Landtag,
12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 71
deutsche Sprache perfekt lernen, sie in deutsche
Schulen gehen und dass man sich zum Beispiel – ich zitiere hier die Spanier –,
wenn das Christkind kommt, für eine doppelte Kultur entschieden hat. Die feiern
jetzt den Heiligen Abend, der in Spanien überhaupt nicht in der Form gefeiert
wird wie bei uns, und am 6. Jänner, wo in Spanien die Geschenke verteilt
werden, bekommen halt dann diese Kinder noch einmal etwas. Aber so, wie es bei
uns jetzt in Wien gehandhabt wird – ich komme noch einmal auf den Nikolo zurück
–, streichen Sie dann einfach die Feste der Kinder der Wienerinnen und Wiener
und sagen, die anderen wollen das nicht. Und da sind wir einfach nicht dafür.
(Beifall bei der FPÖ. – Abg Harry Kopietz: Wir auch nicht!)
Jetzt ist mir noch eines wirklich sehr wichtig im
Zusammenhang mit diesem Gesetz. Sie sprechen immer von der freien Entscheidung
der Frau, ob Kindererziehung zu Hause, ob arbeiten gehen oder welche Form von
Beschäftigung. Wieso aber regulieren Sie dann die Kinderöffnungszeiten in der
Form, dass eigentlich gar keine Chance besteht, Jobs mit Verantwortung, mit
flexiblen Arbeitszeiten anzunehmen, wenn es kaum oder keine Kindertagesheime
gibt, die nach 17 Uhr noch offen haben? Wo soll dann zum Beispiel eine
Stewardess, eine Krankenschwester, eine Taxifahrerin oder eine Arbeitskraft am
Flughafen ihr Kind hinbringen, wenn sie Nachtdienst hat. Wie soll sich so eine
Frau für einen Job entscheiden … (Abg Dipl-Ing Martin Margulies: Sollen
die Kinder über Nacht im Kindergarten bleiben?) Warten Sie ein bisschen, Herr
Kollege Margulies! Wie soll sich so eine Frau für einen Job entscheiden, wenn
ohnehin nur Teilzeitbeschäftigung im Supermarkt mit den Öffnungszeiten der
Kindertagesheime vereinbar ist? Also von Entscheidungsfreiheit, die Sie sehr
groß propagieren, ist keine Rede.
Aber ich möchte dazu ein Modell vorstellen, denn
leider, muss ich sagen, mangelt es ja hier in Wien sehr oft auch an neuen
Ideen, weil man so überzeugt ist von den festgefahrenen Strukturen, dass man
glaubt, nichts ändern zu müssen. Aber auch das ist ein Trugschluss. Und zwar
gibt es in Deutschland die so genannte „Kita“ – also Kindertagesheim; das ist
noch nicht so neu –, und zwar die „Schnatterenten". Da wird ein Ehepaar
vom Staat gefördert. Es hat eine Wohnung, und in einem Raum werden Matratzen
aufgelegt, und dann kommen die Kinder. Wenn jemand zum Beispiel am Flughafen
arbeitet, dann klopft der um 10 Uhr an – am Abend um 22 Uhr, um keine
Missverständnisse aufkommen zu lassen –, der Tagesvater oder auch die
Tagesmutter öffnet, das Kind wird hingelegt, kann schlafen, kennt sich aus, war
nicht zum ersten Mal dort – aber selbst für die, die zum ersten Mal kommen, ist
es kein Problem –, und am nächsten Tag am Morgen wird es um 8 Uhr
abgeholt. Oder es muss in der Früh um 4 Uhr hingebracht werden. (Abg Sonja
Kato: Und das finden Sie wirklich gut?) Es gibt für das Kind kein Problem. Es
legt sich dort hin und schläft weiter. (Abg Barbara Novak: Wirklich toll! Ein
Matratzenlager!)
Es gibt diese Möglichkeiten, und damit haben auch
Menschen in vielleicht gehobenerer Funktion, in Managerfunktion und so weiter,
die Möglichkeit, ihrer Ausbildung gemäß einem Beruf nachzugehen. Das ist wahre
Entscheidungsfreiheit! Nicht ein Kindertagesheim, das sowieso reguliert, wann
und wo ich arbeiten gehen kann. Das stellen wir uns so nicht vor.
Wir Freiheitlichen vermissen in diesem Punkt auf
jeden Fall noch die größtmögliche Flexibilität, und es sind sehr viele Fragen
offen im Zusammenhang mit dieser Nostrifizierung. Sie werden daher verstehen,
dass wir dieser Gesetzesvorlage nicht unsere Zustimmung geben können. (Beifall
bei der FPÖ. – Abg Heinz Vettermann: Überraschung!)
Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine
weitere Wortmeldung. Die Verhandlung ist geschlossen. Die Frau
Berichterstatterin hat das Schlusswort, wenn sie es wünscht.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska:
Ich wünsche es mir. (Heiterkeit.)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte ein paar Anmerkungen machen, vor allem
auch im Hinblick auf die eingebrachten Anträge.
Zuallererst: Der gemeinsame Antrag von den Grünen und der SPÖ unterstreicht, dass die
vermeintliche Absicht, Standards zu verschlechtern, eine ist, die nur jemand
unterstellen kann, der etwas sucht, was er unterstellen möchte. Denn hätten wir
seinerzeit nicht die erste Fassung mit ganz neuen Regeln beschließen wollen,
dann hätte uns damals schon keiner gezwungen, es zu tun. Es ist unsere feste
Absicht – und das passiert auch mit jedem neu gebauten Haus, mit jeder
umgewandelten Gruppe –, diese Standards zu erfüllen, um gleichermaßen und
parallel dazu natürlich die Entwicklung, die wir durch die Festlegung der
Inhalte im Bildungsplan festgehalten haben, auch tatsächlich umsetzen zu
können. Daher ist es aus meiner Sicht auch überhaupt kein Problem, die
gesetzliche Formulierung in den Paragraphen wie vorgeschlagen zu verändern und
dementsprechend auch eine Frist von fünf Jahren einzuziehen.
In diesem Zusammenhang verstehe ich den ÖVP-Antrag
nicht ganz – aber ich muss auch nicht alles verstehen –, der die Streichung des
§ 9 verlangt, denn das passiert nämlich genau mit diesem gemeinsamen Antrag.
Also hätte man das genau gelesen, dann müsste man sagen, okay, dieser Teil des
Antrages ist erfüllt. Heißt das jetzt, Sie stimmen zu, oder heißt es das nicht?
Dann ist vielleicht das nochmalige Durchlesen vonnöten.
Das Zweite, was ich auch nicht
ganz verstehe, ist der zweite Antrag im Hinblick auf die Qualitätsstandards für
Tagesmütter. Wenn ich das in der Geschwindigkeit richtig gelesen habe, wird
verlangt, dass ich hier eine Novelle des Kindertagesheimgesetzes vorlege. Das
nimmt mich deshalb etwas wunder, weil die Qualitätsstandards für Tagesmütter
bereits geregelt sind. Jetzt könnte man verlangen, sie sollen anders geregelt
werden oder neue eingeführt werden, was immer, aber dieses Gesetz ist das
Wiener Tagesbetreuungsgesetz und die dazugehörige Verordnung, die es gibt.
Darin ist genau geregelt, wer Tagesmutter, Tagesvater sein darf, welche
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