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Landtag, 25. Sitzung vom 27.03.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 32

 

dass der Herr Sozialminister möglichst rasch die Art 15a-Vereinbarung und die damit im Zusammenhang stehenden Gesetzesvorschläge vorlegt.

 

Wir alle wissen natürlich, dass der Bund gewisse Probleme hat. Auf der Länderebene gibt es, mit einer Ausnahme, eine Einigung zwischen acht Bundesländern dazu, fixfertig, auch eine ausformulierte Art 15a-Vereinbarung. Ein Bundesland weigert sich bislang, dem beizutreten und das zu unterschreiben. Im Übrigen nicht deshalb, weil sie inhaltlich etwas dagegen einzuwenden hätten, sondern weil sie sagen, da bekommen dann auch Ausländer die soziale Mindestsicherung - was ja wirklich ein bemerkenswerter Standpunkt ist.

 

Natürlich ist es uns wichtig, dass auch der Bund entsprechend nachzieht, wiewohl wir wissen, dass es dort eine andere Finanzierungsregelung gibt, weil aus der Arbeitslose, also aus der Versicherung, eigentlich die Notstandshilfe finanziert wird. Das ist auch so eine Sache, über die man nach Abschluss dieser Art 15a-Vereinbarung, nach einer Fixierung der bedarfsorientierten Mindestsicherung einmal diskutieren muss, dass man hier zu einer Vereinheitlichung des Finanzierungssystems kommt. Denn das eine ist eine soziale Transferleistung, und das andere ist aus einer Versicherung – das ist auf Dauer gesehen sicherlich nicht gut, wenn man hier ein einheitliches System der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Bundes- und Landesebene schaffen will. Und für uns hat das natürlich auch noch einen weiteren Grund: denn es fallen sonst dann allzu schnell und allzu rasch die Menschen aus den Bundessystemen - Notstandshilfe beispielsweise - in die Hilfssysteme des Landes respektive der Stadt.

 

Und darum bemühen wir uns sehr. Ich habe durchaus auch vorgeschlagen, auch öffentlich, dass man nachdenken sollte: Wenn ein Bundesland das nicht will – nun, dann eben nicht! Denn im Art 15a-Vertrag im Bereich der Förderung für Kinderkrippen ist es ja auch so: Da wird eben der Vertrag zwischen den Bundesländern und dem Bund abgeschlossen - und wer nicht will, der hat schon seine Gründe. Soll ja im Prinzip auch sein.

 

Man denkt jetzt über vieles nach. Zielsetzung des Herrn Sozialministers ist, soweit ich weiß, dass er Kärnten überzeugt. Dann kann die Art 15a-Vereinbarung abgeschlossen werden, und dann hoffe ich, dass man sehr rasch auch alle notwendigen anderen Gesetze beschließen kann.

 

Ich werde alles dazu tun, das Meine dazu tun, dass es möglichst rasch zu dieser bedarfsorientierten Mindestsicherung kommt. Aber ich bin nicht allein.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann. Die 1. Zusatzfrage stellt Frau Abg Smolik. - Ich ersuche darum.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Danke, Herr Landeshauptmann, für die klaren Worte. Sie haben die Situation in Bezug auf Kärnten ja schon angesprochen und dass sich der Herr Bundesminister bemühen wird, hier eine Regelung und eine Einigung zu erzielen. Nun kann es aber auch sein, dass diese nicht zustande kommt und dass inzwischen auch nicht die Lösung mit den anderen acht Bundesländern umgesetzt wird. Das heißt, es zieht sich wieder hin. Das haben wir ja schon in den vergangenen Jahren erlebt: Verschiedene Minister kündigen verschiedene Einführungsdaten für die bedarfsorientierte Mindestsicherung an. Jetzt war es der 1.1.2010 - das wird es jetzt wahrscheinlich wieder nicht werden.

 

Das heißt, es kann sich noch ein bisschen ziehen - was völlig unbefriedigend für uns alle ist, und auch wir verlangen ja schon seit Langem, dass das sehr rasch kommen muss.

 

Was passiert und was macht Wien konkret, wenn diese bedarfsorientierte Mindestsicherung im nächsten Jahr dann nicht kommt?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Abgeordnete! Diese Frage könnte ich Ihnen beantworten, das mache ich aber zur Stunde sicher nicht. Nicht deswegen, weil ich Ihnen etwas verheimlichen will - darum geht es nicht -, aber wenn man sich in einer solchen Verhandlungssituation, in einer so zugespitzten Verhandlungsposition befindet, dann legt man den Plan B nicht offen, denn damit begibt man sich ja vieler Chancen in dieser Verhandlung. Ich bitte daher vorläufig um Dispens, was die Beantwortung dieser Frage betrifft.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. - Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Sie wird von Herrn Abg Dr Aigner gestellt. - Ich ersuche darum.

 

Abg Dr Wolfgang Aigner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann! Abseits der Probleme mit dem Bundesland Kärnten: Wo sehen Sie - noch einmal kurz zusammengefasst - im inhaltlichen Bereich die Schwierigkeiten, die auch auf Bundesebene offenkundig noch zu Verzögerungen führen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Bitte, Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter! Ich sehe, was das Land Wien und die acht Bundesländer betrifft, überhaupt keine Schwierigkeiten, denn hier gibt es einen völlig fertig ausverhandelten Entwurf für eine Art 15a-Vereinbarung. Probleme, die es auf der Bundesebene gibt, muss man auf der Bundesebene nachfragen. Ich kann mir auch dort nicht vorstellen, dass es ernsthafte Probleme geben kann, wenn man sich auf der Ebene bewegt, auf dem Level bewegt, auf dem wir uns eben heute bewegen. Das heißt, es geht im Wesentlichen auch darum, dass es zu dieser Vereinheitlichung der Sozialhilfe einschließlich auch ihrer Rahmenbedingungen - Stichwort Regressabschaffung - kommt. Das ist zwischen den Ländern ausverhandelt, das hat der Bund eigentlich so zur Kenntnis zu nehmen. Die Maßnahmen, die hier gesetzt werden, sind ja ohnehin spärlich genug, denn die ganze Frage der Umstellung etwa im Bereich der Notstandshilfe ist ja noch ein Punkt, der in dem zweiten Schritt zu machen ist.

 

Also, ich weiß es nicht - ich sage das ganz offen -, aber ich bin auch nicht befugt, darüber Auskunft zu geben, selbst wenn ich es wüsste.

 

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