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Landtag, 12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 71

 

anderem, Herr Kollege!

 

Wenn man das mit dem vergleicht, was die Frau Stadträtin hier jetzt in Gesetzesform gießt, dann muss man feststellen, dass die gestrigen Einwendungen von Bgm Häupl, dass ein Ordnungsdienst eine Parallelorganisation zur Exekutive wäre, einfach falsch sind. – Sie sind eine Ergänzung und eine Unterstützung der Exekutive, wie wir das in Wien zum Beispiel bereits in Form der Parkraumüberwachung haben. Und ein Blick in den Gesetzesvorschlag wird das, wie ich glaube, deutlich hervorheben.

 

Ich möchte nur kurz das eine oder andere zitieren. – Das Ziel ist klar: Die Verunreinigung von Straßen ist verboten. Der Magistrat ist zuständig, und die Organe der öffentlichen Aufsicht wurden vom Magistrat der Stadt Wien bestellt. Überwachungsorgane sind befugt, Personen anzuhalten, deren Identität festzustellen und Anzeige zu erstatten. Sie sind auch befugt, anstelle einer Anzeige Organstrafverfügungen und Geldstrafen einzuheben. Personen, die angehalten werden und zur Ausweisleistung aufgefordert werden, sind verpflichtet, dieser Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben nach diesem Gesetz Überwachungsorganen Hilfe zu leisten.

 

Es gibt eine Reihe von Strafbestimmungen. Diese kann man nachlesen, ich brauche sie nicht zu zitieren. Gewisse Verunreinigungen werden unter Strafe gestellt. Die Bestellung dieser Überwachungsorgane erfolgt durch den Magistrat der Stadt Wien, und die Rechte und Pflichten dieser Organe sind festgelegt. Auswirkungen auf die Beschäftigungslage werden hier mit „keine“ festgestellt, was ich bedaure, was allerdings bei den 30 Dienstposten kein Wunder ist. Selbstverständlich wäre erst bei einer größeren Aufstockung des städtischen Ordnungsdienstes tatsächlich ein echter Erfolg im Bezug auf Arbeitsplätze erreichbar.

 

Die Überwachungsorgane sind als Organe der öffentlichen Aufsicht einzustufen, aber sie sind – auch das ist klar – keine Wachkörper im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes. Das Gewaltmonopol hat bei den Gebietskörperschaften zu verbleiben, da sind wir alle einer Meinung. Die Befugnisse der Wachkörper sind die Anhaltung von Personen, Anzeigen, Organstrafverfügungen und natürlich auch Ermahnungen. – Damit ist inhaltlich im Großen und Ganzen ein Wirkungskreis umschrieben und aufgezeichnet worden, der dem des von uns gewünschten städtischen Ordnungsdienstes entspricht. Er umfasst leider nur eine Teilaufgabe, und es fehlt der SPÖ der Mut, weiter gehende Schritte zur Sicherheit und zum Schutz der Wiener Bevölkerung zu setzen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Bgm Häupl fordert seit Jahren von den verschiedensten Bundesregierungen um 1 000 Polizisten mehr, ziemlich egal, welcher Couleur diese Regierung ist, allerdings bisher immer ohne Erfolg. Daher wäre die Lösung wohl doch darin zu suchen, dass die Stadt Wien und er selbst einen städtischen Ordnungsdienst einrichten, und zwar mit dem Aufgabenkreis, wie wir ihn in etwa umschrieben haben, der mindestens 1 000 Personen umfassen und für die obgenannten Zwecke zur Verfügung stehen soll. Damit wäre eine wirksame Bekämpfung der Missstände, um die es in dieser Stadt geht, gegeben und möglich. Mit 30 Personen ist hingegen nicht einmal der Teilaspekt abdeckbar.

 

Bei der Haltung der SPÖ zu diesen Fragen sind die beschriebene Zurückhaltung und ein gewisses Zaudern unübersehbar. Grillparzer hat über das Haus Habsburg gesagt, dass es zu halben Taten zauderhaft strebt, und offensichtlich findet sich die an und für sich republikanisch gesinnte SPÖ in diesem Bereich in der Geisteshaltung der Habsburger nach Grillparzers Meinung wieder. Das ist nicht uninteressant!

 

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ich glaube, Änderung tut Not. Handeln Sie, und ordnen Sie die Verhältnisse so, dass ein wirksames Durchgreifen zum Schutze der Wiener Bevölkerung möglich wird! Lassen Sie es endlich zu, dass mit einem städtischen Ordnungsdienst – unter welchem Namen auch immer – die brennenden Probleme Wiens einer möglichen Lösung zugeführt werden! Ein entsprechender Antrag wird von anderen Rednern unserer Partei eingebracht werden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abg Mag Maresch. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!

 

Nach den Ausführungen des Kollegen Herzog würde ich mich an der Stelle der SPÖ einmal langsam zu wundern beginnen, welche Türe da aufgemacht worden ist! Da ist die Rede von Ordnungsdienst, Wolfsburg, Verhältnismäßigkeit und dergleichen. Da hat eigentlich nur mehr Wolfsschanze gefehlt! (StR Johann Herzog: Ihre Rückwärtsgewandtheit ist erstaunlich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Da komme ich gleich zu den Demonstrationen in der Brigittenau: Dort sind tatsächlich Leute herumgerannt, Kollege, die sich als „Sturmwehr“ oder „Sturmfront“ verstehen. Im Hinblick darauf wäre ich ganz vorsichtig, in diesem Zusammenhang das Demonstrationsrecht und die Plakatierer in der grünen Ecke anzusprechen! (Zwischenruf von StR Johann Herzog.)

 

Noch einmal: In der Brigittenau hat die FPÖ in einer braunen Geschichte die Spitze übernommen. Das muss man einmal sehen! Da waren durchaus Neonazis dabei, und Sie haben nichts dagegen unternommen! Und wenn Sie sich da jetzt herausstellen und kritisieren, dass am Mariahilfer Platzl irgendwelche Demonstranten irgendwen aufhalten, dann sollten Sie sich einmal überlegen, was in der Brigittenau von Ihrer Partei veranstaltet worden ist. (StR Johann Herzog: Was wurde wo veranstaltet?) – Das ist einmal das Erste.

 

Wenn dann eine Brücke zum Ordnungsdienst geschlagen wird, dann denke ich mir: Zu viel der Ehre für dieses Gesetz! (Zwischenruf von Abg Mag Wolfgang Jung.) Die ÖVP und die FPÖ wollen da ganz gerne einmal eine Stadtpolizei sehen. Das Einzige, was die FPÖ vielleicht noch nicht fordert, ist die Bewaffnung. Aber die

 

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