Landtag,
3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 65 von 78
Pflegeombudsmanns Dr Vogt, über die wir ja nahezu in
jeder Sitzung immer wieder diskutieren, meine ich, dass es hier eigentlich eine
sehr klare Position gibt (Abg Dr Sigrid Pilz: Ja, leider!), nämlich dass
es keinen Sinn macht, Teile oder Kompetenzen aus dem Patientenanwaltgesetz
herauszulösen, weil das die Patientenanwaltschaft aushöhlen und auch schwächen
würde, und wir stehen eben für eine starke und weisungsfreie
Patientenanwaltschaft im Interesse der PatientInnen.
Sie wissen sehr genau, dass der Herr Dr Vogt ja auch
Mitglied der Heimkommission ist, eines Expertengremiums, das beim
Patientenanwalt angesiedelt ist. Diese Heimkommission hat sich bereits
konstituiert, hat die Arbeit auch bereits aufgenommen. Über die Heimkommission
hat der Herr Dr Vogt auch die Möglichkeit, in alle Unterlagen Einsicht zu
nehmen.
Aber ich frage mich, ob Sie mit Ihrer Forderung einer
gesetzlichen Verankerung analog dem Patientenanwalt überhaupt dem Herrn Dr Vogt
einen guten Dienst erweisen würden. (Abg Dr Sigrid Pilz: Ja, sicher!) Nein,
Sie würden ihm mit diesem Vorschlag eher ein Problem bereiten (Abg Dr Sigrid
Pilz: Nein!), weil der Patientenanwalt ja auch der Amtsverschwiegenheit
unterliegt und es dem Herrn Dr Vogt ein besonderes Anliegen ist, mit den
konkreten Fällen eine Öffentlichkeit herzustellen. Sie würden damit dieses Ziel
unterlaufen.
Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Zum Antrag auf Erhöhung des Heizkostenzuschusses – die Frau
Kollegin Korosec ist ja auch darauf eingegangen –, den wir bereits Anfang
Dezember letzten Jahres diskutiert haben: Wir haben 75 EUR als
außerordentlichen Heizkostenzuschuss beschlossen, praktisch als Ergänzung zum
monatlichen Zuschuss für Sozialhilfeempfänger in der Größenordnung von
39,58 EUR. Aber ich erinnere daran, dass wir gleichzeitig auch einen
Beschluss- und Resolutionsantrag beschlossen haben – ich zitiere –:
„Der Wiener Gemeinderat fordert die Bundesregierung
auf, sie möge den Heizkostenzuschuss der Stadt Wien in Höhe von 75 EUR
durch einen ebenso hohen Betrag seitens des Bundes auf insgesamt 150 EUR
verdoppeln, um damit für bedürftige Haushalte einen Ausgleich für jene
Belastungen zu schaffen, welche durch die Erhöhung der Energiepreise und
Energieabgaben entstanden sind."
So lautet der Antrag, wie er auch vom Wiener
Gemeinderat beschlossen wurde.
Wien lässt sozial bedürftige Menschen nicht im Stich.
Jetzt ist der Bund am Zug, der mit einem erhöhten Steueraufkommen nicht nur auf
Grund des Mehrverbrauchs, sondern natürlich auch auf Grund der gestiegenen
Energiepreise rechnen kann, und auch die Landeshauptleutekonferenz hat im Sinne
einer Kostenteilung an die Bundesregierung bereits appelliert.
Ich wiederhole daher, was ich bereits in der Debatte
am 1. Dezember sagen konnte, auch zu einem ähnlichen Antrag, den Sie
eingebracht haben. Unser Vorschlag ist, den einmaligen Heizkostenzuschuss von
150 EUR durch das Land und den Bund zusätzlich zum monatlichen Zuschuss zu
finanzieren.
Grundsätzlich ist jedoch, und das ist ja auch heute
in Medienberichten angesprochen worden, ein bundeseinheitlicher
Heizkostenzuschuss für sozial Bedürftige erforderlich. Der Bund soll natürlich
auch seinen Teil zur Unterstützung sozial Bedürftiger beitragen, statt im
wahrsten Sinne des Wortes seine Politik der sozialen Kälte fortzusetzen, meine
sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall
bei der SPÖ. – Abg Mag Wolfgang Gerstl: Lauter Phrasen!)
Wissen Sie, was das Problem in diesem Land ist? Das
Problem ist das, dass Österreich eine Sozialministerin hat, die sich auf den
Vorschlag der Wiener Gesundheitslandesrätin, den Heizkostenzuschuss von
75 EUR auf 150 EUR zu verdoppeln, erstens einmal lange Zeit gelassen
hat, überhaupt darauf zu antworten, und dann in dieser Antwort dringestanden
ist, dass sie sich für diese Forderung nicht zuständig fühlt. Das ist das
eigentliche Problem in diesem Lande, dass es eine Sozialministerin gibt, die
sich für sozial schwache Menschen nicht zuständig fühlt. Das ist der
eigentliche Skandal! Das ist Ihr Koalitionspartner! (Beifall bei der SPÖ. – Abg Mag Wolfgang Gerstl: Sie ist nicht
zuständig laut Verfassung! Das ist keine Bundeskompetenz! Lernen Sie
Verfassung!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Beschluss-
und Resolutionsantrag der Frau Kollegin Pilz betreffend die Umsetzung des
nationalen Influenza-Pandemieplans im Bundesland Wien möchte ich zunächst
festhalten, nicht weil ich der Meinung wäre, dass Sie es nicht wissen, aber
weil man es gerade, um Panikmache zu verhindern, gar nicht oft genug sagen
kann, dass es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierseuche handelt, die von Tier
zu Tier übertragen wird (Abg Dr Sigrid Pilz: Das kann man so nicht sagen!),
und in jenen Fällen, wo tierische und menschliche Lebensräume direkt
verbunden sind – denken wir nur an die Wohnsituation in Südostasien oder in den
ländlichen Gebieten der Türkei –, natürlich das Infektionsrisiko für Menschen
ein höheres ist. Aber das ist mit Wien in keiner Weise zu vergleichen, und
daher können wir auch von einem deutlich geringeren Infektionsrisiko ausgehen.
Aber unabhängig davon werden
selbstverständlich Vorkehrungen für ein eventuelles Auftreten eines mutierten
Influenza-Subtyps getroffen, der dann von Mensch zu Mensch leicht übertragbar
wäre. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der Influenza-Pandemieplanungen
vorbereitet. Es haben hier insgesamt bereits sieben landesweite
Koordinationssitzungen und mehrere Arbeitsgruppen-Sitzungen stattgefunden. Und
gerade von Seiten des Bundes – um auch ein positives Beispiel zu bringen – wird
hier die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Land Wien betont, sowohl vom Büro
der Frau Bundesministerin als auch vom Generaldirektor für öffentliche
Gesundheit, weil die Mitarbeit des Wiener Magistrats am österreichischen
Influenza-Pandemieplan diese Entstehung ganz wesentlich unterstützt hat.
Andererseits ist die Landessanitätsdirektion als mittelbare Bundesverwaltung
als Vollzugsorgan des Ministeriums tätig, eben auf Basis des vom
Bundesministerium
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