Landtag,
28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 76
ich kenne diese, aber man könnte sicherlich verstärkt etwas tun.
Meine Damen und Herren, prinzipiell, das werden alle Hundebesitzer
wissen, hat das Tier Hund von Natur aus eine Beißhemmung. Der Hund hat eine
Beißhemmung. Es wird - das klingt jetzt brutal, was ich sage - auch der eigene
Hund, wenn er einmal schnappt, irgendwann aufhören. Der Hund wird nie bis zum
Knochen beißen. Der Hund wird das nicht tun, außer der Mensch gewöhnt ihm das
ab. In den Parks, das wissen wir alle, vor allem in den Bezirken 5, 12 und
20, ist das ganz bekannt. Der Mensch gewöhnt ihm diese Beißhemmung ab und dann
wird er zum so genannten Kampfhund.
Daher glaube ich, dass wir sehr gut daran tun, Frau Stadträtin, dass
wir dieses Gesetz überdenken, dass wir die Hundehalter besser informieren und
darüber dann in Art einer Prüfung, was auch immer das sein sollte, befragen.
Ich kann mir vorstellen, aber das können wir im Ausschuss besprechen, dass wir
uns im Zusammenhang mit der Hundesteuer, der Prüfung und anderen Abgaben
überlegen können, wie man das den Leuten durchaus noch mehr zu Geschmack
bringen kann.
Meine Damen und Herren, es gibt jeden Tag in Österreich, das muss man
auch dazusagen, über 250 Autounfälle, mit Personenschaden, mit Blechschaden,
und die meisten haben einen Führerschein. Auch das alleine, weiß ich schon, ist
nicht ausschlaggebend, ob ich den Hund richtig halten kann oder nicht. Aber
zumindest kann man davon ausgehen, dass er es wissen müsste, wenn er eine
Prüfung abgelegt hat.
Meine Damen und Herren, wir werden dem grünen Antrag selbstverständlich
zustimmen. Er ist jetzt auch zur Zuweisung gekommen, was sinnvoll ist, weil man
dann darüber diskutieren kann. Es geht mir nur, ich sage es jetzt, ein bisschen
um den letzten Schritt, der im Antrag steht, dass zum Beispiel bei Hunden, die
durch Aggressivität aufgefallen sind, dann der Halter zur Absolvierung dieses
Hundeführscheins veranlasst wird. Darin sehe ich ein bisschen ein Problem, aber
wir können das im Ausschuss diskutieren. Weil wer stellt fest, dass der Hund
aggressiv ist? Ist das dann erst die letzte Stufe? Hat er schon einmal einen
gebissen oder hat er irgendwie etwas anderes getan? Daher sind wir der
Auffassung, es wäre sinnvoller, das gleich von Anfang an verpflichtend zu
machen.
Wichtig wird es sein, das sage ich auch, das hat aber die Kollegin
Vassilakou in ihrer Wortmeldung auch schon angeführt, das soziale und
persönliche Umfeld jedes Hundehalters, bevor er überhaupt den Führschein macht,
einzubauen, ob er den Hund überhaupt haben kann oder nicht, weil es gibt
Personengruppen, die durchaus nicht dafür geeignet sind. Dazu gehören die
Gewalttäter gegen Mensch und Tier. Man muss sich aber auch überlegen, ob das
Delikt 25 Jahre her ist und er bisher nichts mehr gehabt hat oder ob das Delikt
aus den letzten Monaten ist oder er überhaupt wiederholt straffällig geworden
ist. Auch darüber können wir diskutieren.
Meine Damen und Herren, dem ÖVP-Antrag können wir leider überhaupt
nicht zustimmen, weil er einfach falsch ist. Ich war bis jetzt, glaube ich,
sehr sachlich, aber bei dem Antrag muss ich schon sagen, liebe Kollegen von der
Österreichischen Volkspartei, der Antrag ist einfach inhaltlich falsch!
Erstens zeigt er von einer gewissen Ignoranz des Themas. Lassen Sie
mich erklären, warum ich das jetzt sage. Wenn man in einen Antrag statt
Hundeführschein Hundeführerschein hineinschreibt, dann zeigt das davon, dass
diejenigen, die das verfasst haben, überhaupt keine Ahnung davon haben, worum
es überhaupt geht. Es ist kein Führerschein! Es heißt im Gesetz
Hundeführschein! Aber ich weiß, dass die ÖVP schon viele Aussendungen gemacht
hat, wo immer Führerschein steht. Vielleicht kann man das einmal den Leuten,
die das schreiben, sagen. Es ist ein Widerspruch! (Abg Dr Wolfgang Ulm:
Dürfen wir unsere eigene Terminologie verwenden?) Das ist nicht
Terminologie, sondern es ist kein Führerschein, weil sie nicht Auto mit dem
Hund fahren, sondern ihn führen! Ich weiß nicht, was Sie machen, aber gut.
Außerdem besteht ein Widerspruch zwischen dem ersten und dem zweiten
Absatz betreffend Ihre Begründungen. Sie schreiben nämlich hinein: „Es gibt
keine Regelungen für Besitzer von Hunden, die einer gefährlichen Rasse
angehören. Es ist weder ein Verbot solcher Rassen noch die verpflichtende
Erlangung des Hundeführerscheins ..." - das heißt Hundeführschein –
„... geregelt." Im nächsten Satz schreiben Sie: „Gefährliche Hunde
sind wie Waffen und so bedarf deren Haltung ..." - obwohl sie vorher
sagen, dass man die gar nicht halten darf – „... gesetzlicher
Rahmenbedingungen." Das ist an sich nicht sehr schlüssig. Es ist ein
bisschen hingenudelt, weil Sie auch einen Antrag einbringen wollten. Aber wir
werden das auch im Ausschuss diskutieren. Ihrem Antrag können wir allerdings
nicht zustimmen.
„Verbot besonders gefährlicher Hunderassen": Es gibt keine
gefährliche Hunderasse, absolut nicht! Es ist dann der Hund gefährlich, wenn
der Mensch ihn dazu erzieht. Daher kann ich in Wirklichkeit keine Hunderasse
verbieten, weil ich von vorhinein nicht weiß, ob der Hund sich gefährlich
entwickelt, wie er seine Gene hat, von wo er bei Mischlingen herkommt. Das kann
ich nicht feststellen. Daher können wir ihrem Antrag, auch wenn er vielleicht
gut gemeint ist, aber leider hingenudelt wurde, nicht zustimmen.
Ich hoffe, dass unseren Anträgen auch die Mehrheit der Sozialdemokraten
zustimmen wird und wir im Ausschuss eine wirklich sachliche Diskussion über
dieses Problem führen können. - Danke. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag
Kato-Mailath-Pokorny. Ich erteile es ihr.
Abg Mag Sonja Kato (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die meisten unter Ihnen wissen, dass Hundehaltung
nicht zu meinen langjährig betreuten Themen gehört,
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