Landtag,
18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 49
Aufbewahrungsstätte für ein paar Stunden wäre.
Bekennen wir uns gemeinsam zu einer Veränderung der
Bildungslandschaft in Österreich! Dann haben wir alles das erfüllt, was Sie
jetzt, durchaus reflexartig, wieder gefragt haben.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Damit ist die 4. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP -
02888-2008/0001 - KGR/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dipl-Ing Martin
Margulies gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Bereits
im FAG 2005 bis 2008 war vereinbart worden, eine "Verwaltungsreform
II" zwischen den Gebietskörperschaften [Bund, Länder, Gemeinden]
abzuschließen. Diese wurde im November 2005 unterzeichnet. Im Zuge der im Jahr
2007 stattgefundenen vorgezogenen Verhandlungen des FAG 2008 wurde auch eine
politische Vereinbarung zur Abänderung der Verwaltungsreform II zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden getroffen. Wesentliche Punkte darin sind die Einbremsung
der Kostendynamik des Aktivitätsaufwandes (soll heißen: Einsparungen beim
Personalaufwand) sowie eine finanziell gleichwertige Umsetzung der
Pensionsreform des Bundes auf Länderebene. Welche Schritte wurden bislang
seitens des Landes Wien zur Einhaltung dieser Vereinbarung gesetzt?)
Ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Landtagsabgeordneter!
Zu Ihrer mündlichen Anfrage hinsichtlich des Standes
der Umsetzung der im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsgesetz 2005
beziehungsweise Finanzausgleichsgesetz 2008 vereinbarten
Verwaltungsreformen II beziehungsweise IIa darf ich Ihnen Folgendes
mitteilen:
Aus Ihrer Sicht sind die Kernelemente der
Verwaltungsreformen II und IIa die Bereiche Aktivitätsaufwand und
Anpassung der Pensionsreformen der Länder an die des Bundes. Neben diesen
beiden Themenkomplexen, deren Bedeutung unbestritten ist, stellen jedoch auch
die Bereiche Abschaffung der Selbstträgerschaft und vor allem eine einheitliche
Abgabenordnung der Länder zentrale Punkte dar.
Die Abschaffung der Selbstträgerschaft wird in
Zukunft zu einem Abbau eines erheblichen Verwaltungsaufwandes führen und somit
einen wesentlichen Beitrag zu einer höheren Effizienz in der öffentlichen
Verwaltung leisten. Die Harmonisierung der Abgabenordnungen der Länder stellt
ebenfalls einen Meilenstein dar, der insbesondere im Sinne der
Bürgerorientierung beachtenswert erscheint.
Zu den von Ihnen angesprochenen Themenbereichen
Aktivitätsaufwand und Pensionsreform darf festgehalten werden, dass sich Bund,
Länder und Gemeinden bereits 2005 auf klare Zielvorgaben hinsichtlich der
Senkung des Aktivitätsaufwandes für den Zeitraum 2005 bis 2010 geeinigt haben.
In den Finanzausgleichsverhandlungen 2007, die zum FAG 2008 führten, wurde in
der so genannten Verwaltungsreform IIa festgehalten, dass hinsichtlich des
Aktivitätsaufwands der einzelnen Länder und Gemeinden die in der Verwaltungsreform II
im Jahre 2005 vereinbarten Ziele weiterverfolgt werden. Lediglich der Bund
vertrat die Auffassung, seine Zielsetzung zu erhöhen, weil in den Folgejahren
nur mehr jeder zweite Dienstposten nachbesetzt wird; das macht also der Bund.
Da Wien seine Verpflichtungen aus dem Jahre 2005
bereits jetzt erfüllt und trotz neuer vom Bund übertragener Aufgaben
kontinuierlich, aber behutsam den Personalstand senkt, ergibt sich auf Grund
der Verwaltungsreform IIa kein zusätzlicher Handlungsbedarf, sondern Wien
wird seinen eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. So konnte etwa der
Personalstand von 2006 auf 2007 erneut um rund 400 Bedienstete reduziert
werden, was Sie im Rechnungsabschluss 2007, der vorgestern beschlossen wurde,
auch erkennen können.
Hinsichtlich der Anpassung der Pensionsreform wurde
vereinbart, dass die Länder für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich unter
Beachtung der unterschiedlichen Strukturen eine finanziell gleichwertige
Umsetzung der Pensionsreform des Bundes machen werden und im Rahmen eines
Monitorings sich Bund, Länder und Gemeinden wechselseitig über den Stand der
Umsetzung informieren. Es wurde vereinbart, die Umsetzung bis Ende 2009
abzuschließen.
Bereits in den Finanzausgleichsverhandlungen
verwiesen die Länder stets auf die unterschiedlichen Strukturen zwischen Bund
und Ländern. Dies wird auch durch eine Studie des Staatsschuldenausschusses aus
dem Jahre 2007 bestätigt. Der Staatsschuldenausschuss kommt dabei unter anderem
zu folgenden Schlussfolgerungen:
Die Länderregelungen sind durchwegs großzügiger als
jene des Bundes, allerdings ist ein Prozess der Annäherung an die
Bundesregelungen beziehungsweise an die allgemeinen Pensionsregelungen für
Bedienstete ohne Beamtenstatus klar erkennbar. Eine vollkommene Übernahme der Pensionsregelungen
des Bundes durch die Länder erscheint angesichts der systemischen Divergenzen
problematisch. Eine Vereinigung des letztendlichen Leistungsvolumens könnte
aber durch landesspezifische Maßnahmen dennoch - zumindest teilweise -
erfolgen.
Unabhängig von den Details der seinerzeitigen
Verhandlungen erlauben Sie mir noch eine grundsätzliche Anmerkung. Die Länder
haben immer den Standpunkt vertreten, dass die vorrangig durch den Bund
betriebene Aufhebung des Harmonisierungsgebots im Bundesverfassungsgesetz
selbstständige Landesregelungen ermöglicht. Davon haben etliche Bundesländer -
unter anderem Vorarlberg und Wien, aber auch Oberösterreich - Gebrauch gemacht.
Wenn nunmehr im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen Evaluierungen
angedacht wurden, so kann das keinen Einfluss auf die Souveränität des
Landesgesetzgebers haben. Auch der Rechnungshof ist als Gebarungskontrollorgan
nicht befugt, Entscheidungen des Gesetzgebers zu kritisieren beziehungsweise zu
relativieren.
Letztlich - und das lässt sich aus
den Ausführungen des Staatsschuldenausschusses in seiner Publikation
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