Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 82
Ab 1. Juli wird das jetzt in Kraft treten. Ich glaube, dass das
eine sehr sinnvolle Maßnahme ist, wobei für jetzt bereits existierende Hund
eine Übergangsfrist von einem Jahr geplant ist. Das heißt, spätestens mit
1. Juli 2011 sollte dann mit all diesen Hunden in Wien ein Hundeführschein
gemacht worden sein, und ich glaube, dann kann man sich auch Gedanken machen,
ob es sinnvoll ist, noch einen weiteren Schritt zu gehen und das noch auszuweiten.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke. – Die vierte und
letzte Zusatzfrage stellt Abg Dr Tschirf. Ich ersuche darum.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!
Ein Begutachtungsverfahren dient dazu, dass die Stellen, die dazu etwas
zu sagen haben, beispielsweise Tierärztekammer, eine Stellungnahme abgeben, und
dass jene, die das zu entscheiden haben, nämlich die Abgeordneten, dann sehen,
was die einzelnen Einrichtungen dazu zu sagen haben.
Sie haben von einer Verordnung geredet, die bis heute nicht vorliegt,
und die Frage, die ich an Sie stelle, ist: Wissen Sie überhaupt bereits, welche
Hunde hineinkommen? Es gibt beispielsweise einen Hund namens Staffordshire
Bullterrier, von dem man weiß, dass er besonders gutmütig ist. Trotzdem steht
er drinnen.
Frau Stadträtin! Wird sich das noch ändern? Wie werden Sie das machen?
Und ist das Teil Ihrer Amtsführung, dass Sie heute etwas, was noch nicht
ausgearbeitet ist, hier zur Beschlussfassung vorlegen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima:
Es ist Teil meiner Amtsführungen, ein sehr gut vorbereitetes und sehr
durchdachtes Gesetz, das mit sehr vielen Expertinnen und Experten besprochen
wurde, heute hier dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. Diesen Auftrag
habe ich direkt von der Wiener Bevölkerung bekommen über eine Volksbefragung,
die vor wenigen Wochen stattgefunden hat und bei der 90 Prozent der
Befragten eine Zustimmung zum verpflichtenden Hundeführschein erteilt haben.
Ich hoffe, dass Sie das endlich zur Kenntnis nehmen.
Bei den Verordnungen ist es so, dass die beiden Verordnungen am Montag
in Begutachtung geschickt werden, weil wir die Verordnungen auf einem ganz
regulären Weg über die Bühne bringen werden. Da kann auch jeder seinen
Kommentar dazu abgeben.
Des Weiteren, Herr Abg Tschirf, ist es, glaube ich, nicht der erste
Initiativantrag, der in diesem Haus beschlossen wird. Es gibt durchaus eine
Usance und Tradition. Ich glaube, dass es gerade bei diesem Thema, zu dem wir
eine Volksbefragung abgehalten haben, in unser aller Interesse ist, eine
schnelle und rasche und zügige Umsetzung zu machen.
Ich glaube, dass ich heute ein sehr gutes Gesetz, das eben mit vielen
rückbesprochen worden ist, vorlegen kann, das zu einer raschen Umsetzung führt.
Ich glaube, dass es hauptsächlich politische Motive hat, warum Sie eine rasche
Umsetzung in diesem Fall nicht wollen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin.
Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP
– 01084-2010/0001 – KSP/LM). Sie wurde von Frau Abg Dr Claudia Laschan
gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe
Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Wie stehen Sie zur aktuellen Diskussion über die Vereinheitlichung des
Jugendschutzes in Österreich?)
Ich ersuche Sie, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Sehr geehrte Frau
Abgeordnete!
Sie fragen nach meiner Haltung zur aktuellen Diskussion der Vereinheitlichung
des Jugendschutzes in Österreich. Hier möchte ich vorausschicken, dass ich
selbstverständlich davon ausgehe, dass ein Jugendschutzgesetz von Jugendlichen
nur dann tatsächlich auch ernst genommen wird, wenn es sinnvoll und für sie
auch inhaltlich entsprechend verständlich ist. Hier ist natürlich die
gegenwärtige Situation mit neun unterschiedlichen Regelungen beziehungsweise
einer Regelung, die mehrere Bundesländer betrifft, und sechs unterschiedlichen
Regelungen für Jugendliche, aber selbstverständlich auch für Eltern nicht die
optimale Konstruktion.
Es ist ja nachvollziehbar, dass es gerade auf Grund auch veränderter
Familienverhältnisse hier zu einheitlichen Regelungen kommen sollte, um es für
Jugendliche, aber, wie gesagt, auch für Eltern nachvollziehbar zu machen: Wie
lange kann ich als Jugendlicher ausbleiben? Welche Rechte stehen mir zu, aber
auch welche Pflichten habe ich? In welcher Art und Weise darüber informiert
wird, ist natürlich dann entsprechend schwierig. Wenn man kaum eine
Bundesländergrenze überschreitet – und das ist ja gerade auch angesichts eines
gut ausgebauten Verkehrsnetzes von Wien ins Umland hinaus mittlerweile durchaus
auch Praxis –, und hier gelten andere Regelungen, ist es schwierig, über die
unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen entsprechend zu informieren.
Wir haben das ja auch bereits auf der Wiener Ebene gemeinsam mit
Niederösterreich und dem Burgenland erkannt und haben daher bereits im Jahr
2000 mit Erarbeitung von Partizipationsprojekten von Jugendlichen hier einen
Schritt gesetzt, mit diesen drei Bundesländern eine einheitliche
Jugendschutzgesetzgebung zu erarbeiten. Wir haben im Vorfeld auf der Wiener
Ebene eine Arbeitsgruppe mit Jugendlichen eingerichtet und die bundesweit erste
Jugendvolksbefragung durchgeführt. Auf Initiative des Landesjugendreferats der
Stadt Wien, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, des Vereins wienXtra, netbridge
sowie dem Büro PlanSinn fand sich eine fünfzehnköpfige sehr bunt aus
unterschiedlichsten Zielgruppen im Bereich der Jugendlichen zusammengesetzte
Arbeitsgruppe, die gemeinsam Aktionen entwickelt hat, Medien erstellt hat, um
hier letztendlich auch in einen Dialog mit den Jugendlichen einzutreten.
Diese Konfrontation der zuständigen PolitikerInnen
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