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Landtag, 13. Sitzung vom 24.10.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 34

 

Ordnungsmäßigkeit - weitgehend bei der Sparsamkeit und auch noch bei der Wirtschaftlichkeit, aber vor allem bei den beiden erstgenannten Faktoren - das, was das Kontrollamt sagt, zu hundert Prozent akzeptieren wird.

 

Was jedoch die Zweckmäßigkeit betrifft, wird es sicher so sein, dass auch hier sehr oft vernünftige Vorschläge des Kontrollamtes kommen und dass man denen dann auch Rechnung trägt. Aber bei der Zweckmäßigkeit ist es natürlich so, dass es im Endeffekt eine politische Entscheidung ist, was man für zweckmäßig erachtet. Für die Einschätzung dessen, was politisch zweckmäßig ist, sind noch immer und auch in Zukunft die gewählten Mandatare da, und diejenigen, die das zum Schluss wirklich beurteilen werden, sind die Wählerinnen und Wähler: Ob es beispielsweise richtig war, einen Vorschlag umzusetzen oder nicht. (Abg Dr Herbert Madejski: Es geht um die Wirtschaftlichkeit, nicht um die Politik!) Die Wählerinnen und Wähler sprechen dann quasi das Urteil, ob es richtig war. (Abg Dr Herbert Madejski: Es geht um die Wirtschaftlichkeit!)

 

Aber, wie gesagt, auch bei der Zweckmäßigkeit ist in sehr hohem Ausmaß unser Kontrollamt ohnehin der gleichen Auffassung. Das möchte ich auch hinzufügen.

 

Alle haben mir gesagt, das Kontrollamt macht eine ausgezeichnete Arbeit. Es ist auch, glaube ich, von Kollegen Kenesei gesagt worden, dass zumindest, bis die Berichte da sind, alles in Ordnung ist. (Abg Dr Herbert Madejski: Die Konsequenz ist die andere Seite!) Wenn es so ist, dann weiß ich nicht, warum man die De-facto-Unabhängigkeit des Kontrollamtes, die ja gegeben ist - auch mit Weisungsfreiheit und so weiter -, noch verändern soll. Ein Antrag läuft ja darauf hinaus, hier noch Veränderungen vorzunehmen. Wenn es in dieser Hinsicht ohnehin bestens läuft, sehe ich das nicht ein.

 

Auf alle Vorschläge kann ich jetzt nicht eingehen. Was das Hearing betrifft, halte ich es durchaus für vernünftig, dass man bei der Bestellung des Kontrollamtsdirektors ein Hearing macht. Ich frage mich allerdings, ob das unbedingt im Kontrollausschuss sein muss. Ich könnte mir zum Beispiel auch vorstellen, dass das im Finanzausschuss vor sich geht. Denn es geht ja bei der Arbeit des Kontrollamtes um sehr viel Geld, um den Einsatz von finanziellen Mitteln, und da schiene mir - nur als Beispiel - der Finanzausschuss auch sehr geeignet.

 

Ein weiterer Punkt ist der, den Klubobmann Tschirf immer wieder anspricht: Warum ist Wien in gewissen Bereichen anders als die anderen acht Bundesländer? Das kann ich sagen: Weil Wien in der Bundesverfassung seit 1922 eine Sonderstellung hat, die sich im Prinzip sehr, sehr bewährt hat. Man kann immer über Weiterentwicklungen nachdenken. (Abg Dr Matthias Tschirf: Warum nicht ... Hamburg?) Aber diese Sonderstellung als Gemeinde und Land, schwerpunktmäßig als Gemeinde, ist im Sinn der Bürgernähe natürlich sehr gut. Dass man in erster Linie Gemeinde ist, bedeutet, dass man bürgernäher ist, dass auch das Verwaltungshandeln viel demokratischer und bürgernäher ist.

 

Dass zum Beispiel so viele Verwaltungsakte bei uns in den demokratisch gewählten Ausschüssen vonstatten gehen, ist ja in anderen Bundesländern überhaupt nicht der Fall. Dort werden ähnliche Akte einfach von den Beamten gemacht - was ja in der Regel auch in Ordnung ist -, aber bei uns machen das die demokratisch zusammengesetzten Ausschüsse, und zwar, wie Sie wissen, sehr oft einstimmig oder nicht nur mit den Stimmen der Mehrheitspartei. Ich glaube, darauf können wir in Wien stolz sein, dass wir diese demokratisch verfasste Verfassung haben.

 

Worin ich aber mit Kollegen Tschirf überhaupt nicht übereinstimme, ist die Tatsache, dass wir Wien in erster Linie als Land organisieren sollten. Das würde darauf hinauslaufen, dass die 23 Bezirke - und ich schätze die Bezirke sehr, die Vielfalt, die Wien dadurch hat - quasi eigene Gemeinden würden, und darüber gibt es dann nur noch das Land. Das würde bedeuten, dass die Stadt als Einheit nicht mehr im notwendigen Ausmaß gegeben ist, dass gemeinsame Planung, gemeinsame wirtschaftliche Entwicklung nicht im notwendigen Maß gegeben wäre, sodass dann, wie beispielsweise in Brüssel, ein Bezirk gegen den anderen arbeitet. Da gibt es eben empirisch nachweisbare Fälle, dass das nicht gut funktioniert. (Abg Dr Matthias Tschirf: Berlin, Hamburg, Bremen!) Deshalb sage ich: Es ist gut, dass Wien in erster Linie Gemeinde ist, und das soll auch so bleiben! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Dass Kollege Tschirf noch immer am Wahlrecht herummäkelt, auch nach der letzten Wahl, wundert mich ein bisschen. Da hat schon StR Ellensohn in einer der letzten Sitzungen gesagt, dafür besteht kein Grund, weil es ja selbst nach dem Proportionalitätsprinzip so wäre, dass wir eine absolute Mehrheit hätten. (Abg Dr Matthias Tschirf: Aber nicht von 5 Prozent!) Wir haben 49 Prozent der Stimmen, und die drei anderen Parteien miteinander haben rund 48 Prozent. Sie können ja jetzt nicht die Splittergruppen BZÖ und KPÖ quasi sich selbst zuweisen und sagen: Dann hätten wir eine Mehrheit.

 

Eine Klausel gibt es in jeder Demokratie. Weiters wundert es mich schon sehr, dass von Ihrer Perspektivenkommission die Forderung nach dem Mehrheitswahlrecht kommt, und gleichzeitig kritisieren Sie das sehr geringfügig mehrheitsfördernde Element in unserer Wahlordnung jedes Mal unsachlich. Insofern meine ich, es ist das nicht seriös.

 

Über die Untersuchungskommissionen ist schon alles gesagt worden. Wir haben das gemeinsam erarbeitet; insbesondere die damaligen Klubobmänner Hatzl und Prochaska haben sich ja gemeinsam Verdienste erworben. Es ist gemeinsam erarbeitet worden, aber es ist ein Faktum, dass es beschlossen worden ist zu einem Zeitpunkt, als die SPÖ schon wieder die absolute Mehrheit gehabt hat. Natürlich wäre es nicht fair gewesen, wenn man es dann nicht beschlossen hätte, aber Faktum ist, dass wir es im Zustand der absoluten Mehrheit beschlossen haben.

 

Es war auch gut und richtig so, dass wir es beschlossen haben. Wir sind stolz darauf, dass es Untersuchungskommission und Untersuchungsausschuss als Minderheitsrechte gibt. Wir würden uns nur wünschen,

 

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