Landtag,
3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 78
aus der Wiener ÖVP auch in Zukunft tun, solange, bis
vernünftige Vorschläge von Ihnen realisiert werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber apropos Bohren dicker
Bretter: Ich habe noch den Antrag "Erhöhung Heizkostenzuschuss", und
zwar aus aktuellem Grund, erstens wegen der tiefen Temperaturen, die wir alle
spüren, wir spüren es, aber viele müssen darunter sehr leiden, und zweitens,
meine sehr geehrten Damen und Herren der Mehrheitsfraktion, Ihr
Bundesvorsitzender Dr Gusenbauer fordert es auch. Für einkommensschwache
Bevölkerungsgruppen fordert er finanzielle Unterstützung, aber wie so oft an
die falsche Adresse. Dabei wäre es so einfach. Er müsste eigentlich nur seinen
Parteifreund Dr Häupl auffordern, das zu tun, was eigentlich selbstverständlich
wäre, was viele andere Bundesländer gemacht haben. Ich denke an Vorarlberg mit
176 EUR. Wir haben nach langer Diskussion 75 EUR beschlossen. Also er
braucht eigentlich nur das zu tun: Ein Anruf sollte genügen, von einem
Parteifreund zum anderen.
Aber nachdem das nicht gemacht wurde, machen wir es,
und ich bringe damit einen Beschlussantrag ein betreffend Erhöhung des
Heizkostenzuschusses in Wien:
„Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und
Soziales wird aufgefordert, den außerordentlichen Heizkostenzuschuss auf
176 EUR anzuheben.
In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige
Abstimmung dieses Antrages.“ (Beifall bei
der ÖVP.)
Danke schön.
Präsident Heinz Hufnagl:
Danke schön.
Zu Wort gemeldet hat sich zur Geschäftsordnung der
Abg Herzog. Ich erteile es ihm.
Abg Johann Herzog (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident!
Zu den abgegebenen Erklärungen Ihrerseits unseren
Respekt vor der Person des Präsidenten, keine Frage.
Es sind aber heute doch sehr, sehr weitgehende
Äußerungen vor allem des Herrn Margulies in mehreren Wortmeldungen erfolgt, die
vom Herrn Präsidenten zum Teil auch verlesen wurden. Dabei wurden zwei
Bemerkungen und zwei Worte herausgehoben und inkriminiert, das Wort
"Würschtl", wo es überhaupt keine Frage ist, dass das eine abwertende
Beurteilung ist und dass diese Beurteilung, diese Bemerkung sicherlich an
diesem Ort fehl am Platz ist. Keine Frage.
Das Wort "Rassist", würde ich aber meinen,
hat eine andere Qualität, hat ja auch irgendwo eine strafrechtliche Zuordnung
unter Umständen, und daher finde ich und bedaure ich, dass hier eine gewisse
fehlende Differenzierung zweier gleichwertiger Ordnungsrufe in dieser Sache
seitens des Herrn Präsidenten erfolgt ist. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg Erika Stubenvoll: Es gibt keine Unterscheidung! – Abg
Christian Oxonitsch: Es gibt keine Ordnungsrufe erster und zweiter Klasse!)
Präsident Heinz Hufnagl:
Herr Abgeordneter, ich kann keine halben, dreiviertel oder doppelten
Ordnungsrufe erteilen. Das kennt die Geschäftsordnung nicht. Ich kann nur
grenzwertige Überschreitungen mit dem dafür vorgesehenen Disziplinarium
ausstatten. Das tat ich, und ich glaube, dass damit die Sache erledigt ist.
Wir setzen die Debatte zur Postnummer 2 fort.
Herr Abg Deutsch hat sich gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Christian Deutsch
(Sozialdemokratische Fraktion des
Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Das Gesetz über die Wiener Patientenanwaltschaft
sieht vor, dass jährlich ein Tätigkeitsbericht an die Landesregierung vorgelegt
wird, der dann in der Folge auch dem Landtag übermittelt wird. Bis dato war ein
Vorlagetermin nicht vorgesehen. Dieser soll nunmehr in dieses Gesetz
aufgenommen werden, sodass durch die Fristsetzung zur Vorlage der
Tätigkeitsberichte an die Landesregierung bis zum 30.9 des Folgejahres auch
eine rechtzeitige Abgabe der Berichte gewährleistet ist.
Es wurde diese Novelle aber auch zum Anlass genommen,
dass das Gesetz durchgehend geschlechtsneutral formuliert wurde.
Der Gesetzesantrag ist eigentlich völlig
unspektakulär und auch einstimmig im Ausschuss beschlossen worden.
Ich möchte daher meine Wortmeldung zum Anlass nehmen,
mich mit den eingebrachten Beschluss- und Resolutionsanträgen auseinander zu
setzen.
Den Antrag der Frau Kollegin Korosec betreffend die
Reform der Berichterstellung durch die Wiener Patientenanwaltschaft kann ich
deshalb nicht nachvollziehen, weil mit dem Antrag der Versuch unternommen wird,
eigentlich einer weisungsfreien Patientenanwaltschaft per Beschlussantrag im
Landtag vorschreiben zu wollen, wie ein Bericht zu erstatten ist oder wie der
Bericht zu gestalten ist. Ich würde gerne wissen, was Sie in Ihrer früheren
Funktion als Volksanwältin gesagt hätten, wenn jemand einen Antrag eingebracht
hätte und Ihnen vorschreiben wollte, wie Sie als Volksanwältin den Bericht zu
gestalten haben. Sie können der Patientenanwaltschaft nicht vorschreiben, wie
der Bericht auszusehen hat. Ich ersuche Sie daher, diese Weisungsfreiheit ernst
zu nehmen und nicht nur, wenn es Ihnen angenehm ist.
Darüber hinaus ist, wenn man den Text des Antrages
genau betrachtet, die Schlussfolgerung, zu der Sie kommen, in keinster Weise nachzuvollziehen,
wo davon die Rede ist, dass es selten zu Veränderungen im Sinne der
Patientenanwaltschaft auf Grund deren Berichte komme. Das ist in keiner Weise
belegt und auch aus den Erläuterungen des Patientenanwaltes in schriftlicher
und in mündlicher Form hier am Rednerpult nicht zu Interpretieren, und aus
diesem Grund werden wir Ihren Beschluss- und Resolutionsantrag ablehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wiener
Patientenanwaltschaft ist eine seit dem Jahre 1992 bestehende unabhängige und
weisungsfreie Einrichtung zur Wahrung und Sicherung der Interessen der
Patientinnen und Patienten in allen Bereichen des Gesundheitswesens in Wien,
und an diesem im Gesetz festgeschriebenen Grundsatz sollte auch nicht gerüttelt
werden.
Betreffend die gesetzliche Verankerung des
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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