Landtag,
3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 78
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Danke schön.
Wir kommen zum 3. Anfrage (FSP - 00238-2006/ 0001 - KSP/LM).
Sie wurde von Herrn Abg Dr Alois Mayer gestellt und ist an die Frau
amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Ende 2005
wurde das neue Wiener Tierhaltegesetz im Wiener Landtag beschlossen. Welche
Neuerungen und Verbesserungen ergeben sich dadurch für die Tierhaltung in
Wien?)
Ich bitte
um Beantwortung.
Amtsf
StRin Mag Ulli Sima:
Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Tierschutz
ist das Thema Ihrer Frage. Wir haben nach dem sehr erfreulichen Beschluss des
Bundestierschutzgesetzes im Nationalrat als Konsequenz daraus dann auch das
Wiener Tierhaltegesetz novelliert. Wir haben es zuerst einmal um die Kompetenz
des Tierschutzes bereinigt, wenn Sie sich erinnern, und haben dann in einem
zweiten sehr, sehr wesentlichen Schritt auch das Tierhaltegesetz modernisiert.
Das Ergebnis ist das nun vorliegende Gesetz, mit dem wir sehr zufrieden sind.
Sehr zufrieden bin ich vor allem auch deswegen, weil es uns ja durch einen
Abänderungsantrag dann doch noch gelungen ist, den Bund zu überzeugen, diesem
Gesetz zuzustimmen. Das war ja bis zum letzten Augenblick eigentlich unklar,
weil der Bund sehr lange mit einem Einspruch gedroht hat. Das hätte das ganze
Gesetz zu Fall gebracht.
Wir haben
das sehr ausführlich auch hier in diesem Haus diskutiert, und das hat ja auch
nicht zuletzt dann bei der ÖVP dazu geführt, dass sie in letzter Sekunde trotz
Zustimmung im Ausschuss dann hier im Landtag noch abgesprungen ist von dem
Gesetz. Wir konnten aber mit dem Abänderungsantrag das ganze Projekt noch
retten und haben jetzt wirklich ein sehr, sehr gutes Tierhaltegesetz als
Ergebnis bekommen.
Ich möchte
auch allen Fraktionen, die uns da unterstützt haben, wirklich Dank aussprechen,
weil es ein wichtiger Schritt vorwärts war.
Worum geht
es jetzt in dem Tierhaltegesetz? Was sind die wesentlichen Verbesserungen? Was
sind die wesentlichen Punkte? Die Sicherheit der Menschen, aber auch die
Sicherheit der Tiere stehen jetzt im Vordergrund, nachdem der Tierschutzaspekt
ja ausgelagert worden ist. Wir haben die Möglichkeit, aus
sicherheitspolizeilichen Gründen Tier- beziehungsweise Hundehalteverbote
auszusprechen. Das war eine wichtige Anregung, die wir sozusagen aus der Praxis
der letzten Jahre gelernt haben, wenn es Gefahr für Menschen oder Artgenossen
gibt, Belästigungen oder bei Zuwiderhandlung gegen behördliche Aufträge. Das
ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt für die Sicherheit und das sichere
Zusammenleben von Tier und Mensch in dieser Stadt.
Seit
1. Jänner gibt es auch eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für
Hunde, und zwar für solche, die seit 1. Jänner hier in Wien neu gemeldet
oder geboren sind. Es ist eine Deckung von bis zu 700 000 EUR
vorgesehen. Auch das ist wirklich ein sehr wichtiger Schritt, weil wir aus der
Vergangenheit wissen, dass es oft durchaus auch zu Schäden gekommen ist. Ein
Hund hat den anderen gebissen, aufwändige Operationen waren die Folge, niemand
ist für die Kosten aufgekommen. Das gibt es auch in anderen Bundesländern
schon, und ich glaube, dass das für die Sicherheit auch ein großer Schritt
vorwärts war.
Wir haben
den so genannten Freibiss beendet, der sozusagen eine inoffizielle Bezeichnung
im Tierschutz und Tiersicherheitsbereich war. Es gibt jetzt die Möglichkeit,
dass die Behörde schon bei fortwährender Gefährdung oder Belästigung bestimmte
Auflagen erteilt. Das war eine wichtige Anregung, die wir vor allem auch von
der Polizei bekommen haben, weil es davor ja eher so war, dass zuerst einmal
was passieren musste, bevor die Behörde tätig werden konnte.
Ein
wichtiger Mosaikstein wird jetzt mit Ende Jänner fertig: Der Hundeführschein.
Zunächst im Gesetz vorgesehen ist der verpflichtende Hundeführschein für die
Fälle, wo es zu problematischen Vorfällen gekommen ist. Da konnte die Behörde
bisher sagen, okay, Leinenpflicht, Beißkorbgebot, was eher eine
Symptombekämpfung ist. Jetzt können wir das Übel sozusagen an der Wurzel packen
und den Problemhundebesitzern einen Hundeführschein vorschreiben, der dann
hoffentlich zu einer Verbesserung der Situation führt.
Parallel
dazu gibt es den freiwilligen Hundeführschein, wo wir mit besonderen Zuckerln
versuchen wollen, möglichst viele Wienerinnen und Wiener dazu zu bewegen, diesen
freiwilligen Hundeführschein mit ihren Tieren zu machen, damit es eben zu einem
besseren Zusammenleben in der Stadt kommt.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen zur
1. Zusatzfrage: Herr Abg Blind.
Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Derzeit raten Sie den Hundebesitzern, den Hundekot
per Hand in ein Sackerl zu füllen und dieses dann in den nächsten Papierkorb zu
werfen. Aus Sicht der Hygiene ist das sehr bedenklich. Daher meine Frage: Gibt
es wirklich keine hygienischere Lösung für Wien?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Ich glaube, Sie kennen das ja auch aus anderen
Städten. In anderen Städten funktioniert das klaglos, dass Hundebesitzer sich
selbst um die Hinterlassenschaften ihres Hundes kümmern, und ehrlich gesagt bin
ich zuversichtlich, dass wir das irgendwann auch in Wien schaffen werden,
wenngleich das bisher ein mittelfristiges Projekt ist, was ich zugebe.
Eine hygienischere Lösung? Ich bin mir nicht ganz
sicher, was Ihnen da vorschwebt. Denken Sie an eine Art Staubsauger? Ich weiß
es nicht, ich frage nur. Also ehrlich gesagt, ich glaube, im Zweifelsfall wird
uns nichts anderes übrigbleiben, als dass das jeder Hundebesitzer irgendwie selber
macht.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. –
2. Zusatzfrage: Frau Abg Smolik.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im
Rathaus): Frau Stadträtin, Sie haben vorhin das Bundestierschutzgesetz
angesprochen, und im Bundestierschutzgesetz, aber auch im Wiener
Tierschutzgesetz ist ja das Verbot von
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