Landtag,
25. Sitzung vom 27.03.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 32
dass der Herr Sozialminister möglichst rasch die
Art 15a-Vereinbarung und die damit im Zusammenhang stehenden
Gesetzesvorschläge vorlegt.
Wir alle wissen natürlich, dass der Bund gewisse
Probleme hat. Auf der Länderebene gibt es, mit einer Ausnahme, eine Einigung
zwischen acht Bundesländern dazu, fixfertig, auch eine ausformulierte
Art 15a-Vereinbarung. Ein Bundesland weigert sich bislang, dem beizutreten
und das zu unterschreiben. Im Übrigen nicht deshalb, weil sie inhaltlich etwas
dagegen einzuwenden hätten, sondern weil sie sagen, da bekommen dann auch
Ausländer die soziale Mindestsicherung - was ja wirklich ein bemerkenswerter
Standpunkt ist.
Natürlich ist es uns wichtig, dass auch der Bund
entsprechend nachzieht, wiewohl wir wissen, dass es dort eine andere
Finanzierungsregelung gibt, weil aus der Arbeitslose, also aus der Versicherung,
eigentlich die Notstandshilfe finanziert wird. Das ist auch so eine Sache, über
die man nach Abschluss dieser
Art 15a-Vereinbarung, nach
einer Fixierung der bedarfsorientierten Mindestsicherung einmal diskutieren
muss, dass man hier zu einer Vereinheitlichung des Finanzierungssystems kommt.
Denn das eine ist eine soziale Transferleistung, und das andere ist aus einer
Versicherung – das ist auf Dauer gesehen sicherlich nicht gut, wenn man hier
ein einheitliches System der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Bundes-
und Landesebene schaffen will. Und für uns hat das natürlich auch noch einen
weiteren Grund: denn es fallen sonst dann allzu schnell und allzu rasch die
Menschen aus den Bundessystemen - Notstandshilfe beispielsweise - in die
Hilfssysteme des Landes respektive der Stadt.
Und darum bemühen wir uns sehr. Ich habe durchaus
auch vorgeschlagen, auch öffentlich, dass man nachdenken sollte: Wenn ein
Bundesland das nicht will – nun, dann eben nicht! Denn im Art 15a-Vertrag
im Bereich der Förderung für Kinderkrippen ist es ja auch so: Da wird eben der
Vertrag zwischen den Bundesländern und dem Bund abgeschlossen - und wer nicht
will, der hat schon seine Gründe. Soll ja im Prinzip auch sein.
Man denkt jetzt über vieles nach. Zielsetzung des Herrn
Sozialministers ist, soweit ich weiß, dass er Kärnten überzeugt. Dann kann die
Art 15a-Vereinbarung abgeschlossen werden, und dann hoffe ich, dass man
sehr rasch auch alle notwendigen anderen Gesetze beschließen kann.
Ich werde alles dazu tun, das Meine dazu tun, dass es
möglichst rasch zu dieser bedarfsorientierten Mindestsicherung kommt. Aber ich
bin nicht allein.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke,
Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg Smolik. - Ich
ersuche darum.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im
Rathaus): Danke, Herr Landeshauptmann, für die klaren Worte. Sie haben die
Situation in Bezug auf Kärnten ja schon angesprochen und dass sich der Herr
Bundesminister bemühen wird, hier eine Regelung und eine Einigung zu erzielen.
Nun kann es aber auch sein, dass diese nicht zustande kommt und dass inzwischen
auch nicht die Lösung mit den anderen acht Bundesländern umgesetzt wird. Das
heißt, es zieht sich wieder hin. Das haben wir ja schon in den vergangenen
Jahren erlebt: Verschiedene Minister kündigen verschiedene Einführungsdaten für
die bedarfsorientierte Mindestsicherung an. Jetzt war es der 1.1.2010 - das
wird es jetzt wahrscheinlich wieder nicht werden.
Das heißt, es kann sich noch ein bisschen ziehen -
was völlig unbefriedigend für uns alle ist, und auch wir verlangen ja schon
seit Langem, dass das sehr rasch kommen muss.
Was passiert und was macht Wien konkret, wenn diese
bedarfsorientierte Mindestsicherung im nächsten Jahr dann nicht kommt?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte,
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Frau
Abgeordnete! Diese Frage könnte ich Ihnen beantworten, das mache ich aber zur
Stunde sicher nicht. Nicht deswegen, weil ich Ihnen etwas verheimlichen will -
darum geht es nicht -, aber wenn man sich in einer solchen
Verhandlungssituation, in einer so zugespitzten Verhandlungsposition befindet,
dann legt man den Plan B nicht offen, denn damit begibt man sich ja vieler
Chancen in dieser Verhandlung. Ich bitte daher vorläufig um Dispens, was die Beantwortung
dieser Frage betrifft.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. -
Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Abg Dr Aigner gestellt.
- Ich ersuche darum.
Abg Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann! Abseits der Probleme mit dem
Bundesland Kärnten: Wo sehen Sie - noch einmal kurz zusammengefasst - im inhaltlichen Bereich die
Schwierigkeiten, die auch auf Bundesebene offenkundig noch zu Verzögerungen
führen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte,
Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr
Abgeordneter! Ich sehe, was das Land Wien und die acht Bundesländer betrifft,
überhaupt keine Schwierigkeiten, denn hier gibt es einen völlig fertig
ausverhandelten Entwurf für eine Art 15a-Vereinbarung. Probleme, die es
auf der Bundesebene gibt, muss man auf der Bundesebene nachfragen. Ich kann mir
auch dort nicht vorstellen, dass es ernsthafte Probleme geben kann, wenn man
sich auf der Ebene bewegt, auf dem Level bewegt, auf dem wir uns eben heute
bewegen. Das heißt, es geht im Wesentlichen auch darum, dass es zu dieser
Vereinheitlichung der Sozialhilfe einschließlich auch ihrer Rahmenbedingungen -
Stichwort Regressabschaffung - kommt. Das ist zwischen den Ländern
ausverhandelt, das hat der Bund eigentlich so zur Kenntnis zu nehmen. Die
Maßnahmen, die hier gesetzt werden, sind ja ohnehin spärlich genug, denn die
ganze Frage der Umstellung etwa im Bereich der Notstandshilfe ist ja noch ein
Punkt, der in dem zweiten Schritt zu machen ist.
Also, ich weiß es nicht - ich sage das ganz offen -,
aber ich bin auch nicht befugt, darüber Auskunft zu geben, selbst wenn ich es
wüsste.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular