Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 76
der Kriminalität, untersagt, auffällige Hunde zu halten. Einmal mehr
stellen wir darauf ab sicherzustellen, dass Hunde, von denen ein erhöhtes
Gefährdungspotenzial ausgeht, auf jeden Fall von Personen gehalten werden, die
dem in überprüfter Weise gewachsen sind. Zweitens ist, wenn ein Hund auffällig
geworden ist, verpflichtend ein Hundeführerschein zu erlangen.
Ich glaube, dass wir mit diesen zwei Schritten sicherstellen können,
dass zunächst einmal jeder Mensch, der in Wien einen Hund hält, über die
allgemeine Sachkunde verfügt, wie ein Hund zu erziehen und wie ein Hund zu
halten ist. Wenn zweitens ein Tier schon einmal erhöhtes Aggressionspotenzial
aufweist, ist sichergestellt, dass es dann von einem Menschen gehalten wird,
der der Situation gewachsen ist, der psychisch, körperlich, geistig zuverlässig
ist, der darüber hinaus rechtlich auch über die Voraussetzungen verfügt, die in
dem Fall erforderlich sind und der oder die mit diesem betreffenden Hund auch
noch einen Hundeführerschein innerhalb eines absehbaren Zeitraumes zu
absolvieren hat. Ich denke, dass diese zwei Schritte gangbar sind und dass sie
weder mit Kosten noch mit Mühen verbunden sind, die in Wien jemandem unzumutbar
wären. Wir dürfen nicht vergessen, einen Hund zu halten, kostet an sich bereits
eine Menge Geld, für Tierarztkosten, für Futter, für die Hundesteuer, für die
Rechtsschutzversicherung, die abzuschließen ist. Ich denke, die zirka
100 EUR, die ein Welpenkurs beispielsweise kostet, sind erstens nicht das
Ende der Welt und zweitens eine kluge und gute Investition in die eigene
Sicherheit und in die Sicherheit anderer.
Ich möchte damit abschließen, dass ich deshalb festhalte, dass wir
bedauerlicherweise dem Antrag der ÖVP heute nicht die Zustimmung geben werden,
denn dieser stellt darauf ab, bestimmte Hunderassen als besonders gefährlich
festzulegen. Ich muss an dieser Stelle sagen, diesen Weg halte ich für falsch.
Ich halte ihn deshalb für falsch, wirklich ohne falsches Pathos und ohne
falsche Emotion in der Debatte, denn in jenen Ländern, in denen man diesen Weg
gegangen ist, geht man jetzt bereits den umgekehrten Weg, schafft es wieder ab,
macht es wieder rückgängig. In der Praxis hat sich nämlich neben allen anderen
Dingen herausgestellt, dass es sehr schwer durchführbar ist. Denn wenn man
beispielsweise bestimmte Rassen verbietet, dann trifft das nicht nur auf die
reinrassigen Hunde, sondern auch auf alle Mischlinge zu, die Anteile dieser
Rasse enthalten. Damit, glaube ich, ist es für jeden und jede von uns
nachvollziehbar, dass solche Regelungen in der Praxis auf ganz große
Schwierigkeiten und Hürden stoßen, da man, wenn man einen Mischling hat, sehr
oft relativ schwer die Provenienz nachweisen und relativ schwer den Nachweis
erbringen kann, ob bestimmte Hunderasseanteile in dem Hund enthalten sind -
unter Anführungszeichen - oder nicht.
Dem Antrag der FPÖ hingegen werden wir die Zustimmung geben, obwohl ich
persönlich der Meinung bin, dass ein verpflichtender Hundeführerschein für alle
Hundehalter und Hundehalterinnen in Wien etwas übers Ziel hinausschießen würde.
Aber ich denke, es ist ein Ansatz, über den es lohnt, zu diskutieren.
Ich möchte hoffen, dass auch wir die Zustimmung auf Zuweisung unseres
Antrags erhalten, denn mir geht es in erster Linie darum, eine Diskussion über
dieses Thema mit dem Ziel zu erreichen, dass wir uns auf kluge Änderungen im
Wiener Tierhaltegesetz einigen können, die einfach ein Mehr an Sicherheit und
auch ein Mehr an Rechtssicherheit bedeuten.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, meine Ausführungen damit
abschließen, dass ich einfach sage, wir sollten nicht naiv sein, natürlich gibt
es kein Gesetz dieser Welt, das verantwortungslose Menschen davon abhalten
kann, Hunde illegal zu halten und gar nicht angemeldet zu haben, und es gibt
auch kein Gesetz dieser Welt, das tragische Unfälle und Grenzsituationen meiden
kann, aber alles, was wir tun können, mit dem wir sozusagen im Alltag
Prävention vorantreiben und auch die Rechtssicherheit erhöhen können, ist eine
gute Maßnahme.
Insofern bringe ich den Antrag der GRÜNEN zur Änderung des
Tierhaltegesetzes ein und bin nicht davon überzeugt, dass es das Allheilmittel
gegen Hundeübergriffe ist, aber ich bin davon überzeugt, dass es eine Besserung
der jetzigen Situation darstellen würde. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächster zum Wort
gemeldet ist Herr Abg Dipl-Ing Stiftner. Ich erteile es ihm. (Abg Dr Herbert Madejski: Eigentlich habe
ich mich schon früher gemeldet!)
Abg Dipl-Ing Roman Stiftner (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin!
Werte Damen und Herren!
Auch ich möchte die Gelegenheit der Novelle des Tierzuchtgesetzes
nützen, um kurz über die Tierhaltegesetzgebung zu sprechen.
In der Tat liegt die letzte Novelle bereits einige Jahre zurück. Sie
war im Jahr 2005, wo durchaus recht ausführlich diskutiert worden ist, wie man
auch dem Protokoll entnehmen kann, über die Ausgewogenheit einerseits der
Sicherheit der Bevölkerung und andererseits der Notwendigkeit, einschränkende
Maßnahmen zu setzen, damit nicht unnötige Schikanen auf der einen Seite die
Bevölkerung betreffen und andererseits natürlich die Sicherheit, speziell auch
bei Kindern, gewährleistet ist. Wenn man sich das nach einigen Jahren ansieht,
stellt man fest, und in manchen Punkten muss ich meiner Vorrednerin durchaus
recht geben, dass es gefährliche Situationen gegeben hat, wo man sich überlegen
muss, wie Hunde heute oft eingesetzt werden. Das ist selten auf das Tier selbst
zurückzuführen, sondern in vielen Fällen leider auf den Halter oder die
Halterin des Tieres. Tiere haben nun einmal natürlich Instinkte und werden dann
auch manchmal leider dazu ausgebildet, Waffen auf vier Beinen zu sein. Deshalb
ist es oft eine sehr kritische Sichtweise.
Auf der anderen Seite, und das unterscheidet uns
schon ein wenig von der Haltung der GRÜNEN, ist es so, dass nicht jedes
Schoßhündchen gleich eine besondere
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