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Landtag, 18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 49

 

Aufbewahrungsstätte für ein paar Stunden wäre.

 

Bekennen wir uns gemeinsam zu einer Veränderung der Bildungslandschaft in Österreich! Dann haben wir alles das erfüllt, was Sie jetzt, durchaus reflexartig, wieder gefragt haben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Damit ist die 4. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 02888-2008/0001 - KGR/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dipl-Ing Martin Margulies gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Bereits im FAG 2005 bis 2008 war vereinbart worden, eine "Verwaltungsreform II" zwischen den Gebietskörperschaften [Bund, Länder, Gemeinden] abzuschließen. Diese wurde im November 2005 unterzeichnet. Im Zuge der im Jahr 2007 stattgefundenen vorgezogenen Verhandlungen des FAG 2008 wurde auch eine politische Vereinbarung zur Abänderung der Verwaltungsreform II zwischen Bund, Ländern und Gemeinden getroffen. Wesentliche Punkte darin sind die Einbremsung der Kostendynamik des Aktivitätsaufwandes (soll heißen: Einsparungen beim Personalaufwand) sowie eine finanziell gleichwertige Umsetzung der Pensionsreform des Bundes auf Länderebene. Welche Schritte wurden bislang seitens des Landes Wien zur Einhaltung dieser Vereinbarung gesetzt?)

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Zu Ihrer mündlichen Anfrage hinsichtlich des Standes der Umsetzung der im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsgesetz 2005 beziehungsweise Finanzausgleichsgesetz 2008 vereinbarten Verwaltungsreformen II beziehungsweise IIa darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

 

Aus Ihrer Sicht sind die Kernelemente der Verwaltungsreformen II und IIa die Bereiche Aktivitätsaufwand und Anpassung der Pensionsreformen der Länder an die des Bundes. Neben diesen beiden Themenkomplexen, deren Bedeutung unbestritten ist, stellen jedoch auch die Bereiche Abschaffung der Selbstträgerschaft und vor allem eine einheitliche Abgabenordnung der Länder zentrale Punkte dar.

 

Die Abschaffung der Selbstträgerschaft wird in Zukunft zu einem Abbau eines erheblichen Verwaltungsaufwandes führen und somit einen wesentlichen Beitrag zu einer höheren Effizienz in der öffentlichen Verwaltung leisten. Die Harmonisierung der Abgabenordnungen der Länder stellt ebenfalls einen Meilenstein dar, der insbesondere im Sinne der Bürgerorientierung beachtenswert erscheint.

 

Zu den von Ihnen angesprochenen Themenbereichen Aktivitätsaufwand und Pensionsreform darf festgehalten werden, dass sich Bund, Länder und Gemeinden bereits 2005 auf klare Zielvorgaben hinsichtlich der Senkung des Aktivitätsaufwandes für den Zeitraum 2005 bis 2010 geeinigt haben. In den Finanzausgleichsverhandlungen 2007, die zum FAG 2008 führten, wurde in der so genannten Verwaltungsreform IIa festgehalten, dass hinsichtlich des Aktivitätsaufwands der einzelnen Länder und Gemeinden die in der Verwaltungsreform II im Jahre 2005 vereinbarten Ziele weiterverfolgt werden. Lediglich der Bund vertrat die Auffassung, seine Zielsetzung zu erhöhen, weil in den Folgejahren nur mehr jeder zweite Dienstposten nachbesetzt wird; das macht also der Bund.

 

Da Wien seine Verpflichtungen aus dem Jahre 2005 bereits jetzt erfüllt und trotz neuer vom Bund übertragener Aufgaben kontinuierlich, aber behutsam den Personalstand senkt, ergibt sich auf Grund der Verwaltungsreform IIa kein zusätzlicher Handlungsbedarf, sondern Wien wird seinen eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. So konnte etwa der Personalstand von 2006 auf 2007 erneut um rund 400 Bedienstete reduziert werden, was Sie im Rechnungsabschluss 2007, der vorgestern beschlossen wurde, auch erkennen können.

 

Hinsichtlich der Anpassung der Pensionsreform wurde vereinbart, dass die Länder für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich unter Beachtung der unterschiedlichen Strukturen eine finanziell gleichwertige Umsetzung der Pensionsreform des Bundes machen werden und im Rahmen eines Monitorings sich Bund, Länder und Gemeinden wechselseitig über den Stand der Umsetzung informieren. Es wurde vereinbart, die Umsetzung bis Ende 2009 abzuschließen.

 

Bereits in den Finanzausgleichsverhandlungen verwiesen die Länder stets auf die unterschiedlichen Strukturen zwischen Bund und Ländern. Dies wird auch durch eine Studie des Staatsschuldenausschusses aus dem Jahre 2007 bestätigt. Der Staatsschuldenausschuss kommt dabei unter anderem zu folgenden Schlussfolgerungen:

 

Die Länderregelungen sind durchwegs großzügiger als jene des Bundes, allerdings ist ein Prozess der Annäherung an die Bundesregelungen beziehungsweise an die allgemeinen Pensionsregelungen für Bedienstete ohne Beamtenstatus klar erkennbar. Eine vollkommene Übernahme der Pensionsregelungen des Bundes durch die Länder erscheint angesichts der systemischen Divergenzen problematisch. Eine Vereinigung des letztendlichen Leistungsvolumens könnte aber durch landesspezifische Maßnahmen dennoch - zumindest teilweise - erfolgen.

 

Unabhängig von den Details der seinerzeitigen Verhandlungen erlauben Sie mir noch eine grundsätzliche Anmerkung. Die Länder haben immer den Standpunkt vertreten, dass die vorrangig durch den Bund betriebene Aufhebung des Harmonisierungsgebots im Bundesverfassungsgesetz selbstständige Landesregelungen ermöglicht. Davon haben etliche Bundesländer - unter anderem Vorarlberg und Wien, aber auch Oberösterreich - Gebrauch gemacht. Wenn nunmehr im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen Evaluierungen angedacht wurden, so kann das keinen Einfluss auf die Souveränität des Landesgesetzgebers haben. Auch der Rechnungshof ist als Gebarungskontrollorgan nicht befugt, Entscheidungen des Gesetzgebers zu kritisieren beziehungsweise zu relativieren.

 

Letztlich - und das lässt sich aus den Ausführungen des Staatsschuldenausschusses in seiner Publikation

 

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