Landtag,
12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 71
Fall in den anderen Bundesländern umzusetzen ist, und
darum geht es jetzt.
Ich kann daher über das bisherige Ergebnis hier zur
Stunde noch nichts berichten. Aus einem sehr einfachen Grund, weil ich zunächst
jene Leute arbeiten lasse, die davon etwas verstehen, die auch Juristen sind, und
die sich aber dieses Prinzips bewusst sind - auf das habe ich nicht nur
öffentlich, sondern auch intern immer wieder hingewiesen -, dass das
Wahlgeheimnis ein Wert für sich ist.
Und das Zweite, was natürlich auch noch aufzulösen
ist, und das ist mindestens ebenso schwierig, ist, dass dies auch mit den
anderen Bundesländern entsprechend akkordiert wird, denn nicht alle sehen den
Wert des Wahlgeheimnisses so rigide wie das auch ich sehe, nicht alle.
Und da steht oft eher im Vordergrund die Frage, wie leicht
kann man zu der Stimme kommen, wie leicht ist es möglich, dass man an den
Wahlen teilnehmen kann, und da nimmt man in Kauf, dass es, sagen wir einmal,
diese Grauzone in der Frage des Wahlgeheimnisses gibt.
Ich sehe das zugegebenermaßen strenger, und das wird
die Diskussion sein, die wir jetzt haben, aber das Ganze wird sich, ich gehe
einmal davon aus, innerhalb des nächsten Monats abspielen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Die 4. Zusatzfrage, Herr Dr Ulm.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sie haben gesagt, Sie wollen die
bundesverfassungsrechtlichen Regelungen im Wesentlichen eins zu eins in unsere
Rechtsordnung übertragen. Es gibt allerdings auch eine Kann-Bestimmung, und das
betrifft die Personen, die Auslandsösterreicher werden.
Die Landtage können ein Wahlrecht vorsehen für
Personen, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen. Für diese Personen wird
es möglich sein, bis zu zehn Jahre das Wahlrecht für den Landtag aufrechtzuerhalten,
obwohl sie keinen Wohnsitz mehr im Inland haben. Da stellt sich für mich die
Frage, wie diese Regelung für Wien beabsichtigt ist.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte,
Herr Landeshauptmann!
Lhptm Dr Michael Häupl: Ja, das ist
auch so ein Punkt, den wir mit den Bundesländern akkordieren wollen. Ich kann
nur noch einmal sozusagen mein Prinzip dazu erläutern, das ich auf den Weg des
Nachdenkens dazu mitgegeben habe, nämlich, das Wahlgeheimnis zu wahren, das ist
erste Priorität, und zweitens den Zugang zur Wahl möglichst zu erleichtern, und
zwar für alle unsere Staatsbürger, denn die haben das Recht zu wählen.
Und da versuchen wir momentan, dieses Problem nach
Möglichkeit zu lösen. Bis zu, zum Beispiel, zehn Jahre sind ein
auszuschöpfender Zeitraum, und wäre dieser auch im Einklang zu verkürzen, aber
das ist nur eine der vielleicht sogar einfacheren Fragen, die dabei zu stellen
sind, denn bei Landtagswahlen kommen natürlich auch besondere Aufgaben dazu,
insbesondere auf die Botschaften, denn das ist ja alles nicht ganz so einfach,
es werden viele in den Botschaften darauf nachfragen, wie - trotz einer
Vereinfachung immer noch kompliziert genug - dies auch entsprechend
funktionieren kann.
Also, auch da haben wir mit dem Bund noch
Akkordierungsbedarf, denn Landtagswahlen finden bekanntlich öfter statt, sodass
immer irgendwann einmal in einem Land eine Wahl stattfindet, und sohin kann man
wahrscheinlich davon ausgehen, dass es zumindest eine Wahl pro Jahr immer
wieder auch gibt.
Also, die Frage ist auch noch zu klären, wie das bei
Landtagswahlen umgesetzt wird, nämlich vor dem Hintergrund dessen, wenn der
Wähler etwa mehrere Wohnsitze in verschiedenen Bundesländern hat, denn auch da
sind ja die Regelungen unterschiedlich, was das Recht von Zweitwohnungsbesitzern
betrifft, bei Landtagswahlen auch entsprechend teilzunehmen.
Also, ich will die Fragestunde jetzt nicht
überproportional ausdehnen, sondern nur damit andeuten, dass es da eine Fülle
von Fragen in der Umsetzung selbst gibt, die hier zu klären sind, oder
möglicherweise zum Teil schon geklärt sind. Ich bin da ergebnisorientiert und
warte auf das Ergebnis und nehme nicht an dem Diskussionsprozess unmittelbar
teil.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Damit ist auch die 4. Frage erledigt.
Wir kommen zur 5. Frage (FSP -
03225-2007/0001 - KGR/LM). Sie wurde von Frau Abg Mag Ringler gestellt und
ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Kultur und
Wissenschaft gerichtet. (Ist eine landesgesetzliche Regelung in
Vorbereitung, die Kulturinstitutionen wie den Vereinigten Bühnen Wien eine
Ausnahme von den sonst üblichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
ermöglichen soll?)
Bitte um Beantwortung.
Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Ich referiere kurz die Frage ein, weil meine Antwort
wird - nicht weiter überraschend - kürzer sein als die Frage. Die Frage geht
dahin, ob eine landesgesetzliche Regelung in Vorbereitung sei, die
Kulturinstitutionen, wie den Vereinigten Bühnen, eine Ausnahme von den sonst
üblichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit ermöglichen soll. Die
Antwort ist selbstverständlich: Nein.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Gut. Wir
kommen zur 1. Zusatzfrage, Frau Mag Ringler.
Abg Mag Marie Ringler (Grüner Klub im
Rathaus): Herr Stadtrat!
Der Hintergrund der Frage ist eine
Debatte, die wir im Sommer um die Frage der Auslastung des Orchesters der
Vereinigten Bühnen Wiens geführt haben. Ich erinnere Sie kurz daran: Es ist so,
dass im Zuge der Veränderungen ab Jänner das Musical „We Will Rock You"
gespielt werden soll, und nun das Orchester quasi spazieren geschickt werden
muss, weil ein anderes Orchester angekauft wird. Wir stellen immer wieder aufs
Neue fest, dass es bei den Vereinigten Bühnen eine Reihe von - aus unserer
Sicht - durchaus zu hinterfragenden Vorgangsweisen gibt, die die Sparsamkeit
und
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