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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 100

 

an Sie die Frage richten: In welcher Weise und mit welchen Einrichtungen nimmt Wien seine Interessen innerhalb der Europäischen Union wahr?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke! Herr Landeshauptmann, bitte!

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Der Wiener Bürgermeister hat ähnlich wie der regierende Bürgermeister von Berlin, der Bürgermeister von Hamburg oder der Bürgermeister von Bremen, eine Doppelfunktion. Solche Konstruktionen liegen sonst in Europa nicht vor. Es gibt daher eben für diese Bürgermeister die Möglichkeit, im Ausschuss der Regionen entsprechend vertreten zu sein. Ansonsten gäbe es nur die Delegierung über die Städtegemeinschaften oder regionale Gemeinschaften, deren es ja auch eine ganze Menge gibt.

 

Das heißt, die erste Möglichkeit für Wien und für die Interessensvertretung Wiens ist die Vertretung im Ausschuss der Regionen. Diese wird auch im Kollektiv der österreichischen Landeshauptleute gemeinsam wahrgenommen, insbesondere, was Diskussionen zu Fragen der Daseinsvorsorge, der Sozialpolitik oder Dienstleistungsrichtlinien und ähnlichen, also arbeitsrechtlichen, Teilen, betrifft.

 

Zum Zweiten ist es uns sehr wichtig, in den Städtenetzwerken tätig zu sein. Hier ist natürlich der Kongress „Gemeinden und Regionen Europas“ zu nennen, das keine Europäische Unions-Einrichtung ist, sondern aus ganz Europa seine Mitglieder hat, aber es ist ebenso das Städtenetzwerk zu benennen, das eine flexiblere Struktur hat. Während das andere der Verband der Verbände ist, ist es hier direkte Städtekooperation. Dazu ließen sich hier nunmehr noch sehr viele entsprechende Institutionen erwähnen, auf eine möchte ich aber besonders hinweisen, weil es auch eine Initiative von Wien, Berlin und Athen gewesen ist, nämlich die Begründung der Vereinigung der Hauptstädte Südosteuropas. Dies ist im Hinblick auf die Verbreiterung des Friedensprojektes Europa nach Südosteuropa von ganz besonderer Bedeutung. Es ist heute das einzige Gremium, das es gibt, wo Belgrad und Pristina vertreten sind und auch miteinander sprechen.

 

Das ist für das reale Leben der Menschen, nicht für die große Außenpolitik, sondern für das reale Leben, für das reale Leben der Menschen von einer besonderen Bedeutung. Also, wir können hier unsere Interessen, unsere Städteinteressen, unsere stadtaußenpolitischen Interessen, unsere stadtaußen-wirtschaftlichen Interessen hier innerhalb, aber auch außerhalb der Union in diesem gemeinsamen Haus Europa entsprechend vertreten und wir tun dies auch, wie vor nicht allzu langer Zeit sowohl „Spiegel“ als auch „Zeit“, also die beiden deutschen Qualitätsblätter, angemerkt haben, und das im Vergleich zu Berlin offensichtlich in wesentlich besserer Form, denn warum sollten wir sonst von diesen beiden Medien auch entsprechend gelobt werden.

 

Also, ich denke, wir nutzen das, besser machen kann man immer alles, selbstverständlich, aber ich glaube, es ist nicht so schlecht, wie wir die Interessen Wiens in diesen Gremien vertreten. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr Landeshauptmann.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 02649-2010/0001 - KVP/LM), die von Herrn Abg Dr Matthias Tschirf gestellt und an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen-, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet ist. In ihrer Vertretung wird Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr Michael Ludwig die Frage beantworten. (Seit drei Jahren existiert das von der SPÖ beschlossene Wiener Valorisierungsgesetz. Das Rote Wien kassiert bei den kommunalen Gebühren ab. Werden Sie sich für eine Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes, welches eine Gebührenerhöhungsautomatik festschreibt, einsetzen?) Bitte, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.

 

LhptmSt Dr Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Herr Landtagspräsident! Werte Mitglieder des Landtages!

 

Ich habe gern die Vertretung der Frau VBgmin Mag Renate Brauner übernommen, die sich ja derzeit gemeinsam mit der Wirtschaftskammerpräsidentin Jank im Ausland für die Interessen der Wiener Wirtschaft einsetzt. Und ich darf Ihnen wie folgt folgende Antwort auch zum Valorisierungsgesetz geben, nämlich, dass ich überzeugt bin, dass der hohe Standard der städtischen Infrastruktur im Ver- und auch Entsorgungsbereich nicht nur die Umwelt Wiens schont, sondern ganz wesentlich dazu beiträgt, dass die hohe Lebensqualität in unserer Stadt erhalten bleibt. Die dafür eingehobenen Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll sind sowohl im europäischen als auch im österreichweiten Vergleich moderat. Die Leistungen, die damit erbracht werden, befinden sich auf Top-Niveau.

 

Und wenn man sich anschaut, was das Valorisierungsgesetz bewirkt, so geht es im Wesentlichen darum, dass die Gebühren an den Verbraucherpreisindex gebunden sind. Das heißt, es ist damit eine sehr hohe Berechenbarkeit der Gebührenentwicklung in unserer Stadt verbunden und es bewirkt auch, dass hohe Gebührenanstiege vermieden werden. Durch eine im Wesentlichen an den Verbraucherpreisindex gekoppelte Anpassung der Abgaben für Müll, Wasser und Abwasser sowie der Parkometerabgabe sollen unregelmäßige und im Zeitabstand vergleichsweise unverhältnismäßig hohe Abgabenanpassungen hintangehalten werden. Die maßvollen Anpassungen nach dem Valorisierungsgesetz orientieren sich an der Wirtschaftsentwicklung, spiegeln diese auch wider und werden für die Abgabepflichtigen kalkulier- und nachvollziehbar. Und es ist zweifellos ein besserer Vorteil für die Betroffenen als punktuelle Erhöhungen.

 

Eine Valorisierung nach VPI, also nach dem Verbraucherpreisindex, verhindert hohe Abgabenanpassungen. Dazu kommt, dass es im Falle von deflationären Tendenzen auch zu einer Reduktion der Abgabenhöhe kommen kann. Von einer regelmäßigen Überdeckung auf Grund der Valorisierung kann also

 

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