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Landtag, 12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 71

 

dieser Stadt brauchen, nämlich einen städtischen Ordnungsdienst - oder wie auch immer Sie es nennen wollen. Dieser sollte ähnliche Kompetenzen wie vielleicht das Dezernat Sofortmaßnahmen haben. Bedauerlicherweise ist das Dezernat Sofortmaßnahmen keine Behörde. Wir sollten eine Konzentration - das haben ja schon etliche Vorredner von mir gesagt - der verschiedenen Kontrollorgane herbeiführen. Es ist einfach nicht wirtschaftlich und nicht effizient, wenn jeder, der kontrolliert, gerade das, was er sieht, nicht kontrollieren darf. Es wäre besser, wenn ein Organ da wäre, das mehrere Kompetenzen in sich vereinigt. Es ist auch sicher falsch, den Bediensteten der MA 48, die bei der Wiener Bevölkerung äußerst beliebt sind, jetzt quasi eine Polizeifunktion umzuhängen. Ich halte es nicht für gut, dass man gerade die 48er mit diesen Aufgaben betraut.

 

Zum Dezernat Sofortmaßnahmen: Was darf das? - Das Dezernat Sofortmaßnahmen innerhalb der Magistratsdirektion Krisenmanagement und Sofortmaßnahmen unterstützt Bürger rasch und unbürokratisch - von der Ersatzwohnung für die Opfer von Brandkatastrophen über die rasche Intervention bei Lärmbelästigung oder illegaler Müllablagerung bis hin zu sozialen Problemen. Das heißt, auch hier wäre die Möglichkeit gewesen, dieses Dezernat Sofortmaßnahmen auszubauen. Man müsste es natürlich zu einer Behörde erklären. – So weit, so gut.

 

Jetzt zum neuen Gesetz: Was - und da frage ich die Frau Stadtrat - ist daran so sensationell neu, an diesem Reinhaltegesetz? - Außer dass jetzt seitens der Stadt Wien mittels „Waste Watchers" gestraft werden darf, ist alles Wesentliche schon in der Reinhalteverordnung enthalten! Dort sind ja ebenfalls Verwaltungsstrafmaßnahmen und Verwaltungsstrafen vorgesehen. - Genützt hat es bis heute nichts. Wir hoffen, ... (Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Ulli Sima) - Ja, aber die Leute, und zwar diese 30 Mann, die ja offensichtlich bei der MA 48 jetzt ohnedies vorhanden sind, die hätten ja auch auf die Straße gehen dürfen, es hätte sie ja niemand daran gehindert, ... (Neuerlicher Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Ulli Sima) - Jedermann darf Missstände anzeigen! Jedermann darf das! Und die 30 Mann von der 48er hätten ja auch auf die Straße gehen dürfen und hätten sagen können: Bitte, da ist die Reinhalteverordnung! Bitte schön, ich zeige Sie an! - Das wird doch einem jeden unbenommen sein. Das darf ich auch. Also, anzeigen darf man schon!

 

Und die 30, die offensichtlich am Schreibtisch eingeschlafen sind - ich weiß ja nicht: haben die früher nichts gemacht? -, ... (Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Es sind 200 Zusätzliche, und davon 30 werden dafür verwendet!) – Nein, nein, so haben Sie es nicht publiziert! Sie haben gesagt: Für das Mistkehren nehmen wir etliche auf, und die 30 haben wir eh schon! - Sie haben nicht gesagt, die 30 ... (Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Ulli Sima.) - Nun gut, diskutieren wir darüber. Stimmt das also nicht? - Wir werden darüber diskutieren.

 

Ich bin der Meinung, Sie haben gesagt - ich kann es ja dann hier herauslesen, das ist ja nicht sehr schwer, ich kann es Ihnen vorlesen -, die 30 haben Sie eh schon. Sie sagen also, dass die 30 zusätzlich aufgenommen werden? - Okay, werden sie halt aufgenommen.

 

Die Reinhalteverordnung hat ja jetzt schon im § 1 Abs 1 gesagt, was man alles machen darf:

 

„Das Verunreinigen von im öffentlichen Gut stehenden Grundstücken, insbesondere der Straßen und Plätze, Gehwege, Unterführungen, Brücken, Straßenböschungen" und, und, und, „sowie von in öffentlichem Eigentum stehenden Einrichtungen - Geländer, Lichtmaste, Schaltkästen usw - durch Schutt, Erde und Aushubmaterial, Hauskehricht ..." - da war der Hundekot ohnehin schon dabei – „durch Ausgießen von Flüssigkeiten, durch faulende oder fäulniserregende Substanzen sowie durch Stalljauche oder Unrat ist verboten."

 

Das heißt, niemand hätte die 48er daran gehindert, die 30 Mann hinauszuschicken. Hätten Sie sie doch schon vor ein paar Jahren aufgenommen! Hätten Sie doch 30 Leute aufgenommen und diese 30 Leute hinausgeschickt! - Hier in der Reinhalteverordnung haben Sie die Möglichkeit: „durch faulende oder fäulniserregende Substanzen", und das sind Hundstrümmerl! - Da hätten ja diese Leute anzeigen können! - Sie haben es nicht gemacht.

 

Jetzt aber wird sensationell erklärt: Jetzt haben wir ein Reinhaltegesetz, jetzt wird es wunderbar! – Es wird natürlich nicht so wunderbar und auch nicht so gruselig-gefährlich, wie die Linksextremen es erwarten. Die werden schon nicht so streng strafen.

 

„Das Verunreinigen von Grundflächen und Einrichtungen im Sinne des Abs 1 mit Farbe und sonstigen färbenden Stoffen sowie durch unbefugtes Bekleben ist gleichfalls verboten." - Das Wildplakatieren war ewig verboten!

 

Und wenn Sie sagen, dass diese Reinhalteverordnung wirkungslos war, dann muss ich Ihnen eines sagen: Dann haben Sie halt das Reinhalten von in Privateigentum stehenden Gebäuden, Höfen und Grundstücken im Reinhaltegesetz vergessen! Denn das Reinhaltegesetz bezieht sich ja nur auf §§ 1 und 2 der Reinhalteverordnung. Und all das, was dann in §§ 4 und 5 und so weiter drinnensteht – „Reinhaltung von im Privateigentum stehenden Gebäuden, Höfen und Grundstücken" -, das ist zwar in der Reinhalteverordnung drinnen, aber wenn Sie sagen, die Reinhalteverordnung ist ohnedies für nichts, dann ist eigentlich das, was da hinten in §§ 4 und 5 der Reinhalteverordnung steht, totes Recht. Das ist natürlich auch sehr bedauerlich, dass Sie totes Recht zur Kenntnis nehmen und im Reinhaltegesetz nicht schauen, dass totes Recht zum Leben erweckt wird.

 

Die Reinhalteverordnung hat nicht viel gebracht. Das Reinhaltegesetz wird bei der gewählten Überwachung auch nicht besonders effizient werden.

 

Sie sagen, beziehungsweise im Reinhaltegesetz auf dem Umschlag steht: „Die Regelung stellt ein weites Spektrum von Verunreinigungshandlungen im öffentlichen Raum unter verwaltungsrechtliche Strafdrohung" - das ist nichts Neues gegenüber der Verordnung – „und bietet die Möglichkeit einer raschen und effizienten

 

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