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Landtag, 12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 71

 

sich auch der Strukturprobleme des Gesundheitssystems annimmt, das in eine offensive Anwaltschaft für die Patienten und Patientinnen tritt und das sich auch im öffentlichen Diskurs übers Gesundheitswesen äußert, ist es dieses Amtsverständnis, das einem sehr traditionellen, obrigkeitlichen gesundheitspolitischen Begriff verpflichtet ist, ist es dieses Amtsverständnis, das Sie in der Patientenanwaltschaft sehen wollen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich sehe das, mit Verlaub gesagt, ganz anders. Denn wenn wir bei der Begrifflichkeit des Anwalts bleiben, so muss ich schon darauf hinweisen, dass nicht immer jene die erfolgreichsten Anwälte sind, die am lautesten schreien und am allermeisten in den „Seitenblicke"-Sendungen vorkommen, sondern jene, die ihrem Job nachkommen, für den sie bezahlt werden, nämlich ihren Klienten immer zu verteidigen oder Missstände entsprechend aufzuzeigen, was ich im gegenständlichen Fall hier meine.

 

Ich bin überzeugt davon, dass der Patientenanwalt in keine Job-Konkurrenz zu Ihnen treten wird. Denn die Opposition wird mit Sicherheit aufzeigen wollen, wo Missstände sind, und das auch mit ihrer politischen Wertung, was ihr gutes Recht ist.

 

Zu den Aussagen, die Sie jetzt zitiert haben: Die erstere kann man ja noch diskutieren, aber was die zweite Aussage betrifft, kann ich es nicht nachvollziehen, dass Sie das so streng beurteilen. Es ist ja mehr ein Befund: Ja, selbstverständlich sieht jeder Patient sich selbst als den schwersten Fall. Wo ist da irgendetwas Bösartiges dabei? Ich kann da auch keine Kritik am Patienten erkennen.

 

Ich habe eher ganz andere Probleme und umgekehrte Probleme: Dass es durchaus Leute gibt, die im Gesundheitswesen, im Schulwesen, im Verwaltungswesen der Stadt tätig sind, die meinen, dass es ohne Patienten besser funktionieren würde, ohne Schüler in der Schule besser funktionieren würde, dass eine Verwaltung, wo niemand kommt und etwas will, auch am allerbesten funktionieren würde. So etwas gibt es, ja. Aber ich bin sicher, dass der Herr Patienten- und Pflegeanwalt genau nicht zu denen gehört, sondern eben in seinem Stil, in seinem Charakter - damit haben Sie natürlich recht, auch in seinem Amtsverständnis - zweifelsohne das Beste machen wird, indem er jene vertritt und jenen hilft, die sich an ihn um Hilfe wenden.

 

Ich kann es nur wiederholen: Wenn er dabei zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, dann werde ich ihm sicherlich gerne helfen, dass ihm das nötige Personal zur Verfügung gestellt wird. Aber ich habe volles Vertrauen zu ihm, und ich bin auch überzeugt davon, dass er nach bestem Wissen und Gewissen eine vielleicht weniger spektakuläre, aber doch sehr effiziente Arbeit im Interesse der Patientinnen und Patienten machen wird.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 04111-2007/0001 - KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Ulm gestellt und ist ebenfalls an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Wann werden Sie einen Gesetzesentwurf vorlegen, der - basierend auf der Novellierung der Bundes-Verfassung - die Einführung der Briefwahl bei Wiener Landtags-, Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen zum Inhalt hat?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Die Novellierung der Bundesverfassung, welche die Einführung der Briefwahl bei den Wahlen zu allen allgemeinen Vertretungskörpern zum Inhalt hat, ist nicht nur im Parteienübereinkommen der beiden Regierungsparteien enthalten, sondern mit 1. Juli 2007 auch in Kraft getreten, sohin umgesetzt worden.

 

Die für die Legistik zum Wiener Wahlrecht zuständige MA 62 ist derzeit intensiv mit der Ausarbeitung der entsprechenden Umsetzung der Briefwahl in der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 befasst. Nach Durchführung des gebotenen externen Begutachtungsverfahrens wird die Novelle zur Wiener Gemeindewahlordnung 1996 so zeitgerecht dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden, dass die im Art 151 Abs 36 Bundes-Verfassungsgesetz mit Jahresende vorgesehene Umsetzung der Vorschriften über die Briefwahl fristgerecht erfolgen wird.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 1. Zusatzfrage: Herr Dr Ulm.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Danke, Herr Landeshauptmann!

 

Wir haben heute den 21. September und haben nur noch eine Landtagssitzung im November. Bis 31.12. des Jahres muss die bundesverfassungsrechtliche Rechtslage umgesetzt sein.

 

Ich erlaube mir daher schon nachzufragen, wie sich denn das in den nächsten Wochen und Monaten abspielen soll und wann die vier Fraktionen da auch einmal inhaltlich Näheres erfahren dürfen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Also es wird rechtzeitig fertig werden, und Sie werden dabei mit wenig Überraschung versehen sein. Denn wir werden eins zu eins das Bundesrecht umsetzen, so wie tunlichst auch alle anderen Bundesländer.

 

Ernsthafter Teil der Beantwortung: Natürlich halte ich es für richtig, dass wir uns zwischen den Bundesländern auch akkordieren. Denn ich würde es für nicht besonders schlau halten, wenn etwa andere Detailregelungen zur Briefwahl in Niederösterreich, in Oberösterreich oder in Tirol gültig wären als in Wien. Daher werden wir uns bemühen - wir können ja niemandem etwas vorschreiben, aber wir werden uns bemühen -, dass wir dies auch mit den anderen Bundesländern akkordieren. Das wird auch ein Thema der nächsten Landeshauptleutekonferenz sein, dass wir hier tunlichst gleich lautende Landesgesetze haben.

 

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