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Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 48

 

Fülle von Punkten aufzuzählen. Wir haben dauernd, so wie Sie als Politikerinnen und Politiker, mit Menschen zu tun, die mit Problemen zu uns kommen, die für das Rechtsempfinden eines Bewohners dieses Landes quasi nicht nachvollziehbar sind.

 

Ich meine, es ist schlicht und einfach eine Novelle dieses Gesetzes von Nöten. Das würde sehr vielen BewohnerInnen dieser Stadt nutzen. – Das ist, da ja nächste Woche Weihnachten ist, mein Wunsch, und zwar nicht ans Christkind, sondern an den Wiener Landtag. Ans Christkind glaube ich nicht, aber an den Wiener Landtag glaube ich! Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Weihnachtszeit! – Danke.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen.

 

Ich möchte Ihnen im Namen des Wiener Landtages alles Gute für die bevorstehenden Feiertage, aber auch für das Neue Jahr wünschen. Wir alle freuen uns auf die gute Zusammenarbeit auch im Jahr 2011! Herzlichen Dank für Ihr Kommen!

 

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

.12.35.00Wir kommen daher zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Ich stelle die Einstimmigkeit fest.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die vorliegenden Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Der erste Antrag befasst sich mit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene, dass die Kontrollkompetenz der Volksanwaltschaft explizit auch auf ausgegliederte Institutionen der Stadt Wien erstreckt wird und auch die Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde der Kontrollkompetenz der Volksanwaltschaft unterstellt wird. In formeller Hinsicht beantragen die Antragsteller die sofortige Abstimmung dieses Antrages. - Wer für diesen Antrag ist, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Stimmen der ÖVP und der Freiheitlichen Partei fest. Das ist nicht die erforderliche Mehrheit, und somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Der zweite Antrag der Landtagsabgeordneten Stürzenbecher und Wutzlhofer, SPÖ, Wurzer und Ellensohn, GRÜNE und Aigner, ÖVP beantragt die Veränderung des Bundeszuschusses für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und die verpflichtende frühe sprachliche Förderung. In formeller Hinsicht wird auch hier die sofortige Abstimmung des Antrages verlangt. - Wer für den Antrag ist, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Somit ist der Antrag angenommen.

 

12.38.00Wir kommen nun zu Postnummer 2 der Tagesordnung. Sie betrifft den Tätigkeitsbericht 2009 des UVS Wien. Ich begrüße die Präsidentin des UVS, Frau DDr Katharina Schönberger. Willkommen im Landtag!

 

Ich ersuche die Frau Berichterstatterin, Frau Amtsf StRin Frauenberger, die Verhandlung einzuleiten.

 

12.39.01

Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Marianne Klicka: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Herr Abg Mag Dr Wansch zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

12.40.14

Abg Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des UVS DDr Schönberger! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Einleitend ist Frau Präsidentin DDr Schönberger für den Bericht zu danken. Gleichzeitig ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UVS für ihre Tätigkeit in diesem Berichtsjahr, die in diesem Bericht beeindruckend ausgewiesen ist, zu danken. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Der Unabhängige Verwaltungssenat ist aus rechtlicher Sicht etwas Besonderes. Er ist einerseits Verwaltungsbehörde des Landes, und er ist andererseits Gericht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention. Man kann ohne Pathos sagen, dass damit der UVS an der Schnittstelle zwischen Verwaltungsrecht und Menschenrecht im Hinblick auf ein faires Verfahren steht.

 

Der Bericht weist in sehr übersichtlicher Form die statistischen Zahlen und damit – wie schon erwähnt – die erfolgreiche Tätigkeit aus. Ich habe eine kleine Bitte im Zusammenhang mit den Grundrechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention: Ich ersuche, wenn es möglich ist, die Verfahrensdauer in den Berichten auszuweisen! Interessant wären eine Kennzahl der Verfahrensdauer, die durchschnittliche Verfahrensdauer und gegebenenfalls eine Begründung für länger dauernde Verfahren. Diese Bitte möchte ich an Frau Präsidentin DDr Schönberger richten.

 

Zwei Punkte aus dem Tätigkeitsbericht möchte ich hervorheben. Der erste Punkt betrifft eine aufgezeigte Fehlpraxis in den erstinstanzlichen Verfahren des Magistrates der Stadt Wien in Sozialhilfesachen. Die Vollversammlung des Unabhängigen Verwaltungssenates hat in ihrem Bericht aufgezeigt, dass es bei Verfahren nach dem Wiener Sozialhilfegesetz zu einer Verdreifachung der Berufungen an den Unabhängigen Verwaltungssenat gekommen ist.

 

Der Unabhängige Verwaltungssenat hat in seinem Bericht auch die Gründe dafür aufgezeigt. Als Gründe werden in dem Bericht identifiziert:

 

Erstens: Den Hilfesuchenden wird eine persönliche Vorsprache bei ihrem zuständigen Referenten nur mehr sehr eingeschränkt gewährt.

 

Zweitens: Die Ermittlung des Leistungsanspruches wird nicht mehr in der Bescheidbegründung dargestellt, sondern in unübersichtlich gestalteten Datenblättern und einer – wörtlich aus dem Bericht zitiert - „für die Hilfesuchenden kaum nachvollziehbaren Form“.

 

Diese Fehlentwicklung hat eine rechtliche Dimension, sie hat aber auch eine politische Dimension. Ich möchte auf die politische Dimension kurz hinweisen: Es ist politisch und in Wirklichkeit auch rechtlich bedenklich, wenn auf der einen Seite der Gesetzgeber den Hilfsbedürftigen Hilfe verspricht, auf der anderen Seite auf dem administrativen Weg jedoch genau diese Hilfe, die der Hilfesuchende braucht, verweigert wird.

 

Deshalb unterstützt die Freiheitliche Fraktion die Anregungen des Unabhängigen Verwaltungssenates in

 

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