Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 34
Vorstellungen haben. Die Frage ist jetzt: Wie schaut die Regelung aus,
um diese politischen Ziele bestmöglich erreichen zu können?
Natürlich haben wir eine große Anzahl von Vorschriften, natürlich gibt
es schon jetzt ein Prostitutionsgesetz. Aber ich behaupte, dass diese
Vorschriften nicht ausreichend sind und dass jetzt, nämlich nach dieser
Schwerpunktaktion der Polizei in der Rotlichtszene, der ideale Zeitpunkt wäre,
um von Seiten der Stadt Wien einzuhaken und Regelungen zu erlassen, die eine
Kriminalität in diesem Bereich erschweren.
Es kann kein Zufall sein, dass wir fünf Genehmigungsverfahren mit
Bewilligungsverpflichtungen in den Bundesländern kennen; das ist in Vorarlberg,
Tirol, Salzburg, der Steiermark und Kärnten der Fall. Wir haben in den drei
restlichen Bundesländern, in Oberösterreich, Niederösterreich und im
Burgenland, eine Anzeigepflicht für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen.
Nur in Wien sieht es so aus, als würde man sich nicht für den Betreiber
interessieren.
Es gibt natürlich in den Bundesländern auch weniger Probleme mit der
Kriminalität in diesem Bereich. Es ist nicht der ausschließliche Grund die
Bewilligungspflicht, aber sicherlich auch, dass es dort ein
Bewilligungsverfahren gibt und bei uns nicht.
Worum es mir geht, ist, dass man präventiv, also schon im
Vorhinein ...
Präsident Prof Harry Kopietz
(unterbrechend): Zur Frage, bitte.
Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): ... mit einem
Bewilligungsverfahren früher dran ist als nur - so wie es im Augenblick ist -
im Nachhinein. Daher denke ich mir, dass das der Kern von neuen Vorschriften
wäre, und frage Sie, wie Sie zur Bewilligungspflicht von solchen Lokalen
grundsätzlich stehen.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Zuerst einmal ist der
Vergleich mit den anderen Bundesländern in der Frage einer, den wir gemeinsam
anstellen können. Es ist aber trotzdem schon auch so, dass das Wiener
Prostitutionsgesetz ein sehr gutes Gesetz ist und wir hier in weiten Teilen,
was die anderen Bundesländerregelungen betrifft, eigentlich ganz schnell in
einer Verwechselungsgeschichte zwischen Äpfeln und Birnen drinnen sind.
Aber zu dem
Passus der Bewilligung von Lokalen möchte ich gerne sagen, dass wir uns das
alles anschauen können. Es gibt jedoch auch immer wieder die Debatte rund um
die Zuverlässigkeitsprüfung, und zum Beispiel so eine Prüfung sehe ich nicht so
positiv. Denn wir wissen auch, dass gerade Betreiber und Betreiberinnen von
Bordellen meistens eine sehr hohe rechtliche Kenntnis haben, und wenn sie sie
nicht haben, dann organisieren sie sich diese. Das heißt, es wäre eine falsche
Erwartung, zu glauben, dass man über eine Zuverlässigkeitsprüfung von einem
sehr gut beratenen Bordellbetreiber erwirken könnte, dass der eine Bewilligung
doch nicht bekommen könnte.
Ganz im
Gegenteil. Ich glaube, die würden alles dafür tun, um solche Prüfungen auch
entsprechend einzuhalten. Ich bin aber bei Ihnen, dass wir natürlich auch von
den Kontrollen der Polizei, aber auch von AnrainerInnenbeschwerden, auch von
NGOs, die mit Prostituierten arbeiten, wissen, dass dort und da Probleme
gewerberechtlicher Natur, sicherheitstechnischer Natur, et cetera auftreten.
Die Frage ist:
Wie kann man dem auch vorgreifen beziehungsweise wie kann man das organisieren,
dass in Zukunft schon im Voraus eine Sicherheit da ist, dass all diese Punkte,
die wir im Prostitutionsgesetz festgelegt haben, vielleicht auch noch festlegen
werden, tatsächlich eingehalten werden? Damit setze ich mich gerade
auseinander. Also auf Ihre Frage: Schauen wir es uns an. Also: Tu’ ich.
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Wir
kommen damit zur 2. Zusatzfrage, die von Herrn Abg Mag Kowarik gestellt wird.
Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Frau Landesrätin!
Wir haben ja schon letzte Fragestunde im letzten Landtag die Möglichkeit
gehabt, darüber zu reden. Ich darf eine Anmerkung nur anbringen: Die Tatsache,
dass sich jemand rechtlichen Beistand besorgen kann oder sich selbst rechtlich
dann dementsprechend schulen kann, ist noch lange kein Grund, dass man keine
Normen einführt. Also diese Konsequenz, die Sie da jetzt mitgeteilt haben, die
kann ich nicht ganz verfolgen: Es besteht „die Gefahr“, dass sich der Betreiber
dann einen Anwalt nimmt und dementsprechend brauchen wir gar keine Gesetze, um
das verkürzt darzustellen.
Meine Frage ist aber eine andere. Sie haben jetzt durchklingen lassen,
dass vielleicht doch eine Änderung des Wiener Prostitutionsgesetzes irgendwann
einmal in Überlegung ist. Ich darf erinnern: In der letzten Landtagssitzung
haben Sie auf meine Frage, ob wir eine Änderung oder ob Sie eine Änderung des
Wiener Prostitutionsgesetzes vorhaben, mit einem expliziten Nein geantwortet.
Ich nehme es zur Kenntnis und zwar mit einer gewissen Anerkennung, dass
man sich jetzt doch den Kopf darüber zerbricht. Ich darf nur eines fragen und
auch darauf hinweisen: Die Problematik ist seit Jahren bekannt, wenn nicht
sogar schon seit Jahrzehnten, und die Anrainer und die meisten Leidtragenden
dieser Problematik haben seit Jahren, wenn nicht schon seit Jahrzehnten, darauf
aufmerksam gemacht und jetzt machen wir vielleicht die eine oder die andere
Überlegung. Konkrete Frage: Wann präsentieren Sie wirklich Lösungen?
Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Sandra Frauenberger:
Also zur ersten Sache. Ich glaube, da haben Sie mich bewusst falsch verstanden.
Wir haben Normen und natürlich brauchen wir auch Normen als Regelungsgegenstand
für die diversesten Punkte in unserem Zusammenleben, in unserer Gesellschaft.
Ich meine, dafür gibt es Gesetze. Wir wissen aber, und das ist das, worauf ich
hinaus
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