Landtag,
12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 71
Ihr Kollege Gudenus hat ja vorhin in der Aktuellen
Stunde eine Leistungsbeurteilung nach Noten eingefordert. Wäre ich eine
Lehrerin, würde ich sagen: Themenverfehlung, Nicht genügend, setzen.
Sie haben offensichtlich keine Ahnung, worum es in
diesem Gesetz geht. Es geht nicht um die Schulbücher, es geht nicht um die
Schulen, sondern es geht um die Kindertagesheime. Es geht darum, dass
eine …(StR Johann Herzog: Man kann aber darüber reden!) – Sicher kann man
darüber reden, aber ich muss es ja nicht gut finden, oder? (StR Johann Herzog:
Wir dürfen reden, wir lassen es uns nicht verbieten!) – Ja, offensichtlich
wissen Sie es nicht. Der Kollege Schock hat von den Schulen gesprochen – und
nicht von den Kindertagesheimen – und Religionsbüchern und sonstigem Unsinn,
den ich hier nicht wiedergeben werde. (Abg Mag Wolfgang Jung: Sie reden jetzt auch nicht von den
Kinderbüchern!) – Von den Kinderbüchern? Nein, ich spreche nicht von den Kinderbüchern.
Herr Jung, ich gratuliere, Sie haben es wirklich verstanden!
Zum Kindertagesheimgesetz und zur Änderung des
Kindertagesheimgesetzes: In diesem Gesetz soll in § 9, der
Qualitätskriterien regelt, die in den Kindertagesheimen festgelegt werden, auch
das Mindestausmaß an bespielbarer Bodenfläche geändert werden, das bei der
letzten Änderung des Kindertagesheimgesetzes mit 3 m² festgelegt wurde.
Es hat eine sehr lange Diskussion im Vorfeld gegeben,
bis es zum Glück zu dieser Veränderung der bespielbaren Bodenflächenmaße
gekommen ist. Es wurde auch damals schon in den Diskussionen erwähnt, dass
jedes glückliche Huhn mehr Bewegungsraum hat, als damals in den
Kindertagesheimen vorgesehen war. Wir sind unter anderem deswegen auch dafür
gewesen, dass diese 3 m² in das Gesetz genommen werden, weil es notwendig
ist, dass unsere Kinder genügend Platz in den Kindertagesheimen haben.
Es wurde dann auch in dem letzten Gesetz eine
Übergangsfrist von drei Jahren gewährt, dass vor allem die Privaten und jene
Kindertagesheimbetreiber, die nicht so schnell umstellen konnten, eine
Möglichkeit haben, das auch zu machen beziehungsweise, damit sie keine
wirtschaftlichen Nachteile haben.
Es ist uns klar, dass das nicht so schnell geht. Es
war auch damals klar, dass das in drei Jahren wahrscheinlich nicht möglich sein
wird und dass da Nachsichten erteilt werden müssen.
Das, was jetzt hier an Nachsicht geändert werden soll
beziehungsweise, dass die 2 km-Regelung auf 1 km reduziert werden soll,
ist wahrscheinlich noch immer notwendig, um auch denen die Möglichkeit zu
geben, die diese räumlichen Erfordernisse noch nicht leisten konnten, das auch
zu machen.
Ich möchte deswegen mit dem Kollegen Wutzlhofer einen
Antrag einbringen, der besagt, dass wir in einer Übergangsfrist bis 31.12. bei
Kindertagesheimen gemäß § 16 Abs 2 von dem in der Verordnung
festzusetzenden Mindestausmaß an bespielbarer Bodenfläche Nachsicht erteilen,
wenn im Umkreis von 1 km nicht genügend Betreuungsplätze in anderen Kindertagesheimen
vorhanden sind.
Ich glaube, dass es in den 5 Jahren gelingen
sollte, dass diese 3 m² Bodenfläche erreicht werden. Ich glaube auch, dass
wir von dem Qualitätskriterium des genügenden Raumes für Kinder in den
Kindertagesheimen nicht abrücken sollten, genauso wie wir von anderen
Qualitätskriterien, die in dem Gesetz festgelegt sind, nicht abrücken sollten.
Es freut mich, dass es hier mit dieser
5-Jahres-Regelung eine Zustimmung der Sozialdemokratie gibt. Denn ich glaube
schon, dass wir uns im Bezug auf die Qualität hier auf dem richtigen Weg
befinden. Es freut mich natürlich, dass hier jetzt dem entsprochen wird, dass
wir sagen: Okay, fünf Jahre geben wir noch, aber dann ist Schluss, dann soll
wirklich genügend Platz für unsere Kinder in den Kindergärten gegeben sein. –
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Frau Abg Mag Anger-Koch.
Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Auch uns geht es hier um die Kinderbetreuung und die
Qualität der Kinderbetreuung. Bezüglich der Novellierung, die zu dem Wiener
Tagesheimgesetz heute hier beschlossen werden soll, haben wir einfach das
Gefühl, dass eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung hier etwas
konterkariert wird. Sie haben vor vier Jahren einen guten pädagogischen
Standort für die Wiener Kinderbetreuungseinrichtung verordnet, das waren kleine
Gruppen und strenge Mindestanforderungen bei den räumlichen Ausstattungen.
Jetzt hat es irgendwie den Anschein, als wenn diese Regelungen ausgehöhlt
werden. Meine Kollegin Smolik hat ja das Gesetz schon erläutert.
Wir wollen gerne einen Beschlussantrag betreffend die
Streichungen der bestehenden Nachsichtsregelung im Wiener Kindertagesheimgesetz
einbringen.
„Die Amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend,
Information und Sport möge per Vorlage einer Novelle des Wiener
Kindertagesheimgesetzes die derzeit bestehende Nachsichtsregelung, die im
Wiener Kindertagesheimgesetz unter § 9 Abs 3 angeführt ist, ersatzlos
streichen.
Des Weiteren möge sie durch eine Novellierung der
rechtlich administrativen Landesbestimmungen die qualitativen Kriterien im
Bereich der Kinderbetreuung, sprich, Größe der Betreuungsgruppen, räumliche
Anforderungen, Anforderungen an das Betreuungspersonal weiter optimieren.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
beantragt." (Beifall bei der ÖVP.)
Die ÖVP ist der Meinung, dass wir einen vollkommen
falschen Weg beschreiten. Wir wollen eine Qualitätssicherung, eine
Qualitätssteigerung haben, und das soll auch intensiviert werden. – Danke.
(Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Herr Abg Wutzlhofer.
Abg Jürgen Wutzlhofer
(Sozialdemokratische
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular