Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
Seite 16 von 100
wir, Schwächeren in unserer
Stadt besonders schnell und unmittelbar zu helfen.
Aber wenn Sie die
Mindestsicherung ansprechen, die wir heute auch behandeln und beschließen
werden, so zeigt das auch, dass die Mindestsicherung heute ein
Bevorratungsgesetz darstellt, weil wir in Wirklichkeit auch von der
Bundesentscheidung abhängig sind und gerade im Bereich der Sozialgesetzgebung
eine ganz wichtige Akkordanz mit der Bundesebene sinnvoll und notwendig ist.
Für Wien kann ich allerdings sagen, dass wir ein vorbildliches Sozialsystem
haben, das den Vergleich mit den anderen Bundesländern nicht nur nicht zu
scheuen braucht, sondern ganz im Gegenteil, an der Spitze steht. Wir haben
gerade im Sozialbereich in Wien viele Vorteile für die Bewohnerinnen und
Bewohner unserer Stadt und sind stolz auf dieses Sozialsystem. Das werden wir
in den nächsten Jahren auch weiter ausbauen.
Präsident Prof Harry Kopietz:
Die 3. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dipl-Ing Margulies. Ich ersuche darum.
Abg Dipl-Ing Martin Margulies
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter!
Rund 200 000 an der
Armutsgrenze oder darunter lebende Wiener und Wienerinnen würden sich natürlich
freuen, wenn sie mit regelmäßigen Aufstockungen ihrer knappen finanziellen
Situation rechnen könnten oder vor Delogierung sicher wären.
Nichtsdestoweniger geht die
Fragestellung um das Valorisierungsgesetz. Da möchte ich Sie schon darauf
aufmerksam machen, dass bei der Sinnhaftigkeit von Valorisierungen prinzipiell
tatsächlich zu unterscheiden ist, ob den jeweiligen Gebühren Kosten
gegenüberstehen oder nicht. Bei der Parkometerabgabe sind die
gegenüberstehenden Kosten relativ egal und man kann sagen, es ist der politische
Wille, dass die Kurzparkzonen de facto immer einen gewissen Anteil im Bereich
der Inflation steigen. Bei Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren stehen den
Gebühreneinnahmen Kosten gegenüber und es ist vollkommen absurd, diese
Gebühreneinnahmen nicht mit den Kosten zu korrelieren, sondern in irgendeiner
Art mit der Inflationsrate, ganz abgesehen davon, und das ist auch von meinen
KollegInnen schon angesprochen worden, dass Gebühren immer auch eine soziale
Komponente haben und in der gegenwärtigen Situation jede Gebührensteigerung de
facto eins zu eins als Massensteuer aufgefasst werden muss. Wenn man sich
anschaut, wie die Realeinkommen der Wienerinnen und Wiener in den letzten
Jahren gesunken sind, dann ist es eigentlich aus einem sozialpolitischen
Gesichtspunkt nicht nachzuvollziehen, Gebühren automatisch beständig ansteigen
zu lassen.
Daher meine konkrete Frage:
Sind Sie davon überzeugt, dass es im heurigen Jahr keine weitere
Gebührenerhöhung geben wird?
Präsident Prof Harry Kopietz:
Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.
LhptmSt Dr Michael Ludwig:
Herr Abgeordneter!
Aus heutiger Sicht sehe ich
dazu keine Notwendigkeit. Aber man muss schon zwei Dinge in diesem Zusammenhang
erwähnen.
Das eine, worauf Sie völlig
zu Recht hinweisen, ist, dass die Gebühren immer auch für die Wienerinnen und
Wiener erschwinglich sein müssen. Darauf werde ich vielleicht im Vergleich mit
anderen Städten noch kurz zu sprechen kommen.
Das andere ist aber, dass
auch die Infrastruktur erhalten bleiben muss. Wir kennen die Entwicklungen in
Städten, wo beispielsweise die Daseinsvorsorge privatisiert worden ist, wo die
Gebühren überproportional stark gestiegen und keine Investitionen in die
Infrastruktur vorgenommen worden sind, bis sie dann sehr spät wieder
kommunalisiert worden sind und die öffentliche Hand dann wieder für die
Investitionen geradestehen musste. Eine solche Entwicklung wollen wir nicht.
Wir sind sehr froh, dass diese Dienstleistungen im Eigentum der Stadt Wien
abgewickelt werden, dass sie nicht gewinnorientiert sind, dass sie eine
Kostenstruktur haben, für die Wienerinnen und Wiener erschwinglich sind,
zugleich aber auch gewährleisten, dass wir Maßnahmen treffen können, dass das
sehr hohe Serviceangebot in unserer Stadt in diesen Bereichen auch
aufrechterhalten werden kann.
Ich möchte exemplarisch
vielleicht doch, um zu zeigen, dass wir durchaus diese soziale Dimension der
Gebühren im Auge haben, ein bisschen einen Vergleich mit anderen Städten
bringen. Ich gehe davon aus, dass diese Städte sich ebenfalls sehr bemühen,
eine sinnvolle und gute Gebührenstruktur zu haben.
Nehmen wir das Beispiel Müll:
Die MA 48 entsorgt den Müll - da vergleiche ich einen 120 l Behälter
- in Wien um 3,99 EUR. In St Pölten sind es 7,42 EUR, in
Klagenfurt 8,50 EUR und in Graz immerhin noch 8,33 EUR. Dazu möchte
ich noch ergänzen, dass wir in Wien, weil wir uns gerade dem Umweltgedanken
sehr verbunden fühlen, beispielsweise die Biotonne gratis anbieten und 19 Mistplätze
auch für Sperrmüll und für Sondermüll gratis zur Verfügung stellen. Von daher
denke ich, dass wir im Bereich Müll den Vergleich mit anderen Städten nicht
scheuen müssen.
Ähnlich ist es bei
Trinkwasser. Wenn wir jetzt einen Kubikmeter, das sind 1 000 Liter, Trinkwasser
hernehmen, sind das in Wien 1,18 EUR, wenn ich die Umsatzsteuer weglasse,
in Graz 1,53 EUR, in Mödling 1,60 EUR und in Salzburg 1,31 EUR.
Von daher kann man nicht davon sprechen, dass Wien eine besondere
Gebührenbelastung für die Bewohnerinnen und Bewohner hätte. Ganz im Gegenteil,
wir bieten hohe Qualität zu, wie ich meine, sehr vernünftigen Konditionen und
Preisen an
Ähnliches könnte ich bei
Abwasser in gleicher Weise noch als Beispiel anfügen.
Von daher, wie gesagt, ist mir wichtig, sozial vertretbare
Gebühren auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit,
dass Betriebe, die im Eigentum der Stadt Wien stehen, die kommunalisiert sind,
die eben nicht gewinnorientiert, nicht
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular