Landtag, 2. Sitzung vom 16.12.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 48
seinem Bericht, nämlich erstens den Hilfesuchenden wieder verstärkt zu ermöglichen, ihre Anliegen im Rahmen von persönlichen Vorsprachen bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern vorzutragen, und zweitens in die Begründungen der Bescheide nachvollziehbare Berechnungen der Sozialhilfeansprüche aufzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte noch kurz zum zweiten Punkt aus dem Bericht kommen, den ich ansprechen möchte. Es handelt sich um das Kapitel 13 und das Thema Sicherheit.
Der Unabhängige Verwaltungssenat hat in seinem Bericht in einer sehr sachlichen und höflichen Formulierung in einem Handlungsersuchen – ich will es jetzt nicht als Handlungsauftrag bezeichnen, aber es ist von uns als Handlungsauftrag zu empfinden – darauf hingewiesen, dass das Thema Sicherheit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und in Wirklichkeit auch die Besucher des Unabhängigen Verwaltungssenates schon seit Jahren beschäftigt.
Dieses Thema der Sicherheit in Gerichten hat durch Vorfälle mit tödlichem Ausgang besondere Bedeutung bekommen. Wir alle kennen diese Vorfälle und sind betroffen. Das bedeutet, dass das Anliegen der Vollversammlung des Unabhängigen Verwaltungssenates gar nicht ernst genug genommen werden kann. Deshalb ersuche ich den jeweils zuständigen Landesrat beziehungsweise die zuständige Landesrätin:
Erstens für die entsprechende Umsetzung der klaren und einfach zu realisierenden Anregungen des Unabhängigen Verwaltungssenates betreffend Vollziehung des Wiener Sozialhilfegesetzes Sorge zu tragen.
Zweitens alle erforderlichen und möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Besucher der Räumlichkeiten des Unabhängigen Verwaltungssenates bestmöglich zu gewährleisten.
Abschließend noch ein Blick auf eine Kennzahl für Gerichte: Es ist dies eine wichtige und gebräuchliche Kennzahl für Gerichte, damit man sieht, wie hoch der Prozentsatz der Entscheidungen des Gerichtes ist, die, wenn auch im außerordentlichen Rechtsweg, durch die Oberinstanz aufgehoben werden. Im gegebenen Fall gibt es zwar keinen ordentlichen Rechtszug, aber es gibt sehr wohl den Rechtszug an den Verfassungsgerichtshof und an den Verwaltungsgerichtshof.
Im Bericht sind die statistischen Zahlen ausgewiesen, und es ist beeindruckend, wenn man sieht, dass bei einem Arbeitsanfall von weit über 10 000 Akten jährlich nur vereinzelte Entscheidungen des Unabhängigen Verwaltungssenates aufgehoben werden. Dazu kann man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UVS nur gratulieren! (Beifall bei der FPÖ.)
In diesem Zusammenhang muss ich sagen: Als ein der Rechtsanwaltschaft verbundener Mensch habe ich ein weinendes Auge, weil die Erfolgchancen sehr gering sind, als der Rechtspflege verbundener Mensch kann ich mich nur für eine derartige Entscheidungsqualität eines Gerichtes bedanken und dazu gratulieren.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, Frau Präsidentin, den Dank und die Gratulation der Freiheitlichen Fraktion an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Verwaltungssenates für ihre beeindruckende Tätigkeit im Berichtsjahr weiterzugeben! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Marianne Klicka: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es liegt uns ein Bericht vor, der einmal mehr sehr stark die große Herausforderung untermauert, vor der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise Mitglieder tagtäglich stehen. Es ist dies eine hervorragende Arbeit. Ich meine, wir können uns im Namen aller ganz herzlich dafür bedanken!
Ich möchte zum Sicherheitskonzept noch sagen, dass es hier im vergangenen Jahr sehr gute Gespräche und Konzepte gegeben hat. Wir haben mit einem Teil der Erstellung des Sicherheitskonzeptes jetzt schon begonnen, nämlich mit der Möglichkeit, über die EDV mit einem bestimmten Code nach Hilfe zu rufen. Außerdem gibt es mit der MA 34 ein bauliches Veränderungskonzept für zusätzliche Sicherheit.
Das wurde bereits umgesetzt, und wir setzen uns im Landtag schon länger mit dem Thema Sicherheit und UVS auseinander. Ich meine, es ist sehr schön, dass wir mit großer Unterstützung der Frau Präsidentin, die sich ganz massiv dafür eingesetzt hat, eine gute Lösung gefunden haben, damit auch die Sicherheit gewährleistet ist.
Ansonsten ist die Arbeit hervorragend. Natürlich haben sich alle Landesrätinnen und Landesräte den Bericht angesehen. Es gibt im Zusammenhang mit der Sozialhilfe einen Anstieg aus den Gründen, die Sie erläutert haben. Dafür gibt es ein Bewusstsein, das schauen wir uns auch an.
Gemeinsam mit der Mindestsicherung, die wir heute hier auch noch diskutieren werden, wird somit ein großes Kapitel in unserer Stadt entsprechend gewährleistet sein, dass nämlich die Parteien entsprechend Gehör finden.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Bericht. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Präsidentin Marianne Klicka: Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2009 des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Ich stelle die Einstimmigkeit fest.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei Frau Präsidentin DDr Katharina Schönberger recht herzlich bedanken und ihr und dem gesamten Team die besten Wünsche zu den bevorstehenden Feiertagen sowie zum Jahreswechsel übermitteln. Herzlichen Dank für ihr Kommen!
Postnummer 5 betrifft die erste Lesung eines Gesetzes, mit dem das Wiener Bezügegesetz 1995, 11. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995, die Pensionsordnung 1995, 21. Novelle zur Pensionsordnung 1995, und das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995, 10. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulage
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