Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 76
Gewalt oder Gefährlichkeit darstellt. Darum verstehe ich es nicht ganz,
warum man hier unbedingt das Kind mit dem Bade ausschütten muss, sehr geehrte
Damen und Herren der GRÜNEN. Frau Kollegin Vassilakou, ich weiß nicht, ob Sie
von einem Schoßhund und einer 80-jährigen Dame, die dieses Tier jahrelang hat,
jetzt verlangen wollen, dass sie einen Hundehalterkurs macht. Hier glaube ich,
schüttet man wirklich das Kind mit dem Bade aus, wenn man eine generelle Linie
findet. Mir geht es in der Intention darum, wirklich die Gefährlichkeit von
Tieren zu reduzieren und speziell dort, wo Kinder involviert sind, an
Spielplätzen, in öffentlichen Parks, Gebäuden et cetera, ist natürlich auch
eine entsprechende Maßnahme zu setzen, damit niemand in Gefahr tritt.
In der Tat ist es so, dass andere Länder hier sehr gute Gesetzgebungen
eingeführt haben. Denken Sie zum Beispiel ans niederösterreichische Gesetz, das
sehr weitreichend ist. Aber auch in München wurde vor Kurzem in der Richtung
das Tierhaltgesetz novelliert, das durchaus harte Maßnahmen setzt. Ich denke,
es würde auch Wien gut anstehen, diese Diskussion auf breiter politischer Basis
neu aufzugreifen und anzugehen, weil einfach die Sicherheit von allen, aber
speziell natürlich vor allem der Kinder, ein ganz besonderes und wichtiges Gut
ist, das wir auf keinen Fall aufs Spiel setzen sollten, sehr geehrte Damen und
Herren.
Es ist aber in der Tat auch so, dass das bisherige Gesetz schon eine
Reihe von Maßnahmen beinhaltet, die man auch anwenden sollte und kann. § 5
des Tierhaltegesetzes legt eindeutig fest, was zu tun ist, wie ein Tier zu
führen ist, wann es an die Leine zu nehmen ist et cetera. Es ist auch so, dass
in § 8 Abs 7 des Gesetzes auch eine Kann-Bestimmung für die
Verwaltung eingerichtet ist, wo man in der Tat Hundehaltern verbieten kann,
Hunde weiterhin zu führen, wenn sie auffällig sind. Nur wenn man sich die
Praxis ansieht und die Evaluation macht, stellt man fest, dass das alles nicht
passiert und dass das alles Makulatur bleibt.
Deshalb rege ich an, dass man hier die Überwachungen verstärkt. Denn
auch das ist ein Thema, das man offenbar der Polizei allein überlässt. Das Land
erlässt Gesetze, vollzieht sie aber dann nicht, wie man an diesem konkreten
Beispiel sieht. Auch da wäre beispielsweise ein kommunaler Wachkörper durchaus
gut eingesetzt, eine Stadtwache, um diese Dinge zu überwachen und endlich einer
besseren Durchführung auszusetzen, meine Damen und Herren!
Wir müssen hier einfach mit einer entsprechenden Verbesserung der
gesetzlichen Basis antworten. Wir haben einen Antrag, der jetzt hoffentlich
allen Fraktionen bekannt ist, vorbereitet, den ich gerne einbringen möchte,
gemeinsam mit meiner Kollegin Barbara Feldmann und meinem Kollegen Robert
Parzer, der in eine Novellierung des Gesetzes in eine Richtung geht, dass wir
wollen, dass Hundeführerscheine, vor allem für gefährliche Rassen,
verpflichtend sein sollen. Hier kann man sich, wie gesagt, an anderen Ländern
ein Beispiel nehmen. München ist sicherlich ein gutes Musterbeispiel, auch der
Liste der Rassen, die dort im Gesetz beziehungsweise in der Verordnung
festgehalten worden sind.
Das Zweite ist, wir hätten gerne auch ein Verbot gefährlicher Rassen,
ebenfalls nach dem Vorbild, nämlich dort, wo es ganz spezielle, gefährliche
Hunde gibt, die in einer Stadt nicht so gut aufgehoben sind und wo das
Schutzbedürfnis der Kinder und der Menschen sicherlich höher einzustufen ist
als jenes Freiheitsgefühl der Hundebesitzer, ist auch hier eine entsprechende
gesetzliche Maßnahme zu treffen. Wir beantragen in diesem Antrag, um es einfach
zu machen, die Zuweisung an den Ausschuss für Umwelt und damit einer weiteren
breiteren Diskussion.
Ich denke, es ist es wert, dass dieses Gesetz noch einmal überdacht
wird, die Durchführungsverordnungen und die tatsächlichen Gegebenheiten auch
quantifiziert werden und dann auf breiter Basis eine entsprechende Novelle
passiert. Ich glaube, da sind wir sowohl für die Tierhalter als auch für die
Sicherheit unserer Kinder verantwortlich und dafür sind wir zuständig! (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Ich ersuche um Nachsicht
für meinen Irrtum und darf jetzt Herrn Dr Madejski das Wort erteilen.
Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau
Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Hund als Lebewesen ist das, was der Mensch aus ihm macht. Es gibt
Therapiehunde, Blindenhunde, Drogenhunde, Lawinenhunde, bis zum so genannten Kampfhund.
Das ist das Ergebnis, was der Mensch aus diesem Tier macht.
Ich muss dazusagen, ich bin selbst Hundebesitzer. Ein Hund ist
Therapiehund, er hat auch die Prüfung gemacht. Ich habe zwei Hunde und ich
kenne mich ein bisschen mit dem aus, was ich hier einbringen möchte.
Der erste Schritt, Frau Stadträtin, den Hundeführschein freiwillig zu
machen, war ein guter Ansatz. Wir haben aber gesehen, und da gehe ich durchaus
auch konform mit der Kollegin Vassilakou, auch wenn das Endergebnis dann ein
bisschen auseinanderklafft, aber das ist halt einmal so in der Demokratie und
auch zwischen Hundebesitzern, man hat den Leuten zu wenig die Wichtigkeit
dieses Hundeführscheines nahegebracht. Auch die Inhalte der Prüfung, die wir
gemacht haben, sowohl meine Tochter, meine Frau, als auch ich, sind durchaus
adaptierungsfähig.
Die Unfälle, die in den letzten Monaten in den
Zeitungen praktisch immer die erste Überschrift waren, kann man an sich, so
traurig das alles ist, nicht den Hunden zuschreiben, sondern man muss sie zwei
verschiedenen Gruppen zuschreiben. Das eine ist natürlich in erster Linie der
Halter, überhaupt keine Frage, aber in zweiter Linie, und da hat die Stadt noch
einiges zu tun, muss man Eltern und Kindern, die keine Hunde haben, im
Kindergarten, in der Schule, mit Übungen, mit Projekten, nahebringen, wie man
überhaupt mit Hunden umgeht, wie man sich Hunden nähert, was man mit Hunden
tut, was man nicht mit Hunden tut. Das gehört sicherlich auch einmal überlegt.
Hier gibt es zwar einige Projekte,
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