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Landtag, 18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 49

 

„Verwaltungs- und Pensionsreformen im öffentlichen Dienst sowie Finanzierung des Krankenanstaltenwesens" aus dem Jahre 2007 entnehmen - zeigt auch ein Blick auf den Bund, dass die Bundespensionsreform wohl auch noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 1. Zusatzfrage: Herr Dipl-Ing Margulies, bitte.

 

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Dass die Selbstträgerschaft abgeschafft wurde, ist auch mir nicht verborgen geblieben, und selbstverständlich sind mir auch die anderen Punkte geläufig. Ich habe mich deshalb auf die beiden Punkte konzentriert, weil insbesondere bei den Vollbeschäftigungsäquivalenzen für die Bundesländer 5 670 Stellen, die eingespart werden sollen, in Summe bei den Bundesländern ausgewiesen sind. Sie haben jetzt selbst gesagt, in Wien wurden - wie auch dem Rechnungsabschluss zu entnehmen ist - im letzten Jahr knapp 400 Beschäftigte eingespart.

 

Wie hoch ist insgesamt der Anteil derjenigen Beschäftigten, um die der Beschäftigtenstand in Wien reduziert werden sollte, damit tatsächlich auch Wien diese Vereinbarung erfüllt?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Um das sehr offen zu sagen: Es ist für mich keine relevante Frage. Für mich ist das eine relevante Frage: Wie effizient gestaltet sich die Verwaltung insbesondere auch vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts? Hier ist es zweifelsohne so, dass es die ganzen letzten Jahrzehnte hindurch immer wieder Verwaltungsreduzierungen gegeben hat, wobei wir uns auch immer wieder bemüht haben, entsprechende Dienststellen neu zu schaffen. Sehr gut ist das erkennbar etwa bei den Wiener Stadtwerken, wo etwa 1 200 bis 1 300 Dienstposten eingespart wurden, auf der anderen Seite fast 1 000 Dienstposten neu geschaffen wurden, beispielsweise im gesamten Bereich der Energieberatung.

 

Daher denke ich, man muss das hier einfach zur Kenntnis nehmen: Es gibt einen technischen, einen ökonomischen, einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess, insbesondere dort, wo man sich im Dienstleistungsbereich oder, noch deutlicher, im Marktbereich befindet, daher werden wir das auch immer wieder umstellen. Dass es dabei vermehrt zu Dienstposten kommt, die sich im Bereich von Privatangestelltenverhältnissen respektive im Vertragsbedienstetenbereich befinden und es immer weniger Beamte gibt, ist wohl auch klar.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 2. Zusatzfrage: Herr Abg Dr Tschirf.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Die SPÖ hat immer wieder vertreten, dass die Pensionsrechte aneinander angeglichen werden, und man merkt das gerade bei den Ministern - oder jetzt Staatssekretären -, die die SPÖ im Bereich der Beamtenminister stellt. Jetzt ist aber gleichzeitig festzustellen, dass hier in Wien der Wiener Landeshauptmann als Dienstgeber ein anderes Pensionsregime hat als alle anderen. Das Pensionsantrittsalter von 65 ist in Wien noch nicht umgesetzt, das heißt, es nähert sich auch später als in den anderen Bundesländern.

 

Wie sieht das jetzt aus? Der Rechnungshof darf das ja nach den Äußerungen gar nicht überprüfen, weil der Rechnungshof nicht befugt ist - das entnehme ich der jetzigen Stellungnahme -, hier überhaupt irgendwelche Aussagen zu treffen. Wie nimmt die Stadt Wien das dann auf, wenn der Rechnungshof, der ja derzeit eine Untersuchung der verschiedenen Pensionsaufwände durchführt, zu dem Ergebnis käme, dass Wien hier Nachholbedarf hat?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich habe nicht behauptet, dass der Rechnungshof nicht den Vollzug zu kontrollieren hat. Ganz im Gegenteil, das ist eine genuine Aufgabe. Aber wir wollen natürlich Kontrolle sehr sauber von der Legislative unterscheiden. Das eine ist Bestandteil der Verwaltung, das andere ist die Legislative, wir brauchen uns jetzt nicht über diesen Verfassungsgrundsatz zu unterhalten.

 

Daher halte ich es für völlig legitim, wenn der Rechnungshof oder auch andere Kontrollorgane den Vollzug entsprechend kontrollieren, aber es steht einem Kontrollorgan nicht zu, die Entscheidungen der Legislative entsprechend in Frage zu stellen, zu konterkarieren oder was immer. Das ist doch ein wesentlicher Unterschied, und ich denke, im Hinblick auf diesen Verfassungsgrundsatz ist das auch eine völlig klare Geschichte. Ich weiß, dass ich mich auch im völligen Einklang mit dem Präsidenten des Rechnungshofes befinde. Dass es da immer den Versuch gibt, Grenzziehungen neu zu definieren, das gehört zur Sache, dagegen ist nicht wirklich etwas zu sagen.

 

Im Übrigen ist Wien keineswegs das einzige Bundesland, das eigene Pensionsregelungen geschaffen hat. Denn ich habe sehr bewusst auch Vorarlberg erwähnt, und ich habe auch Oberösterreich erwähnt. Ich könnte möglicherweise auch andere Bundesländer erwähnen. Kärnten wäre dabei ein interessanter Vergleich, was die Bundesregelungen betrifft.

 

So gesehen, erwarte ich durchaus mit einer gewissen Neugier auch diesen Rechnungshofbericht dazu. Sicherlich werden wir uns mit Verwaltungseffizienzvorschlägen, wenn solche dabei sind, außerordentlich ernsthaft auseinandersetzen. Aber wenn hier politische Beschlüsse vom Gesetzgeber gefasst werden, dann werden das auch politische Entscheidungen bleiben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 3. Zusatzfrage: Herr Abg Dr Günther.

 

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Der Bezug des Kollegen Margulies auf das Finanzausgleichsgesetz 2008, von dem der Wiener Bürgermeister, aber auch der Präsident des Städtebundes gesagt haben: so schlecht sind wir dabei gar nicht

 

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