Landtag,
3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 78
VertreterInnen aufgefordert, in diese Richtung zu wirken.
Ich bringe jetzt gleich auch den zweiten Antrag ein.
Meine Kollegin Korun hat gestern ausführlich darüber gesprochen, wie sehr es
notwendig ist, dass im Bereich der Sozialhilfe endlich die EU-Richtlinien
tatsächlich nachvollzogen werden und die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich
veranlasst werden. Ich glaube, angesichts der heutigen Wortwahl, auch des
Kollegen Jung, wäre es ein deutliches Zeichen gewesen, wenn die
Sozialdemokratie zugestimmt hätte, denn es war ja wiederum nicht anders als
gewohnt: Der Herr Abg Jung, der davon gesprochen hat, die AusländerInnen nutzen
das Sozialsystem aus, die AusländerInnen stehlen, die AusländerInnen sind
sowieso an allem schuld. Das ist das, was der Kollege Jung gesagt hat. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist eine dumpfe
Vereinfachung!) Kollege Jung, Sie haben von den Banden gesprochen, von den
Banditen gesprochen, die einfallen in Österreich. (Abg Mag Wolfgang Jung: Schauen Sie sich die Gerichte an!) Sie
haben nicht von den Leistungen gesprochen, die ausländische MitbürgerInnen
schon lange vor der EU, schon lange, bevor Österreich Mitglied der EU war, in
Österreich erbracht haben.
Für Sie ist eines klar – und das zeigt sozusagen, welchem
krausen Weltbild Sie tatsächlich nachhängen –: Sie glauben, dass es in
Österreich eine wirklich lebenswerte Gesellschaft geben kann, wenn nur die
echten ÖsterreicherInnen und Staatsbürger gut leben, aber alle anderen leben am
untersten Niveau und bekommen keine Unterstützung und nichts. Sie wollten
abschotten nach außen, Sie wollen das, was in Wirklichkeit in totalitären
Regimen, egal ob jetzt in faschistoiden oder in kommunistischen Regimen gang
und gäbe war: Dass man nicht ausreisen darf und nicht einreisen darf und sich
überall anmelden muss. Das wollen Sie. (Abg
Mag Harald STEFAN: Kommunisten wollen Sie!) Das wollen Sie zum Teil. Sie
haben dieselben autoritären Vorstellungen, die die Führer dieser Systeme immer
gehabt haben. Das ist Ihre Lieblingsperspektive. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Und ich sage Ihnen, Herr Kollege Jung, das Schöne
ist, dass sich Ihre Vorstellungen über kurz oder lang überholen werden. Ich
glaube nämlich tatsächlich daran, dass die Bevölkerung intelligent genug ist
draufzukommen, dass es nur dann, wenn man wirklich gemeinsam versucht, den
erschaffenen, den erworbenen Reichtum gerecht zu verteilen und nicht
differenziert nach Staatsangehörigkeit, nach vielleicht Berufsgruppen oder was
auch immer, nicht indem man die einen ausschließt und den anderen was gibt,
eine lebenswerte Gesellschaft geben kann. (Abg
Mag Wolfgang Jung: Sie bauen ja jetzt ein Feindbild auf!) Wer so wie Sie
daherredet, insbesondere auch in Wahlkämpfen, wer vor der Islamisierung Wiens
warnt auf der einen Seite, wer auf der anderen Seite jeden Ausländer gleich
abschieben will, der hat eigentlich sowieso keine Zukunftsperspektive.
In diesem Sinne würde es mich freuen, wenn die
Sozialdemokratie es sich sehr wohl noch einmal überlegte und unserem Antrag
zustimmte, dass der Landtag beschließen wolle, die amtsführende Stadträtin für
Gesundheit und für Soziales möge eine Novelle des Gesetzes über die Regelung
der Sozialhilfe dergestalt vorlegen, dass langansässige Drittstaatsangehörige
gemäß EU-Richtlinie spätestens mit 23. Jänner 2006 bei der sozialen
Sicherheit und beim Bezug der Sozialhilfe wie österreichische Staatsangehörige
behandelt werden.
Es ist dies eine EU-Richtlinie, und es wäre ein
deutliches Zeichen, dass Sie sich abgrenzen – abgrenzen von Rassisten wie in
der FPÖ, dass Sie sich abgrenzen von Ausländerfeinden wie in der FPÖ, dass Sie
sich abgrenzen von Islamophoben wie in der FPÖ. (Abg Christian Oxonitsch: Wer soll sich abgrenzen?) Sie als SPÖ,
indem Sie mitgehen. (Abg Godwin Schuster:
Nicht böse sein, das ist eine Unterstellung!) Es geht nicht um eine
Unterstellung, dass Sie mich nicht falsch verstehen. (Abg
Christian Oxonitsch: No na!) Kollege
Oxonitsch, es geht nicht um eine Unterstellung, aber es ist manchmal notwendig,
auch wenn es auf den ersten Blick für Sie vielleicht unpopulär erscheint, zu
sagen: Ja, wir sind dafür, dass für langansässige Drittstaatsangehörige gemäß
EU-Richtlinie endlich sozusagen eine Novelle geschaffen wird, damit auch diese
dem Sozialhilfegesetz unterliegen, die sich in sozialen Problemen befinden. (Abg Christian Oxonitsch: Da brauchen wir
keinen Antrag dafür, wenn das eine EU-Richtlinie ist!)
Schauen Sie, Sie alle wissen, dass es schon jetzt
Schwierigkeiten beim Bezug der Sozialhilfe gibt. (Abg Christian Oxonitsch: Wenn es am 28.12. eine EU-Richtlinie gibt und
noch keine Verordnung, kann in drei Wochen kein Gesetz gemacht werden! Das ist
doch ganz klar!) Kollege Oxonitsch, dann frage ich Sie, wenn Sie jetzt
schon mit mir in eine Diskussion eintreten: Wenn sich die Situation für
Drittstaatsangehörige, die um Sozialhilfe ansuchen, innerhalb des nächsten
halben Jahres nicht bessert, sind Sie dann bereit zu sagen – denn dann ist ja
doch ein halbes Jahr dazwischen –, wir machen tatsächlich einmal eine
gesetzliche Regelung, eine Novellierung, die das noch deutlicher klarlegt? Sind
Sie dann dazu bereit? (Abg Christian
Oxonitsch: Noch einmal: Dass wir uns an eine EU-Richtlinie zu halten haben, ist
eine Selbstverständlichkeit! Das ist ja ganz klar! Da brauchen wir keinen Antrag
dazu!) Wir werden es sehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe
gerne diesen Antrag ein, nehme zur Kenntnis, Sie stimmen nicht zu, stelle Sie
dennoch wirklich nicht auf eine Stufe. Es ist mir wichtig, das zu betonen. (Abg Erich Valentin: Sehr großzügig!)
Nichtsdestoweniger noch ein Satz
zur Dienstleistungsrichtlinie. Wir werden heute gemeinsam de facto auffordern,
dass diese Dienstleistungsrichtlinie entweder dramatisch abgeändert werden muss
oder überhaupt am besten sozusagen zurück an den Absender geschickt wird.
Wesentliche Punkte diesbezüglich waren das Herkunftslandprinzip, wo im
Endeffekt bislang auch bei den letzten Vorschlägen, die jetzt behandelt werden
sollen, nach wie vor eine viel zu weitgehende Regelung enthalten ist, wann das
Herkunftslandprinzip zur Geltung gelangt, und die Ausnahmeregelungen nach wie
vor die
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