Landtag,
32. Sitzung vom 21.05.2010, Wörtliches Protokoll -
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Lokal,
Wettcafé erteilt ist und nachträglich eine Jugendeinrichtung in der Nähe errichtet
wird, wird es nicht mehr überprüft, sondern erst dann, wenn die Lizenz erlischt.
Ich stelle deshalb folgenden Antrag:
„Der Landtag wolle
beschließen: Der Wiener Landtag beauftragt das zuständige Mitglied der Wiener
Landesregierung, unverzüglich eine verstärkte Überprüfung der Einhaltung der
Jugendschutzbestimmungen und der Mindestabstände nach dem Veranstaltungsgesetz
dieser Lokale zu Kinder- und Jugendeinrichtungen hinsichtlich der bestehenden
Automatenlokale in Wien einzuleiten sowie den Entwurf einer Novelle des Wiener
Veranstaltungsgesetzes vorzulegen, mit der verstärkte Maßnahmen zur
Sicherstellung des Jugendschutzes bei Lokalen, in denen Münzgewinnspielapparate
aufgestellt sind, und zusätzlich die Entfernung von Kinder- und
Jugendeinrichtungen zu diesen Lokalen mit mindestens 300 m festgelegt
werden.
Wir beantragen die sofortige
Abstimmung dieses Antrags.“
Als zweiten Antrag möchte ich den Antrag betreffend Verdacht des
Verstoßes gegen das Glücksspielmonopol in den Automatenlokalen in Wien einbringen.
Es ist schon erwähnt worden: Derzeit sieht die Regelung vor, dass die Einsatzmöglichkeit
mit 50 Cent und die Gewinnmöglichkeit mit 20 EUR pro Spiel begrenzt
sind. Tatsache ist aber - und das wissen wir durch Lokalaugenscheine und aus
diversen Berichten in verschiedenen Fernsehsendungen, aber auch sonstigen
Medien -, dass das nicht so ist, dass diese erlaubten 50 Cent weit
überschritten werden. Und Kollege Neuhuber hat ja gesagt, das hat sich
verändert. Ja, es ist so, es hat sich tatsächlich verändert: Man kann jetzt
mehr als 50 Cent einsetzen, und auch der Gewinn ist ein viel höherer;
zumindest wird ein viel höherer versprochen. Wir glauben daher, dass wir hier
wirklich überprüfen müssen, ob dem auch so ist. Und auch hiezu gibt es einen
Antrag:
„Der Wiener Landtag beauftragt das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung,
unverzüglich eine umfassende Überprüfung der in Wien aufgestellten
Münzgewinnspielapparate hinsichtlich der Einhaltung der Einsatz- und
Gewinngrenzen zu veranlassen und die Mitglieder des Landtags schriftlich von
den Ergebnissen in Kenntnis zu setzen.
Auch hier wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags verlangt.“
Der nächste Antrag betrifft die Überprüfung von Automatenlokalen. Hier
ist das Wiener Veranstaltungsgesetz betroffen, denn im Veranstaltungsgesetz ist
ganz klar geregelt, wie diese Räume auszustatten sind, wie diese Räume auch mit
Eingängen zu versehen sind beziehungsweise wie die Türen zu begehen sind
beziehungsweise auch die sanitären Anlagen. Es gibt zig Einrichtungen in dieser
Stadt, zig Automatenglücksspiellokale, die dem Veranstaltungsgesetz widersprechen,
und wir haben in unserem Antrag solche als Beispiele aufgezählt. Es gibt zig
davon, unzählige. Die Beispiele, die hier aufgeführt sind, sind folgende: im
1. Bezirk die Dorotheergasse, im 4. Bezirk die Operngasse/Ecke Linke
Wienzeile, im 5. Bezirk Pilgramgasse, im 7. Bezirk die Mariahilfer
Straße und die Neubaugasse 72, im 8. Bezirk die Blindengasse, im
12. Bezirk die Meidlinger Hauptstraße, im 15. Bezirk das Lokal in der
Schweglerstraße, im 16. Bezirk ein Lokal in der Ottakringer Straße und im
17. Bezirk ebenfalls ein Lokal in der Ottakringer Straße.
Hier muss der Magistrat - Kollegin Schinner hat zwar gemeint, es wurde
ohnedies alles überprüft, aber: es ist ja nichts dabei herausgekommen! -
endlich tätig werden. Es muss geprüft werden, ob diese Standorte wirklich dem
Veranstaltungsgesetz entsprechen. Der Beschlussantrag lautet wie folgt:
„Der Wiener Landtag beauftragt das zuständige Mitglied der Wiener Landesregierung,
unverzüglich eine umfassende Überprüfung der in Wien existierenden Automatenlokale,
in denen das Kleine Glücksspiel nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz betrieben
wird, hinsichtlich deren räumlicher Situation im Hinblick auf die Einhaltung
von § 15 Wiener Veranstaltungsgesetz einzuleiten und die Mitglieder des
Landtags über die Ergebnisse schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Auch hier beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags.“
Der vorletzte Antrag, den ich einbringen möchte, beschäftigt sich mit
der Abhaltung einer Enquete zum Kleinen Glücksspiel. Wir haben gehört, dass der
steirische Landtag seine Enquete schon vor mittlerweile drei Jahren abgehalten
hat. Dazu waren ExpertInnen aus allen Bereichen eingeladen, auch SuchtexpertInnen
und JuristInnen, aber auch Betroffene, die in diesem Fall wirklich die
ExpertInnen sind. Das Ergebnis dieser Enquete war die Studie, die auch hier
schon besprochen wurde, ernsthaft besprochen wurde.
Wir vermissen eine derartige ernsthafte Auseinandersetzung hier in Wien
und beantragen daher, dass der Landtag sich dafür ausspricht, dass in Wien eine
Enquete zum Kleinen Glücksspiel wie im steirischen Landtag abgehalten wird. Diese
soll spätestens bis zum 20. September dieses Jahres stattfinden, und die
Ergebnisse dieser Enquete sollen ebenfalls publiziert werden – am raschesten im
Internet, und wenn möglich dann auch in einer Studie. - Auch hier beantragen
wir die sofortige Abstimmung.
Der
letzte Antrag betrifft etwas, das ja auch schon diskutiert worden ist, nämlich
die sozialen Folgekosten des Kleinen Glücksspiels in Wien. Wir wissen aus unterschiedlichen
Studien, welche Auswirkungen das Kleine Glücksspiel auf betroffene Menschen und
deren Familien hat. Es ist ja schon gesprochen worden von den Delogierungen,
von den Arbeitsplatzverlusten, aber auch von den Suizidversuchen, die diese Menschen
leider dann unternehmen, wenn sie aus ihrer Sucht nicht herauskommen. Auch hier
hat die Steiermark schon einiges getan und ist uns um einiges voraus. Wir
glauben, dass es notwendig ist, auch für Wien die sozialen Folgekosten des
Kleinen Glücksspiels genauer zu betrachten und sich diese auch anzuse
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