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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 100

 

wir, Schwächeren in unserer Stadt besonders schnell und unmittelbar zu helfen.

 

Aber wenn Sie die Mindestsicherung ansprechen, die wir heute auch behandeln und beschließen werden, so zeigt das auch, dass die Mindestsicherung heute ein Bevorratungsgesetz darstellt, weil wir in Wirklichkeit auch von der Bundesentscheidung abhängig sind und gerade im Bereich der Sozialgesetzgebung eine ganz wichtige Akkordanz mit der Bundesebene sinnvoll und notwendig ist. Für Wien kann ich allerdings sagen, dass wir ein vorbildliches Sozialsystem haben, das den Vergleich mit den anderen Bundesländern nicht nur nicht zu scheuen braucht, sondern ganz im Gegenteil, an der Spitze steht. Wir haben gerade im Sozialbereich in Wien viele Vorteile für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt und sind stolz auf dieses Sozialsystem. Das werden wir in den nächsten Jahren auch weiter ausbauen.

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Ich ersuche darum.

 

Abg Dipl-Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

Rund 200 000 an der Armutsgrenze oder darunter lebende Wiener und Wienerinnen würden sich natürlich freuen, wenn sie mit regelmäßigen Aufstockungen ihrer knappen finanziellen Situation rechnen könnten oder vor Delogierung sicher wären.

 

Nichtsdestoweniger geht die Fragestellung um das Valorisierungsgesetz. Da möchte ich Sie schon darauf aufmerksam machen, dass bei der Sinnhaftigkeit von Valorisierungen prinzipiell tatsächlich zu unterscheiden ist, ob den jeweiligen Gebühren Kosten gegenüberstehen oder nicht. Bei der Parkometerabgabe sind die gegenüberstehenden Kosten relativ egal und man kann sagen, es ist der politische Wille, dass die Kurzparkzonen de facto immer einen gewissen Anteil im Bereich der Inflation steigen. Bei Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren stehen den Gebühreneinnahmen Kosten gegenüber und es ist vollkommen absurd, diese Gebühreneinnahmen nicht mit den Kosten zu korrelieren, sondern in irgendeiner Art mit der Inflationsrate, ganz abgesehen davon, und das ist auch von meinen KollegInnen schon angesprochen worden, dass Gebühren immer auch eine soziale Komponente haben und in der gegenwärtigen Situation jede Gebührensteigerung de facto eins zu eins als Massensteuer aufgefasst werden muss. Wenn man sich anschaut, wie die Realeinkommen der Wienerinnen und Wiener in den letzten Jahren gesunken sind, dann ist es eigentlich aus einem sozialpolitischen Gesichtspunkt nicht nachzuvollziehen, Gebühren automatisch beständig ansteigen zu lassen.

 

Daher meine konkrete Frage: Sind Sie davon überzeugt, dass es im heurigen Jahr keine weitere Gebührenerhöhung geben wird?

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.

 

LhptmSt Dr Michael Ludwig: Herr Abgeordneter!

 

Aus heutiger Sicht sehe ich dazu keine Notwendigkeit. Aber man muss schon zwei Dinge in diesem Zusammenhang erwähnen.

 

Das eine, worauf Sie völlig zu Recht hinweisen, ist, dass die Gebühren immer auch für die Wienerinnen und Wiener erschwinglich sein müssen. Darauf werde ich vielleicht im Vergleich mit anderen Städten noch kurz zu sprechen kommen.

 

Das andere ist aber, dass auch die Infrastruktur erhalten bleiben muss. Wir kennen die Entwicklungen in Städten, wo beispielsweise die Daseinsvorsorge privatisiert worden ist, wo die Gebühren überproportional stark gestiegen und keine Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen worden sind, bis sie dann sehr spät wieder kommunalisiert worden sind und die öffentliche Hand dann wieder für die Investitionen geradestehen musste. Eine solche Entwicklung wollen wir nicht. Wir sind sehr froh, dass diese Dienstleistungen im Eigentum der Stadt Wien abgewickelt werden, dass sie nicht gewinnorientiert sind, dass sie eine Kostenstruktur haben, für die Wienerinnen und Wiener erschwinglich sind, zugleich aber auch gewährleisten, dass wir Maßnahmen treffen können, dass das sehr hohe Serviceangebot in unserer Stadt in diesen Bereichen auch aufrechterhalten werden kann.

 

Ich möchte exemplarisch vielleicht doch, um zu zeigen, dass wir durchaus diese soziale Dimension der Gebühren im Auge haben, ein bisschen einen Vergleich mit anderen Städten bringen. Ich gehe davon aus, dass diese Städte sich ebenfalls sehr bemühen, eine sinnvolle und gute Gebührenstruktur zu haben.

 

Nehmen wir das Beispiel Müll: Die MA 48 entsorgt den Müll - da vergleiche ich einen 120 l Behälter - in Wien um 3,99 EUR. In St Pölten sind es 7,42 EUR, in Klagenfurt 8,50 EUR und in Graz immerhin noch 8,33 EUR. Dazu möchte ich noch ergänzen, dass wir in Wien, weil wir uns gerade dem Umweltgedanken sehr verbunden fühlen, beispielsweise die Biotonne gratis anbieten und 19 Mistplätze auch für Sperrmüll und für Sondermüll gratis zur Verfügung stellen. Von daher denke ich, dass wir im Bereich Müll den Vergleich mit anderen Städten nicht scheuen müssen.

 

Ähnlich ist es bei Trinkwasser. Wenn wir jetzt einen Kubikmeter, das sind 1 000 Liter, Trinkwasser hernehmen, sind das in Wien 1,18 EUR, wenn ich die Umsatzsteuer weglasse, in Graz 1,53 EUR, in Mödling 1,60 EUR und in Salzburg 1,31 EUR. Von daher kann man nicht davon sprechen, dass Wien eine besondere Gebührenbelastung für die Bewohnerinnen und Bewohner hätte. Ganz im Gegenteil, wir bieten hohe Qualität zu, wie ich meine, sehr vernünftigen Konditionen und Preisen an

 

Ähnliches könnte ich bei Abwasser in gleicher Weise noch als Beispiel anfügen.

 

Von daher, wie gesagt, ist mir wichtig, sozial vertretbare Gebühren auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit, dass Betriebe, die im Eigentum der Stadt Wien stehen, die kommunalisiert sind, die eben nicht gewinnorientiert, nicht

 

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