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Landtag, 32. Sitzung vom 21.05.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 28

 

Lokal, Wettcafé erteilt ist und nachträglich eine Jugendeinrichtung in der Nähe errichtet wird, wird es nicht mehr überprüft, sondern erst dann, wenn die Lizenz erlischt. Ich stelle deshalb folgenden Antrag:

 

„Der Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag beauftragt das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung, unverzüglich eine verstärkte Überprüfung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und der Mindestabstände nach dem Veranstaltungsgesetz dieser Lokale zu Kinder- und Jugendeinrichtungen hinsichtlich der bestehenden Automatenlokale in Wien einzuleiten sowie den Entwurf einer Novelle des Wiener Veranstaltungsgesetzes vorzulegen, mit der verstärkte Maßnahmen zur Sicherstellung des Jugendschutzes bei Lokalen, in denen Münzgewinnspielapparate aufgestellt sind, und zusätzlich die Entfernung von Kinder- und Jugendeinrichtungen zu diesen Lokalen mit mindestens 300 m festgelegt werden.

 

Wir beantragen die sofortige Abstimmung dieses Antrags.“

 

Als zweiten Antrag möchte ich den Antrag betreffend Verdacht des Verstoßes gegen das Glücksspielmonopol in den Automatenlokalen in Wien einbringen. Es ist schon erwähnt worden: Derzeit sieht die Regelung vor, dass die Einsatzmöglichkeit mit 50 Cent und die Gewinnmöglichkeit mit 20 EUR pro Spiel begrenzt sind. Tatsache ist aber - und das wissen wir durch Lokalaugenscheine und aus diversen Berichten in verschiedenen Fernsehsendungen, aber auch sonstigen Medien -, dass das nicht so ist, dass diese erlaubten 50 Cent weit überschritten werden. Und Kollege Neuhuber hat ja gesagt, das hat sich verändert. Ja, es ist so, es hat sich tatsächlich verändert: Man kann jetzt mehr als 50 Cent einsetzen, und auch der Gewinn ist ein viel höherer; zumindest wird ein viel höherer versprochen. Wir glauben daher, dass wir hier wirklich überprüfen müssen, ob dem auch so ist. Und auch hiezu gibt es einen Antrag:

 

„Der Wiener Landtag beauftragt das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung, unverzüglich eine umfassende Überprüfung der in Wien aufgestellten Münzgewinnspielapparate hinsichtlich der Einhaltung der Einsatz- und Gewinngrenzen zu veranlassen und die Mitglieder des Landtags schriftlich von den Ergebnissen in Kenntnis zu setzen.

 

Auch hier wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags verlangt.“

 

Der nächste Antrag betrifft die Überprüfung von Automatenlokalen. Hier ist das Wiener Veranstaltungsgesetz betroffen, denn im Veranstaltungsgesetz ist ganz klar geregelt, wie diese Räume auszustatten sind, wie diese Räume auch mit Eingängen zu versehen sind beziehungsweise wie die Türen zu begehen sind beziehungsweise auch die sanitären Anlagen. Es gibt zig Einrichtungen in dieser Stadt, zig Automatenglücksspiellokale, die dem Veranstaltungsgesetz widersprechen, und wir haben in unserem Antrag solche als Beispiele aufgezählt. Es gibt zig davon, unzählige. Die Beispiele, die hier aufgeführt sind, sind folgende: im 1. Bezirk die Dorotheergasse, im 4. Bezirk die Operngasse/Ecke Linke Wienzeile, im 5. Bezirk Pilgramgasse, im 7. Bezirk die Mariahilfer Straße und die Neubaugasse 72, im 8. Bezirk die Blindengasse, im 12. Bezirk die Meidlinger Hauptstraße, im 15. Bezirk das Lokal in der Schweglerstraße, im 16. Bezirk ein Lokal in der Ottakringer Straße und im 17. Bezirk ebenfalls ein Lokal in der Ottakringer Straße.

 

Hier muss der Magistrat - Kollegin Schinner hat zwar gemeint, es wurde ohnedies alles überprüft, aber: es ist ja nichts dabei herausgekommen! - endlich tätig werden. Es muss geprüft werden, ob diese Standorte wirklich dem Veranstaltungsgesetz entsprechen. Der Beschlussantrag lautet wie folgt:

 

„Der Wiener Landtag beauftragt das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung, unverzüglich eine umfassende Überprüfung der in Wien existierenden Automatenlokale, in denen das Kleine Glücksspiel nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz betrieben wird, hinsichtlich deren räumlicher Situation im Hinblick auf die Einhaltung von § 15 Wiener Veranstaltungsgesetz einzuleiten und die Mitglieder des Landtags über die Ergebnisse schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

Auch hier beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags.“

 

Der vorletzte Antrag, den ich einbringen möchte, beschäftigt sich mit der Abhaltung einer Enquete zum Kleinen Glücksspiel. Wir haben gehört, dass der steirische Landtag seine Enquete schon vor mittlerweile drei Jahren abgehalten hat. Dazu waren ExpertInnen aus allen Bereichen eingeladen, auch SuchtexpertInnen und JuristInnen, aber auch Betroffene, die in diesem Fall wirklich die ExpertInnen sind. Das Ergebnis dieser Enquete war die Studie, die auch hier schon besprochen wurde, ernsthaft besprochen wurde.

 

Wir vermissen eine derartige ernsthafte Auseinandersetzung hier in Wien und beantragen daher, dass der Landtag sich dafür ausspricht, dass in Wien eine Enquete zum Kleinen Glücksspiel wie im steirischen Landtag abgehalten wird. Diese soll spätestens bis zum 20. September dieses Jahres stattfinden, und die Ergebnisse dieser Enquete sollen ebenfalls publiziert werden – am raschesten im Internet, und wenn möglich dann auch in einer Studie. - Auch hier beantragen wir die sofortige Abstimmung.

 

Der letzte Antrag betrifft etwas, das ja auch schon diskutiert worden ist, nämlich die sozialen Folgekosten des Kleinen Glücksspiels in Wien. Wir wissen aus unterschiedlichen Studien, welche Auswirkungen das Kleine Glücksspiel auf betroffene Menschen und deren Familien hat. Es ist ja schon gesprochen worden von den Delogierungen, von den Arbeitsplatzverlusten, aber auch von den Suizidversuchen, die diese Menschen leider dann unternehmen, wenn sie aus ihrer Sucht nicht herauskommen. Auch hier hat die Steiermark schon einiges getan und ist uns um einiges voraus. Wir glauben, dass es notwendig ist, auch für Wien die sozialen Folgekosten des Kleinen Glücksspiels genauer zu betrachten und sich diese auch anzuse

 

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