Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 82
mit den Anliegen und Forderungen der Jugendlichen war ein fixer
Bestandteil und ein wesentliches Ziel dieses Partizipationsprojektes, und wir
haben letztendlich mit diesem Projekt und im Rahmen dieses Projektes
60 000 Jugendliche an allen weiterführenden Schulen in Wien befragt. Es
war Ziel der Volksbefragung, im Sinn eines Partizipationsprojektes ab der
9. Schulstufe vor allem zum Thema der Ausgehzeiten die Meinung und Haltung
der Jugendlichen zu erfahren. Wir haben diese Meinungen sehr intensiv auch mit
ExpertInnen diskutiert, um hier dann eine entsprechende Regelung zu erarbeiten.
Es hat immerhin rund ein Drittel der Jugendlichen – und ich glaube, das ist
auch ein bemerkenswerter Wert – an dieser Befragung teilgenommen und damit die
Chance genützt, an ihrem Gesetz mitzuarbeiten.
Mit dem Wiener Jugendschutzgesetz 2002 ist Wien damit einen sehr
modernen, fortschrittlichen und demokratiepolitisch einzigartigen Weg gegangen.
Wir haben das im Einklang mit den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland
gemacht, und wir haben uns eben bemüht, mit diesen Bundesländern gemeinsam die
Eckpfeiler der Jugendschutzbestimmungen entsprechend zu harmonisieren. Das
betrifft insbesondere den Bereich der Ausgehzeiten, den Bereich der Abgabe und
Konsumation von Alkohol, Tabak, den Bereich verbotenes Glücksspiel, den Bereich
Verkauf und Besitz der für Kinder und Jugendliche bedenklichen Medien mit
gewaltverherrlichenden Inhalten. Wir haben das bereits im Jahr 2007 – wir
werden ja heute auch noch die Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren – im
Gesetz entsprechend verankert.
Insofern kann ich aus der Wiener Sicht nur sagen – aber ich glaube, wir
haben das auch bewiesen gemeinsam mit Niederösterreich und Burgenland –, es
spricht überhaupt nichts gegen eine entsprechende Harmonisierung der
Bestimmungen. Ich glaube, dass das wichtig wäre, und wir und ich persönlich
haben daher auch immer wieder alle anderen Bundesländer eingeladen, sich an
diesen drei Bundesländern ein entsprechendes Beispiel zu nehmen. Wir haben
gemeinsam hervorragende Arbeit eingeleitet und geleistet, und ich habe daher
alle Bundesländer eingeladen, unserem Modell zu folgen, unsere Bestimmungen
entsprechend auch in ihren Ländern umzusetzen, um hier tatsächlich ein für
Jugendliche – und das sollte der Mittelpunkt sein – nachvollziehbares Gesetz
auf österreichweiter Ebene gemeinsam mit den Bundesländern zu erarbeiten.
Insofern unterstütze ich diese Bemühungen durchaus. Ich denke, gerade
die gemeinsame Vereinbarung und die völlige Übereinstimmung von drei
Bundesländern, womit bereits in etwa die Hälfte aller Jugendlichen in
Österreich von diesen gesetzlichen Rahmenbestimmungen betroffen ist, könnte
Vorbild sein, sodass ich alle anderen Bundesländer einlade, unseren gemeinsam
mit Niederösterreich und Burgendland getroffenen gesetzlichen Bestimmungen
entsprechend beizutreten.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. – Wir
kommen gleich zur 2. Zusatzfrage, die von Frau Abg Smolik gestellt wird.
Ich ersuche sie darum.
Abg Claudia Smolik (Grüner
Klub im Rathaus): Herr Stadtrat, Sie haben jetzt sehr ausführlich
dargestellt, wie es in Wien, Niederösterreich und Burgenland vonstatten
gegangen ist. Es gibt die Diskussion um das einheitliche Jugendschutzgesetz ja
schon sehr, sehr lange, und es scheitert ja immer an den Ländern.
Wissen Sie, ob angedacht ist, so etwas, wie wir es in Wien,
Niederösterreich und Burgenland gemacht haben, nämlich, die Jugendlichen aktiv
einzubeziehen, in dieser Diskussion überhaupt vorgesehen ist, oder schaut man
jetzt, wie sich jedes Land durchsetzt, beziehungsweise setzen sich die drei
Länder Niederösterreich, Burgenland und Wien durch? Also ist es geplant, die
Jugendlichen hier auch in die Diskussion mit einzubeziehen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
Amtsf StR Christian Oxonitsch: Ich kann mich hier im
Großen und Ganzen eigentlich nur auf die entsprechenden Medienberichte
verlassen. Mir sind in anderen Bundesländern keine derartigen Partizipationsprojekte
bisher bekannt. Es haben ja gerade auch Vorarlberg und Tirol eine sehr
eindeutige Ablehnung gegenüber dieser bundesweiten Regelung signalisiert, was
ich natürlich angesichts der vorher geschilderten Wege, die wir hier
beschritten haben, sehr bedaure. Aber wir werden sehen – ich bin vom Grundsatz
her immer ein Optimist –, ob sich hier vielleicht doch entsprechende Vernunft
durchsetzt.
Wir werden weiter daran arbeiten, und sollten wir, vielleicht auch im
Wege des Kleinklein, weitere Bundesländer dazu gewinnen können,
Harmonisierungsschritte in Richtung dieser harmonisierten Bestimmungen von
Wien, Niederösterreich und Burgenland zu gehen, sind sie herzlich dazu
eingeladen. Wir haben auch das Angebot gemacht, unsere Expertise aus dem
Landesjugendreferat, wienXtra et cetera gerne anderen Bundesländern zur
Verfügung zu stellen. Vielleicht findet sich hier das eine oder andere
Bundesland. Sollte es nicht zu dieser großen Lösung kommen, dann können wir
methodisch gerne andere Bundesländer unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Wir
kommen nun zur nächsten Zusatzfrage, die von Frau Abg Mag Anger-Koch
gestellt wird. Ich ersuche sie darum.
Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Herr Stadtrat! Sie haben von der Harmonisierung gesprochen, und
gerade im Jugendschutzbereich gibt es einige Themen, die immer wieder für
Furore sorgen. Wir hatten in den letzten Tagen das Thema der Gesundheit der
Jugendlichen, wobei sich zeigte, dass Alkohol- und Rauchkonsum gerade bei den
15- bis 17-Jährigen enorm steigt, wodurch auch à la longue gesundheitliche
Probleme für sie entstehen und später auch für das Gesundheitssystem.
Meine Frage ist jetzt: Würden Sie sich für eine Änderung im Zuge der
Vereinheitlichung aussprechen, gerade was die Anhebung der Altersgrenze beim
Rauchen betrifft?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.
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