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Landtag, 3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 78

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zum 3. Anfrage (FSP - 00238-2006/ 0001 - KSP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Alois Mayer gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Ende 2005 wurde das neue Wiener Tierhaltegesetz im Wiener Landtag beschlossen. Welche Neuerungen und Verbesserungen ergeben sich dadurch für die Tierhaltung in Wien?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Tierschutz ist das Thema Ihrer Frage. Wir haben nach dem sehr erfreulichen Beschluss des Bundestierschutzgesetzes im Nationalrat als Konsequenz daraus dann auch das Wiener Tierhaltegesetz novelliert. Wir haben es zuerst einmal um die Kompetenz des Tierschutzes bereinigt, wenn Sie sich erinnern, und haben dann in einem zweiten sehr, sehr wesentlichen Schritt auch das Tierhaltegesetz modernisiert. Das Ergebnis ist das nun vorliegende Gesetz, mit dem wir sehr zufrieden sind. Sehr zufrieden bin ich vor allem auch deswegen, weil es uns ja durch einen Abänderungsantrag dann doch noch gelungen ist, den Bund zu überzeugen, diesem Gesetz zuzustimmen. Das war ja bis zum letzten Augenblick eigentlich unklar, weil der Bund sehr lange mit einem Einspruch gedroht hat. Das hätte das ganze Gesetz zu Fall gebracht.

 

Wir haben das sehr ausführlich auch hier in diesem Haus diskutiert, und das hat ja auch nicht zuletzt dann bei der ÖVP dazu geführt, dass sie in letzter Sekunde trotz Zustimmung im Ausschuss dann hier im Landtag noch abgesprungen ist von dem Gesetz. Wir konnten aber mit dem Abänderungsantrag das ganze Projekt noch retten und haben jetzt wirklich ein sehr, sehr gutes Tierhaltegesetz als Ergebnis bekommen.

 

Ich möchte auch allen Fraktionen, die uns da unterstützt haben, wirklich Dank aussprechen, weil es ein wichtiger Schritt vorwärts war.

 

Worum geht es jetzt in dem Tierhaltegesetz? Was sind die wesentlichen Verbesserungen? Was sind die wesentlichen Punkte? Die Sicherheit der Menschen, aber auch die Sicherheit der Tiere stehen jetzt im Vordergrund, nachdem der Tierschutzaspekt ja ausgelagert worden ist. Wir haben die Möglichkeit, aus sicherheitspolizeilichen Gründen Tier- beziehungsweise Hundehalteverbote auszusprechen. Das war eine wichtige Anregung, die wir sozusagen aus der Praxis der letzten Jahre gelernt haben, wenn es Gefahr für Menschen oder Artgenossen gibt, Belästigungen oder bei Zuwiderhandlung gegen behördliche Aufträge. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt für die Sicherheit und das sichere Zusammenleben von Tier und Mensch in dieser Stadt.

 

Seit 1. Jänner gibt es auch eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Hunde, und zwar für solche, die seit 1. Jänner hier in Wien neu gemeldet oder geboren sind. Es ist eine Deckung von bis zu 700 000 EUR vorgesehen. Auch das ist wirklich ein sehr wichtiger Schritt, weil wir aus der Vergangenheit wissen, dass es oft durchaus auch zu Schäden gekommen ist. Ein Hund hat den anderen gebissen, aufwändige Operationen waren die Folge, niemand ist für die Kosten aufgekommen. Das gibt es auch in anderen Bundesländern schon, und ich glaube, dass das für die Sicherheit auch ein großer Schritt vorwärts war.

 

Wir haben den so genannten Freibiss beendet, der sozusagen eine inoffizielle Bezeichnung im Tierschutz und Tiersicherheitsbereich war. Es gibt jetzt die Möglichkeit, dass die Behörde schon bei fortwährender Gefährdung oder Belästigung bestimmte Auflagen erteilt. Das war eine wichtige Anregung, die wir vor allem auch von der Polizei bekommen haben, weil es davor ja eher so war, dass zuerst einmal was passieren musste, bevor die Behörde tätig werden konnte.

 

Ein wichtiger Mosaikstein wird jetzt mit Ende Jänner fertig: Der Hundeführschein. Zunächst im Gesetz vorgesehen ist der verpflichtende Hundeführschein für die Fälle, wo es zu problematischen Vorfällen gekommen ist. Da konnte die Behörde bisher sagen, okay, Leinenpflicht, Beißkorbgebot, was eher eine Symptombekämpfung ist. Jetzt können wir das Übel sozusagen an der Wurzel packen und den Problemhundebesitzern einen Hundeführschein vorschreiben, der dann hoffentlich zu einer Verbesserung der Situation führt.

 

Parallel dazu gibt es den freiwilligen Hundeführschein, wo wir mit besonderen Zuckerln versuchen wollen, möglichst viele Wienerinnen und Wiener dazu zu bewegen, diesen freiwilligen Hundeführschein mit ihren Tieren zu machen, damit es eben zu einem besseren Zusammenleben in der Stadt kommt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen zur 1. Zusatzfrage: Herr Abg Blind.

 

Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Derzeit raten Sie den Hundebesitzern, den Hundekot per Hand in ein Sackerl zu füllen und dieses dann in den nächsten Papierkorb zu werfen. Aus Sicht der Hygiene ist das sehr bedenklich. Daher meine Frage: Gibt es wirklich keine hygienischere Lösung für Wien?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Ich glaube, Sie kennen das ja auch aus anderen Städten. In anderen Städten funktioniert das klaglos, dass Hundebesitzer sich selbst um die Hinterlassenschaften ihres Hundes kümmern, und ehrlich gesagt bin ich zuversichtlich, dass wir das irgendwann auch in Wien schaffen werden, wenngleich das bisher ein mittelfristiges Projekt ist, was ich zugebe.

 

Eine hygienischere Lösung? Ich bin mir nicht ganz sicher, was Ihnen da vorschwebt. Denken Sie an eine Art Staubsauger? Ich weiß es nicht, ich frage nur. Also ehrlich gesagt, ich glaube, im Zweifelsfall wird uns nichts anderes übrigbleiben, als dass das jeder Hundebesitzer irgendwie selber macht.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. – 2. Zusatzfrage: Frau Abg Smolik.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin, Sie haben vorhin das Bundestierschutzgesetz angesprochen, und im Bundestierschutzgesetz, aber auch im Wiener Tierschutzgesetz ist ja das Verbot von

 

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