird, richtet sich selbst. Jeder, der Dr Vogt - der ja hier auch absolut weisungsfrei agiert - kennt, weiß, dass das absolut nicht der Fall ist. Wie absurd dieser Vorwurf ist, hat mein Kollege Deutsch schon an dem Beispiel erläutert, dass gerade über diesen Fall ja schon öffentlich, sogar im ORF, diskutiert wurde.

 

Was passieren muss, ist, dass dort, wo es strafrechtliche Tatbestände gibt, die entsprechende Behörde dem nachgeht, dass dort, wo es um Pflegefragen geht, die Behörde der Stadt Wien und des Landes, wo sie zuständig ist, diesen nachgeht und dass wir keine generalisierende und undifferenzierte Diskussion führen, denn es schadet der Stellung von Dr Vogt in seiner Eigenschaft als Pflegeombudsmann, wenn er nicht entsprechend autark agieren kann und wenn er mit seiner herausragenden Arbeit benutzt wird, und vor allem schadet diese Diskussion denjenigen, für die wir da sind, nämlich denjenigen, die in Pflegeheimen sind und um die wir uns zu kümmern haben. Das ist jedenfalls mein Interesse, und das ist mir wichtig! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Zur Frage der Rechtsgrundlage für den Pflegeombudsmann darf ich der Argumentation, die hier ja schon geführt wurde - weil sie ja nicht neu ist, weil wir sie im Zusammenhang mit dem Heimgesetz sehr lange und sehr ausführlich diskutiert haben -, nur noch ein Argument hinzufügen. Ich darf in Erinnerung rufen, dass wir das, was wir - ohne das wirklich als bahnbrechend zu sehende Gesetz für den Patientenanwalt abzuräumen und damit in Frage zu stellen - im Heimgesetz tun

 

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