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Landtag, 28. Sitzung vom 26.11.2009, Wörtliches Protokoll  -  Seite 54 von 76

 

ich kenne diese, aber man könnte sicherlich verstärkt etwas tun.

 

Meine Damen und Herren, prinzipiell, das werden alle Hundebesitzer wissen, hat das Tier Hund von Natur aus eine Beißhemmung. Der Hund hat eine Beißhemmung. Es wird - das klingt jetzt brutal, was ich sage - auch der eigene Hund, wenn er einmal schnappt, irgendwann aufhören. Der Hund wird nie bis zum Knochen beißen. Der Hund wird das nicht tun, außer der Mensch gewöhnt ihm das ab. In den Parks, das wissen wir alle, vor allem in den Bezirken 5, 12 und 20, ist das ganz bekannt. Der Mensch gewöhnt ihm diese Beißhemmung ab und dann wird er zum so genannten Kampfhund.

 

Daher glaube ich, dass wir sehr gut daran tun, Frau Stadträtin, dass wir dieses Gesetz überdenken, dass wir die Hundehalter besser informieren und darüber dann in Art einer Prüfung, was auch immer das sein sollte, befragen. Ich kann mir vorstellen, aber das können wir im Ausschuss besprechen, dass wir uns im Zusammenhang mit der Hundesteuer, der Prüfung und anderen Abgaben überlegen können, wie man das den Leuten durchaus noch mehr zu Geschmack bringen kann.

 

Meine Damen und Herren, es gibt jeden Tag in Österreich, das muss man auch dazusagen, über 250 Autounfälle, mit Personenschaden, mit Blechschaden, und die meisten haben einen Führerschein. Auch das alleine, weiß ich schon, ist nicht ausschlaggebend, ob ich den Hund richtig halten kann oder nicht. Aber zumindest kann man davon ausgehen, dass er es wissen müsste, wenn er eine Prüfung abgelegt hat.

 

Meine Damen und Herren, wir werden dem grünen Antrag selbstverständlich zustimmen. Er ist jetzt auch zur Zuweisung gekommen, was sinnvoll ist, weil man dann darüber diskutieren kann. Es geht mir nur, ich sage es jetzt, ein bisschen um den letzten Schritt, der im Antrag steht, dass zum Beispiel bei Hunden, die durch Aggressivität aufgefallen sind, dann der Halter zur Absolvierung dieses Hundeführscheins veranlasst wird. Darin sehe ich ein bisschen ein Problem, aber wir können das im Ausschuss diskutieren. Weil wer stellt fest, dass der Hund aggressiv ist? Ist das dann erst die letzte Stufe? Hat er schon einmal einen gebissen oder hat er irgendwie etwas anderes getan? Daher sind wir der Auffassung, es wäre sinnvoller, das gleich von Anfang an verpflichtend zu machen.

 

Wichtig wird es sein, das sage ich auch, das hat aber die Kollegin Vassilakou in ihrer Wortmeldung auch schon angeführt, das soziale und persönliche Umfeld jedes Hundehalters, bevor er überhaupt den Führschein macht, einzubauen, ob er den Hund überhaupt haben kann oder nicht, weil es gibt Personengruppen, die durchaus nicht dafür geeignet sind. Dazu gehören die Gewalttäter gegen Mensch und Tier. Man muss sich aber auch überlegen, ob das Delikt 25 Jahre her ist und er bisher nichts mehr gehabt hat oder ob das Delikt aus den letzten Monaten ist oder er überhaupt wiederholt straffällig geworden ist. Auch darüber können wir diskutieren.

 

Meine Damen und Herren, dem ÖVP-Antrag können wir leider überhaupt nicht zustimmen, weil er einfach falsch ist. Ich war bis jetzt, glaube ich, sehr sachlich, aber bei dem Antrag muss ich schon sagen, liebe Kollegen von der Österreichischen Volkspartei, der Antrag ist einfach inhaltlich falsch!

 

Erstens zeigt er von einer gewissen Ignoranz des Themas. Lassen Sie mich erklären, warum ich das jetzt sage. Wenn man in einen Antrag statt Hundeführschein Hundeführerschein hineinschreibt, dann zeigt das davon, dass diejenigen, die das verfasst haben, überhaupt keine Ahnung davon haben, worum es überhaupt geht. Es ist kein Führerschein! Es heißt im Gesetz Hundeführschein! Aber ich weiß, dass die ÖVP schon viele Aussendungen gemacht hat, wo immer Führerschein steht. Vielleicht kann man das einmal den Leuten, die das schreiben, sagen. Es ist ein Widerspruch! (Abg Dr Wolfgang Ulm: Dürfen wir unsere eigene Terminologie verwenden?) Das ist nicht Terminologie, sondern es ist kein Führerschein, weil sie nicht Auto mit dem Hund fahren, sondern ihn führen! Ich weiß nicht, was Sie machen, aber gut.

 

Außerdem besteht ein Widerspruch zwischen dem ersten und dem zweiten Absatz betreffend Ihre Begründungen. Sie schreiben nämlich hinein: „Es gibt keine Regelungen für Besitzer von Hunden, die einer gefährlichen Rasse angehören. Es ist weder ein Verbot solcher Rassen noch die verpflichtende Erlangung des Hundeführerscheins ..." - das heißt Hundeführschein – „... geregelt." Im nächsten Satz schreiben Sie: „Gefährliche Hunde sind wie Waffen und so bedarf deren Haltung ..." - obwohl sie vorher sagen, dass man die gar nicht halten darf – „... gesetzlicher Rahmenbedingungen." Das ist an sich nicht sehr schlüssig. Es ist ein bisschen hingenudelt, weil Sie auch einen Antrag einbringen wollten. Aber wir werden das auch im Ausschuss diskutieren. Ihrem Antrag können wir allerdings nicht zustimmen.

 

„Verbot besonders gefährlicher Hunderassen": Es gibt keine gefährliche Hunderasse, absolut nicht! Es ist dann der Hund gefährlich, wenn der Mensch ihn dazu erzieht. Daher kann ich in Wirklichkeit keine Hunderasse verbieten, weil ich von vorhinein nicht weiß, ob der Hund sich gefährlich entwickelt, wie er seine Gene hat, von wo er bei Mischlingen herkommt. Das kann ich nicht feststellen. Daher können wir ihrem Antrag, auch wenn er vielleicht gut gemeint ist, aber leider hingenudelt wurde, nicht zustimmen.

 

Ich hoffe, dass unseren Anträgen auch die Mehrheit der Sozialdemokraten zustimmen wird und wir im Ausschuss eine wirklich sachliche Diskussion über dieses Problem führen können. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Kato-Mailath-Pokorny. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Sonja Kato (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Die meisten unter Ihnen wissen, dass Hundehaltung nicht zu meinen langjährig betreuten Themen gehört,

 

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