Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 48
nichts zahlen muss und sich nicht angesichts von Gerichtsgebühren auch aus ökonomischen Überlegungen den Weg zum Recht überlegen muss.
Ich möchte Ihnen einen Fall darlegen, der zum Teil schon angesprochen wurde, der aber sehr repräsentativ ist, bei dem es auch Handlungsbedarf gibt. Ich kenne die Angelegenheit aus der Ausschussarbeit und weiß, dass es im allgemeinen Interesse ist, eine Verbesserung zu erreichen. Stellen Sie sich vor, eine Familie hat vor 13 Jahren Bauland gekauft, das als Bauland-Wohngebiet ausgewiesen war. Vor dieser Fläche gibt es einen öffentlichen Weg beziehungsweise eine öffentliche Straße, die allerdings noch nicht ausgebaut ist. Die Widmungen und Beurkundungen liegen viele Jahre zurück. Die Magistratsdienststellen haben damals gesagt, dass es nur eine kleine formale Angelegenheit sei, dass man einen Ausbaubeschluss bekommt. Man solle den Weg kaufen und ihn wieder an die Stadt Wien abtreten, das seien die Wiener Konditionen, dann erst könne an eine Baubewilligung gedacht werden.
In Wirklichkeit verhält sich das nicht so, und zwischen Verwaltung und einer politischen Entscheidung entsteht jetzt eine Verklammerung, die – aus dem Blickwinkel der Bürger – zu einer verhängnisvollen Situation und zu Verzögerungen geführt hat. Seit 13 Jahren leben diese Familien – es sind mehrere, es geht dabei nicht nur um die von uns geprüften Familien, sondern nach Auskunft der Magistratsdienststellen handelt es sich um 70 oder mehr in Wien – in einer solchen unerfreulichen Zwittersituation, die sich durch die Verquickung von Verwaltung und politischen Entscheidungen ergeben hat.
Auf diese Art und Weise ist die von uns geprüfte Familie hineinmotiviert worden – ich bezeichne das jetzt einmal so, auch wenn es dieses Wort korrekterweise nicht gibt –, ein entsprechendes Verfahren bei Gericht anzustrengen. Es wurde gesagt, dass man dieses notwendige Verfahren in der ersten Instanz zur Kenntnis nehmen wird. Das war jedoch nicht der Fall. Man hat diese Familie in die zweite Instanz getrieben, und außer vielen Kosten ist der Familie bis jetzt nichts geblieben. Der Weg ist nicht ausgebaut. Die Baubewilligung ist nicht auszusprechen, weil sich der Bezirk aus nicht genannten Gründen weigert, den Ausbaubeschluss zu treffen.
Wir kennen vergleichbare Fälle, in denen sich die Bürger etwas anderes gewünscht haben. Allein diese Tatsache zeigt, dass es diesbezüglich Handlungsbedarf für Wien gibt, denn diese Zwittersituation, die Verquickung beziehungsweise das Verwobensein zwischen Verwaltung und politischer Entscheidung ist kein befriedigender Zustand.
In aller Kürze: Angesprochen wurde auch die Frage „Winde auf der Donau-City“. Die Volksanwaltschaft hat mehrmals geprüft, ich konnte mich vergewissern, dass die zuletzt gesetzten Maßnahmen, bei welchen es sich lediglich um Reparaturmaßnahmen handelt, nicht wirklich befriedigend sind. Dennoch schaffen diese einige Hilfe. Große Betontröge und Bambusglas als Windabwehrmaßnahmen und anderen Maßnahmen schaffen eine Erleichterung im Hauptwindkanal. Man kann vom Kindergarten mit den Kindern aber nicht jederzeit vor die Tür gehen, weil die Gefahr groß ist, dass die Kinder schlicht und einfach verblasen werden. Und vor allem auch ältere Leute überlegen es sich, bevor sie aus dem Haus gehen, und schauen im Teletext, wie das Wetter wird und ob es windig ist, damit sie wissen, ob sie einkaufen gehen können oder nicht. Diese Situation sollte man bei künftigen Projekten unbedingt mitberücksichtigen!
Noch etwas ist im Gesamtzusammenhang auffällig. Natürlich ist das kein herausragender Sonderfall, aber Zusagen müssen eingehalten werden! (Beifall bei der ÖVP.)
In einem Fall hat die Stadt Wien oder die Gemeinde Wien geworben, dass man Kleingärten kaufen möge, und dazu noch eine Vergünstigung in Form einer Option bei der Kaufsumme ausgesprochen. Das Ganze hat sich dann 13 Jahre gezogen, weil die Teilungspläne nicht zu erstellen waren. Man kann dabei nicht ganz den Verdacht ausräumen, dass damit sozusagen die Förderung ausgelaufen lassen werden sollte, und dann trifft es sich, dass die ältere Dame nicht mehr die Geduld aufbringen kann und den Kleingarten an den Sohn weitergibt. Dann sagt man: Jetzt gilt all das nicht mehr! Die 13 Jahre hindurch hat man gesagt, dass man sich dessen später annehmen werde, dass man noch nicht weiß und man prüft, dass es lange dauert und man die Experten noch nicht gefunden hätte und Ähnliches mehr.
Ich richte also den Appell an Sie alle, als Gesetzgeber darauf zu achten, dass Zusagen eingehalten werden und dass diese möglichst schriftlich gegeben werden, denn dann besteht die Möglichkeit, damit rechtlich besser umgehen zu können.
Angesprochen wurde auch die Entwicklung der Prüfzahlen. In diesem Zusammenhang muss ich ein wenig relativieren und korrigieren. Es mag schon zutreffen, dass das mit politischen Verhältnissen und der Frage, ob es eine Koalitionsregierung oder eine Alleinregierung gibt, zusammenhängen kann. Ab 2002 gab es ein Ansteigen der Prüftätigkeit in fast allen Bundesländern. Das hat damit zu tun, dass die Wiederaufnahme der Fernsehausstrahlung mit diesem Zeitpunkt anzusetzen ist.
Bitte schließen Sie auch nicht unbedingt auf ein Kausalverhältnis zwischen der örtlichen Nähe des Büros der Ombudsmanneinrichtung der Volksanwaltschaft in der Singerstraße und der Beschwerdehäufigkeit etwa in anderen Bundesländern im Westen. Das sind nämlich Traditionen in Bezug auf Kontrolltätigkeit, Prüfkultur, Beschwerdekultur und so weiter. Das wäre im Einzelnen noch zu untersuchen.
Ich möchte Sie nicht länger strapazieren. Ich möchte mich an dieser Stelle erstens dafür bedanken, dass Sie den Dank an unsere Einrichtung ausgesprochen haben. Wir nehmen ihn gerne mit in die Singerstraße und überall hin, wo wir für die Volksanwaltschaft tätig sind. Ich möchte Dank umgekehrt auch an die Magistratsdirektion, die Revision, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten, weil wir sehen können, wie diese in Akut- und Notfällen schnell und unkompliziert reagieren und uns grundsätzlich sehr kooperativ entgegenkommen. Wir wünschen uns zum neuen Jahr, dass das seine Fortsetzung finden
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