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Landtag, 12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 71

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 2. Zusatzfrage: Herr Abg Mag Jung. (Abg Mag Wolfgang Jung ist mit der Sichtung seiner Unterlagen beschäftigt.) Haben Sie keine Frage vorbereitet, Herr Magister?

 

Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Zur Briefwahl: Als Ihrer Majestät nicht immer ganz gehorsame Opposition wissen wir den Wert des Wahlgeheimnisses natürlich besonders hoch zu schätzen. Welche Probleme entstehen können, wenn es bei Wahlen dann Fragen gibt, das können Sie sozusagen ja am eigenen Problem in Kärnten zur Zeit sehr gut mit beobachten.

 

Die Gefahr der Briefwahl liegt darin, dass sie von außen beeinflusst wird. Ich kann mich sehr gut an eine Funktion als Wahlbeisitzer erinnern, als die Bewohner eines Altersheims immer von einer Klosterschwester hineingeführt wurden, weil sie selbst angeblich nicht in der Lage waren, den Wahlzettel auszufüllen. Dann hat man aus der Wahlzelle gehört: „Na, i hab allweil rot gewählt, na, i hab allweil rot gewählt."

 

Die Gefahr einer Wahlbeeinflussung ist, wie gesagt, in solchen Situationen gegeben. Gerade auch in Familien mit vielleicht autoritären Strukturen, wie wir sie jetzt auch zunehmend bei uns bekommen, besteht dann die Gefahr, dass der Pater familiae plötzlich entscheidet, wie gewählt wird. Wie wollen Sie dem entgegenwirken?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Diese Diskussion über das Wahlgeheimnis, die mir sehr wichtig ist, wurde, zumindest, was die Briefwahl betrifft, im Vorfeld der Entscheidung im österreichischen Nationalrat getroffen.

 

Ich weiß nicht, von welcher Majestät Sie sprechen. Sie können wahrscheinlich nur das Volk meinen, zu dem Sie in der Tat in Opposition stehen. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

 

Es wäre gut, wenn wir diese Diskussion auch fortführen würden. Denn nach der Frage der Briefwahl wird natürlich die nächste Diskussion, die wir zu führen haben und die eigentlich schon begonnen wurde, über das E-Voting zu führen sein. Da gibt es jedenfalls für mich eine sehr klare Linie: Ja, ich bin für Instrumente, die die Partizipation, also die Teilnahme des Wählers in einem parlamentarisch-demokratischen System ermöglichen und sohin die Wahlbeteiligung auch erhöhen können. Aber das Wahlgeheimnis ist eines der Grundprinzipien der Wahl, und daher: E-Voting ja, aber nur dann, wenn gewährleistet ist, dass das Wahlgeheimnis in der Tat auch gewahrt bleibt.

 

Dazu gibt es nunmehr auch in Europa Modelle. Es ist also nicht so, dass wir unbedingt den Stein der Weisen erfinden müssen. Es wird auch von Beamten der Stadt Wien im Moment genau angeschaut, wie das in der Tat funktioniert, denn das ist das, was ich auf die Reise auch mitgegeben habe, dass man sich das anschaut.

 

Nicht a priori: Nein. Also eher: Ja, aber nur dann, wenn gewährleistet ist, dass das Wahlgeheimnis auch real existent ist und nicht nur auf dem Papier steht.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 3. Zusatzfrage: Herr Abg Mag Chorherr.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Nur weil etwas von der FPÖ angesprochen wird, muss man nicht gleich in Opposition sein. Ich möchte auch auf die unglaublich zivilisatorische Errungenschaft des Wahlgeheimnisses eingehen und Sie haben das jetzt richtig angegeben, dass das eine sensible Frage ist.

 

Wir haben, glaube ich, hier vor zwei Jahren die Frage an Sie gestellt - die ja jetzt beantwortet ist -, wie können wir sicherstellen, dass jemand, der im Zweithaus ist, der in Tirol ist, der nicht da ist, wählen kann. Wir kriegen immer die Anfragen, und das ist ja jetzt damit gelöst.

 

Ich will in der Tat die Güter abwägen, und wir haben der Briefwahl auch im Nationalrat dann zugestimmt. Aber gerade weil Sie sich das genau angeschaut haben, frage ich, wie ist in der Tat das Wahlgeheimnis gewahrt. Diese unglaubliche Errungenschaft, lassen Sie mich das nur kurz begründen, Frau Präsidentin, dass ich ganz alleine in eine Wahlzelle gehen darf, nicht erklären muss, warum ich in eine Wahlzelle gehe: „Na he, willst du da was verbergen, hast du ein Problem, dass du das zeigst“. Das ist ein unglaublich hohes Gut, aber jetzt ist man aus Gründen, die mir einleuchten - man ist mobil geworden auf der Welt und fährt herum und will jetzt nicht am Sonntag da sein - diesen Weg gegangen.

 

Können Sie aus Kenntnis der Details der Regelung sowohl auf Bundesebene, aber auch daraus, was Sie in der Landeshauptleutekonferenz akkordieren werden, sagen, wie die genaue Ausgestaltung ist, damit das Wahlgeheimnis, das durch die Briefwahl leicht aufgeweicht wird - aus meiner Sicht, aber das ist die Güterabwägung -, gewahrt bleibt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Also, sozusagen einmal zum grundsätzlichen Teil. Diese Diskussion liegt ja lange zurück, denn die Einführung der Briefwahl auf der Bundesebene in einer, auch von der Überlegung hinsichtlich der Wahrung des Wahlgeheimnisses sehr getragenen, und daraus resultierend auch in einer sehr komplizierten Form mit dem Zeugen hat ja auch schon nach sich gezogen, dass das Wahlgeheimnis einfach ein subjektives Recht ist. Das heißt, niemand kann natürlich kontrollieren, wenn ein österreichischer Pipeline-Arbeiter, der etwa irgendwo in Russland am Bau einer Pipeline arbeitet, oder ein Universitätsprofessor in Cambridge oder ein Banker in Amerika seine Wahl in Form der Briefwahl ausübt, dass dann niemand bei ihm steht. Das kann auch niemand garantieren.

 

Was man jetzt gemacht hat, ist eigentlich nur – unter Anführungszeichen – denn immer steht das „nur“ im Verhältnis zur Qualität des Wahlgeheimnisses, eine bürokratische Erleichterung, sagen wir es einmal so, und die Verpflichtung, dass dies auch im gegenständlichen

 

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