Landtag,
12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 71
dieser Stadt brauchen, nämlich einen städtischen
Ordnungsdienst - oder wie auch immer Sie es nennen wollen. Dieser sollte
ähnliche Kompetenzen wie vielleicht das Dezernat Sofortmaßnahmen haben. Bedauerlicherweise
ist das Dezernat Sofortmaßnahmen keine Behörde. Wir sollten eine Konzentration
- das haben ja schon etliche Vorredner von mir gesagt - der verschiedenen
Kontrollorgane herbeiführen. Es ist einfach nicht wirtschaftlich und nicht
effizient, wenn jeder, der kontrolliert, gerade das, was er sieht, nicht
kontrollieren darf. Es wäre besser, wenn ein Organ da wäre, das mehrere
Kompetenzen in sich vereinigt. Es ist auch sicher falsch, den Bediensteten der
MA 48, die bei der Wiener Bevölkerung äußerst beliebt sind, jetzt quasi
eine Polizeifunktion umzuhängen. Ich halte es nicht für gut, dass man gerade
die 48er mit diesen Aufgaben betraut.
Zum Dezernat Sofortmaßnahmen: Was darf das? - Das
Dezernat Sofortmaßnahmen innerhalb der Magistratsdirektion Krisenmanagement und
Sofortmaßnahmen unterstützt Bürger rasch und unbürokratisch - von der
Ersatzwohnung für die Opfer von Brandkatastrophen über die rasche Intervention
bei Lärmbelästigung oder illegaler Müllablagerung bis hin zu sozialen
Problemen. Das heißt, auch hier wäre die Möglichkeit gewesen, dieses Dezernat
Sofortmaßnahmen auszubauen. Man müsste es natürlich zu einer Behörde erklären.
– So weit, so gut.
Jetzt zum neuen Gesetz: Was - und da frage ich die
Frau Stadtrat - ist daran so sensationell neu, an diesem Reinhaltegesetz? -
Außer dass jetzt seitens der Stadt Wien mittels „Waste Watchers" gestraft
werden darf, ist alles Wesentliche schon in der Reinhalteverordnung enthalten!
Dort sind ja ebenfalls Verwaltungsstrafmaßnahmen und Verwaltungsstrafen vorgesehen.
- Genützt hat es bis heute nichts. Wir hoffen, ... (Zwischenruf von Amtsf
StRin Mag Ulli Sima) - Ja, aber die Leute, und zwar diese 30 Mann,
die ja offensichtlich bei der MA 48 jetzt ohnedies vorhanden sind, die
hätten ja auch auf die Straße gehen dürfen, es hätte sie ja niemand daran
gehindert, ... (Neuerlicher Zwischenruf von Amtsf StRin Mag Ulli
Sima) - Jedermann darf Missstände anzeigen! Jedermann darf das! Und die
30 Mann von der 48er hätten ja auch auf die Straße gehen dürfen und hätten
sagen können: Bitte, da ist die Reinhalteverordnung! Bitte schön, ich zeige Sie
an! - Das wird doch einem jeden unbenommen sein. Das darf ich auch. Also,
anzeigen darf man schon!
Und die 30, die offensichtlich am Schreibtisch
eingeschlafen sind - ich weiß ja nicht: haben die früher nichts gemacht? -, ...
(Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Es sind 200 Zusätzliche, und davon 30 werden
dafür verwendet!) – Nein, nein, so haben Sie es nicht publiziert! Sie haben
gesagt: Für das Mistkehren nehmen wir etliche auf, und die 30 haben wir eh
schon! - Sie haben nicht gesagt, die 30 ... (Zwischenruf von Amtsf StRin
Mag Ulli Sima.) - Nun gut, diskutieren wir darüber. Stimmt das also nicht?
- Wir werden darüber diskutieren.
Ich bin der Meinung, Sie haben gesagt - ich kann es
ja dann hier herauslesen, das ist ja nicht sehr schwer, ich kann es Ihnen
vorlesen -, die 30 haben Sie eh schon. Sie sagen also, dass die 30 zusätzlich
aufgenommen werden? - Okay, werden sie halt aufgenommen.
Die Reinhalteverordnung hat ja jetzt schon im
§ 1 Abs 1 gesagt, was man alles machen darf:
„Das Verunreinigen von im öffentlichen Gut stehenden
Grundstücken, insbesondere der Straßen und Plätze, Gehwege, Unterführungen,
Brücken, Straßenböschungen" und, und, und, „sowie von in öffentlichem
Eigentum stehenden Einrichtungen - Geländer, Lichtmaste, Schaltkästen usw -
durch Schutt, Erde und Aushubmaterial, Hauskehricht ..." - da war der
Hundekot ohnehin schon dabei – „durch Ausgießen von Flüssigkeiten, durch
faulende oder fäulniserregende Substanzen sowie durch Stalljauche oder Unrat
ist verboten."
Das heißt, niemand hätte die 48er daran gehindert,
die 30 Mann hinauszuschicken. Hätten Sie sie doch schon vor ein paar
Jahren aufgenommen! Hätten Sie doch 30 Leute aufgenommen und diese
30 Leute hinausgeschickt! - Hier in der Reinhalteverordnung haben Sie die
Möglichkeit: „durch faulende oder fäulniserregende Substanzen", und das
sind Hundstrümmerl! - Da hätten ja diese Leute anzeigen können! - Sie haben es
nicht gemacht.
Jetzt aber wird sensationell erklärt: Jetzt haben wir
ein Reinhaltegesetz, jetzt wird es wunderbar! – Es wird natürlich nicht so
wunderbar und auch nicht so gruselig-gefährlich, wie die Linksextremen es
erwarten. Die werden schon nicht so streng strafen.
„Das Verunreinigen von Grundflächen und Einrichtungen
im Sinne des Abs 1 mit Farbe und sonstigen färbenden Stoffen sowie durch
unbefugtes Bekleben ist gleichfalls verboten." - Das Wildplakatieren war
ewig verboten!
Und wenn Sie sagen, dass diese Reinhalteverordnung
wirkungslos war, dann muss ich Ihnen eines sagen: Dann haben Sie halt das
Reinhalten von in Privateigentum stehenden Gebäuden, Höfen und Grundstücken im
Reinhaltegesetz vergessen! Denn das Reinhaltegesetz bezieht sich ja nur auf
§§ 1 und 2 der Reinhalteverordnung. Und all das, was dann in §§ 4 und
5 und so weiter drinnensteht – „Reinhaltung von im Privateigentum stehenden
Gebäuden, Höfen und Grundstücken" -, das ist zwar in der
Reinhalteverordnung drinnen, aber wenn Sie sagen, die Reinhalteverordnung ist
ohnedies für nichts, dann ist eigentlich das, was da hinten in §§ 4 und 5
der Reinhalteverordnung steht, totes Recht. Das ist natürlich auch sehr
bedauerlich, dass Sie totes Recht zur Kenntnis nehmen und im Reinhaltegesetz
nicht schauen, dass totes Recht zum Leben erweckt wird.
Die Reinhalteverordnung hat nicht viel gebracht. Das
Reinhaltegesetz wird bei der gewählten Überwachung auch nicht besonders
effizient werden.
Sie sagen, beziehungsweise im
Reinhaltegesetz auf dem Umschlag steht: „Die Regelung stellt ein weites
Spektrum von Verunreinigungshandlungen im öffentlichen Raum unter
verwaltungsrechtliche Strafdrohung" - das ist nichts Neues gegenüber der
Verordnung – „und bietet die Möglichkeit einer raschen und effizienten
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