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Landtag, 12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 71

 

Drittens bedanke ich mich für jene Teile der Diskussion, die darauf hingewiesen haben, dass der Standard der Kindertagesbetreuung in Wien ein hervorragender ist, dass die Zahlen, die wir aufzuweisen haben, mit dazu beitragen, dass Österreich insgesamt nicht ganz an den untersten Rand der internationalen Vergleiche gerät, weil gerade bei den Plätzen für die Null- bis Dreijährigen Wien dafür sorgt, dass Österreich zumindest ansatzweise im europäischen Vergleich mithalten kann. Ich würde mir wünschen, dass in allen Bundesländern die 33 Prozent erreicht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Ich danke für das Schlusswort.

 

Wir kommen nun zu den Abstimmungsvorgängen.

 

Ich habe einen Abänderungsantrag der Abgen Smolik und Wutzlhofer. Sie haben ihn gehört.

 

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das wird von SPÖ und GRÜNEN unterstützt und ist daher mit entsprechender Mehrheit ausgestattet.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in dieser veränderten Form des Abänderungsantrages in erster Lesung zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das sind SPÖ und GRÜNE. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen worden.

 

Wir haben drei Beschlussanträge, die zur Abstimmung vorliegen.

 

Der erste Beschlussantrag, eingebracht von der Frau Abg Anger-Koch, betrifft die Nachsichtsregelung im Wiener Kindertagesheimgesetz. Es ist die sofortige Abstimmung beantragt.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP und FPÖ. Das ist die Minderheit, somit nicht beschlossen.

 

Es gibt einen Beschlussantrag mehrerer ÖVP-Abgeordneter betreffend Qualitätsstandards für Tagesmütter und Tagesväter. Hier ist in formeller Hinsicht die Zuweisung dieses Antrages an die Frau amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport beantragt.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ. Das ist nicht angenommen.

 

Wir haben den dritten Beschlussantrag mehrerer ÖVP-Abgeordneter. Er betrifft eine landeseigene Arbeitsgruppe zur geplanten Sprachstandserhebung. Hier ist in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und GRÜNE. Das ist keine Mehrheit. Somit ist auch dieser Antrag nicht beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, lasse ich die zweite Lesung nunmehr abstimmen. – Widerspruch haben wir heute nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die SPÖ und die Grünen. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen worden.

 

Ich darf Sie informieren, dass ab nun auch die Frau Abg Vassilakou als entschuldigt gilt für die restliche Sitzung.

 

Wir kommen zur Postnummer 2 der Tagesordnung. Sie betrifft den Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über die Tätigkeit im Jahr 2006.

 

Es ist auch der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt, Herr Prof Dr Konrad Brustbauer, anwesend, den ich hiermit vorstellen und bitten darf, hier Platz zu nehmen. Die Berichterstattung erfolgt durch die Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, und ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Dr Brustbauer! Herr Patientenanwalt!

 

Es liegt der Tätigkeitsbericht der Patientenanwaltschaft vor, der ja noch nicht in der Verantwortung des Patientenanwaltes, der jetzt neu bestellt wurde, liegt. Ich bitte Sie um Diskussion und um Zustimmung zu diesem Bericht.

 

Präsident Johann Hatzl: Der Wunsch nach Diskussion kann sofort erfüllt werden. Es gibt mehrere Wortmeldungen. Als Erster Herr StR Herzog.

 

StR Johann Herzog: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Dem Tätigkeitsbericht 2006 des Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalts haben wir in der Landesregierung zugestimmt und machen das hier ebenfalls. Es war ja immer unser Wunsch – wie haben das auch unterstützt –, dass es keine Trennung zwischen Patienten auf der einen Seite und Pflege auf der anderen Seite geben soll. Wir haben damals im Dezember 2006 der Fusionierung zugestimmt und haben sie begrüßt.

 

Wir hoffen natürlich, dass die personelle Ausstattung auf Grund des größeren Wirkungskreises angemessen ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte – was ja durchaus der Fall sein kann, wie ich befürchte –, besteht deutlicher Änderungsbedarf.

 

Der Bericht wird, wie gesagt, auch hier von uns zur Kenntnis genommen, aber einen Wunsch haben wir noch: bei der Aufzählung der Beschwerdefälle eine größere Detailgenauigkeit einzuführen und zu beachten.

 

Dr Brustbauer – das wurde schon gesagt – hatte ja einen Bericht vorzulegen, der noch nicht seine eigene Amtszeit umfasst hat, sondern der seinem Vorgänger zuzurechnen ist. Wir unterstützen die Person Dr Brustbauer als Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt, wir wünschen ihm für die Zukunft viel Erfolg und legen auf eine gute Zusammenarbeit mit ihm Wert. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich möchte in dem Zusammenhang auch auf die beiden Anträge eingehen, die von den Grünen und von der ÖVP eingebracht wurden in Bezug auf die Mietenselbstbehalte beziehungsweise deren Rücknahme beziehungsweise betreffend die Kürzung um 2 Millionen EUR im Bereich der Mietbeihilfe.

 

Wir unterstützen beide Anträge. Es war ja leider so,

 

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