Landtag,
30. Sitzung vom 26.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 82
objektivierbare
Belege anzubieten. Mit der gleichen Fundierung könnte man genauso gut das
Gegenteil behaupten, etwa, in letzter Zeit treten vermindert Personen auf, oder
kommt es immer seltener zu Belästigungen. Sämtliche Vorschläge des
Initiativantrages zielen auf eine Ausweitung von Strafbestimmungen oder andere
Repressionen ab, durch die letztendlich Persönlichkeitsrechte eingeschränkt
werden. Solche Einschränkungen sollte der Landesgesetzgeber nicht allein
aufgrund subjektiver Vermutungen anstellen.“
Die Armutskonferenz
fordert die Abgeordneten - das sind die fünf – auf, aus sozial- wie
demokratiepolitischen Gründen dieser Thematik nicht zuzustimmen und ihn deshalb
zurückzuziehen. Das ist die Stellungnahme der Armutskonferenz. Das Schöne daran
ist, es muss nur eine von den fünf, nur eine von den fünf, diesen Antrag
zurückziehen, er hat nämlich dann zu wenige Unterschriften, und wenn dann
niemand dazukommt, dann wäre das einmal für heute erledigt. Also wir brauchen
es gar nicht, dass alle fünf das tun, was die Armutskonferenz gerne hätte, wir
brauchen eine einzige Person, die nicht nur zwischendurch sagt, das ist schön,
was die Armutskonferenz macht und die hat so tolle Veranstaltungen und die hat
so schöne Forderungen zwischendurch, aber wenn es dann die Nagelprobe da gibt,
dann machen sie, was die SPÖ möchte und nicht, was die Armutskonferenz möchte.
Und das sind nicht
einzelne Menschen, sondern das sind hunderte Personen dort, und der Sozialminister
dieses Landes geht wohl dorthin zum Reden Halten, nur umgesetzt wird genau
null. Und auf Bundesebene haben
Sie wenigstens eine Ausrede, dass Sie eine andere Partei hindert, aber hier
zwingt Sie überhaupt niemand. Sie haben keinen Partner notwendig, Sie haben
zwei Partner in der Frage, ja, aber Sie haben gar keinen notwendig. Sie müssen
das nicht machen. Niemand verlangt von Ihnen, dass Sie das tun. Sie könnten
alle, aber es genügt eine Einzige von den fünf, nicht alle, eine einzige muss
sagen: „Nein, ich spiele nicht mehr mit, das mache ich nicht.“ Ich weiß, es
werden die Listen erstellt und die gesamten Mandate, eine Einzige muss sagen,
das ist es mir nicht wert, da spiele ich nicht mit, ich ziehe meine
Unterschrift zurück. Und dann muss immerhin ein anderer kommen.
Die zweite Stellungnahme, eine vom Verband Wiener
Wohnungslosenhilfe. Das sind nicht die Sachen, die ich sage, sondern das sind
die Sachen, die Ihnen gesagt werden. Ich kann es ja gerne noch einmal
aufzählen, wer aller dabei ist, aber nahezu jede Organisation in Wien, die sich
um Armut und um arme Menschen kümmert, sagt: „Das ist schlecht, und nicht nur
schlecht, sondern mir wird schlecht, wenn ich das lese.“ Das ist ja nicht die
Privatmeinung von David Ellensohn oder die Meinung der Grünen, sondern das ist das gesamte Spektrum da draußen, die
alle ein Interesse daran haben, dass wir da friedlich zusammenleben. Sie finden
niemanden, der Ihnen recht gibt, außer den Leuten, von denen Sie sich
zwischendurch gerne distanzieren.
Der Verband Wiener Wohnungslosenhilfe - aber sie
sind auch dabei, nur dass wir gneißen über wen wir reden, da ist dabei das Rote
Kreuz und da ist dabei der Arbeiter-Samariter-Bund, das sind ja nicht
Organisationen, die Ihnen ganz fremd sind – also, Stellungnahme zu Ihrem
Initiativantrag, Verband Wiener Wohnungslosenhilfe: „Sehr geehrte Frau
Landtagsabgeordnete! Bezug nehmend auf den von Ihnen am 26. Februar 2010
im Wiener Landtag eingebrachten Initiativantrag zur Novellierung des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes nehmen wir, der Verband der Wiener
Wohnungslosenhilfe, Stellung. Wir sind die Wien-weite Vernetzungsplattform
mehrerer in der Arbeit mit Wohnungslosen engagierter NGOs und verfolgen mit
großer Aufmerksamkeit und Besorgnis Ihre Bestrebungen zur besagten Gesetzesänderung.
Wir halten die von Ihnen geplanten Änderungen im Landes-Sicherheitsgesetz aus
mehreren Gründen für sehr bedenklich und fordern Sie auf, von der geplanten
Gesetzesnovellierung abzurücken. Aus folgenden Gründen lehnen wir die geplante
Gesetzesänderung ab:
1. Der im § 2 Abs 1 des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes eingefügte Zusatz ‚oder gewerbsmäßiger Bettelei’
soll laut Begründung eingeführt werden, um Menschen, bei denen die Absicht der
wiederkehrenden Begehung zur Beschaffung einer fortlaufenden Einnahme zu
bejahen ist, dieses Verhalten zu verbieten und zu bestrafen. Es wird von Ihnen
nicht genauer ausgeführt, was im Rahmen des Landes-Sicherheitsgesetzes unter
gewerbsmäßig zu verstehen ist. Mangels einer eigenen Begriffsbestimmung im
Landesgesetz muss zur Klärung die Definition im § 70 Strafgesetzbuch
herangezogen werden, die bestimmt, gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung,
wer sie in der Absicht vornimmt, sich durch ihr wiederkehrendes Begehen eine
fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Damit wird Bettelei de facto für alle
Personen strafbar, die mit der Absicht betteln, dies mehr als einmal zu tun.
Das kommt einem praktischen Bettelverbot gleich, woran auch die in der
Begründung angeführte Versicherung, mit der Novellierung kein generelles
Bettelverbot schaffen zu wollen, nichts ändert. Ein faktisches Bettelverbot ist
aus menschenrechtlicher Perspektive unzulässig. Es beeinträchtigt das durch
Art 8 Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistete Recht auf
Privatleben sowie das allgemeine, aus § 16 Allgemeines Bürgerliches
Gesetzbuch ableitbare Persönlichkeitsrecht. Nach der Rechtsprechung beinhaltet
das Recht auf Privatleben die freie Gestaltung der Lebensführung, wozu auch die
Entscheidung zu betteln zählt. Einschränkungen sind nur dann legitim, wenn sie
erforderlich und angemessen sind, um das Persönlichkeitsrecht und das
Privatleben anderer, sowie das Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung zu schützen. Von der geforderten Erforderlichkeit und Angemessenheit
kann im vorliegenden Novellierungsentwurf nicht ausgegangen werden.
2. § 3 Abs 1 Z 3 des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes wird um folgenden Tatbestand erweitert:
„... wenn diese Personen andere Personen an öffentlichen Orten beim
widmungsgemäßen Gebrauch von öffentlichen Einrichtungen unzumutbar
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