Landtag,
12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 71
Ausbildung man braucht, welche Fortbildung, welche
räumlichen und persönlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Also dieses
Gesetz gibt es.
Wenn Sie wollen, dass wir das jetzt nicht mehr dort
regeln, sondern dass wir das im Tagesheimgesetz regeln, dann müsste man den
Antrag so formulieren, dass das eben dementsprechend klar ist. Oder man sagt,
man will eine Novellierung des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes. So, wie es in
dem Antrag formuliert ist, ist es für mich nicht ganz schlüssig, und daher
glaube ich auch nicht, dass meine Fraktion diesem Antrag folgen kann.
Das Dritte ist im Hinblick auf die Sprachförderung
und den Antrag, der hier die Qualitätsvorbereitung verlangt. Nun, grundsätzlich
stimme ich überein, dass man sich, bevor man dann tatsächlich eine Regelung
hat, die vom Bund her vorbereitet wird, sicherlich noch mit dem
auseinanderzusetzen hat, was du gesagt hast. Ich bin nämlich auch der Meinung,
dass es im Moment ein bisserl kompliziert sein wird, so wie es angedacht ist,
nämlich dass zwei verschiedene Regelkreise darüber entscheiden, wer wann wie
viel Sprachförderung braucht. Wobei ich grundsätzlich anmerken möchte: Ich
halte es für zu kurz gegriffen, nur über die Sprache nachzudenken, denn wir
alle, die wir uns mit Pädagogik beschäftigen, und auch viele andere aus ihrer
eigenen Erfahrung wissen, dass die Nahtstelle zwischen Kindergarten und Schule
mehr braucht als das Beschäftigen mit der Sprache. Mit einer Sprachstandserhebung
haben wir noch nichts ausgesagt über die soziale Kompetenz, über all das, was
wir im Bildungsplan festgeschrieben haben. Daher ist es mir zu kurz gegriffen.
Aber soll sein.
Nehmen wir uns den einen Punkt vor, so ist diese
Regelung noch nicht einmal ansatzweise da, und wir werden uns damit
auseinanderzusetzen haben, inwieweit bei dem, was wir jetzt machen – es gibt ja
einerseits das, was Wien selbst gemacht hat, andererseits das, was unter Gehrer
eingeführt wurde mit den vorschulischen Sprachnachschulungen –, an
Veränderungen anzusetzen ist.
Daher meine ich, wir sollten zumindest warten, bis es
die Vorgaben des Bundes gibt – wir sind in der glücklichen Lage, dass es hier
ja schon viel an Vorarbeit gibt –, und dann das machen, was tatsächlich auch
dazu führt, dass zumindest ein Punkt an dieser Nahtstelle erfüllt wird.
Präsident Johann Hatzl (unterbrechend):
Frau Vizebürgermeisterin! Fürs Protokoll: Kann man festhalten, wer mit
„du" gemeint ist? Du hast vorhin gesagt: „was du gesagt hast" Ich
nehme an, du meinst eine Abgeordnete.
LhptmStin Grete Laska (fortsetzend):
Entschuldigung! Ich habe die Frau Abg Riha gemeint. Nachdem zwar im Internet
die Menschen mitverfolgen können, was hier im Saal passiert, aber das Protokoll
noch schriftlich erfolgt, ergänze ich das gerne, damit es jeder weiß.
Präsident Johann Hatzl (unterbrechend):
Es soll auch beim Protokoll bleiben. Das Internet kann man vergessen, aber
Protokolle bleiben meistens bestehen. (Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)
LhptmStin Grete Laska (fortsetzend): So
ist es! Was am heutigen Tag besonders intensiv auch dazu beitragen sollte,
allen Wienerinnen und Wienern zu sagen, was hier diese Diskussion an
Besonderheiten mit sich gebracht hat. Ich würde meinen, dass das pädagogisch
wertvoll wäre.
Ein Satz noch zur Geschichte, was die Sorge betrifft,
dass wir in Wien in der Zukunft zu wenig Plätze haben werden. Nun, wir bauen ja
ständig aus, und wir werden sehen, in welcher Art und Weise sich die
Veränderung des Kindergeldes, das ich – und auch das möchte ich für das
Protokoll anmerken, damit es auch der Nachwelt erhalten bleibt – von Anfang an
für eine falsche Regelung gehalten habe, auswirken wird. Die Veränderung geht
jetzt ein Stückchen in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Denn
würden wir wirklich dem Folge leisten, dass es eine Wahlfreiheit auch zwischen
Müttern und Vätern gibt, was die Betreuung ihrer Kinder betrifft, dann müssten
wir uns endlich dem Modell anschließen, dass man eine einkommensbezogene
Ersatzleistung bekommt und nicht eine, die von vornherein jene benachteiligt,
die mehr verdienen, womit die Entscheidung wirklich nicht unterstützt wird.
(Beifall bei der SPÖ.)
Wenn es aber darum geht, darüber zu diskutieren, wie schaffen
wir es in Österreich wirklich, insgesamt in allen Bundesländern die
Kindertagesheime so auszubauen, dass zumindest die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie gewährleistet sein kann, dann begebe ich mich sehr wohl in jene
Grundsatzforderung, dass ich sage: Ja, wir wünschen uns eine Grundsatzregelung,
eine Grundsatzbundesregelung in diesem Bereich, die Standards festschreibt und
damit auch Verpflichtung festschreibt, nämlich für alle Bundesländer, und dann
wünsche ich mir, dass es Regelungen gibt, die sozusagen auch den raschen Ausbau
unterstützen.
Auch da sage ich, ist das, was jetzt vorbereitet wird
mit den 15 Millionen EUR – es sind ja nicht 20; es sind 15 –, die für
den Bereich der Kindertagesheime einmal ins Auge gefasst wurden und wo es jetzt
gilt, die entsprechende 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und des
Bundesländern zu treffen – und auch mit den Gemeinden; das sage ich gleich dazu
–, tatsächlich umzusetzen, damit man einmal weiß, welche Voraussetzungen hier
geschaffen werden sollen und wie man diese Unterstützung dann auch beanspruchen
kann.
Für Wien bedeutet das, dass wir unsere
Qualitätsstandards sicherlich nicht aufgeben werden. Für Wien bedeutet das,
dass wir unabhängig davon weiter ausbauen werden. Für Wien bedeutet das, dass
wir natürlich auch in unseren Kindertagesheimen und auch in jenen jener Träger,
mit denen wir seit Jahren und Jahrzehnten sehr, sehr gut kooperieren,
qualitativ hochwertiges Personal einsetzen werden.
Daher bin ich sehr dafür, dass wir diese Regelung, so
wie vorgelegt, heute beschließen und damit einerseits sicherstellen, dass der
Qualität der Europäischen Union Rechnung getragen wird, andererseits eine
Übergangsregelung festgelegt wird, die sicherstellt, dass wir unsere Kapazität
aufrechterhalten und mit jedem neuen Platz diese auch noch verbessern können.
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