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Landtag, 33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 100

 

Verfahren vorgesehen, das mehr Fragen aufwirft, als beantwortet. Wenn die Hausbetreuungsarbeiten umgestellt werden, müssen die Mieter informiert werden, können schriftlich ablehnen und so weiter. Bei einer voraussichtlichen Erhöhung der Aufwendungen. Wer weiß schon, wie hoch das sein wird? Was heißt voraussichtliche Erhöhung im Einzelnen? Also auch Sie rechnen damit, dass es für die Mieterinnen und Mieter teurer wird.

 

Insgesamt kann man sagen, dieses Gesetz ist überflüssig. Wir haben ein Arbeitsrecht, das die Anstellung von Hausbetreuern schon längst ermöglicht. Dieses Gesetz schafft wiederum Privilegien. Noch dazu muss man sagen, wenn man schon ein Gesetz hat, dann braucht man nur eine kleine Bestimmung zu ändern und man kann weitere Privilegien hineinschreiben. Dieses Gesetz ist unstimmig, dieses Gesetz ist unvollziehbar und geht zulasten der Mieterinnen und Mieter. Auf den Volksbefragungsschmäh folgt jetzt ein Wahlkampfschmäh! Dazu sagt die ÖVP Nein! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Prof Harry Kopietz: Als nächster Redner hat sich Herr StR Herzog zum Wort gemeldet. Ich ersuche darum.

 

StR Johann Herzog: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die heutige Debatte, wenn ich so sagen darf, ist ein leicht verfrühtes Thema, weil wir letzten Endes gerade die Begutachtung vorbei haben und der endgültige Entwurf noch gar nicht vorliegt. In diesem Sinne ist daher eine endgültige Behandlung des Themas gar nicht möglich.

 

Das alte Hausbesorgergesetz wurde auch mit unserer Mithilfe beseitigt. Ich glaube, dass das ein sehr richtiger Schritt war. Wir haben einen richtigen Weg beschritten, ein Gesetz zu beseitigen, das schlicht und einfach aus den 20er Jahren stammt und Verhältnisse beschrieben hat, die nichts mehr mit der realen Wirklichkeit zu tun hatten. Privilegienabbau war ein wesentlicher Punkt für unsere Kritik an den gegebenen Verhältnissen, vor allem in Gemeindebauten, wo sich de facto die tollsten Arbeitsverhältnisse ergeben haben. Großverdiener haben die Arbeit an solche weitergegeben, die dann, entgegen sämtlicher Möglichkeiten, die eigentlich vorgesehen waren, mit kleinen Dingen abgespeist wurden. Daher war die Abschaffung des alten Hausbesorgergesetzes eine wirkliche Notwendigkeit. Wir empfinden es richtig, das vollzogen zu haben.

 

Wir treten aber durchaus für ein neues Hausbesorgergesetz ein und sind der Meinung, wenn ein neues, praktikables Gesetz kommt, wird es unsere Zustimmung treffen. Das ist so. Wir haben im Übrigen auch festgelegt, dass es nicht nur ein Gesetz sein müsste, sondern dass ein Generalkollektivvertrag etwas wäre, das für die Großvermietung zuerst hinausgehen sollte und der dann in Einzelfällen, wo es wünschenswert ist, auch von den privaten Hausbesitzern verwendet werden könnte. Ein solcher Generalkollektivvertrag wäre im Fall des Scheiterns eines Hausbesorgergesetzes auf Bundesebene zwischen den Regierungsparteien noch immer eine Möglichkeit.

 

Es hat offensichtlich keine Einigung gegeben, hat es geheißen. Ich glaube das nicht ganz. Es dürfte so gewesen sein, dass der Entwurf von ÖVP und SPÖ gemeinsam ausgearbeitet wurde und nunmehr ein spätes Veto seitens der ÖVP erfolgt ist, das die bisherigen Verhandlungsergebnisse ad absurdum geführt hat. Dies trotz massiver Zustimmung der Wiener Bevölkerung bei der Volksbefragung, die wir durchaus ernst nehmen und wo wir sagen, der Wunsch besteht, daher sollte dieser Weg auch beschritten werden.

 

Zum Geltungsbereich: Es wird natürlich nicht auch auf Eigentumswohnungen bezogen werden. Das ist richtig. Ich frage mich allerdings, ob ein solches Hausbesorgergesetz letzten Endes nicht wiederum in erster Linie auf die Großvermieter, die Gemeinden und Genossenschaften, abstellt und nicht wirklich Rücksicht auf den Privathausbereich nimmt, der ebenfalls in Wien noch immer ein wichtiger Faktor ist.

 

Was die Hausbesorgerarbeiten betrifft, hat schon der Vorredner einiges gesagt. Die Pflichten gemäß der Straßenverkehrsordnung hängen offensichtlich im neuen Hausbesorgergesetz in der Luft. Es ist also die Reinigung der Gehsteige, vor allem bei Schneelage, nicht gesichert. Eine Vertretung, die der Hausbesorger selbst bestellen muss, muss es nicht mehr geben. Das muss nunmehr der Hauseigentümer machen, was bei einem Großvermieter wie der Gemeinde Wien kein Problem darstellen wird. Bei jemandem, der ein Einzelhaus besitzt, wird es schon schwieriger werden. Des Weiteren ist eine Frage, wie man Lösungen für solche Privateigentümer erreicht.

 

Die Frage der Wartungsrechte, die Frage von Kleinreparaturen, Mietersprechstunden, also einfach die Tätigkeit der Hausbetreuer, ist etwas, was im Gesetz offensichtlich nur marginal vorkommt und nicht wirklich im Gesetz geregelt ist, was gar nicht geregelt werden will. Ich glaube, die große Ankündigung vom Hausbesorger neu läuft damit auf weiten Strecken ins Leere. Es gibt keine festen Arbeitszeiten. Es ist nur die Anwesenheit im Haus so weit verpflichtend, als es die Tätigkeit erfordert. Wann dann diese Kleinreparaturen zu erledigen sind, wann die anderen Sachen zu machen sind, die sich notwendigerweise ergeben könnten, ist offen.

 

Offen ist auch, wie die Bezahlung ausschaut, wie hoch das Gehalt ist. Was kommt heraus, wenn sich diese zusätzlichen Leistungen notwendigerweise ergeben? Ein Mindestlohntarif ist nur eine Ausgangsbasis. Was beim Rest herauskommt, ist offen.

 

Ich darf daher sagen, dass auf der einen Seite die Zustimmungsrechte der Bürger, also Mieter und Mieterinnen etwas Wichtiges sind, und dass es gut ist, dass das drinnen steht. Wie gesagt, die FPÖ ist für ein neues praktikables Hausbesorgergesetz und/oder auch für einen Generalkollektivvertrag, wenn selbiges nicht zustande kommt. Der Entwurf ist auf weiten Strecken unklar, mit den Definitionen nicht richtig gegeben.

 

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