Landtag,
18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 49
„Verwaltungs- und Pensionsreformen im öffentlichen Dienst sowie Finanzierung des Krankenanstaltenwesens" aus dem Jahre 2007 entnehmen - zeigt auch ein Blick auf den Bund, dass die Bundespensionsreform wohl auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Wir kommen zur 1. Zusatzfrage: Herr Dipl-Ing Margulies,
bitte.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Dass die Selbstträgerschaft
abgeschafft wurde, ist auch mir nicht verborgen geblieben, und
selbstverständlich sind mir auch die anderen Punkte geläufig. Ich habe mich
deshalb auf die beiden Punkte konzentriert, weil insbesondere bei den
Vollbeschäftigungsäquivalenzen für die Bundesländer 5 670 Stellen, die
eingespart werden sollen, in Summe bei den Bundesländern ausgewiesen sind. Sie
haben jetzt selbst gesagt, in Wien wurden - wie auch dem Rechnungsabschluss zu entnehmen
ist - im letzten Jahr knapp 400 Beschäftigte eingespart.
Wie hoch ist insgesamt der Anteil derjenigen
Beschäftigten, um die der Beschäftigtenstand in Wien reduziert werden sollte,
damit tatsächlich auch Wien diese Vereinbarung erfüllt?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Um das
sehr offen zu sagen: Es ist für mich keine relevante Frage. Für mich ist das
eine relevante Frage: Wie effizient gestaltet sich die Verwaltung insbesondere
auch vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts? Hier ist es zweifelsohne
so, dass es die ganzen letzten Jahrzehnte hindurch immer wieder
Verwaltungsreduzierungen gegeben hat, wobei wir uns auch immer wieder bemüht
haben, entsprechende Dienststellen neu zu schaffen. Sehr gut ist das erkennbar
etwa bei den Wiener Stadtwerken, wo etwa 1 200 bis 1 300 Dienstposten
eingespart wurden, auf der anderen Seite fast 1 000 Dienstposten neu
geschaffen wurden, beispielsweise im gesamten Bereich der Energieberatung.
Daher denke ich, man muss das hier einfach zur
Kenntnis nehmen: Es gibt einen technischen, einen ökonomischen, einen
gesellschaftlichen Veränderungsprozess, insbesondere dort, wo man sich im
Dienstleistungsbereich oder, noch deutlicher, im Marktbereich befindet, daher
werden wir das auch immer wieder umstellen. Dass es dabei vermehrt zu
Dienstposten kommt, die sich im Bereich von Privatangestelltenverhältnissen
respektive im Vertragsbedienstetenbereich befinden und es immer weniger Beamte
gibt, ist wohl auch klar.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Wir kommen zur 2. Zusatzfrage: Herr Abg Dr Tschirf.
Abg Dr Matthias Tschirf
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
Die SPÖ hat immer wieder
vertreten, dass die Pensionsrechte aneinander angeglichen werden, und man merkt
das gerade bei den Ministern - oder jetzt Staatssekretären -, die die SPÖ im
Bereich der Beamtenminister stellt. Jetzt ist aber gleichzeitig festzustellen,
dass hier in Wien der Wiener Landeshauptmann als Dienstgeber ein anderes Pensionsregime
hat als alle anderen. Das Pensionsantrittsalter von 65 ist in Wien noch nicht
umgesetzt, das heißt, es nähert sich auch später als in den anderen
Bundesländern.
Wie sieht das jetzt aus? Der Rechnungshof darf das ja
nach den Äußerungen gar nicht überprüfen, weil der Rechnungshof nicht befugt
ist - das entnehme ich der jetzigen Stellungnahme -, hier überhaupt
irgendwelche Aussagen zu treffen. Wie nimmt die Stadt Wien das dann auf, wenn
der Rechnungshof, der ja derzeit eine Untersuchung der verschiedenen
Pensionsaufwände durchführt, zu dem Ergebnis käme, dass Wien hier Nachholbedarf
hat?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich habe nicht behauptet, dass der
Rechnungshof nicht den Vollzug zu kontrollieren hat. Ganz im Gegenteil, das ist
eine genuine Aufgabe. Aber wir wollen natürlich Kontrolle sehr sauber von der
Legislative unterscheiden. Das eine ist Bestandteil der Verwaltung, das andere
ist die Legislative, wir brauchen uns jetzt nicht über diesen Verfassungsgrundsatz
zu unterhalten.
Daher halte ich es für
völlig legitim, wenn der Rechnungshof oder auch andere Kontrollorgane den
Vollzug entsprechend kontrollieren, aber es steht einem Kontrollorgan nicht zu,
die Entscheidungen der Legislative entsprechend in Frage zu stellen, zu
konterkarieren oder was immer. Das ist doch ein wesentlicher Unterschied, und
ich denke, im Hinblick auf diesen Verfassungsgrundsatz ist das auch eine völlig
klare Geschichte. Ich weiß, dass ich mich auch im völligen Einklang mit dem Präsidenten
des Rechnungshofes befinde. Dass es da immer den Versuch gibt, Grenzziehungen
neu zu definieren, das gehört zur Sache, dagegen ist nicht wirklich etwas zu
sagen.
Im Übrigen ist Wien
keineswegs das einzige Bundesland, das eigene Pensionsregelungen geschaffen
hat. Denn ich habe sehr bewusst auch Vorarlberg erwähnt, und ich habe auch Oberösterreich erwähnt. Ich könnte
möglicherweise auch andere Bundesländer erwähnen. Kärnten wäre dabei ein
interessanter Vergleich, was die Bundesregelungen betrifft.
So gesehen, erwarte ich
durchaus mit einer gewissen Neugier auch diesen Rechnungshofbericht dazu.
Sicherlich werden wir uns mit Verwaltungseffizienzvorschlägen, wenn solche
dabei sind, außerordentlich ernsthaft auseinandersetzen. Aber wenn hier
politische Beschlüsse vom Gesetzgeber gefasst werden, dann werden das auch
politische Entscheidungen bleiben.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Wir kommen zur 3. Zusatzfrage: Herr Abg Dr Günther.
Abg Dr Helmut Günther (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Der Bezug des Kollegen Margulies
auf das Finanzausgleichsgesetz 2008, von dem der Wiener Bürgermeister, aber
auch der Präsident des Städtebundes gesagt haben: so schlecht sind wir dabei
gar nicht
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