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Landtag, 3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 78

 

VertreterInnen aufgefordert, in diese Richtung zu wirken.

 

Ich bringe jetzt gleich auch den zweiten Antrag ein. Meine Kollegin Korun hat gestern ausführlich darüber gesprochen, wie sehr es notwendig ist, dass im Bereich der Sozialhilfe endlich die EU-Richtlinien tatsächlich nachvollzogen werden und die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich veranlasst werden. Ich glaube, angesichts der heutigen Wortwahl, auch des Kollegen Jung, wäre es ein deutliches Zeichen gewesen, wenn die Sozialdemokratie zugestimmt hätte, denn es war ja wiederum nicht anders als gewohnt: Der Herr Abg Jung, der davon gesprochen hat, die AusländerInnen nutzen das Sozialsystem aus, die AusländerInnen stehlen, die AusländerInnen sind sowieso an allem schuld. Das ist das, was der Kollege Jung gesagt hat. (Abg Mag Wolfgang Jung: Das ist eine dumpfe Vereinfachung!) Kollege Jung, Sie haben von den Banden gesprochen, von den Banditen gesprochen, die einfallen in Österreich. (Abg Mag Wolfgang Jung: Schauen Sie sich die Gerichte an!) Sie haben nicht von den Leistungen gesprochen, die ausländische MitbürgerInnen schon lange vor der EU, schon lange, bevor Österreich Mitglied der EU war, in Österreich erbracht haben.

 

Für Sie ist eines klar – und das zeigt sozusagen, welchem krausen Weltbild Sie tatsächlich nachhängen –: Sie glauben, dass es in Österreich eine wirklich lebenswerte Gesellschaft geben kann, wenn nur die echten ÖsterreicherInnen und Staatsbürger gut leben, aber alle anderen leben am untersten Niveau und bekommen keine Unterstützung und nichts. Sie wollten abschotten nach außen, Sie wollen das, was in Wirklichkeit in totalitären Regimen, egal ob jetzt in faschistoiden oder in kommunistischen Regimen gang und gäbe war: Dass man nicht ausreisen darf und nicht einreisen darf und sich überall anmelden muss. Das wollen Sie. (Abg Mag Harald STEFAN: Kommunisten wollen Sie!) Das wollen Sie zum Teil. Sie haben dieselben autoritären Vorstellungen, die die Führer dieser Systeme immer gehabt haben. Das ist Ihre Lieblingsperspektive. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Und ich sage Ihnen, Herr Kollege Jung, das Schöne ist, dass sich Ihre Vorstellungen über kurz oder lang überholen werden. Ich glaube nämlich tatsächlich daran, dass die Bevölkerung intelligent genug ist draufzukommen, dass es nur dann, wenn man wirklich gemeinsam versucht, den erschaffenen, den erworbenen Reichtum gerecht zu verteilen und nicht differenziert nach Staatsangehörigkeit, nach vielleicht Berufsgruppen oder was auch immer, nicht indem man die einen ausschließt und den anderen was gibt, eine lebenswerte Gesellschaft geben kann. (Abg Mag Wolfgang Jung: Sie bauen ja jetzt ein Feindbild auf!) Wer so wie Sie daherredet, insbesondere auch in Wahlkämpfen, wer vor der Islamisierung Wiens warnt auf der einen Seite, wer auf der anderen Seite jeden Ausländer gleich abschieben will, der hat eigentlich sowieso keine Zukunftsperspektive.

 

In diesem Sinne würde es mich freuen, wenn die Sozialdemokratie es sich sehr wohl noch einmal überlegte und unserem Antrag zustimmte, dass der Landtag beschließen wolle, die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und für Soziales möge eine Novelle des Gesetzes über die Regelung der Sozialhilfe dergestalt vorlegen, dass langansässige Drittstaatsangehörige gemäß EU-Richtlinie spätestens mit 23. Jänner 2006 bei der sozialen Sicherheit und beim Bezug der Sozialhilfe wie österreichische Staatsangehörige behandelt werden.

 

Es ist dies eine EU-Richtlinie, und es wäre ein deutliches Zeichen, dass Sie sich abgrenzen – abgrenzen von Rassisten wie in der FPÖ, dass Sie sich abgrenzen von Ausländerfeinden wie in der FPÖ, dass Sie sich abgrenzen von Islamophoben wie in der FPÖ. (Abg Christian Oxonitsch: Wer soll sich abgrenzen?) Sie als SPÖ, indem Sie mitgehen. (Abg Godwin Schuster: Nicht böse sein, das ist eine Unterstellung!) Es geht nicht um eine Unterstellung, dass Sie mich nicht falsch verstehen. (Abg Christian Oxonitsch: No na!) Kollege Oxonitsch, es geht nicht um eine Unterstellung, aber es ist manchmal notwendig, auch wenn es auf den ersten Blick für Sie vielleicht unpopulär erscheint, zu sagen: Ja, wir sind dafür, dass für langansässige Drittstaatsangehörige gemäß EU-Richtlinie endlich sozusagen eine Novelle geschaffen wird, damit auch diese dem Sozialhilfegesetz unterliegen, die sich in sozialen Problemen befinden. (Abg Christian Oxonitsch: Da brauchen wir keinen Antrag dafür, wenn das eine EU-Richtlinie ist!)

 

Schauen Sie, Sie alle wissen, dass es schon jetzt Schwierigkeiten beim Bezug der Sozialhilfe gibt. (Abg Christian Oxonitsch: Wenn es am 28.12. eine EU-Richtlinie gibt und noch keine Verordnung, kann in drei Wochen kein Gesetz gemacht werden! Das ist doch ganz klar!) Kollege Oxonitsch, dann frage ich Sie, wenn Sie jetzt schon mit mir in eine Diskussion eintreten: Wenn sich die Situation für Drittstaatsangehörige, die um Sozialhilfe ansuchen, innerhalb des nächsten halben Jahres nicht bessert, sind Sie dann bereit zu sagen – denn dann ist ja doch ein halbes Jahr dazwischen –, wir machen tatsächlich einmal eine gesetzliche Regelung, eine Novellierung, die das noch deutlicher klarlegt? Sind Sie dann dazu bereit? (Abg Christian Oxonitsch: Noch einmal: Dass wir uns an eine EU-Richtlinie zu halten haben, ist eine Selbstverständlichkeit! Das ist ja ganz klar! Da brauchen wir keinen Antrag dazu!) Wir werden es sehen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe gerne diesen Antrag ein, nehme zur Kenntnis, Sie stimmen nicht zu, stelle Sie dennoch wirklich nicht auf eine Stufe. Es ist mir wichtig, das zu betonen. (Abg Erich Valentin: Sehr großzügig!)

 

Nichtsdestoweniger noch ein Satz zur Dienstleistungsrichtlinie. Wir werden heute gemeinsam de facto auffordern, dass diese Dienstleistungsrichtlinie entweder dramatisch abgeändert werden muss oder überhaupt am besten sozusagen zurück an den Absender geschickt wird. Wesentliche Punkte diesbezüglich waren das Herkunftslandprinzip, wo im Endeffekt bislang auch bei den letzten Vorschlägen, die jetzt behandelt werden sollen, nach wie vor eine viel zu weitgehende Regelung enthalten ist, wann das Herkunftslandprinzip zur Geltung gelangt, und die Ausnahmeregelungen nach wie vor die

 

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