Landtag,
12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 71
Drittens bedanke ich mich für jene Teile der
Diskussion, die darauf hingewiesen haben, dass der Standard der
Kindertagesbetreuung in Wien ein hervorragender ist, dass die Zahlen, die wir
aufzuweisen haben, mit dazu beitragen, dass Österreich insgesamt nicht ganz an
den untersten Rand der internationalen Vergleiche gerät, weil gerade bei den
Plätzen für die Null- bis Dreijährigen Wien dafür sorgt, dass Österreich
zumindest ansatzweise im europäischen Vergleich mithalten kann. Ich würde mir
wünschen, dass in allen Bundesländern die 33 Prozent erreicht werden.
(Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Ich danke für
das Schlusswort.
Wir kommen nun zu den Abstimmungsvorgängen.
Ich habe einen Abänderungsantrag der Abgen Smolik und
Wutzlhofer. Sie haben ihn gehört.
Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich
um ein Zeichen mit der Hand. – Das wird von SPÖ und GRÜNEN unterstützt und ist
daher mit entsprechender Mehrheit ausgestattet.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in dieser veränderten Form des
Abänderungsantrages in erster Lesung zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das
sind SPÖ und GRÜNE. Das Gesetz ist somit in erster Lesung angenommen worden.
Wir haben drei Beschlussanträge, die zur Abstimmung
vorliegen.
Der erste Beschlussantrag, eingebracht von der Frau
Abg Anger-Koch, betrifft die Nachsichtsregelung im Wiener Kindertagesheimgesetz.
Es ist die sofortige Abstimmung beantragt.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. – Das sind ÖVP und FPÖ. Das ist die Minderheit, somit nicht beschlossen.
Es gibt einen Beschlussantrag mehrerer
ÖVP-Abgeordneter betreffend Qualitätsstandards für Tagesmütter und Tagesväter.
Hier ist in formeller Hinsicht die Zuweisung dieses Antrages an die Frau
amtsführende Stadträtin für Bildung, Jugend, Information und Sport beantragt.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ. Das ist nicht angenommen.
Wir haben den dritten Beschlussantrag mehrerer
ÖVP-Abgeordneter. Er betrifft eine landeseigene Arbeitsgruppe zur geplanten
Sprachstandserhebung. Hier ist in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung
dieses Antrages beantragt.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. – Das sind ÖVP, FPÖ und GRÜNE. Das ist keine Mehrheit. Somit ist auch
dieser Antrag nicht beschlossen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, lasse ich die zweite
Lesung nunmehr abstimmen. – Widerspruch haben wir heute nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Das sind die SPÖ und die Grünen.
Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen worden.
Ich darf Sie informieren, dass ab nun auch die Frau
Abg Vassilakou als entschuldigt gilt für die restliche Sitzung.
Wir kommen zur Postnummer 2 der Tagesordnung.
Sie betrifft den Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und
Patientenanwaltschaft über die Tätigkeit im Jahr 2006.
Es ist auch der Wiener Pflege-, Patientinnen- und
Patientenanwalt, Herr Prof Dr Konrad Brustbauer, anwesend, den ich hiermit
vorstellen und bitten darf, hier Platz zu nehmen. Die Berichterstattung erfolgt
durch die Frau Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, und ich bitte sie, die
Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Dr Brustbauer! Herr Patientenanwalt!
Es liegt der Tätigkeitsbericht der
Patientenanwaltschaft vor, der ja noch nicht in der Verantwortung des
Patientenanwaltes, der jetzt neu bestellt wurde, liegt. Ich bitte Sie um
Diskussion und um Zustimmung zu diesem Bericht.
Präsident Johann Hatzl:
Der Wunsch nach Diskussion kann sofort erfüllt werden. Es gibt mehrere
Wortmeldungen. Als Erster Herr StR Herzog.
StR Johann Herzog:
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dem Tätigkeitsbericht 2006 des Wiener Pflege-,
Patientinnen- und Patientenanwalts haben wir in der Landesregierung zugestimmt
und machen das hier ebenfalls. Es war ja immer unser Wunsch – wie haben das
auch unterstützt –, dass es keine Trennung zwischen Patienten auf der einen
Seite und Pflege auf der anderen Seite geben soll. Wir haben damals im Dezember
2006 der Fusionierung zugestimmt und haben sie begrüßt.
Wir hoffen natürlich, dass die personelle Ausstattung
auf Grund des größeren Wirkungskreises angemessen ist. Wenn das nicht der Fall
sein sollte – was ja durchaus der Fall sein kann, wie ich befürchte –, besteht
deutlicher Änderungsbedarf.
Der Bericht wird, wie gesagt, auch hier von uns zur
Kenntnis genommen, aber einen Wunsch haben wir noch: bei der Aufzählung der
Beschwerdefälle eine größere Detailgenauigkeit einzuführen und zu beachten.
Dr Brustbauer – das wurde schon gesagt – hatte ja
einen Bericht vorzulegen, der noch nicht seine eigene Amtszeit umfasst hat,
sondern der seinem Vorgänger zuzurechnen ist. Wir unterstützen die Person Dr
Brustbauer als Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwalt, wir wünschen ihm für
die Zukunft viel Erfolg und legen auf eine gute Zusammenarbeit mit ihm Wert.
(Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte in dem Zusammenhang auch auf die beiden
Anträge eingehen, die von den Grünen
und von der ÖVP eingebracht wurden in Bezug auf die Mietenselbstbehalte
beziehungsweise deren Rücknahme beziehungsweise betreffend die Kürzung um
2 Millionen EUR im Bereich der Mietbeihilfe.
Wir unterstützen beide Anträge. Es
war ja leider so,
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