Landtag,
12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 71
dass in der Sitzung der Landesregierung vom 24.4. die
Festsetzung der Anhebung der Mietenselbstbehalte auf 93 EUR in einem Stück
mit der Erhöhung der Richtsätze der Sozialhilfe 2007 gekoppelt gewesen ist. Für
uns ist die Anerkennung und die Erhöhung der Richtsätze ein wesentlicher und
wichtiger Wert. Das hat auch einen größeren Personenkreis umfasst als jenen,
der allenfalls von der Erhöhung des Mietenselbstbehaltes betroffen ist. Wir
haben daher selbstverständlich der Erhöhung der Richtsätze für die Sozialhilfe
zugestimmt, haben damit aber natürlich auch eine Zustimmung für den
Mietenselbstbehalt als solchen in Kauf nehmen müssen.
Wir sind natürlich mit der Situation unglücklich und
unterstützen daher diese beiden Anträge, die eingebracht werden, um diese
Situation zu verändern; umso mehr als ursprünglich einmal eine Zusage des
Landeshauptmannes und Bürgermeisters vorlag, hier wieder eine Veränderung
vorzunehmen, die er allerdings, wie ich höre, zu unserem Bedauern wieder
zurückgenommen hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Zum Wort gelangt Frau Abg Dr Pilz.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau
Stadträtin! Herr Dr Brustbauer! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben hier den Tätigkeitsbericht, der, wie schon eingangs
gesagt wurde, nicht in der Verantwortung des neubestellten Patienten-,
Patientinnen- und Pflegeanwaltes steht. Daher sind sozusagen eigentlich die
meisten inhaltlichen Bemerkungen an seinen Vorgänger gerichtet. Er ist nicht
da, aber es geht ja letztlich um strukturelle Fragen.
Wir werden den Bericht annehmen, weil wir am Ende
eines Prozesses zur Kenntnis nehmen, was gemacht wurde, und ich stehe nicht an
zu sagen, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Anwaltschaft
sehr, sehr bemühen und sicher das Beste und das Engagierteste leisten für die
ihnen anbefohlenen Klienten und Klientinnen.
Nichtsdestotrotz sind wir mit der Situation der
Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft nicht zufrieden. Die Struktur,
die jetzt durch die Zusammenlegung gewählt wurde, hat den innovativen Ansatz,
der mit der Bestellung des Herrn Dr Vogt gewählt wurde, schlechterdings einfach
wieder aufgelöst. Die Menschen, die sich an eine intervenierende parteiliche
Vertretung durch den Ombudsmann Dr Vogt gewendet hatten, müssen jetzt
feststellen, dass in der Patienten- und Pflegeanwaltschaft die Dinge wieder
höherschwellig abgewickelt werden, höherschwellig, hochschwellig zu Lasten der
Klienten und Klientinnen. Man sieht das an der Statistik. Es sind lediglich
knapp 30 Beschwerdefälle aus den Pflegeheimen der Stadt Wien behandelt
worden. Das spiegelt sicherlich die Situation wider.
Ich möchte aber im Zusammenhang mit diesem
Tätigkeitsbericht auf den Bericht des Rechnungshofes eingehen, der die
Überprüfung der Gebarung des Patientenentschädigungsfonds zum Gegenstand hatte,
und an diesen Erkenntnissen und Empfehlungen des Rechnungshofes sieht man, dass
auch und leider, muss man da sagen, im Bereich der Kernkompetenzen der
Patientenanwaltschaft nicht ausreichend gut gehandelt wurde und dass hier
erhebliche Kritik geäußert wurde. Der Rechnungshof spricht von schwerwiegenden
Mängeln bei der Einnahmengebarung.
Über diesen Patientenentschädigungsfonds kann man ja
ganz grundsätzlich kritisch sagen – daran hat die Patientenanwaltschaft nicht
Schuld, sondern letztlich der gesetzliche Rahmen, und die Grünen haben das immer wieder
kritisiert –, den Umstand, dass der Fonds ausschließlich aus Beiträgen der
Patienten- und Patientinnen gespeist wird, halten wir für eine völlig
unzureichende Herangehensweise. Denn nachdem es hinsichtlich ihrer Verursachung
um uneindeutige Schäden geht, sollten, so meinen wir, im gleichen Ausmaß die
Krankenanstaltenträger und die Ärzteschaft herangezogen werden, was die
Dotierung dieses Entschädigungsfonds betrifft.
Wir teilen zudem auch die Kritik, die hier im
Tätigkeitsbericht niedergelegt ist: Es ist für die Patienten und Patientinnen
nicht nachzuvollziehen, dass sich der Entschädigungsfonds ausschließlich auf
die öffentlichen Spitäler und die privat-gemeinnützigen und nicht etwa auf die
privaten Spitäler und den niedergelassenen Bereich bezieht. Das kann sich
eigentlich ein durchschnittlicher Patient, der kein gelernter
Gesundheitsexperte ist, nicht wirklich vorstellen, aber die Folgen sind für ihn
oder sie spürbar.
Aber zurück zur Kritik des Rechnungshofes.
Schwerwiegende Mängel bei der Einnahmengebarung wurden hier konstatiert.
Entschädigungen wurden erst im dritten Jahr der Einrichtung des Fonds
ausbezahlt, und man hat Außenstände von 900 000 EUR über einen langen
Zeitraum nicht eingehoben und damit einen Zinsverlust von 50 000 EUR
bewirkt. Offensichtlich geht man mit dem Geld der Patienten und Patientinnen
viel lockerer um und duldet es, dass hier Krankenhäuser das Geld, das ihnen
anvertraut wurde, so lange nicht in dem Ausmaß abrechnen, dass es zu solchen
Zinsverlusten kommt.
Außerdem hat der Rechnungshof
kritisiert, dass der Fonds keine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten hat, was
aber bei seiner Einrichtung vorgesehen war, und unter Nichtbeachtung der
Haushaltsvorschriften die Gelder auf einem Ansatz des Krankenanstaltenverbundes
verbucht wurden. Wie man an die Patienten und Patientinnen herangeht, welche
Haltung sich auch in der Patientenanwaltschaft gegenüber den Klienten und Klientinnen
breitgemacht hat, zeigt der Umstand, dass man es duldet und geduldet hat, dass
die Krankenanstalten nur in Ausnahmefällen und auf großen Druck von Patienten
und Patientinnen dazu zu bewegen waren, die Stellungnahmen, die hinsichtlich
von Schadensbeschwerden eingeholt wurden, gegenüber den Patienten und
Geschädigten herauszurücken. Das kann doch nicht wahr sein, dass man seitens
der Patientenanwaltschaft darauf verzichtet, das klarerweise und immer
einzufordern. Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit einer Klage zu
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