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Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 48

 

möge!

 

Ich danke für die Anträge. Sie haben jetzt auch die Stoßrichtung und Auffassungen der Volksanwältinnen und Volksanwälte gesehen: Unabhängig vom Geschäftsbereich ersuchen wir um und drängen auf Ausweitung der Prüftätigkeit, und zwar nicht auf einer Goodwill-, sondern auf einer guten Rechtsbasis. Selbstverständlich können auch Verbesserungen auf allen Ebenen geleistet werden. Möge der Bericht dazu einen guten Anstoß geben! – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsidentin Marianne Klicka: Danke, Frau Volksanwältin Dr Brinek, für Ihre Ausführungen. Ich darf nun Frau Volksanwältin Mag Terezija Stoisits zum Rednerpult bitten.

 

12.29.33

Volksanwältin Mag Terezija Stoisits|: Ich möchte den Dank nicht wiederholen, weil dieser nun schon ausgesprochen wurde. Ich möchte aber eine Person stellvertretend aus unserer Sicht hier erwähnen, nämlich Herrn Mag Walka, der unser Kontaktmann ist, wenn es um die Abhandlung von Antworten auf Beschwerden geht. Ich kann Ihnen berichten: Das klappt – auch hinsichtlich der Fristen – hervorragend! Ich habe Frau Kollegin Brinek nicht gefragt, aber ich habe noch keine Klagen gehört.

 

Auch ich danke also vielmals! Wenn Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch uns loben, ist es uns ein Anliegen, das zurückzugeben.

 

Im Jahr 2009 haben die drei VolksanwältInnen 54 Sprechtage für die Wienerinnen und Wiener in Wien abgehalten, und zwar schwerpunktmäßig am Sitz der Volksanwaltschaft in der Singerstraße 17. – Frau Kollegin Brinek hat in diesem Jahr viele Sprechtage auch disloziert abgehalten. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass die Bewohner und Bewohnerinnen Wiens sehr gern in die Singerstraße 17 kommen. Wir liegen ziemlich zentral – wie ich immer sage – im Schatten des Stephansdoms. Ich bin der Republik auch als Volksanwältin sehr dankbar, dass man eine Einrichtung wie die Österreichische Ombudsschaft nicht irgendwo disloziert am Rande positioniert hat, sondern schon vor 30 Jahren ins Herz Österreichs, quasi in den Schatten des Stephansdoms, platziert hat. Das bringt zum Ausdruck, dass die Institution eine hohe Wertschätzung der gesamten Republik hat.

 

Dass wir eine hohe Wertschätzung der BewohnerInnen dieses Landes genießen, zeigt die Tatsache, dass sie unsere Dienste so heftig in Anspruch nehmen. In diesem Sinne möchte ich jetzt Kollegin Abg Frank eine kleine Aufklärung geben. Es mag zutreffen, dass es in der Zeit der SPÖ-Alleinregierung mehr Beschwerden gegeben hat. Wir haben darüber keine Statistik geführt. Aber ich kann Ihnen sagen: Dieses Hinaufschnellen der Zahl der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft hat vor allem beziehungsweise – wie ich fast sagen möchte – ausschließlich mit der Tatsache zu tun, dass zu Beginn der SPÖ-Alleinregierung die Fernsehsendung wieder eingeführt wurde. Wir haben dieses Hinaufschnellen nicht nur in Wien festgestellt, sondern in allen Bundesländern. Gott sei Dank gibt es seither diese Fernsehsendung im Sinne der BewohnerInnen und BeschwerdeführerInnen des Landes wieder, und seit diesem Zeitpunkt wurde auch dieses hohe Niveau aufrechterhalten. – Das nur als Klarstellung aus meiner Sicht.

 

Ich möchte Ihnen ein Anliegen aus meinem Geschäftsbereich mitgeben. Es wurde zwar nicht angesprochen, ich möchte es aber erwähnen, weil es in Bezug auf Fragen des Staatsbürgerschaftsrechts sehr intensiven Kontakt mit der Stadt Wien und dem Land Wien gibt. Wir stimmen bei diesem sehr engen Kontakt auch inhaltlich überein, weil jene Menschen, die sich diesbezüglich an die Volksanwaltschaft wenden und – zusammenfassend gesagt – über Härten des Staatsbürgerschaftsgesetzes Beschwerde führen, schwerpunktmäßig aus Wien sind, weil Wien einwohnermäßig das größte Bundesland der Republik ist und weil es hier auch insgesamt die meisten Einbürgerungen gibt. Deshalb gibt es logischerweise hier auch die meisten Betroffenen.

 

Seitdem 2005 die große Novelle und ab 2006 und die folgenden Novellen in Kraft getreten sind, sind bis zum vergangenen Jahr unglaubliche Dinge vorgefallen, und ich bin der Auffassung, dass die Abgeordneten zum Nationalrat – ich war ja damals noch selbst dabei – zwar das Gesetz beschlossen haben, allerdings keineswegs im Wissen um die Auswirkungen, die dieses Gesetz auf die Menschen hat.

 

Ich nenne jetzt das Beispiel eines Flüchtlings vor Saddam Hussein, der in Österreich Schutz vor Verfolgung und damit Asyl nach dem österreichischen Asylgesetz entsprechend den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention gefunden hat. Dieser Mensch ist ein Folteropfer, und er wurde gesundheitlich so schwer in Mitleidenschaft gezogen, dass er, wie hier in Österreich festgestellt wurde, eine Behinderung von 80 Prozent hat. Trotzdem ist dieser Mensch in Österreich, obwohl er anerkannter Flüchtling und sprachlich total integriert ist, aus heutiger Sicht, sollte sich das Gesetz nicht ändern, auf immer und ewig vom Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.

 

Da können wohlmeinende PolitikerInnen, wohlmeinende BeamtInnen und wohlmeinende Menschen sagen: Das ist ein Skandal! Das wollen wir nicht! So lange jedoch dieses Gesetz so ist, wie es ist, können weder das Land Wien, die Frau Stadträtin noch der Bürgermeister beziehungsweise der Landeshauptmann sagen: Wir haben mit ihm und seiner persönlichen Situation Mitleid, die Situation ist untragbar! Er bekommt die Staatsbürgerschaft trotzdem nicht, weil das nicht möglich ist, weil das Gesetz 2005 entgegen der Stellungnahme des Landes Wien damals so geändert wurde.

 

Jetzt liegen die Fakten auf dem Tisch, und ich richte daher den Appell an die Damen und Herren des Landtages und natürlich auch an die Wiener Stadtregierung, wieder Druck zu machen. Damals war das leider erfolglos, aber inzwischen haben sich ja die Mehrheitsverhältnisse im österreichischen Nationalrat gegenüber 2005 geändert. Verstärken Sie jetzt den Druck!

 

Ich könnte jetzt noch eine lange Rede halten und ihnen über das zitierte Beispiel hinaus zahlreiche Fälle nennen, in denen es um finanzielle Notlagen geht, in die Menschen unverschuldet geraten sind und dadurch von der Einbürgerung ausgeschlossen sind. Es gäbe eine

 

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