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Landtag, 12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 71

 

dass in der Sitzung der Landesregierung vom 24.4. die Festsetzung der Anhebung der Mietenselbstbehalte auf 93 EUR in einem Stück mit der Erhöhung der Richtsätze der Sozialhilfe 2007 gekoppelt gewesen ist. Für uns ist die Anerkennung und die Erhöhung der Richtsätze ein wesentlicher und wichtiger Wert. Das hat auch einen größeren Personenkreis umfasst als jenen, der allenfalls von der Erhöhung des Mietenselbstbehaltes betroffen ist. Wir haben daher selbstverständlich der Erhöhung der Richtsätze für die Sozialhilfe zugestimmt, haben damit aber natürlich auch eine Zustimmung für den Mietenselbstbehalt als solchen in Kauf nehmen müssen.

 

Wir sind natürlich mit der Situation unglücklich und unterstützen daher diese beiden Anträge, die eingebracht werden, um diese Situation zu verändern; umso mehr als ursprünglich einmal eine Zusage des Landeshauptmannes und Bürgermeisters vorlag, hier wieder eine Veränderung vorzunehmen, die er allerdings, wie ich höre, zu unserem Bedauern wieder zurückgenommen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Dr Pilz.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Herr Dr Brustbauer! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir haben hier den Tätigkeitsbericht, der, wie schon eingangs gesagt wurde, nicht in der Verantwortung des neubestellten Patienten-, Patientinnen- und Pflegeanwaltes steht. Daher sind sozusagen eigentlich die meisten inhaltlichen Bemerkungen an seinen Vorgänger gerichtet. Er ist nicht da, aber es geht ja letztlich um strukturelle Fragen.

 

Wir werden den Bericht annehmen, weil wir am Ende eines Prozesses zur Kenntnis nehmen, was gemacht wurde, und ich stehe nicht an zu sagen, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Anwaltschaft sehr, sehr bemühen und sicher das Beste und das Engagierteste leisten für die ihnen anbefohlenen Klienten und Klientinnen.

 

Nichtsdestotrotz sind wir mit der Situation der Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft nicht zufrieden. Die Struktur, die jetzt durch die Zusammenlegung gewählt wurde, hat den innovativen Ansatz, der mit der Bestellung des Herrn Dr Vogt gewählt wurde, schlechterdings einfach wieder aufgelöst. Die Menschen, die sich an eine intervenierende parteiliche Vertretung durch den Ombudsmann Dr Vogt gewendet hatten, müssen jetzt feststellen, dass in der Patienten- und Pflegeanwaltschaft die Dinge wieder höherschwellig abgewickelt werden, höherschwellig, hochschwellig zu Lasten der Klienten und Klientinnen. Man sieht das an der Statistik. Es sind lediglich knapp 30 Beschwerdefälle aus den Pflegeheimen der Stadt Wien behandelt worden. Das spiegelt sicherlich die Situation wider.

 

Ich möchte aber im Zusammenhang mit diesem Tätigkeitsbericht auf den Bericht des Rechnungshofes eingehen, der die Überprüfung der Gebarung des Patientenentschädigungsfonds zum Gegenstand hatte, und an diesen Erkenntnissen und Empfehlungen des Rechnungshofes sieht man, dass auch und leider, muss man da sagen, im Bereich der Kernkompetenzen der Patientenanwaltschaft nicht ausreichend gut gehandelt wurde und dass hier erhebliche Kritik geäußert wurde. Der Rechnungshof spricht von schwerwiegenden Mängeln bei der Einnahmengebarung.

 

Über diesen Patientenentschädigungsfonds kann man ja ganz grundsätzlich kritisch sagen – daran hat die Patientenanwaltschaft nicht Schuld, sondern letztlich der gesetzliche Rahmen, und die Grünen haben das immer wieder kritisiert –, den Umstand, dass der Fonds ausschließlich aus Beiträgen der Patienten- und Patientinnen gespeist wird, halten wir für eine völlig unzureichende Herangehensweise. Denn nachdem es hinsichtlich ihrer Verursachung um uneindeutige Schäden geht, sollten, so meinen wir, im gleichen Ausmaß die Krankenanstaltenträger und die Ärzteschaft herangezogen werden, was die Dotierung dieses Entschädigungsfonds betrifft.

 

Wir teilen zudem auch die Kritik, die hier im Tätigkeitsbericht niedergelegt ist: Es ist für die Patienten und Patientinnen nicht nachzuvollziehen, dass sich der Entschädigungsfonds ausschließlich auf die öffentlichen Spitäler und die privat-gemeinnützigen und nicht etwa auf die privaten Spitäler und den niedergelassenen Bereich bezieht. Das kann sich eigentlich ein durchschnittlicher Patient, der kein gelernter Gesundheitsexperte ist, nicht wirklich vorstellen, aber die Folgen sind für ihn oder sie spürbar.

 

Aber zurück zur Kritik des Rechnungshofes. Schwerwiegende Mängel bei der Einnahmengebarung wurden hier konstatiert. Entschädigungen wurden erst im dritten Jahr der Einrichtung des Fonds ausbezahlt, und man hat Außenstände von 900 000 EUR über einen langen Zeitraum nicht eingehoben und damit einen Zinsverlust von 50 000 EUR bewirkt. Offensichtlich geht man mit dem Geld der Patienten und Patientinnen viel lockerer um und duldet es, dass hier Krankenhäuser das Geld, das ihnen anvertraut wurde, so lange nicht in dem Ausmaß abrechnen, dass es zu solchen Zinsverlusten kommt.

 

Außerdem hat der Rechnungshof kritisiert, dass der Fonds keine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten hat, was aber bei seiner Einrichtung vorgesehen war, und unter Nichtbeachtung der Haushaltsvorschriften die Gelder auf einem Ansatz des Krankenanstaltenverbundes verbucht wurden. Wie man an die Patienten und Patientinnen herangeht, welche Haltung sich auch in der Patientenanwaltschaft gegenüber den Klienten und Klientinnen breitgemacht hat, zeigt der Umstand, dass man es duldet und geduldet hat, dass die Krankenanstalten nur in Ausnahmefällen und auf großen Druck von Patienten und Patientinnen dazu zu bewegen waren, die Stellungnahmen, die hinsichtlich von Schadensbeschwerden eingeholt wurden, gegenüber den Patienten und Geschädigten herauszurücken. Das kann doch nicht wahr sein, dass man seitens der Patientenanwaltschaft darauf verzichtet, das klarerweise und immer einzufordern. Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit einer Klage zu

 

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