Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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absolut nicht die Rede sein.
Gerade 2009, also im vergangenen Jahr, sieht man die Richtigkeit der
Valorisierung. Es gibt kaum Inflation, somit auch keine Erhöhung der Gebühren.
Und wenn behauptet wird, die Stadt Wien hebe zu hohen Gebühren ein und
produziere Überschüsse auf Kosten der Gebührenzahler, so ist das unrichtig. Die
Gebührenzahler bekommen aus der geleisteten Gebühr die ihnen gesetzlich
zugesicherte Leistung. Man darf deshalb nicht Äpfel mit Birnen vergleichen,
denn bei manchen Berechnungen der Opposition werden fälschlicherweise
Gebühreneinnahmen mit den gesamten Einnahmen im jeweiligen Bereich aus
sonstigen Leistungserlösen zusammengefasst, und das ist bei Einnahmen wie zum Beispiel
bei der getrennten Sammlung von Müll bei der MA 48 unzulässig, weil diese
Einnahmen sich je nach Marktsituation verändern und auch den Marktgesetzen
unterworfen sind.
Gesamteinnahmen und sonstige
Einnahmen dürfen also nicht vermischt werden. Und dass die Behauptung von
Millionen Überschüssen einfach nicht stimmt, zeigt auch die Überprüfung des
Kostendeckungsgrades. Er lag in den letzten Jahren bei der
Magistratsabteilung 48, bei der MA 31 und bei der MA 30, heute
Wien Kanal, meist knapp unter
100 Prozent. Von daher gehe ich davon aus, dass das Valorisierungsgesetz
nicht nur sehr konsumentenfreundlich für die Gebührenzahlerinnen und
Gebührenzahler ist, sondern es bietet auch mehr Berechenbarkeit und
gewährleistet, dass auch sichergestellt ist, dass Investitionen für die
Infrastruktur der Stadt getätigt werden können, sodass sie auch in Zukunft
weiterhin Leistungen mit so hoher Qualität anbieten kann. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz: Danke, Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Tschirf, ich
ersuche darum.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!
In der Eigenschaft des
Finanzstadtrates folgende Frage: Wir haben gemerkt, dass im letzten Jahr das
Valorisierungsgesetz mit voller Wucht durchgeschlagen hat. Ob da die kommenden
Wahlen eine Rolle spielen? (Abg Heinz Hufnagl: Das war die Inflation!) Schaut
euch das an, ihr wisst ja ganz genau, wovon ich rede. In Wirklichkeit geht es
ja darum, dass man jetzt vor den Wahlen die Leute ein bisschen weniger ausnimmt
als danach, und das ist eben die Frage: Wird jetzt nach den Wahlen dieses
Valorisierungsgesetz mit voller Wucht eintreffen, und ab welchem Zeitpunkt wird
dann wieder nachgelassen werden?
Präsident Prof Harry Kopietz: Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter!
LhptmSt Dr Michael Ludwig: Herr Abgeordneter!
Das Valorisierungsgesetz ist
unabhängig von irgendeinem Wahltermin, denn das Valorisierungsgesetz sieht die
enge Bindung an den Verbraucherpreisindex vor. Wir haben im vergangenen Jahr
eine extrem niedrige Inflationsrate gehabt, sehr im Unterschied zum Jahr davor.
Sie können sich alle erinnern, wir waren damals sehr bemüht, Maßnahmen zu
treffen, um der hohen Inflation zu begegnen beziehungsweise den Wienerinnen und
Wienern in dieser schwierigen Phase der hohen Inflation auch Kompensationen
anzubieten. Das war im vergangenen Jahr 2009 nicht der Fall. Da haben wir eine
niedrige Inflationsrate gehabt. Von daher ist eine Anpassung nicht notwendig gewesen.
Wie sich die Inflationsentwicklung in den nächsten Jahren ergibt, können nicht
einmal Wirtschaftsforscher abschätzen.
Ich denke, dass es sehr
seriös ist, dass wir das Valorisierungsgesetz an den Verbraucherpreisindex
gekoppelt und damit eigentlich auch weitgehend aus dem politischen Diskurs
entnommen haben. Das halte ich für einen großen Vorteil, was die
Berechenbarkeit betrifft und ist, wie ich meine, auch ein großer Vorteil für
die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Prof Harry Kopietz:
Die 2. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Günther. Ich ersuche darum.
Abg Dr Helmut Günther
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!
Sie verteidigen das
Valorisierungsgesetz mit Klauen und Zähnen. (Abg
Heinz Hufnagl: Mit Argumenten!) In einem anderen Bereich wird nicht mit
Valorisierung gearbeitet und gerade dort wäre es wichtig, nämlich im
Sozialbereich. Wir beschließen heute zwei Sozialgesetze, eines sogar, bevor der
Bund die Entscheidung darüber trifft, nämlich das Mindestsicherungsgesetz.
Warum zum Beispiel gibt es
auch im Pflegebereich keine Valorisierung? Im Pflegebereich hat es fünf Jahre
gedauert, bis es überhaupt eine Anhebung gegeben hat. (Abg Heinz Hufnagl: Das
war Schwarz-Blau, das ist richtig!) - Ich rede von Wien, Herr Kollege! (Abg Kurt Wagner: Sozial haben sie überhaupt
nichts gemacht, Herr Kollege!) Herr Präsident, reden Sie von Bereichen, die
Sie verstehen. Das sind sie nicht! (Abg Heinz Hufnagl: Das Bundespflegegesetz
ist sechs Jahre lang nicht gemacht worden!)
Meine Frage können Sie sich
jedenfalls vorstellen, nach der Wahl auch in den Bereichen, wo es um Soziahilfe
geht, wo es um die Schwächsten in der Stadt geht, eine Valorisierung
durchzuführen, damit auch diese Gesetze den Verbraucherpreisen angepasst werden
und nicht jahrelang gewartet werden muss, bis es wieder zu einer Erhöhung
kommt.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.
LhptmSt Dr Michael Ludwig:
Herr Abgeordneter!
Prinzipiell ist uns der Sozial- und
Gesundheitsbereich in Wien ganz wichtig. Das ist mit ein Grund, dass wir immer
gerade im Sozialsystem versuchen, auf Entwicklungen sehr unmittelbar zu
reagieren. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir beispielsweise den
Heizkostenzuschuss in einer für die Bewohnerinnen und Bewohner schwierigen
Situation verdoppelt haben. Das heißt, gerade im Sozialbereich versuchen
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