Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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an Sie die Frage richten: In welcher Weise und mit
welchen Einrichtungen nimmt Wien seine Interessen innerhalb der Europäischen
Union wahr?
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke! Herr Landeshauptmann,
bitte!
Lhptm Dr Michael Häupl: Der Wiener Bürgermeister hat ähnlich wie der
regierende Bürgermeister von Berlin, der Bürgermeister von Hamburg oder der
Bürgermeister von Bremen, eine Doppelfunktion. Solche Konstruktionen liegen
sonst in Europa nicht vor. Es gibt daher eben für diese Bürgermeister die
Möglichkeit, im Ausschuss der Regionen entsprechend vertreten zu sein.
Ansonsten gäbe es nur die Delegierung über die Städtegemeinschaften oder
regionale Gemeinschaften, deren es ja auch eine ganze Menge gibt.
Das heißt, die erste Möglichkeit für Wien und für die
Interessensvertretung Wiens ist die Vertretung im Ausschuss der Regionen. Diese
wird auch im Kollektiv der österreichischen Landeshauptleute gemeinsam
wahrgenommen, insbesondere, was Diskussionen zu Fragen der Daseinsvorsorge, der
Sozialpolitik oder Dienstleistungsrichtlinien und ähnlichen, also
arbeitsrechtlichen, Teilen, betrifft.
Zum Zweiten ist es uns sehr wichtig, in den
Städtenetzwerken tätig zu sein. Hier ist natürlich der Kongress „Gemeinden und
Regionen Europas“ zu nennen, das keine Europäische Unions-Einrichtung ist,
sondern aus ganz Europa seine Mitglieder hat, aber es ist ebenso das
Städtenetzwerk zu benennen, das eine flexiblere Struktur hat. Während das
andere der Verband der Verbände ist, ist es hier direkte Städtekooperation.
Dazu ließen sich hier nunmehr noch sehr viele entsprechende Institutionen
erwähnen, auf eine möchte ich aber besonders hinweisen, weil es auch eine
Initiative von Wien, Berlin und Athen gewesen ist, nämlich die Begründung der
Vereinigung der Hauptstädte Südosteuropas. Dies ist im Hinblick auf die
Verbreiterung des Friedensprojektes Europa nach Südosteuropa von ganz
besonderer Bedeutung. Es ist heute das einzige Gremium, das es gibt, wo Belgrad
und Pristina vertreten sind und auch miteinander sprechen.
Das ist für das reale Leben der Menschen, nicht für
die große Außenpolitik, sondern für das reale Leben, für das reale Leben der
Menschen von einer besonderen Bedeutung. Also, wir können hier unsere
Interessen, unsere Städteinteressen, unsere stadtaußenpolitischen Interessen,
unsere stadtaußen-wirtschaftlichen Interessen hier innerhalb, aber auch
außerhalb der Union in diesem gemeinsamen Haus Europa entsprechend vertreten
und wir tun dies auch, wie vor nicht allzu langer Zeit sowohl „Spiegel“ als
auch „Zeit“, also die beiden deutschen Qualitätsblätter, angemerkt haben, und
das im Vergleich zu Berlin offensichtlich in wesentlich besserer Form, denn
warum sollten wir sonst von diesen beiden Medien auch entsprechend gelobt
werden.
Also, ich denke, wir nutzen das, besser machen kann
man immer alles, selbstverständlich, aber ich glaube, es ist nicht so schlecht,
wie wir die Interessen Wiens in diesen Gremien vertreten. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr
Landeshauptmann.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 02649-2010/0001 - KVP/LM), die von Herrn Abg Dr Matthias
Tschirf gestellt und an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe
Finanzen-, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet ist. In ihrer
Vertretung wird Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr Michael Ludwig die Frage
beantworten. (Seit drei Jahren existiert
das von der SPÖ beschlossene Wiener Valorisierungsgesetz. Das Rote Wien
kassiert bei den kommunalen Gebühren ab. Werden Sie sich für eine Abschaffung
des Wiener Valorisierungsgesetzes, welches eine Gebührenerhöhungsautomatik
festschreibt, einsetzen?) Bitte, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.
LhptmSt Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr
Landeshauptmann! Herr Landtagspräsident! Werte Mitglieder des Landtages!
Ich habe gern die Vertretung
der Frau VBgmin Mag Renate Brauner übernommen, die sich ja derzeit gemeinsam
mit der Wirtschaftskammerpräsidentin Jank im Ausland für die Interessen der
Wiener Wirtschaft einsetzt. Und ich darf Ihnen wie folgt folgende Antwort auch
zum Valorisierungsgesetz geben, nämlich, dass ich überzeugt bin, dass der hohe
Standard der städtischen Infrastruktur im Ver- und auch Entsorgungsbereich
nicht nur die Umwelt Wiens schont, sondern ganz wesentlich dazu beiträgt, dass
die hohe Lebensqualität in unserer Stadt erhalten bleibt. Die dafür
eingehobenen Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll sind sowohl im europäischen
als auch im österreichweiten Vergleich moderat. Die Leistungen, die damit
erbracht werden, befinden sich auf Top-Niveau.
Und wenn man sich anschaut,
was das Valorisierungsgesetz bewirkt, so geht es im Wesentlichen darum, dass
die Gebühren an den Verbraucherpreisindex gebunden sind. Das heißt, es ist damit
eine sehr hohe Berechenbarkeit der Gebührenentwicklung in unserer Stadt
verbunden und es bewirkt auch, dass hohe Gebührenanstiege vermieden werden.
Durch eine im Wesentlichen an den Verbraucherpreisindex gekoppelte Anpassung
der Abgaben für Müll, Wasser und Abwasser sowie der Parkometerabgabe sollen
unregelmäßige und im Zeitabstand vergleichsweise unverhältnismäßig hohe
Abgabenanpassungen hintangehalten werden. Die maßvollen Anpassungen nach dem
Valorisierungsgesetz orientieren sich an der Wirtschaftsentwicklung, spiegeln
diese auch wider und werden für die Abgabepflichtigen kalkulier- und
nachvollziehbar. Und es ist zweifellos ein besserer Vorteil für die Betroffenen
als punktuelle Erhöhungen.
Eine Valorisierung nach VPI, also nach dem
Verbraucherpreisindex, verhindert hohe Abgabenanpassungen. Dazu kommt, dass es
im Falle von deflationären Tendenzen auch zu einer Reduktion der Abgabenhöhe
kommen kann. Von einer regelmäßigen Überdeckung auf Grund der Valorisierung
kann also
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