Landtag,
12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 71
anderem, Herr Kollege!
Wenn man das mit dem vergleicht, was die Frau
Stadträtin hier jetzt in Gesetzesform gießt, dann muss man feststellen, dass
die gestrigen Einwendungen von Bgm Häupl, dass ein Ordnungsdienst eine
Parallelorganisation zur Exekutive wäre, einfach falsch sind. – Sie sind
eine Ergänzung und eine Unterstützung der Exekutive, wie wir das in Wien zum
Beispiel bereits in Form der Parkraumüberwachung haben. Und ein Blick in den
Gesetzesvorschlag wird das, wie ich glaube, deutlich hervorheben.
Ich möchte nur kurz das eine oder andere
zitieren. – Das Ziel ist klar: Die Verunreinigung von Straßen ist
verboten. Der Magistrat ist zuständig, und die Organe der öffentlichen Aufsicht
wurden vom Magistrat der Stadt Wien bestellt. Überwachungsorgane sind befugt,
Personen anzuhalten, deren Identität festzustellen und Anzeige zu erstatten.
Sie sind auch befugt, anstelle einer Anzeige Organstrafverfügungen und
Geldstrafen einzuheben. Personen, die angehalten werden und zur Ausweisleistung
aufgefordert werden, sind verpflichtet, dieser Aufforderung unverzüglich Folge
zu leisten. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben nach diesem
Gesetz Überwachungsorganen Hilfe zu leisten.
Es gibt eine Reihe von Strafbestimmungen. Diese kann
man nachlesen, ich brauche sie nicht zu zitieren. Gewisse Verunreinigungen
werden unter Strafe gestellt. Die Bestellung dieser Überwachungsorgane erfolgt
durch den Magistrat der Stadt Wien, und die Rechte und Pflichten dieser Organe
sind festgelegt. Auswirkungen auf die Beschäftigungslage werden hier mit
„keine“ festgestellt, was ich bedaure, was allerdings bei den
30 Dienstposten kein Wunder ist. Selbstverständlich wäre erst bei einer
größeren Aufstockung des städtischen Ordnungsdienstes tatsächlich ein echter
Erfolg im Bezug auf Arbeitsplätze erreichbar.
Die Überwachungsorgane sind als Organe der
öffentlichen Aufsicht einzustufen, aber sie sind – auch das ist
klar – keine Wachkörper im Sinne des Bundes-Verfassungsgesetzes. Das
Gewaltmonopol hat bei den Gebietskörperschaften zu verbleiben, da sind wir alle
einer Meinung. Die Befugnisse der Wachkörper sind die Anhaltung von Personen,
Anzeigen, Organstrafverfügungen und natürlich auch Ermahnungen. – Damit
ist inhaltlich im Großen und Ganzen ein Wirkungskreis umschrieben und
aufgezeichnet worden, der dem des von uns gewünschten städtischen
Ordnungsdienstes entspricht. Er umfasst leider nur eine Teilaufgabe, und es
fehlt der SPÖ der Mut, weiter gehende Schritte zur Sicherheit und zum Schutz
der Wiener Bevölkerung zu setzen. (Beifall bei der FPÖ.)
Bgm Häupl fordert seit Jahren von den
verschiedensten Bundesregierungen um 1 000 Polizisten mehr, ziemlich egal,
welcher Couleur diese Regierung ist, allerdings bisher immer ohne Erfolg. Daher
wäre die Lösung wohl doch darin zu suchen, dass die Stadt Wien und er selbst
einen städtischen Ordnungsdienst einrichten, und zwar mit dem Aufgabenkreis,
wie wir ihn in etwa umschrieben haben, der mindestens 1 000 Personen
umfassen und für die obgenannten Zwecke zur Verfügung stehen soll. Damit wäre
eine wirksame Bekämpfung der Missstände, um die es in dieser Stadt geht,
gegeben und möglich. Mit 30 Personen ist hingegen nicht einmal der Teilaspekt
abdeckbar.
Bei der Haltung der SPÖ zu diesen Fragen sind die
beschriebene Zurückhaltung und ein gewisses Zaudern unübersehbar. Grillparzer
hat über das Haus Habsburg gesagt, dass es zu halben Taten zauderhaft strebt,
und offensichtlich findet sich die an und für sich republikanisch gesinnte SPÖ
in diesem Bereich in der Geisteshaltung der Habsburger nach Grillparzers
Meinung wieder. Das ist nicht uninteressant!
Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ich glaube,
Änderung tut Not. Handeln Sie, und ordnen Sie die Verhältnisse so, dass ein wirksames
Durchgreifen zum Schutze der Wiener Bevölkerung möglich wird! Lassen Sie es
endlich zu, dass mit einem städtischen Ordnungsdienst – unter welchem
Namen auch immer – die brennenden Probleme Wiens einer möglichen Lösung
zugeführt werden! Ein entsprechender Antrag wird von anderen Rednern unserer
Partei eingebracht werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Zu Wort
gemeldet hat sich Herr Abg Mag Maresch. Ich erteile es ihm.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine
Damen und Herren!
Nach den Ausführungen des Kollegen Herzog würde ich
mich an der Stelle der SPÖ einmal langsam zu wundern beginnen, welche Türe da
aufgemacht worden ist! Da ist die Rede von Ordnungsdienst, Wolfsburg,
Verhältnismäßigkeit und dergleichen. Da hat eigentlich nur mehr Wolfsschanze
gefehlt! (StR Johann Herzog: Ihre Rückwärtsgewandtheit ist erstaunlich! –
Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Da komme ich gleich zu den Demonstrationen in der
Brigittenau: Dort sind tatsächlich Leute herumgerannt, Kollege, die sich als
„Sturmwehr“ oder „Sturmfront“ verstehen. Im Hinblick darauf wäre ich ganz
vorsichtig, in diesem Zusammenhang das Demonstrationsrecht und die Plakatierer
in der grünen Ecke anzusprechen! (Zwischenruf von StR Johann Herzog.)
Noch einmal: In der Brigittenau hat die FPÖ in einer
braunen Geschichte die Spitze übernommen. Das muss man einmal sehen! Da waren
durchaus Neonazis dabei, und Sie haben nichts dagegen unternommen! Und wenn Sie
sich da jetzt herausstellen und kritisieren, dass am Mariahilfer Platzl
irgendwelche Demonstranten irgendwen aufhalten, dann sollten Sie sich einmal
überlegen, was in der Brigittenau von Ihrer Partei veranstaltet worden ist.
(StR Johann Herzog: Was wurde wo veranstaltet?) – Das ist einmal das
Erste.
Wenn dann eine Brücke zum
Ordnungsdienst geschlagen wird, dann denke ich mir: Zu viel der Ehre für dieses
Gesetz! (Zwischenruf von Abg Mag Wolfgang Jung.) Die ÖVP und die FPÖ
wollen da ganz gerne einmal eine Stadtpolizei sehen. Das Einzige, was die FPÖ
vielleicht noch nicht fordert, ist die Bewaffnung. Aber die
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