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Landtag, 31. Sitzung vom 19.04.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 13 von 34

 

Vorstellungen haben. Die Frage ist jetzt: Wie schaut die Regelung aus, um diese politischen Ziele bestmöglich erreichen zu können?

 

Natürlich haben wir eine große Anzahl von Vorschriften, natürlich gibt es schon jetzt ein Prostitutionsgesetz. Aber ich behaupte, dass diese Vorschriften nicht ausreichend sind und dass jetzt, nämlich nach dieser Schwerpunktaktion der Polizei in der Rotlichtszene, der ideale Zeitpunkt wäre, um von Seiten der Stadt Wien einzuhaken und Regelungen zu erlassen, die eine Kriminalität in diesem Bereich erschweren.

 

Es kann kein Zufall sein, dass wir fünf Genehmigungsverfahren mit Bewilligungsverpflichtungen in den Bundesländern kennen; das ist in Vorarlberg, Tirol, Salzburg, der Steiermark und Kärnten der Fall. Wir haben in den drei restlichen Bundesländern, in Oberösterreich, Niederösterreich und im Burgenland, eine Anzeigepflicht für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen. Nur in Wien sieht es so aus, als würde man sich nicht für den Betreiber interessieren.

 

Es gibt natürlich in den Bundesländern auch weniger Probleme mit der Kriminalität in diesem Bereich. Es ist nicht der ausschließliche Grund die Bewilligungspflicht, aber sicherlich auch, dass es dort ein Bewilligungsverfahren gibt und bei uns nicht.

 

Worum es mir geht, ist, dass man präventiv, also schon im Vorhinein ...

 

Präsident Prof Harry Kopietz (unterbrechend): Zur Frage, bitte.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (fortsetzend): ... mit einem Bewilligungsverfahren früher dran ist als nur - so wie es im Augenblick ist - im Nachhinein. Daher denke ich mir, dass das der Kern von neuen Vorschriften wäre, und frage Sie, wie Sie zur Bewilligungspflicht von solchen Lokalen grundsätzlich stehen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Zuerst einmal ist der Vergleich mit den anderen Bundesländern in der Frage einer, den wir gemeinsam anstellen können. Es ist aber trotzdem schon auch so, dass das Wiener Prostitutionsgesetz ein sehr gutes Gesetz ist und wir hier in weiten Teilen, was die anderen Bundesländerregelungen betrifft, eigentlich ganz schnell in einer Verwechselungsgeschichte zwischen Äpfeln und Birnen drinnen sind.

 

Aber zu dem Passus der Bewilligung von Lokalen möchte ich gerne sagen, dass wir uns das alles anschauen können. Es gibt jedoch auch immer wieder die Debatte rund um die Zuverlässigkeitsprüfung, und zum Beispiel so eine Prüfung sehe ich nicht so positiv. Denn wir wissen auch, dass gerade Betreiber und Betreiberinnen von Bordellen meistens eine sehr hohe rechtliche Kenntnis haben, und wenn sie sie nicht haben, dann organisieren sie sich diese. Das heißt, es wäre eine falsche Erwartung, zu glauben, dass man über eine Zuverlässigkeitsprüfung von einem sehr gut beratenen Bordellbetreiber erwirken könnte, dass der eine Bewilligung doch nicht bekommen könnte.

 

Ganz im Gegenteil. Ich glaube, die würden alles dafür tun, um solche Prüfungen auch entsprechend einzuhalten. Ich bin aber bei Ihnen, dass wir natürlich auch von den Kontrollen der Polizei, aber auch von AnrainerInnenbeschwerden, auch von NGOs, die mit Prostituierten arbeiten, wissen, dass dort und da Probleme gewerberechtlicher Natur, sicherheitstechnischer Natur, et cetera auftreten.

 

Die Frage ist: Wie kann man dem auch vorgreifen beziehungsweise wie kann man das organisieren, dass in Zukunft schon im Voraus eine Sicherheit da ist, dass all diese Punkte, die wir im Prostitutionsgesetz festgelegt haben, vielleicht auch noch festlegen werden, tatsächlich eingehalten werden? Damit setze ich mich gerade auseinander. Also auf Ihre Frage: Schauen wir es uns an. Also: Tu’ ich.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Frau Stadträtin. Wir kommen damit zur 2. Zusatzfrage, die von Herrn Abg Mag Kowarik gestellt wird.

 

Abg Mag Dietbert Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Landesrätin!

 

Wir haben ja schon letzte Fragestunde im letzten Landtag die Möglichkeit gehabt, darüber zu reden. Ich darf eine Anmerkung nur anbringen: Die Tatsache, dass sich jemand rechtlichen Beistand besorgen kann oder sich selbst rechtlich dann dementsprechend schulen kann, ist noch lange kein Grund, dass man keine Normen einführt. Also diese Konsequenz, die Sie da jetzt mitgeteilt haben, die kann ich nicht ganz verfolgen: Es besteht „die Gefahr“, dass sich der Betreiber dann einen Anwalt nimmt und dementsprechend brauchen wir gar keine Gesetze, um das verkürzt darzustellen.

 

Meine Frage ist aber eine andere. Sie haben jetzt durchklingen lassen, dass vielleicht doch eine Änderung des Wiener Prostitutionsgesetzes irgendwann einmal in Überlegung ist. Ich darf erinnern: In der letzten Landtagssitzung haben Sie auf meine Frage, ob wir eine Änderung oder ob Sie eine Änderung des Wiener Prostitutionsgesetzes vorhaben, mit einem expliziten Nein geantwortet.

 

Ich nehme es zur Kenntnis und zwar mit einer gewissen Anerkennung, dass man sich jetzt doch den Kopf darüber zerbricht. Ich darf nur eines fragen und auch darauf hinweisen: Die Problematik ist seit Jahren bekannt, wenn nicht sogar schon seit Jahrzehnten, und die Anrainer und die meisten Leidtragenden dieser Problematik haben seit Jahren, wenn nicht schon seit Jahrzehnten, darauf aufmerksam gemacht und jetzt machen wir vielleicht die eine oder die andere Überlegung. Konkrete Frage: Wann präsentieren Sie wirklich Lösungen?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Also zur ersten Sache. Ich glaube, da haben Sie mich bewusst falsch verstanden. Wir haben Normen und natürlich brauchen wir auch Normen als Regelungsgegenstand für die diversesten Punkte in unserem Zusammenleben, in unserer Gesellschaft. Ich meine, dafür gibt es Gesetze. Wir wissen aber, und das ist das, worauf ich hinaus

 

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