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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 82

 

Ab 1. Juli wird das jetzt in Kraft treten. Ich glaube, dass das eine sehr sinnvolle Maßnahme ist, wobei für jetzt bereits existierende Hund eine Übergangsfrist von einem Jahr geplant ist. Das heißt, spätestens mit 1. Juli 2011 sollte dann mit all diesen Hunden in Wien ein Hundeführschein gemacht worden sein, und ich glaube, dann kann man sich auch Gedanken machen, ob es sinnvoll ist, noch einen weiteren Schritt zu gehen und das noch auszuweiten.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die vierte und letzte Zusatzfrage stellt Abg Dr Tschirf. Ich ersuche darum.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Ein Begutachtungsverfahren dient dazu, dass die Stellen, die dazu etwas zu sagen haben, beispielsweise Tierärztekammer, eine Stellungnahme abgeben, und dass jene, die das zu entscheiden haben, nämlich die Abgeordneten, dann sehen, was die einzelnen Einrichtungen dazu zu sagen haben.

 

Sie haben von einer Verordnung geredet, die bis heute nicht vorliegt, und die Frage, die ich an Sie stelle, ist: Wissen Sie überhaupt bereits, welche Hunde hineinkommen? Es gibt beispielsweise einen Hund namens Staffordshire Bullterrier, von dem man weiß, dass er besonders gutmütig ist. Trotzdem steht er drinnen.

 

Frau Stadträtin! Wird sich das noch ändern? Wie werden Sie das machen? Und ist das Teil Ihrer Amtsführung, dass Sie heute etwas, was noch nicht ausgearbeitet ist, hier zur Beschlussfassung vorlegen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Es ist Teil meiner Amtsführungen, ein sehr gut vorbereitetes und sehr durchdachtes Gesetz, das mit sehr vielen Expertinnen und Experten besprochen wurde, heute hier dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. Diesen Auftrag habe ich direkt von der Wiener Bevölkerung bekommen über eine Volksbefragung, die vor wenigen Wochen stattgefunden hat und bei der 90 Prozent der Befragten eine Zustimmung zum verpflichtenden Hundeführschein erteilt haben. Ich hoffe, dass Sie das endlich zur Kenntnis nehmen.

 

Bei den Verordnungen ist es so, dass die beiden Verordnungen am Montag in Begutachtung geschickt werden, weil wir die Verordnungen auf einem ganz regulären Weg über die Bühne bringen werden. Da kann auch jeder seinen Kommentar dazu abgeben.

 

Des Weiteren, Herr Abg Tschirf, ist es, glaube ich, nicht der erste Initiativantrag, der in diesem Haus beschlossen wird. Es gibt durchaus eine Usance und Tradition. Ich glaube, dass es gerade bei diesem Thema, zu dem wir eine Volksbefragung abgehalten haben, in unser aller Interesse ist, eine schnelle und rasche und zügige Umsetzung zu machen.

 

Ich glaube, dass ich heute ein sehr gutes Gesetz, das eben mit vielen rückbesprochen worden ist, vorlegen kann, das zu einer raschen Umsetzung führt. Ich glaube, dass es hauptsächlich politische Motive hat, warum Sie eine rasche Umsetzung in diesem Fall nicht wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.

 

Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP – 01084-2010/0001 – KSP/LM). Sie wurde von Frau Abg Dr Claudia Laschan gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Wie stehen Sie zur aktuellen Diskussion über die Vereinheitlichung des Jugendschutzes in Österreich?)

 

Ich ersuche Sie, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Sie fragen nach meiner Haltung zur aktuellen Diskussion der Vereinheitlichung des Jugendschutzes in Österreich. Hier möchte ich vorausschicken, dass ich selbstverständlich davon ausgehe, dass ein Jugendschutzgesetz von Jugendlichen nur dann tatsächlich auch ernst genommen wird, wenn es sinnvoll und für sie auch inhaltlich entsprechend verständlich ist. Hier ist natürlich die gegenwärtige Situation mit neun unterschiedlichen Regelungen beziehungsweise einer Regelung, die mehrere Bundesländer betrifft, und sechs unterschiedlichen Regelungen für Jugendliche, aber selbstverständlich auch für Eltern nicht die optimale Konstruktion.

 

Es ist ja nachvollziehbar, dass es gerade auf Grund auch veränderter Familienverhältnisse hier zu einheitlichen Regelungen kommen sollte, um es für Jugendliche, aber, wie gesagt, auch für Eltern nachvollziehbar zu machen: Wie lange kann ich als Jugendlicher ausbleiben? Welche Rechte stehen mir zu, aber auch welche Pflichten habe ich? In welcher Art und Weise darüber informiert wird, ist natürlich dann entsprechend schwierig. Wenn man kaum eine Bundesländergrenze überschreitet – und das ist ja gerade auch angesichts eines gut ausgebauten Verkehrsnetzes von Wien ins Umland hinaus mittlerweile durchaus auch Praxis –, und hier gelten andere Regelungen, ist es schwierig, über die unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen entsprechend zu informieren.

 

Wir haben das ja auch bereits auf der Wiener Ebene gemeinsam mit Niederösterreich und dem Burgenland erkannt und haben daher bereits im Jahr 2000 mit Erarbeitung von Partizipationsprojekten von Jugendlichen hier einen Schritt gesetzt, mit diesen drei Bundesländern eine einheitliche Jugendschutzgesetzgebung zu erarbeiten. Wir haben im Vorfeld auf der Wiener Ebene eine Arbeitsgruppe mit Jugendlichen eingerichtet und die bundesweit erste Jugendvolksbefragung durchgeführt. Auf Initiative des Landesjugendreferats der Stadt Wien, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, des Vereins wienXtra, netbridge sowie dem Büro PlanSinn fand sich eine fünfzehnköpfige sehr bunt aus unterschiedlichsten Zielgruppen im Bereich der Jugendlichen zusammengesetzte Arbeitsgruppe, die gemeinsam Aktionen entwickelt hat, Medien erstellt hat, um hier letztendlich auch in einen Dialog mit den Jugendlichen einzutreten.

 

Diese Konfrontation der zuständigen PolitikerInnen

 

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