Landtag,
33. Sitzung vom 24.06.2010, Wörtliches Protokoll -
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Verfahren vorgesehen, das
mehr Fragen aufwirft, als beantwortet. Wenn die Hausbetreuungsarbeiten
umgestellt werden, müssen die Mieter informiert werden, können schriftlich
ablehnen und so weiter. Bei einer voraussichtlichen Erhöhung der Aufwendungen.
Wer weiß schon, wie hoch das sein wird? Was heißt voraussichtliche Erhöhung im
Einzelnen? Also auch Sie rechnen damit, dass es für die Mieterinnen und Mieter
teurer wird.
Insgesamt kann man sagen,
dieses Gesetz ist überflüssig. Wir haben ein Arbeitsrecht, das die Anstellung
von Hausbetreuern schon längst ermöglicht. Dieses Gesetz schafft wiederum
Privilegien. Noch dazu muss man sagen, wenn man schon ein Gesetz hat, dann
braucht man nur eine kleine Bestimmung zu ändern und man kann weitere
Privilegien hineinschreiben. Dieses Gesetz ist unstimmig, dieses Gesetz ist
unvollziehbar und geht zulasten der Mieterinnen und Mieter. Auf den
Volksbefragungsschmäh folgt jetzt ein Wahlkampfschmäh! Dazu sagt die ÖVP Nein! (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Prof
Harry Kopietz: Als nächster Redner hat
sich Herr StR Herzog zum Wort gemeldet. Ich ersuche darum.
StR Johann Herzog:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die heutige Debatte, wenn ich
so sagen darf, ist ein leicht verfrühtes Thema, weil wir letzten Endes gerade
die Begutachtung vorbei haben und der endgültige Entwurf noch gar nicht
vorliegt. In diesem Sinne ist daher eine endgültige Behandlung des Themas gar
nicht möglich.
Das alte Hausbesorgergesetz
wurde auch mit unserer Mithilfe beseitigt. Ich glaube, dass das ein sehr
richtiger Schritt war. Wir haben einen richtigen Weg beschritten, ein Gesetz zu
beseitigen, das schlicht und einfach aus den 20er Jahren stammt und
Verhältnisse beschrieben hat, die nichts mehr mit der realen Wirklichkeit zu
tun hatten. Privilegienabbau war ein wesentlicher Punkt für unsere Kritik an
den gegebenen Verhältnissen, vor allem in Gemeindebauten, wo sich de facto die
tollsten Arbeitsverhältnisse ergeben haben. Großverdiener haben die Arbeit an
solche weitergegeben, die dann, entgegen sämtlicher Möglichkeiten, die
eigentlich vorgesehen waren, mit kleinen Dingen abgespeist wurden. Daher war
die Abschaffung des alten Hausbesorgergesetzes eine wirkliche Notwendigkeit.
Wir empfinden es richtig, das vollzogen zu haben.
Wir treten aber durchaus für
ein neues Hausbesorgergesetz ein und sind der Meinung, wenn ein neues,
praktikables Gesetz kommt, wird es unsere Zustimmung treffen. Das ist so. Wir
haben im Übrigen auch festgelegt, dass es nicht nur ein Gesetz sein müsste,
sondern dass ein Generalkollektivvertrag etwas wäre, das für die Großvermietung
zuerst hinausgehen sollte und der dann in Einzelfällen, wo es wünschenswert
ist, auch von den privaten Hausbesitzern verwendet werden könnte. Ein solcher
Generalkollektivvertrag wäre im Fall des Scheiterns eines Hausbesorgergesetzes
auf Bundesebene zwischen den Regierungsparteien noch immer eine Möglichkeit.
Es hat offensichtlich keine
Einigung gegeben, hat es geheißen. Ich glaube das nicht ganz. Es dürfte so
gewesen sein, dass der Entwurf von ÖVP und SPÖ gemeinsam ausgearbeitet wurde
und nunmehr ein spätes Veto seitens der ÖVP erfolgt ist, das die bisherigen
Verhandlungsergebnisse ad absurdum geführt hat. Dies trotz massiver Zustimmung
der Wiener Bevölkerung bei der Volksbefragung, die wir durchaus ernst nehmen
und wo wir sagen, der Wunsch besteht, daher sollte dieser Weg auch beschritten
werden.
Zum Geltungsbereich: Es wird
natürlich nicht auch auf Eigentumswohnungen bezogen werden. Das ist richtig.
Ich frage mich allerdings, ob ein solches Hausbesorgergesetz letzten Endes
nicht wiederum in erster Linie auf die Großvermieter, die Gemeinden und
Genossenschaften, abstellt und nicht wirklich Rücksicht auf den Privathausbereich
nimmt, der ebenfalls in Wien noch immer ein wichtiger Faktor ist.
Was die Hausbesorgerarbeiten
betrifft, hat schon der Vorredner einiges gesagt. Die Pflichten gemäß der
Straßenverkehrsordnung hängen offensichtlich im neuen Hausbesorgergesetz in der
Luft. Es ist also die Reinigung der Gehsteige, vor allem bei Schneelage, nicht
gesichert. Eine Vertretung, die der Hausbesorger selbst bestellen muss, muss es
nicht mehr geben. Das muss nunmehr der Hauseigentümer machen, was bei einem
Großvermieter wie der Gemeinde Wien kein Problem darstellen wird. Bei jemandem,
der ein Einzelhaus besitzt, wird es schon schwieriger werden. Des Weiteren ist
eine Frage, wie man Lösungen für solche Privateigentümer erreicht.
Die Frage der Wartungsrechte,
die Frage von Kleinreparaturen, Mietersprechstunden, also einfach die Tätigkeit
der Hausbetreuer, ist etwas, was im Gesetz offensichtlich nur marginal vorkommt
und nicht wirklich im Gesetz geregelt ist, was gar nicht geregelt werden will.
Ich glaube, die große Ankündigung vom Hausbesorger neu läuft damit auf weiten
Strecken ins Leere. Es gibt keine festen Arbeitszeiten. Es ist nur die
Anwesenheit im Haus so weit verpflichtend, als es die Tätigkeit erfordert. Wann
dann diese Kleinreparaturen zu erledigen sind, wann die anderen Sachen zu
machen sind, die sich notwendigerweise ergeben könnten, ist offen.
Offen ist auch, wie die
Bezahlung ausschaut, wie hoch das Gehalt ist. Was kommt heraus, wenn sich diese
zusätzlichen Leistungen notwendigerweise ergeben? Ein Mindestlohntarif ist nur
eine Ausgangsbasis. Was beim Rest herauskommt, ist offen.
Ich darf daher sagen, dass auf der einen Seite die
Zustimmungsrechte der Bürger, also Mieter und Mieterinnen etwas Wichtiges sind,
und dass es gut ist, dass das drinnen steht. Wie gesagt, die FPÖ ist für ein
neues praktikables Hausbesorgergesetz und/oder auch für einen
Generalkollektivvertrag, wenn selbiges nicht zustande kommt. Der Entwurf ist
auf weiten Strecken unklar, mit den Definitionen nicht richtig gegeben.
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