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Landtag, 30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 82

 

mit den Anliegen und Forderungen der Jugendlichen war ein fixer Bestandteil und ein wesentliches Ziel dieses Partizipationsprojektes, und wir haben letztendlich mit diesem Projekt und im Rahmen dieses Projektes 60 000 Jugendliche an allen weiterführenden Schulen in Wien befragt. Es war Ziel der Volksbefragung, im Sinn eines Partizipationsprojektes ab der 9. Schulstufe vor allem zum Thema der Ausgehzeiten die Meinung und Haltung der Jugendlichen zu erfahren. Wir haben diese Meinungen sehr intensiv auch mit ExpertInnen diskutiert, um hier dann eine entsprechende Regelung zu erarbeiten. Es hat immerhin rund ein Drittel der Jugendlichen – und ich glaube, das ist auch ein bemerkenswerter Wert – an dieser Befragung teilgenommen und damit die Chance genützt, an ihrem Gesetz mitzuarbeiten.

 

Mit dem Wiener Jugendschutzgesetz 2002 ist Wien damit einen sehr modernen, fortschrittlichen und demokratiepolitisch einzigartigen Weg gegangen. Wir haben das im Einklang mit den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland gemacht, und wir haben uns eben bemüht, mit diesen Bundesländern gemeinsam die Eckpfeiler der Jugendschutzbestimmungen entsprechend zu harmonisieren. Das betrifft insbesondere den Bereich der Ausgehzeiten, den Bereich der Abgabe und Konsumation von Alkohol, Tabak, den Bereich verbotenes Glücksspiel, den Bereich Verkauf und Besitz der für Kinder und Jugendliche bedenklichen Medien mit gewaltverherrlichenden Inhalten. Wir haben das bereits im Jahr 2007 – wir werden ja heute auch noch die Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren – im Gesetz entsprechend verankert.

 

Insofern kann ich aus der Wiener Sicht nur sagen – aber ich glaube, wir haben das auch bewiesen gemeinsam mit Niederösterreich und Burgenland –, es spricht überhaupt nichts gegen eine entsprechende Harmonisierung der Bestimmungen. Ich glaube, dass das wichtig wäre, und wir und ich persönlich haben daher auch immer wieder alle anderen Bundesländer eingeladen, sich an diesen drei Bundesländern ein entsprechendes Beispiel zu nehmen. Wir haben gemeinsam hervorragende Arbeit eingeleitet und geleistet, und ich habe daher alle Bundesländer eingeladen, unserem Modell zu folgen, unsere Bestimmungen entsprechend auch in ihren Ländern umzusetzen, um hier tatsächlich ein für Jugendliche – und das sollte der Mittelpunkt sein – nachvollziehbares Gesetz auf österreichweiter Ebene gemeinsam mit den Bundesländern zu erarbeiten.

 

Insofern unterstütze ich diese Bemühungen durchaus. Ich denke, gerade die gemeinsame Vereinbarung und die völlige Übereinstimmung von drei Bundesländern, womit bereits in etwa die Hälfte aller Jugendlichen in Österreich von diesen gesetzlichen Rahmenbestimmungen betroffen ist, könnte Vorbild sein, sodass ich alle anderen Bundesländer einlade, unseren gemeinsam mit Niederösterreich und Burgendland getroffenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend beizutreten.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. – Wir kommen gleich zur 2. Zusatzfrage, die von Frau Abg Smolik gestellt wird. Ich ersuche sie darum.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat, Sie haben jetzt sehr ausführlich dargestellt, wie es in Wien, Niederösterreich und Burgenland vonstatten gegangen ist. Es gibt die Diskussion um das einheitliche Jugendschutzgesetz ja schon sehr, sehr lange, und es scheitert ja immer an den Ländern.

 

Wissen Sie, ob angedacht ist, so etwas, wie wir es in Wien, Niederösterreich und Burgenland gemacht haben, nämlich, die Jugendlichen aktiv einzubeziehen, in dieser Diskussion überhaupt vorgesehen ist, oder schaut man jetzt, wie sich jedes Land durchsetzt, beziehungsweise setzen sich die drei Länder Niederösterreich, Burgenland und Wien durch? Also ist es geplant, die Jugendlichen hier auch in die Diskussion mit einzubeziehen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Christian Oxonitsch: Ich kann mich hier im Großen und Ganzen eigentlich nur auf die entsprechenden Medienberichte verlassen. Mir sind in anderen Bundesländern keine derartigen Partizipationsprojekte bisher bekannt. Es haben ja gerade auch Vorarlberg und Tirol eine sehr eindeutige Ablehnung gegenüber dieser bundesweiten Regelung signalisiert, was ich natürlich angesichts der vorher geschilderten Wege, die wir hier beschritten haben, sehr bedaure. Aber wir werden sehen – ich bin vom Grundsatz her immer ein Optimist –, ob sich hier vielleicht doch entsprechende Vernunft durchsetzt.

 

Wir werden weiter daran arbeiten, und sollten wir, vielleicht auch im Wege des Kleinklein, weitere Bundesländer dazu gewinnen können, Harmonisierungsschritte in Richtung dieser harmonisierten Bestimmungen von Wien, Niederösterreich und Burgenland zu gehen, sind sie herzlich dazu eingeladen. Wir haben auch das Angebot gemacht, unsere Expertise aus dem Landesjugendreferat, wienXtra et cetera gerne anderen Bundesländern zur Verfügung zu stellen. Vielleicht findet sich hier das eine oder andere Bundesland. Sollte es nicht zu dieser großen Lösung kommen, dann können wir methodisch gerne andere Bundesländer unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Stadtrat. Wir kommen nun zur nächsten Zusatzfrage, die von Frau Abg Mag Anger-Koch gestellt wird. Ich ersuche sie darum.

 

Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat! Sie haben von der Harmonisierung gesprochen, und gerade im Jugendschutzbereich gibt es einige Themen, die immer wieder für Furore sorgen. Wir hatten in den letzten Tagen das Thema der Gesundheit der Jugendlichen, wobei sich zeigte, dass Alkohol- und Rauchkonsum gerade bei den 15- bis 17-Jährigen enorm steigt, wodurch auch à la longue gesundheitliche Probleme für sie entstehen und später auch für das Gesundheitssystem.

 

Meine Frage ist jetzt: Würden Sie sich für eine Änderung im Zuge der Vereinheitlichung aussprechen, gerade was die Anhebung der Altersgrenze beim Rauchen betrifft?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Stadtrat.

 

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